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Die neuen teuren Felgen sind endlich montiert. Die Freude ist groß – doch nach der ersten Fahrt passiert das Unglück. Du berührst beim Einparken den Bordstein. Unschöne Kratzer auf den neuen Alufelgen sind die Folge. Nun regiert der Ärger und nicht mehr die Freude. Nach dem ersten Schock denkst du dir, ist doch alles halb so schlimm – das Auto ist ja Vollkasko versichert. Doch zahlt die Vollkasko für einen Felgenschaden? Wir haben die Antwort.

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zahlt die vollkasko fuer einen schaden an den felgen 1200x501 1 - Zahlt die Vollkasko für einen Schaden an den Felgen?

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Vollkasko zahlt für selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto

Zunächst einmal lässt sich festhalten, dass die Vollkasko deiner KFZ Versicherung auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto bezahlt.

Im Beispiel bist du gegen den Bordstein gefahren und hast den Schaden an deinem Auto selbst verschuldet. Die Vollkasko übernimmt also den Schaden. Glück gehabt. Aber…

Selbstbeteiligung in der Vollkasko

Bei den meisten Verträgen ist in der Vollkasko eine Selbstbeteiligung von mindestens 150 Euro vereinbart. In der Regel ist die Selbstbeteiligung sogar höher. Doch teure Alufelgen kosten schnell mehrere Tausend Euro, sodass die Selbstbeteiligung zu verschmerzen ist. Es gibt jedoch noch ein weiteres aber…

Rückstufung im Schadensfall

Bei einem Schadensfall in der Vollkasko wirst du in der SF-Klasse zurückgestuft. Jeder Versicherer hat eine eigene Rückstufungstabelle, sodass du vor der Meldung des Schadens prüfen solltest, wie stark du zurückgestuft wirst.

Bei der HUK-COBURG & HUK24 (Classic-Tarif 2023) wirst du bei einem Vollkaskoschaden beispielsweise von SF 30 auf SF 20, von SF 20 auf SF 12 oder von SF 10 auf SF 4 zurückgestuft. Das sind in der Regel schon erhebliche Mehrkosten.

Solltest du jedoch einen Rabattschutz vereinbart haben, ist das Ganze kein Problem, da der Schaden keine Auswirkungen auf die SF-Klasse hat. Beachte: In der Regel ist nur ein Schaden pro Jahr unschädlich. Bei zwei oder mehr Schäden wirst du trotzdem zurückgestuft.

Bei Felgenschaden genau prüfen und rechnen

Bei einem Rabattschutz kannst du ohne Probleme den Felgenschaden deiner KFZ Versicherung melden. Dieser wird abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung von der Vollkasko zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Eine Rückstufung der SF-Klasse findet nicht statt.

Anders sieht es aus, wenn du keinen Rabattschutz versichert hast. Hier solltest du genau ausrechnen, was du bei Erstattung des Schadens in den nächsten Jahren mehr für deine Vollkasko zahlen müsstest.

Bei sehr teuren Felgen kann sich eine Erstattung trotz Rückstufung lohnen. Bei günstigeren Felgen (z.B. Stahlfelgen) lohnt sich das Ganze wahrscheinlich eher nicht. Dann solltest du den Schaden besser aus der eigenen Tasche bezahlen.

Felgenreparatur für unter 150 Euro

Doch häufig ist es auch so, dass du nicht die Felgen austauschen musst, sondern eine weitaus kostengünstigere Reparatur möglich ist. Teilweise liegen die Kosten für eine kleine Reparatur sogar unter 150 Euro, sodass es hier bei einem vereinbarten Selbstbehalt absolut keinen Sinn macht, der Versicherung den Schaden zu melden. Das TÜV-geprüfte Reparaturverfahren nennt sich übrigens WheelDoctor.

Noch günstiger wird es, wenn du die Reparatur mit einem Felgen-Reparatur-Set selbst vornimmst. Ob das in deinen Fall sinnvoll ist, musst du selbst entscheiden.

Achte hierbei jedoch unbedingt darauf, ob der Schaden auch repariert werden darf. Hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben. So dürfen Beschädigungen im Grundmetall nicht tiefer als einen Millimeter ins Grundmetall ragen und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sein. Auch Schweißarbeiten sind u.a. aufgrund des durch die Hitze veränderten Materials problematisch.

Solche Schäden entstehen jedoch in der Regel nicht bei einem Bordsteinkontakt.

Separate Felgenversicherung

Unabhängig von der Regulierung über die KFZ Versicherung gibt es auch separate Felgen- bzw. Reifenversicherungen, welche direkt beim Kauf der Produkte abgeschlossen werden können.

Versichert sind dann je nach Tarif z.B. Unfall (z.B. Reifenpanne, Kratzer durch Bordstein), Vandalismus und Diebstahl, wobei Reparaturkosten immer zu 100% erstattet werden.

Gezahlt wird einmalig beim Kauf der Produkte. Die Kosten werden pro Reifen bzw. pro Felgensatz berechnet und unterscheiden sind nach Leistungsumfang, Größe des Reifens bzw. der Felge und Laufzeit der Versicherung. Die Versicherung endet mit Eintritt des Schadens oder Vertragsende.

Ob eine solche Versicherung sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Fazit Felgenschaden Vollkasko

Die Frage „Zahlt die Vollkasko für einen Schaden an den Felgen?“ kann klar mit Ja beantwortet werden.

Du musst jedoch in deinem individuellen Fall prüfen, ob es Sinn macht, den Schaden der Versicherung zu melden oder den Schaden selbst zu bezahlen.

Im Gegensatz zu Alufelgen sind Stahlfelgen übrigens deutlich weniger empfindlich, aber auch nicht annähernd so schön.

Reifenschaden Vollkasko

Was für einen Felgenschaden gilt, gilt auch für einen Reifenschaden. Sollte beim Fahren gegen den Bordstein auch (oder nur) der Reifen beschädigt worden sein, zahlt ebenfalls die Vollkasko. Gleiches gilt bei einem Reifenschaden während der Fahrt durch einen spitzen Gegenstand wie einen Nagel oder eine Schraube.

Wenn ein solcher Schaden jedoch durch Vandalismus entstanden ist, zahlen viele Versicherungen nicht. Häufig ist in den Versicherungsbedingungen in der sogenannten „Reifenklausel“ festgelegt, dass bei Vandalismus nur gezahlt wird, wenn neben dem kaputten Reifen weitere Sachschäden wie z.B. Lackkratzer oder eine beschädigte Felge vorliegen. Grund für die Reifenklausel ist schlicht und einfach ein möglicher Versicherungsbetrug.

Und wie sieht es bei einem Steinschlag aus?

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