Im Baugewerbe ist es üblich, dass vom Auftraggeber ein Teil der Bausumme als Sicherheit einbehalten wird. Die Lösung für dieses Problem sind Bürgschaften. Neben Bankbürgschaften gibt es Bürgschaften von Versicherern im Rahmen einer Kautionsversicherung. Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die verschiedenen Bürgschaftsarten, warum Bürgschaften bei Versicherern vorteilhafter als Bankbürgschaften sind und bei welchem Versicherer du eine Kautionsversicherung abschließen kannst.
Warum benötigen Bauunternehmen Bürgschaften?
In der Baubranche ist es üblich, dass Leistungen nicht immer direkt vollständig bezahlt werden müssen. So sind z.B. vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalte in Höhe von 5-10% des Rechnungsbetrags normal. Die Folgen sind finanzielle Engpässe und Liquiditätseinschränkungen beim Bauunternehmen, da dieses Geld trotz erbrachter Leistung zunächst nicht zur Verfügung steht.
Die Lösung für dieses Problem sind Bürgschaften. Hierbei bürgt z.B. eine Bank dafür, dass die Leistung im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens trotzdem erbracht wird. Durch diese Sicherheit bezahlt der Auftraggeber dem Bauunternehmen direkt den kompletten Rechnungsbetrag. Für die Bürgschaft zahlt das Bauunternehmen Geld an die Bank.
Das Problem bei Bankbürgschaften ist jedoch, dass auch dadurch der finanzielle Spielraum des Bauunternehmens eingeschränkt wird. Grund hierfür ist, dass Banken die Bürgschaften auf die Gesamtkreditlinien anrechnen, wodurch der Spielraum für andere Kreditarten verringert wird.
Die bessere Lösung sind Bürgschaften bei einem Versicherer im Rahmen einer Kautionsversicherung. Die Bürgschaftslinie wird zusätzlich zur Kreditlinie der Bank gewährt, wodurch der finanzielle Spielraum erweitert wird. In Abhängigkeit zur Bonität sich häufig sogar keine Sicherheiten notwendig.
Auch um die Wertigkeit muss sich das Bauunternehmen keine Gedanken machen, denn Bürgschaften bei Versicherern gelten bei Behörden und in der Wirtschaft als gleichwertige Alternative zu Bankbürgschaften.
Wer braucht eine Kautionsversicherung?
Zunächst einmal benötigt jedes Unternehmen bzw. jeder Unternehmer aus der Baubranche, welcher auf eine ausreichende Liquidität angewiesen ist, Bürgschaften.
Diese können bei Banken und Versicherern beantragt werden. Wie bereits erklärt sind Bürgschaften im Rahmen einer Kautionsversicherung vorteilhafter, da diese die Kreditlinie der Bank nicht beeinflussen. Hierbei ist es durchaus üblich, dass ein Unternehmen Kautionsversicherungen bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen hat.
Bürgschaft einfach erklärt
Zum besseren Verständnis einer Bürgschaft, wollen wir das Ganze nochmal an einem Beispiel erklären. Genauer gesagt geht es hier um die Mängelansprüchebürgschaft.
Ein Dachdeckermeister hat einen großen Auftraggeber, von dem er regelmäßig Aufträge bekommt. Das Problem ist jedoch, dass der Auftraggeber vom letzten Auftrag 5% der Rechnungssumme als Sicherheit einbehalten hat. Damit sichert sich dieser gegen mögliche Mängel ab. Es ist nämlich gesetzlich festgelegt, dass der Dachdeckermeister 5 Jahre für Baumängel haftet.
Der Dachdeckermeister braucht die gesamte Summe jedoch direkt, um seine Mitarbeiter und neues Material für den nächsten Auftrag bezahlen zu können.
Die Lösung ist eine Bürgschaft bei einem Versicherer, welche die Kreditlinie der Bank nicht belastet.
Im Rahmen der Kautionsversicherung übergibt der Dachdeckermeister die Bürgschaftsurkunde als Sicherheit an den Auftraggeber. Dadurch zahlt ihm dieser die volle Rechnungssumme aus, da er sich bei einem Mangel im Falle einer Insolvenz des Dachdeckermeisters an den Versicherer wenden kann.
Der Leistungsfall für den Versicherer tritt also nur bei einer Insolvenz ein. Andernfalls ist der Dachdeckermeister verpflichtet den Mangel zu beheben.
