
Startseite » Haftpflichtversicherung » Private Haftpflichtversicherung: Wann Schaden melden?
Wann solltest du deiner privaten Haftpflichtversicherung einen Schaden melden? Diese Frage kann sowohl in Bezug auf die Schadenhöhe als auch den zeitlichen Rahmen beantwortet werden. Auch ist es so, dass die Frage auch für andere Versicherungssparten eine Rolle spielt. Die Antworten findest du in diesem Experten-Artikel.
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Anders formuliert lautet die Frage, ab welcher Höhe solltest du deiner privaten Haftpflichtversicherung einen Schaden melden? Und nein, die Antwort lautet, zumindest unserer Meinung nach, nicht, unabhängig von der Höhe.
Es lohnt sich kaum Kleinstschäden zu melden, da Versicherer intern sehr genau auf die Schadenquote ihrer Versicherungsnehmer achten. Wenn diese auffällig ist, beispielsweise durch jährlich wiederkehrende kleine Schäden von 50 bis 100 Euro, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Versicherungsnehmer (also du) haben nämlich nach einem Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht.
ℹ️ Sollte dies passieren, kann es schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden, die dich zu vergleichbaren Konditionen aufnimmt. Daher empfehlen wir, bei kleineren Schäden im Freundes- oder Bekanntenkreis, die klar absehbar sind und keine weiteren Ansprüche erwarten lassen, die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen, wenn der Schaden etwa bei 200 bis 300 Euro liegt.
Eine Person lässt innerhalb weniger Jahre drei Kleinstschäden in Höhe von insgesamt weniger als 1.000 Euro über die private Haftpflichtversicherung regulieren. Alle Schäden werden problemlos reguliert. Nach dem dritten Schaden wird die Person jedoch aufgrund der schlechten Schadenquote von der Versicherung gekündigt.
Das Problem ist nun, dass andere Versicherungen die Person gar nicht, nur zu höheren Kosten oder nur mit einer Selbstbeteiligung aufnehmen.
Anders sieht es aus, wenn der Schaden bei einer fremden Person entstanden ist, es sich um einen Personenschaden handelt oder nicht sicher ist, ob später noch weitere Forderungen gestellt werden könnten. In diesen Fällen sollte die private Haftpflichtversicherung eingeschaltet werden, da sie sich dann um die Prüfung und Regulierung des Schadens kümmert.
Bei der KFZ Haftpflichtversicherung stellt sich im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung die Eingangsfrage nicht. Im Schadensfall wird der Unfallgegner von deiner eigenen Versicherung bezahlt. Die Folge für dich ist die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, was ab dem Folgejahr zu höheren Beiträgen führt.
Die Rückstufung in der SF-Klasse kannst du verhindern, indem du einen Rabattschutz in deinen Vertrag einschließt. Die Alternative zum Rabattschutz ist der Rückkauf des Schadens. Denn deine KFZ Versicherung muss dir die Möglichkeit bieten, dass du die ausgezahlte Schadensumme an die Versicherung zurückzahlst und somit nicht in der SF-Klasse zurückgestuft wirst. Das macht jedoch in der Regel nur bei kleineren Schäden Sinn, wodurch wir wieder zurück zur privaten Haftpflichtversicherung kommen.
Ähnlich wie bei der Privathaftpflichtversicherung verhält es sich bei Sachversicherungen wie der Hausratversicherung oder der Wohngebäudeversicherung, aber auch der Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wenn es sich um einen kleineren Schaden handelt, kannst du den beschädigten Gegenstand selbst reparieren oder ersetzen, ohne die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Hier empfiehlt es sich, eine Selbstbeteiligung in den Vertrag einzubauen, zum Beispiel 250 Euro. Dadurch bleibt der Vertrag schadenfrei, du kannst dir Prämien sparen und im Falle eines existenziellen Schadensfalls bist du bestens abgesichert.
Wenn du dich dafür entscheidest, einen Schaden bei deiner Privathaftpflichtversicherung zu melden, gibt es folgendes zu beachten. Nochmal. Es ist unsere Empfehlung, Kleinstschäden aus den genannten Gründen nicht zu melden, es ist jedoch deine alleinige Entscheidung, ob du es trotzdem machst und das Risiko einer Kündigung und deren Folgen eingehst.
Obwohl keine exakte Frist vorgegeben ist, steht in den meisten Versicherungsbedingungen, dass du einen Schaden unverzüglich oder ohne schuldhafte Verzögerung melden musst. Andernfalls kann die Versicherung die Regulierung verweigern oder die Leistungen kürzen.
Diese Begriffe sind rechtlich nicht eindeutig definiert, aber in der Regel erfüllst du deine Pflicht, wenn du den Schaden innerhalb einer Woche meldest.
Ausnahmen können jedoch bestehen, etwa wenn du nach dem Vorfall einen Unfall erleidest und im Krankenhaus liegst. In solchen Fällen musst du keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn die Meldung erst nach Ablauf der Woche erfolgt.
Tipp: Falls du gerade keine Zeit hast, eine umfassende Schadensmeldung zu erstellen, ist es ratsam, deine private Haftpflichtversicherung zumindest vorab telefonisch oder per E-Mail kurz zu informieren. Die detaillierte Schadensmeldung kannst du dann in den folgenden Tagen nachreichen.
Wie bereits beschrieben, wirst du bei einem Schaden in der KFZ Haftpflichtversicherung und auch in der Vollkaskoversicherung in der SF-Klasse zurückgestuft und musst im Folgejahr einen höheren Beitrag zahlen.
In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es eine solche Hochstufung jedoch nicht. Selbst wenn du einen oder mehrere Schäden einreichst, bleibt der Beitrag identisch. Wie bereits beschrieben, kann es jedoch bei zu vielen Schäden zu einer Kündigung seitens des Versicherers kommen.
Wenn du jedoch die Versicherung wechselst, gibt es in der Regel die Frage nach Vorschäden in den letzten Jahren. Wie bereits geschrieben, kann das im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen. Teilweise führen Vorschäden beim Vorversicherer jedoch auch zu höheren Kosten beim neuen Versicherer. Entscheidend ist hierbei in der Regel nicht die Schadenhöhe, sondern die Schadenhäufigkeit.
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