Die Fahrerschutzversicherung (auch Fahrerschutz genannt) schließt eine Absicherungslücke im Straßenverkehr.
Erfahre in diesem Experten-Artikel, was die Fahrerschutzversicherung ist, wie diese funktioniert, ob es sich um eine sinnvolle Absicherung handelt und was der Unterschied zur Insassenunfallversicherung ist.
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Auch im Video: Fahrerschutzversicherung sinnvoll?
Was ist die Fahrerschutzversicherung?
Die Fahrerschutzversicherung ist ein freiwilliger Zusatzbaustein in der KFZ Versicherung. Es handelt sich um einen rechtlich selbstständigen Vertrag, welcher jedoch nur in Verbindung mit einer KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Eine Kaskoversicherung ist nicht nötig. Da es sich beim Fahrerschutz um einen eigenständigen Vertrag handelt, kann dieser unabhängig von Haftpflicht- und Kaskoversicherung wieder gekündigt werden.
Personenschaden an eigener Person bei einem selbstverschuldeten Unfall
Mit dem Fahrerschutz wird die Leistungslücke des Personenschadens an der eigenen Person bei einem selbstverschuldeten Unfall geschlossen.
Solltest du einen Unfall verursachen, sind die Personen im eigenen Auto (außer dir) und die Personen im Auto des Unfallgegners durch die eigene KFZ Haftpflichtversicherung abgesichert. Gleiches gilt für Sachschäden am fremden Auto. Die Sachschäden am eigenen Auto sind durch die Vollkaskoversicherung abgesichert. Solltest du keine Schuld am Unfall haben, leistet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Ein Fahrerschutz greift auch bei Unfällen ohne andere Unfallbeteiligte (z.B. Wildunfall oder bei Glätte von der Straße abgekommen).
Wie funktioniert die Fahrerschutzversicherung?
Wenn der Fahrer (können je nach Versicherer auch Freunde oder Familienangehörige sein) bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt oder getötet wird, leistet die Fahrerschutzversicherung. Es wird so geleistet, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Personenschaden und nicht nach einer festgelegten Summe. Grundsätzlich leistet der Fahrerschutz bis zur maximalen Deckungssumme für Personenschäden der jeweiligen KFZ Versicherung (z.B. bis 15 Mio. Euro). Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass gewisse Leistungsbestandteile in der Höhe begrenzt sind.
Restkostenversicherung
Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um eine „Restkostenversicherung„, d.h. es wird zum einen nur geleistet, wenn es keinen anderen Leistungserbringer gibt und zum anderen werden die Leistungen gekürzt, wenn ein Teil von einem anderen Leistungserbringer bezahlt wird. Andere Leistungserbringer sind z.B.:
- Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer, wenn dieser eine Teilschuld hat
- Krankenkasse
- Rentenversicherungsträger
- Berufsgenossenschaft
- Arbeitgeber
Die Fahrerschutzversicherung leistet ggf. auch, wenn der Anspruch gegen einen Leistungserbringer nicht erfolgsversprechend durchgesetzt werden konnte.
Wofür leistet die Fahrerschutzversicherung konkret?
Wie bereits beschrieben, leistet die Fahrerschutzversicherung für Personenschäden an der eigenen Person nach selbstverschuldeten Unfällen. Konkret wird u.a. für Folgendes geleistet:
- Verdienstausfall
- Hinterbliebenenrente
- Schmerzensgeld
- Umbaukosten
- Haushaltshilfe
Die genauen Leistungen hängen vom jeweiligen Versicherer ab.
Beispiel
Eine alleinerziehende Mutter verursacht einen Unfall und bricht sich das Bein. Nach wenigen Tagen kommt sie aus dem Krankenhaus, kann aber wegen dem gebrochenen Bein den Haushalt nicht mehr alleine führen und benötigt eine Haushaltshilfe. Zusätzlich kann sie ihre Tätigkeit als selbstständige Hebamme für mehrere Wochen nicht mehr ausführen, wodurch ein Verdienstausfall entsteht.
Wann leistet der Fahrerschutz nicht?
Wenn der Fahrer nicht zum Lenken des Autos berechtigt ist (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis) bzw. nicht in der Lage ist das Auto sicher zu führen (z.B. Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss) gibt es keine Leistung aus der Fahrerschutzversicherung. Gleiches gilt für Personenschäden, welche während des Ein- und Aussteigens und Be- und Entladens des Fahrzeugs passieren.
Allgemeine Bedingungen für die KFZ Versicherung
Alle Informationen zur Fahrerschutzversicherung kannst du in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) des GDV oder in den AKB deiner eigenen KFZ Versicherung nachlesen.
Ist die Fahrerschutzversicherung sinnvoll?
Die Fahrerschutzversicherung stellt eine wichtige Ergänzung zur KFZ Versicherung dar und ist sinnvoll, weil eine bestehende Leistungslücke in der KFZ Versicherung geschlossen wird. Ohne diese spezielle Versicherung würde ein Fahrer, der bei einem selbstverschuldeten Unfall einen Personenschaden erleidet, keine Entschädigung von seiner KFZ Versicherung erhalten. Durch die Integration der Fahrerschutzversicherung in deinen Versicherungsschutz wird dieses Risiko abgedeckt, was den Fahrerschutz zu einer wertvollen Ergänzung für deine KFZ Versicherung macht.
Zu beachten ist jedoch, dass zunächst alle anderen möglichen Leistungserbringer in die Pflicht genommen werden, wodurch es im Leistungsfall möglicherweise zu keiner Leistung aus der Fahrerschutzversicherung kommt.
Da der Baustein in der Regel unter 50 Euro im Jahr kostet, machst du mit einem Abschluss nichts falsch und bist für den Fall der Fälle bestmöglich abgesichert.
Unfallversicherung als Alternative
Eine Alternative zum Fahrerschutz ist die private Unfallversicherung, welche u.a. auch für mögliche Umbaumaßnahmen am Haus nach einem schweren Unfall leistet. Hier ist jedoch zu beachten, dass für eine Leistung eine Invalidität vorhanden sein muss und das es sich dabei um einen Summenversicherung handelt (z.B. 100.000 Euro Einmalzahlung). Die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung gibt es zusätzlich zu den Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung, weshalb sich beide Versicherungen auch gut ergänzen.
Des Weiteren ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll, da dadurch ein möglicher Verdienstausfall abgedeckt ist.
Unterschied zur Insassenunfallversicherung
Auch bei der Insassenunfallversicherung handelt es sich um einen Zusatzbaustein in der KFZ Versicherung. Diese Versicherung leistet bei Unfallschäden an den Insassen des eigenen Autos. Wenn du den Artikel bis hierhin aufmerksam gelesen hast, wirst du bereits wissen, warum diese Versicherung sinnlos ist.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall leistet die eigene KFZ Haftpflichtversicherung für die Personenschäden an den Insassen des eigenen Autos. Solltest du nicht Schuld am Unfall sein, kommt die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für diese Schäden auf. Die Insassen sind also bereits ohne Insassenunfallversicherung abgesichert.
Wenn du dich über weitere Bausteine in der KFZ Versicherung informieren möchtest, kannst du dir gerne unsere Artikel zum Auslandsschadenschutz und zum Rabattschutz durchlesen.
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