Startseite » Kfz Versicherung » Sommerreifen im Winter – Zahlt die Versicherung?
Schnee und glatte Straßen erhöhen das Unfallrisiko für Autofahrer im Winter erheblich. Noch gefährlicher wird es, wenn man nicht mit Winterreifen, sondern mit Sommerreifen unterwegs ist. Aber ist das eigentlich verboten? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? In diesem Experten-Artikel klären wir u.a. die Frage, ob die KFZ Versicherung zahlt, wenn man mit Sommerreifen im Winter einen Unfall verursacht.
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Wahrscheinlich hast du schonmal von der „O-bis-O“-Regel gehört. Allgemein wird nämlich empfohlen, zwischen Oktober und Ostern mit Winterreifen und zwischen Ostern und Oktober mit Sommerreifen unterwegs zu sein.
Es gibt in Deutschland zwar keine allgemeine, jedoch eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass es keinen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht gibt (zum Beispiel Oktober bis Ostern), man jedoch bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen fahren darf.
Trotz „O-bis-O“-Regel solltest du also primär auf das Wetter und nicht auf den Monat schauen. Denn in den letzten Jahren gab es häufig auch nach Ostern noch einen Wintereinbruch.
Bei Missachtung gibt es ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, wenn dich die Polizei erwischt. Konkret liegt die Strafe bei mindestens 60 Euro und einem Punkt.
Sollte es zu einer Behinderung gekommen sein, steigt die Strafe auf 80 Euro, bei einer Gefährdung sind 100 Euro fällig und bei einem Unfall musst du 120 Euro zahlen.
Seit 2017 muss auch der Halter mit einer Strafe von 75 Euro und einem Punkt rechnen, wenn er die Fahrt zugelassen oder sogar angeordnet hat.
Doch was sagt eigentlich die KFZ Versicherung zum Thema Winterreifen? Um diese Frage zu beantworten, muss man zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung unterscheiden, aber auch, ob man den Unfall verursacht hat oder nicht.
Zudem spielt es eine Rolle, ob du mit den schlechten Wetterbedingungen rechnen konntest. Falls es zum Beispiel von heute auf morgen zu einem plötzlichen Wintereinbruch kommt, wird die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen wahrscheinlich kulant sein. Falls es jedoch bereits seit Wochen schneit und durchgängig Temperaturen unter dem Gefrierpunkt herrschen, wirst du wahrscheinlich schlechte Karten haben.
In den folgenden Fällen gehen wir davon aus, dass du genügend Zeit hattest, dich auf das Wetter einzustellen, um dementsprechend von Sommer- auf Winterreifen zu wechseln.
Falls du einen Unfall bei zum Beispiel Schneeglätte mit Sommerreifen verursachst, wird der Schaden zwar zunächst von deiner KFZ Haftpflichtversicherung reguliert. Diese kann dich jedoch mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Selbst als Unfallopfer können dir Sommerreifen im Winter zum Verhängnis werden. Wenn deine fehlenden Winterreifen zum Unfall beigetragen haben, zum Beispiel weil dadurch der Bremsweg verlängert wurde, kann dich die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Mithaftung nehmen.
Das bedeutet, dass der Schaden nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen wird. Insbesondere bei Personenschäden (u.a. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Rentenzahlungen) kann dies für dich ein großes Problem werden.
Auch in der Kaskoversicherung kann der Versicherer einen Teil bzw. im schlechtesten Fall sogar die gesamte Zahlung verweigern. Also zum Beispiel bei einem Wildschaden in der Teilkaskoversicherung, welcher durch einen verlängerten Bremsweg verursacht wurde oder aber bei einem Vollkaskoschaden am eigenen KFZ nach einem selbstverschuldeten Unfall.
Beim Fahren mit Sommerreifen im Winter handelt es sich aus Sicht der KFZ Versicherung um eine grobe Fahrlässigkeit. Sehr gute Tarife bieten genau dagegen Schutz und leisten auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden. Möglicherweise gibt es jedoch genau für diesen Fall einen Ausschluss. Kläre daher am besten den Sachverhalt direkt mit deiner Versicherung. Noch besser ist es natürlich, einfach keine Sommerreifen im Winter zu nutzen.
Alle genannten Konstellationen gelten übrigens gleichermaßen für das Fahren mit Winterreifen im Sommer.
Bei Ganzjahresreifen kommt es auf die Kennzeichnung an. So sind seit 2018 produzierte Reifen mit der Kennung M+S (Matsch und Schnee) nicht mehr ausreichend. Damit es keine Probleme gibt, müssen die Reifen zusätzlich das „Alpine“-Symbol (Bergpiktogramm mit den drei Spitzen und der Schneeflocke) enthalten.
Falls die Reifen jedoch vor 2018 hergestellt wurden und ausschließlich die M+S Kennung enthalten, gab es zumindest bis zum 30.09.2024 keine Probleme. Du solltest also spätestens diesen Winter überprüfen, ob du die richtigen Reifen hast, damit es im Schadensfall keine Probleme mit dem Gesetz und der Versicherung gibt.
Wahrscheinlich hast du jedoch sowohl die M+S Kennung als auch das „Alpine“-Symbol, weil die meisten Reifenhersteller bereits vor 2018 beide Symbole verwendet haben.ℹ️ Die genannten Regelungen gelten nicht nur für Allwetterreifen, sondern auch für normale Winterreifen.
Wenn du mit Sommerreifen im Winter unterwegs bist, kann es im Schadensfall zu Einschränkungen bei der KFZ Versicherung kommen, selbst wenn du den Unfall nicht verursacht hast. Inwiefern die Versicherung einen Teil der Leistung verweigert bzw. sich das Geld (teilweise) von dir zurückholt, wird immer im Einzelfall entschieden. Entscheidend ist hierbei auch, ob die fehlenden Winterreifen für den Unfall ursächlich waren.
Neben der KFZ Versicherung kann ein Unfall im Winter mit Sommerreifen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Daher gilt: Im Winter immer nur mit Winterreifen fahren. Allein schon aufgrund der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
Ähnliches gilt übrigens auch für das Autofahren mit Flip-Flops und das Autofahren mit Gipsarm – egal ob im Sommer oder im Winter.
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2 Antworten
Nein. Es gibt überall in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht.
Mal ganz unter uns, das mit den Sommerreifen im Winter ist ja so eine Sache. Ich versteh ja, dass Winterreifen bei Schnee und Eis die bessere Wahl sind, aber ich kenne auch Leute, die ganzjährig auf Ganzjahresreifen setzen und damit gut fahren. Besonders interessant finde ich den Hinweis auf die Versicherungsleistungen.
Dass es da Unterschiede geben kann, je nachdem, ob man bei schlechtem Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist, war mir so nicht bewusst. Gibt’s eigentlich Ausnahmen für die, die in Regionen leben, wo echter Winter eher selten Gast ist?