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Zahlt die Vollkasko für einen Schaden an den Felgen?

Aktualisiert am 2. September 2026

Die neuen teuren Felgen sind endlich montiert. Die Freude ist groß – doch nach der ersten Fahrt passiert das Unglück. Du berührst beim Einparken den Bordstein. Unschöne Kratzer auf den neuen Alufelgen sind die Folge. Nun regiert der Ärger und nicht mehr die Freude. Nach dem ersten Schock denkst du dir, ist doch alles halb so schlimm – das Auto ist ja vollkaskoversichert. Doch zahlt die Vollkasko für einen Felgenschaden? Wir haben die Antwort.

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Vollkasko zahlt für selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto bzw. an eigenen Felgen

Zunächst einmal lässt sich festhalten, dass die Vollkasko deiner KFZ Versicherung auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto bzw. an eigenen Felgen bezahlt.

Felge am Bordstein beschädigt Vollkasko

Im Beispiel bist du gegen den Bordstein gefahren und hast den Schaden an deinen Felgen selbst verschuldet. Die Vollkasko übernimmt also den Schaden. Glück gehabt. Aber…

Selbstbeteiligung in der Vollkasko

Bei den meisten Verträgen ist in der Vollkasko eine Selbstbeteiligung von mindestens 150 Euro vereinbart. In der Regel ist die Selbstbeteiligung sogar höher. 

Doch teure Alufelgen kosten schnell mehrere tausend Euro, sodass die Selbstbeteiligung zu verschmerzen ist. Es gibt jedoch noch ein weiteres aber…

Rückstufung im Schadensfall

Bei einem Schadensfall in der Vollkasko wirst du in der SF-Klasse zurückgestuft. Jeder Versicherer hat eine eigene Rückstufungstabelle, sodass du vor der Meldung des Schadens prüfen solltest, wie stark du zurückgestuft wirst.

Bei der HUK-COBURG & HUK24 (Classic-Tarif 2025) wirst du bei einem Vollkaskoschaden beispielsweise von SF 30 auf SF 20, von SF 20 auf SF 12 oder von SF 10 auf SF 4 zurückgestuft. Das sind über die nächsten Jahre in der Regel schon erhebliche Mehrkosten.

Solltest du jedoch einen Rabattschutz vereinbart haben, ist das Ganze kein Problem, da der Schaden keine Auswirkungen auf die SF-Klasse hat. Beachte: In der Regel ist nur ein Schaden pro Jahr unschädlich. Bei zwei oder mehr Schäden wirst du trotzdem zurückgestuft.

Vollkasko: Bei Felgenschaden genau prüfen und rechnen

Bei einem Rabattschutz kannst du ohne Probleme den Felgenschaden deiner KFZ Versicherung melden. Dieser wird abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung von der Vollkasko zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Eine Rückstufung der SF-Klasse findet nicht statt.

Anders sieht es aus, wenn du keinen Rabattschutz versichert hast. Hier solltest du genau ausrechnen, was du bei Erstattung des Schadens in den nächsten Jahren mehr für deine Vollkasko zahlen müsstest.

Bei sehr teuren Felgen kann sich eine Erstattung trotz Rückstufung lohnen. Bei günstigeren Felgen (zum Beispiel Stahlfelgen) lohnt sich das Ganze wahrscheinlich eher nicht. Dann solltest du den Schaden besser aus der eigenen Tasche bezahlen.

Felgenreparatur für unter 150 Euro

Doch häufig ist es auch so, dass du nicht die Felgen austauschen musst, sondern eine weitaus kostengünstigere Reparatur möglich ist. Teilweise liegen die Kosten für eine kleine Reparatur sogar unter 150 Euro, sodass es hier bei einem vereinbarten Selbstbehalt absolut keinen Sinn macht, der Versicherung den Schaden zu melden. Das TÜV-geprüfte Reparaturverfahren nennt sich übrigens WheelDoctor.

Noch günstiger wird es, wenn du die Reparatur mit einem Felgen-Reparatur-Set selbst vornimmst. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, musst du selbst entscheiden.