Arten von Bürgschaften in der Kautionsversicherung
Bei den im Folgenden erklärten Bürgschaftsarten handelt es sich um die wichtigsten Bürgschaften in der Baubranche. Es handelt sich jedoch um keine abschließende Aufzählung aller Bürgschaftsarten.
Mängelansprüchebürgschaft
Die Mängelansprüchebürgschaft wird im Alltag häufig auch Gewährleistungsbürgschaft genannt.
Hierbei geht es um die Absicherung der Gewährleistung. Sollte z.B. ein Haus vom Bauunternehmen fertiggestellt worden sein, behält der Auftraggeber einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Bausumme, damit das Bauunternehmen ggf. auftretende Mängel beseitigt.
Mit der Mängelansprüchebürgschaft zahlt der Auftraggeber die komplette Summe aus, da er sich z.B. im Falle der Insolvenz an den Versicherer wenden kann.
Das Bauunternehmen kann durch diese Bürgschaftsart direkt über die komplette Summe verfügen und das Geld für neue Aufträge bzw. Gehälter nutzen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kommt zum Einsatz, wenn ein Bauunternehmen z.B. einen Vertrag über den Bau eines Hauses abschließt. Damit der Auftraggeber bei den Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt keine Einbehalte geltend macht, bekommt dieser eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Bausumme.
Ausführungsbürgschaft
Bei der Ausführungsbürgschaft geht es um die Absicherung des Auftraggebers gegen eine nicht ordnungsgemäße Ausführung des Bauunternehmens. In der Regel werden 3-5% des Rechnungsbetrags von Auftraggeber einbehalten. Durch die Ausführungsbürgschaft kann die komplette Summe an das Bauunternehmen ausgezahlt werden.
Wenn dann das Bauvorhaben z.B. aufgrund einer Insolvenz des Bauunternehmens nicht beendet werden kann, greift diese Bürgschaftsart.
An- und Vorauszahlungsbürgschaft
Mit einer An- und Vorauszahlungsbürgschaft sichert der Auftraggeber seine geleistete An bzw. Vorauszahlung ab. Bei einigen Bauvorhaben (z.B. bei hohen Materialkosten) verlangt das Bauunternehmen einen Teil des Rechnungsbetrags bereits im Voraus – also bereits bevor das Bauvorhaben begonnen hat. Grund hierfür ist, dass das Bauunternehmen die hohen Materialkosten nicht vorfinanzieren kann bzw. möchte.
Durch die An- und Vorauszahlungsbürgschaft erhält der Auftraggeber bei einer Insolvenz des Bauunternehmens die Anzahlung von der Versicherung zurück.
Bietungsbürgschaft
Eine Bietungsbürgschaft kommt zum Einsatz, wenn ein Unternehmen an einer Ausschreibung für einen Bauauftrag teilnehmen möchte. Mit dieser wird gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen, dass das Unternehmen in der Lage wäre den Auftrag zu stemmen.
Somit hat der Auftraggeber (z.B. eine Behörde oder ein anderes Unternehmen) die Sicherheit, dass das Bauunternehmen den Auftrag zu den Angebotskonditionen erfüllen kann, wenn dieser sich für die Vergabe an das Bauunternehmen entscheidet.
Sollte z.B. das Bauunternehmen den Auftrag nicht annehmen, können aus der Bietungsbürgschaft entstandene Mehrkosten befriedigt werden.
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist für alle Gewerbetreibende relevant, die Subunternehmen beschäftigen, welche eine Absicherung für die Bezahlung ihrer Arbeiten wollen. Gesetzlich geregelt ist diese Bürgschaftsart in § 650f BGB.
Heißt konkret – durch diese Bürgschaftsart sichert sich das Subunternehmen gegen eine Zahlungsausfall des Bauunternehmens ab.
Kautionsversicherung VHV
Es gibt tatsächlich nicht viele Anbieter von Kautionsversicherungen auf dem Markt. Einer davon ist die VHV. Der größte Bauversicherer in Deutschland.
Das Produkt Kautionsversicherung ist nicht wirklich kompliziert und unterscheidet sich auch kaum von Versicherer zu Versicherer. Hier geht es tatsächlich zum Großteil um den Preis. Und mit diesem kann sich das Produkt der VHV im Vergleich zur Konkurrenz durchaus sehen lassen.
