
Startseite » Kfz Versicherung » Rabattschutz: Höhere Beiträge nach Unfall vermeiden
Der Rabattschutz ist ein Baustein in der KFZ Versicherung. In diesem Experten-Artikel gehen wir u.a. darauf ein, was der Rabattschutz ist, was dieser kostet und ob es sich um einen sinnvollen Baustein handelt.
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Neben der Typ- und Regionalklasse ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) einer der größten Einflussfaktoren auf den Beitrag deiner KFZ Versicherung.
Grob gesagt gibt die Schadenfreiheitsklasse an, wie viele Jahre du ohne einen selbstverschuldeten Schaden Auto gefahren bist. Bei weiteren schadenfreien Jahren kommst du in höhere SF-Klassen, wodurch der Beitrag deiner Autoversicherung sinkt.
Was im Positiven für schadenfreie Jahre gilt, gilt im Negativen für Jahre mit selbstverschuldeten Schäden. Hier wirst du jedoch deutlich stärker zurückgestuft, als das du durch schadenfreie Jahre bessergestellt wirst. Nachlesen kannst du die Rückstufung im Schadensfall in den Rückstufungstabellen der einzelnen Versicherer.
Beim Marktführer HUK-COBURG wirst du zum Beispiel schon bei einem Haftpflichtschaden von SF 20 auf SF 9 zurückgestuft. Du verlierst also elf schadenfreie Jahre und musst ab dem Folgejahr einen deutlich höheren Beitrag zahlen. Verhindern kannst du das durch einen Rabattschutz für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
Durch diesen Zusatzbaustein deiner Autoversicherung findet in der Regel erst beim zweiten Schadensfall innerhalb eines Jahres eine Rückstufung statt. Ein Rabattschutz bedeutet demnach nicht, dass du ohne Probleme etliche Schäden innerhalb eines Jahres verursachen kannst. Es wird lediglich eine Rückstufung beim ersten Schadensfall verhindert.
Doch wie du bereits durch das HUK-COBURG Beispiel feststellen konntest, ist selbst die Rückstufung beim ersten Schadensfall enorm. Du kannst gerne selbst mal ausrechnen, was es bedeuten würde, wenn du statt dem Beitrag für deine aktuelle SF-Klasse den Beitrag für die SF-Klasse nach dem ersten Schadensfall zahlen müsstest. Die entsprechenden Rückstufungstabellen der Versicherer findest du im Internet. Google zum Beispiel einfach Rückstufungstabelle HUK-COBURG.
Wichtig zu erwähnen ist noch, dass es egal ist, ob es sich um einen Totalschaden oder um einen Schaden im dreistelligen Bereich handelt. Der Rabattschutz kann immer gezogen werden.
Bei einem Rabattschutz musst du je nach Versicherer und Tarif zwischen 15 und 30% mehr bezahlen. Eine schöne Stange Geld, doch im Schadensfall kann ein Rabattschutz Gold wert sein, da du für die nächsten Jahre deutlich weniger bezahlen musst.
Beim Online-Versicherer Getsafe ist der Rabattschutz bei jeder KFZ Versicherung kostenlos mit dabei. Es findet sich jedoch kein Hinweis darauf, nach wie vielen Schäden du zurückgestuft wirst. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass es bei einer Häufung von Schäden zu einer Rückstufung kommen kann.
Wir haben direkt bei Getsafe nachgefragt. Über eine Rückstufung wird auf individueller Basis entschieden. Relevant ist hier u.a. die Schwere des Eigenverschuldens. Somit könnte es sein, dass du bereits beim ersten Schaden zurückgestuft wirst. Im Vertragsjahr 2021 wurde laut Getsafe jedoch kein Kunde zurückgestuft. Auch eine übliche Beschränkung auf einen Schaden innerhalb eines Jahres gibt es nicht. Theoretisch sind also auch zwei oder drei Schäden ohne eine Rückstufung möglich.
Unserer Meinung nach ist es jedoch fraglich, ob das in der Praxis auch so umgesetzt wird. Denn es macht schon Sinn, dass Kunden mit vielen Schäden einen höheren Beitrag zahlen müssen. Ansonsten müssten auf Sicht die Beiträge für alle Kunden steigen.
Ganz einfach, weil es in der Teilkasko keine SF-Klassen gibt.
Da es sich bei Teilkaskoschäden nicht um selbstverschuldete Schäden handelt (zum Beispiel Steinschlag Windschutzscheibe), findet keine Rückstufung im Schadensfall statt.
Der Rabattschutz ist ein Instrument, um Kunden zu binden. Er gilt daher in der Regel auch nur beim aktuellen Versicherer. Das bedeutet, dass du bei einem Schaden vom aktuellen Versicherer nicht zurückgestuft wirst, jedoch bei einem Wechsel des Versicherers vom neuen Versicherer so behandelt wirst, als ob es keinen Rabattschutz gegeben hat.
Der neue Versicherer fragt nämlich nach den Schäden der vergangenen Jahre und stuft dich gemäß seiner Rückstufungstabelle schlechter ein.