Achte hierbei jedoch unbedingt darauf, ob der Schaden auch repariert werden darf. Hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben.

So dürfen Beschädigungen im Grundmetall nicht tiefer als einen Millimeter ins Grundmetall ragen und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sein. Auch Schweißarbeiten sind u.a. aufgrund des durch die Hitze veränderten Materials problematisch.

Solche Schäden entstehen jedoch in der Regel nicht bei einem Bordsteinkontakt.

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Separate Felgenversicherung

Unabhängig von der Regulierung über die KFZ Versicherung gibt es auch separate Felgen- bzw. Reifenversicherungen, welche direkt beim Kauf der Produkte abgeschlossen werden können.

Versichert sind dann je nach Tarif zum Beispiel Unfall (u.a. Reifenpanne, Kratzer durch Bordstein), Vandalismus und Diebstahl, wobei Reparaturkosten immer zu 100% erstattet werden.

Gezahlt wird einmalig beim Kauf der Produkte. Die Kosten werden pro Reifen bzw. pro Felgensatz berechnet und unterscheiden sich nach Leistungsumfang, Größe des Reifens bzw. der Felge und Laufzeit der Versicherung. Die Versicherung endet mit Eintritt des Schadens oder Vertragsende.

Ob eine solche Versicherung sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Reifenschaden Vollkasko

Reine Reifenschäden sind nach den üblichen Versicherungsbedingungen häufig nicht versichert. Die Vollkasko kann jedoch leisten, wenn durch dasselbe Ereignis zusätzlich andere versicherte Fahrzeugteile beschädigt werden. Einzelne Tarife bieten einen erweiterten Schutz.

Reifenschaden durch einen Bordstein

Wird beim Fahren gegen den Bordstein neben dem Reifen auch die Felge beschädigt, kann die Vollkaskoversicherung für den Schaden aufkommen.

Bleibt es ausschließlich bei einem beschädigten oder geplatzten Reifen, besteht häufig kein Versicherungsschutz. Je nach Schadenhergang kann zudem ein nicht versicherter Betriebsschaden vorliegen.

Nagel oder Schraube im Reifen

Ein Nagel, eine Schraube oder ein anderer Fremdkörper kann grundsätzlich als äußere Einwirkung und damit als Unfall gelten.

Ist jedoch nur der Reifen beschädigt, zahlt die Vollkaskoversicherung normalerweise nicht. Werden durch dasselbe Ereignis auch die Felge, der Radkasten oder die Karosserie beschädigt, kann der Reifenschaden mitversichert sein.

Reifenplatzer: Unfall oder Betriebsschaden?

Platzt ein Reifen aufgrund von Verschleiß, Materialermüdung oder falschem Reifendruck, handelt es sich in der Regel um einen nicht versicherten Betriebs- oder Bruchschaden.

Wurde der Reifenplatzer nachweislich durch einen Fremdkörper verursacht, kann ein versicherter Unfall vorliegen. Für einen isolierten Reifenschaden besteht dennoch häufig kein Schutz.

Reifenschaden durch Vandalismus

Vandalismus ist grundsätzlich über die Vollkaskoversicherung versichert. Wird jedoch ausschließlich ein Reifen zerstochen, zahlen viele Tarife nicht.

Werden zusätzlich andere Fahrzeugteile beschädigt, kann auch der Reifenschaden mitversichert sein. Entscheidend sind immer die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Fazit: Felgenschaden Vollkasko

Die Frage „Zahlt die Vollkasko für einen Felgenschaden?“ kann klar mit Ja beantwortet werden.

Du musst jedoch in deinem individuellen Fall prüfen, ob es Sinn macht, den Schaden der Versicherung zu melden oder den Schaden selbst zu bezahlen.

Im Gegensatz zu Alufelgen sind Stahlfelgen übrigens deutlich weniger empfindlich, aber auch nicht annähernd so schön.

Und wie sieht es bei einem Steinschlag aus?

Beratung zur KFZ Versicherung

Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur KFZ Versicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

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