Im Folgenden gehen wir auf die 3 verschiedenen Produktvarianten der VHV Kautionsversicherung ein. Alle 3 Produkte können online abgeschlossen werden. Gezahlt wird jährlich (Hauptfälligkeit ist der 01.01.). Bei Bedarf ist aber auch eine telefonische Beratung durch die VHV möglich.
Kaution Start
Das Einstiegsprodukt der VHV gibt es bereits ab einem Jahresbeitrag von 49 Euro. Damit hast du eine Bürgschaftslinie von 5.000 Euro und einen Höchstbeitrag je Bürgschaft von ebenfalls 5.000 Euro.
Für 10.000 Euro Bürgschaftslinie bei einem Höchstbeitrag je Bürgschaft von 10.000 Euro zahlst du 99 Euro pro Jahr.
Maximal sind im Produkt Kaution Start 25.000 Euro Bürgschaftslinie mit 10.000 Euro Höchstbeitrag je Bürgschaft möglich. Der Beitrag beträgt dann 149 Euro pro Jahr.
Bei diesem Produkt können Mängelansprüchebürgschaften, Ausführungsbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften abgerufen werden. Es eignet sich vor allen Dingen für Existenzgründer.
Kaution Standard
Beim Produkt Kaution Standard handelt es sich um das Standard Produkt der VHV. Es kann eine Bürgschaftslinie von 10.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro gewählt werden. Es sind die gleichen Bürgschaften wie im Produkt Kaution Start abrufbar.
Kaution Spezial
Im Tarif Kaution Spezial können zusätzlich An- und Vorauszahlungsbürgschaften, Bauhandwerkersicherungsbürgschaften und Bietungsbürgschaften abgerufen werden. Die Bürgschaftslinie ist identisch wie beim Produkt Kaution Standard – also 10.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro.
Das Coole bei der VHV Kautionsversicherung ist, dass du die Tarife unkompliziert online im Kreditportal wechseln kannst. Falls du z.B. den Tarif Standard versichert hast, jedoch einmalig eine An- und Vorauszahlungsbürgschaft brauchst, kannst du im laufenden Jahr wechseln. Dann zahlst du zwar für dieses Jahr den höheren Beitrag (Spezial kostet 50% mehr als Standard), kannst jedoch zum 01.01. des Folgejahres wieder in den Tarif Standard zurück wechseln.
Die Jahresbeiträge für die Tarife Standard und Spezial kannst du dir kinderleicht online berechnen.
Rahmenverträge der Landesverbände
Zusätzlich zu den normalen Tarifen, gibt es auch Tarife für Verbandsmitglieder. Diese sind ähnlich zu den Normaltarifen, haben auch die gleichen Namen, unterscheiden sich jedoch z.B. in den Kosten und der Zahlungsweise und können auch nicht online abgeschlossen werden. Falls du Verbandsmitglied bist, musst du dich daher direkt an die VHV wenden. Die Höhe der Bürgschaftslinie orientiert sich an der Gesamtleistung (= Umsatz + Bestandsveränderungen von fertigen und unfertigen Erzeugnissen), weshalb immer der Jahresabschluss benötigt wird.
Kreditportal VHV Kautionsversicherung
Über das VHV Kreditportal kannst du als Versicherungsnehmer den Kautionsvertrag verwalten und Bürgschaften für die Auftraggeber beantragen. Neben dem Desktop ist das Ganze auch mobil möglich – eben eine digitale Kautionsversicherung.
Die Freischaltung für das Kreditportal erfolgt automatisch mit Beantragung der Kreditlinie. Dazu erhältst du zwei Briefe mit initialen Zugangsdaten.
Bürgschaften beantragen/ändern
Im Kreditportal kannst du kinderleicht Bürgschaften beantragen und ändern. Für eine neue Bürgschaft kannst du eine bestehende Bürgschaft als Vorlage nutzen. Die Bürgschaftsurkunde bekommst du dann nach kurzer Zeit per Post.
Zudem kannst du alle tagesaktuellen Informationen, wie z.B. die Auslastung deiner Bürgschaftslinien jederzeit abrufen.
Kautionsverträge verwalten
Neben der Verwaltung der Bürgschaften kannst du auch deinen Vertrag digital verändern. Falls du z.B. deine Bürgschaftslinie erhöhen möchtest, geht das mit wenigen Klicks direkt im Kreditportal.