Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer: Was gilt hier?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Aufgabe, dich vor einem Einkommensverlust aufgrund von Krankheiten oder eines Unfalls zu schützen. Vor allem bei einer hohen Rente, einem riskanten Beruf oder einer gesundheitlichen Vorgeschichte können die Beiträge für dich aber durchaus hoch sein. Du kannst die Zahlungen jedoch steuerlich absetzen und mit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung so Steuern sparen. Auch die BU-Rente unterliegt der Einkommensteuer. Wir zeigen dir, was hier konkret gilt.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du von der Steuer absetzen. Hier gelten jedoch einige Besonderheiten.
- Entscheidend ist vor allem, ob der Höchstbetrag für die Sonderausgaben (1.900 Euro oder 2.800 Euro pro Jahr) bereits durch deine Krankenversicherungsbeiträge, die ebenfalls Sonderausgaben darstellen, ausgeschöpft oder überschritten wird.
- Bekommst du Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, unterliegen diese ebenfalls der Steuer. Es gibt aber hohe Freibeträge, sodass in der Praxis meistens keine Einkommensteuer fällig wird.
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Wie kann ich meine Beiträge zur BU-Versicherung von der Steuer absetzen?
Unabhängig von deiner beruflichen Tätigkeit kannst du deine Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen.
Die Zahlungen stellen nach § 10 EStG Sonderausgaben dar. Sie gehören immer zu dem Jahr, in dem du sie gezahlt hast – wo sie also von deinem Konto an den Versicherer abgeflossen sind.
Für die steuerliche Absetzbarkeit kommt es außerdem auf die Art der Berufsunfähigkeitsversicherung – selbstständige BU oder Zusatzversicherung – an.
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen
Bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung schließt du die Police unabhängig von anderen Versicherungsverträgen ab. Sie ist damit nicht an eine Renten- oder Lebensversicherung „gekoppelt“.
Beiträge für eine selbstständige BU sind „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Als solche kannst du sie auch in deiner Steuererklärung angeben, das bringt dir in der Regel aber keine steuerlichen Vorteile.
Denn jede Person hat einen Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) beziehungsweise 2.800 Euro (Selbstständige). Ist dieser Höchstbetrag bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft – und das ist zum Beispiel bei gesetzlich Versicherten bereits ab einem Bruttogehalt von ca. 2.000 Euro im Monat der Fall – wirken sich die BU-Beiträge nicht mehr aus.
Dennoch solltest du immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn das machst du nicht für die steuerlichen Vorteile, sondern schlichtweg zur Absicherung deiner wirtschaftlichen Existenz, wenn du krank wirst oder einen Unfall erleidest.
Sonderausgaben bei der BU-Zusatzversicherung
Möglicherweise ist deine Berufsunfähigkeitsversicherung auch an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt. Hier ist die BU-Versicherung dann keine eigenständige Police, sondern eine sogenannte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Die Verträge gehören damit quasi untrennbar zusammen.
Auch bei der BU-Zusatzversicherung sind die Beiträge Sonderausgaben. Hier kommt es also, wie bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, ebenfalls darauf an, ob die Höchstbeträge bereits durch andere Versicherungsprämien ausgeschöpft sind.
Aber: Wir raten dir ohnehin davon ab, die BU-Versicherung mit einer anderen Versicherung zu kombinieren. Denn möglicherweise möchtest du die Lebens- oder Rentenversicherung irgendwann kündigen, kannst dies dann aber nur tun, wenn du auch deinen BU-Schutz aufgibst.
Die größten Steuervorteile: BU-Versicherung und Rürup-Rente
Kombinierst du deine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup Rente (auch Basisrente genannt), hast du die größten steuerlichen Vorteile. Denn diese Versicherung gilt als Rentenversicherung und richtet sich vor allem an Selbstständige, weil sie meist nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Für die Absetzbarkeit von Beiträgen gelten im Jahr 2025 folgende Höchstbeträge:
- 29.344 Euro für Alleinstehende
- 58.688 Euro für Ehegatten
Hier fließen zwar auch Beiträge ein, die du in die gesetzliche Rente oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlst.