Demnach macht es in den meisten Fällen keinen Sinn, den Versicherer zu wechseln, wenn du durch einen Rabattschutz bei deinem aktuellen Versicherer nicht zurückgestuft wurdest.
Es gibt ein paar wenige aufnehmende KFZ Versicherer auf dem Markt, bei denen du die geschützte SF-Klasse mitnehmen kannst. Meist musst du dafür aber auch beim aufnehmenden Versicherer wieder einen Rabattschutz einschließen.
Wie du dir sicher denken kannst, ist das Kind nach einem Schaden bereits in den Brunnen gefallen. Dann kannst du natürlich keinen Rabattschutz für deine bisherige SF-Klasse mehr mit einschließen. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, einen Rabattschutz nachträglich mitzuversichern, auch nach einer erfolgten Rückstufung. Kontaktiere dazu am besten direkt deinen Versicherer.
Bleibt noch die Frage offen, ob ein Rabattschutz sinnvoll ist. Wir würden die Frage grundsätzlich mit Ja beantworten. Wie so oft im Versicherungsbereich können wir jedoch auch bei diesem Thema nicht pauschal sagen, ob du einen Rabattschutz abschließen solltest oder nicht. Niemand kann sagen, ob du mit deinem Auto einen Schaden verursachen wirst.
Demnach ist ein Rabattschutz vor allen Dingen für Autofahrer interessant, welche sich vor unvorhersehbaren Preissteigerungen schützen wollen. Auch Vielfahrer sollten über einen Rabattschutz nachdenken. Des Weiteren profitieren auch Autobesitzer mit zum Beispiel teuren Felgen von einem Rabattschutz. Im Schadensfall können die Kosten je nach Selbstbeteiligung über die Vollkaskoversicherung abgewickelt werden. Schlussendlich musst du für dich persönlich bewerten, ob dir der Mehrbeitrag die höhere Sicherheit wert ist.
Beachten solltest du aber in jedem Fall die Tatsache, dass du bei Inanspruchnahme im Prinzip an deinen aktuellen Versicherer gebunden bist, da du den Rabattschutz nicht zum neuen Versicherer mitnehmen kannst.
Eine Möglichkeit, die Rückstufung bei einem Schaden ohne Rabattschutz zu verhindern, ist es, den Schaden beim Versicherer zurückzukaufen.
Ja, das ist möglich. Zunächst reguliert der Versicherer alle Schäden und informiert dich über die Höhe der gezahlten Leistungen und deine neue SF-Klasse. Anschließend hast du in der Regel 6 Monate Zeit, um den Schaden zurückzukaufen. Dann zahlst du die Leistungen an den Versicherer zurück und behältst deine aktuelle SF-Klasse. Das macht natürlich nur Sinn, wenn die Rückstufung in der SF-Klasse dich im Vergleich zur Schadenshöhe in den nächsten Jahren deutlich mehr kosten würde.
Alternativ kannst du auch bereits vor der Regulierung des Schadens beim Versicherer nachfragen, welchen Beitrag du in Zukunft zahlen musst. Anhand der Rückmeldung kannst du dann entscheiden, ob der Schaden reguliert werden soll oder ob du diesen selbst bezahlst.
In der KFZ Haftpflichtversicherung MUSS der Versicherer den Rückkauf anbieten. In der Vollkaskoversicherung muss er das nicht tun. In der Regel bieten das jedoch die meisten Versicherer an.
Du weißt nun alles über den Rabattschutz. Doch ein Punkt fehlt noch. Nämlich der Rabattretter. Klingt ähnlich – ist aber doch etwas anderes.
Mit einem Rabattretter hast du ebenfalls einen „Freischaden“ pro Jahr. Die Prämie wird im nächsten Jahr nicht steigen. Du wirst jedoch trotzdem in der SF-Klasse zurückgestuft, aber nur so tief, dass sich die Prämie nicht verändert. Konkret heißt das: Du bist zum Beispiel in SF 36 und wirst bei einem Schaden in SF 35 zurückgestuft, weil du dort den gleichen Beitrag zahlen würdest. Du wirst nicht in SF 34 zurückgestuft, weil ab dieser SF-Klasse der Beitrag steigen würde.
Klingt gut. Und es wird noch besser. Der Rabattretter ist im Vergleich zum Rabattschutz sogar kostenlos.
Wo ist der Haken? Einen Rabattretter gibt es in der Regel nur ab einer hohen SF-Klasse (zum Beispiel SF 30). Zudem bieten viele Versicherer diesen Baustein gar nicht mehr an. Falls du eine hohe SF-Klasse hast, solltest du aber trotzdem mal beim Versicherer nachfragen, ob du einen Rabattretter in deinen Vertrag einschließen kannst.
Wenn du dich über weitere Bausteine in der KFZ Versicherung informieren möchtest, kannst du dir gerne unsere Artikel zum Auslandsschadenschutz und zur Fahrerschutzversicherung durchlesen.
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