Dennoch bleibt meist genug „Platz“ für die anteiligen Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung, die sich damit vollständig in der Steuer auswirken.
Was gilt für die BU im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge?
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge über deinen Arbeitgeber abgeschlossen hast (betriebliche BU), profitierst du steuerlich: Die Beiträge werden direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen (Entgeltumwandlung). Dadurch reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen – und du zahlst weniger Steuern.
Wichtig: Diese Beiträge kannst du in deiner Steuererklärung nicht erneut angeben, da sie bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.
Beachte außerdem: Wenn du später eine BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge erhältst, muss diese in voller Höhe versteuert werden.
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Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen: Das richtige Formular
Um Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Steuer geltend zu machen, benötigst du das Formular „Vorsorgeaufwendungen“ (Anlage Vorsorgeaufwand).
Hier trägst du die gezahlten Prämien unter den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ ein. Dies gilt sowohl für die selbstständige als auch für die Kombi-BU-Versicherung.
Nur wenn du deine Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen mit einer Rürup-Rente abgeschlossen hast, sind die Beiträge Altersvorsorgeaufwendungen. Hier trägst du ein, was du insgesamt im jeweiligen Jahr an den Versicherer überwiesen hast.
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BU-Rente versteuern: Was muss ich hier beachten?
Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehört in Deutschland zum steuerpflichtigen Einkommen. Sie fällt unter die „sonstigen Einkünfte“ und gilt als zeitlich beschränkte Rente, da du sie in der Regel maximal bis zum Renteneintrittsalter erhalten kannst.
Zu versteuern ist bei einer selbstständigen BU-Versicherung allerdings nicht die gesamte Rente, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil. Er ergibt sich aus § 55 EStDV und hängt davon ab, wie lange du die Leistung aus der Versicherung voraussichtlich erhalten wirst. Entscheidend ist dabei der jeweilige Vertrag mit dem Versicherer und das hier vereinbarte Endalter.
Beispiel Besteuerung BU-Rente aus einer selbstständigen BU
Du wirst mit 40 Jahren berufsunfähig und hast mit dem Versicherer vereinbart, dass du die BU-Rente maximal bis zum vollendeten 65. Lebensjahr erhältst. Das Finanzamt rechnet nun mit einer Rentenlaufzeit von 25 Jahren. Es ergibt sich ein Ertragsanteil von 26%. In der Folge sind 74% deiner BU-Rente steuerfrei und 26% steuerpflichtig, nur auf die 26% fällt Einkommensteuer an.
Meist wird der Ertragsanteil daher so niedrig sein, dass du unter den Grundfreibetrag von derzeit 12.096 Euro kommst. Die Folge ist, dass gar keine Einkommensteuer auf die Berufsunfähigkeitsrente anfällt. Außerdem kannst du auch als berufsunfähige Person weiterhin Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge geltend machen, die deine Steuerlast weiter vermindern.
Fällt bei der BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag mehr Steuer an?
Wenn du eine BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag erhältst, kann es sein, dass du früher steuerpflichtig wirst. Für Personen, die 2025 in Rente gehen, sind 83,5% der Rürup-Rente steuerpflichtig – das gilt auch für BU-Renten aus einem solchen Vertrag. Dennoch steht dir auch hier der Grundfreibetrag von 12.096 Euro zu. Solange deine steuerpflichtige Rente darunter bleibt, musst du keine Steuern zahlen. Es gibt hier jedoch keine Ertragsanteilsbesteuerung.
Beispiel: Wenn Du monatlich 1.000 Euro aus deinem Rürup-Vertrag erhältst, sind davon 835 Euro steuerpflichtig. Aufs Jahr gerechnet ergibt das 10.020 Euro – und damit liegst du unter dem Grundfreibetrag. In diesem Fall bleibt deine BU-Rente steuerfrei. Eine solch geringe BU-Rente ist jedoch in der Regel sinnlos, wie wir im verlinkten Artikel beschrieben haben.
Wie erfolgt die Besteuerung der BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge?
Wurde deine BU-Versicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen, musst du die gesamte BU-Rente mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Der Grund: Das Finanzamt behandelt diese Form der BU-Rente steuerlich wie reguläres Arbeitseinkommen.
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