Startseite » Kfz Versicherung » Darf man mit Gipsarm Autofahren? Leistet die KFZ Versicherung?
Fast jeder wird mindestens einmal in seinem Leben von einem Knochenbruch, einer Verstauchung oder einer ähnlichen Verletzung betroffen sein. Auch in dieser Zeit sind viele auf das Auto angewiesen. Aber darf man überhaupt mit einem Gipsarm oder einem gebrochenen Bein Autofahren? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz der KFZ Versicherung aus? In diesem Experten-Artikel erhältst du die Antworten.
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Die Frage, ob jemand mit einem Gips oder einer Schiene am Arm oder Bein Autofahren darf, ist nicht durch ein spezifisches Gesetz geregelt. Vielmehr liegt es in der Eigenverantwortung des Fahrers oder der Fahrerin, zu beurteilen, ob das Fahren unter diesen Umständen sicher möglich ist, ohne sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Die aktuellen Regelwerke bieten keine spezifische Anleitung zum Autofahren mit Verletzungen wie Brüchen oder Verstauchungen. Allerdings sind die allgemeinen Bestimmungen anzuwenden. Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist jede Person, die ein Fahrzeug lenkt, verpflichtet, jederzeit sicherzustellen, dass niemand im Verkehr gefährdet oder behindert wird.
Sollte es durch eine Unaufmerksamkeit, beispielsweise beim Übersehen von Fußgängern oder Fahrradfahrern, zu einem Unfall kommen, könnte dies als fahrlässige Körperverletzung eingestuft werden, mit möglichen Strafen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren. Die genaue Einordnung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit entsprechendem Bußgeld hängt vom Einzelfall ab.
Personen, die aufgrund von „körperlichen Mängeln“ nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen und dadurch andere gefährden, müssen im schlimmsten Fall sogar mit bis zu 5 Jahren Gefängnis rechnen. So steht es im § 315c Strafgesetzbuch.
Dabei ist es unerheblich, ob die körperliche Beeinträchtigung temporär oder permanent ist. Auch eine durch Gips oder Schienen verursachte Bewegungseinschränkung könnte als solcher Mangel gewertet werden.
Insbesondere bei einem Bruch des rechten Beins könnte die Bedienung der Pedale riskant werden, während bei Verletzungen am linken Bein oder Fuß die Nutzung eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe unter Umständen noch sicher sein kann.
Oft werden zur Unterstützung und Entlastung von Gelenken, Muskeln oder Knochen Orthesen wie Schienen, Bandagen oder Stützvorrichtungen verwendet. Diese Hilfsmittel können jedoch die Beweglichkeit so stark einschränken, dass sie die Fahrsicherheit beeinträchtigen.
ℹ️ Es ist daher ratsam, sich ärztlich beraten zu lassen, um eine fundierte Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit zu erhalten.
Auch wenn du beim Autofahren den linken Arm nicht zwangsläufig benötigst, kann auch bei einem linken Gipsarm ein relevanter körperlicher Mangel vorliegen. Beispielsweise benötigst du bei einem plötzlichen Ausweichmanöver beide Hände, um den Wagen sicher am Hindernis vorbeiführen zu können. Das gilt übrigens nicht nur für Schalt-, sondern auch für Automatikgetriebe.
In Fällen, in denen die fahrende Person einen Gips oder eine Schiene trägt und es zu einem Unfall kommt, ziehen KFZ Versicherer in der Regel das Argument der groben Fahrlässigkeit heran, was eine Leistungskürzung oder gar eine komplette Verweigerung der Leistung zur Folge haben kann. Versicherer regulieren hier grundsätzlich sehr streng, sodass selbst eine Einschränkung des linken Handgelenks bei einem Automatikwagen ein Problem sein könnte.
Selbst bei Unfällen, die nicht durch die betroffene Person verursacht wurden, kann ihr eine Mitschuld zugesprochen werden, was zur Folge haben könnte, dass sie auf einem Teil der Unfallkosten sitzen bleibt. In anderen Worten wird die gegnerische KFZ Haftpflichtversicherung die Schäden am eigenen Auto oder der eigenen Person unter Umständen nur teilweise übernehmen.
Wird der Versicherung oder der Polizei gemeldet, dass eine Person mit einer offensichtlichen Verletzung, wie einem Gips, am Unfall beteiligt war, kann schnell der Eindruck entstehen, der Unfall sei selbst verschuldet. Dabei kann es unter Umständen schwierig werden, zu beweisen, dass der Unfall auch ohne die Einschränkung so passiert wäre.
Beim Autofahren mit Gipsarm hast du, wie bereits beschrieben, unter Umständen selbst als Unfallopfer ein Problem. Aber wie sieht es aus, wenn du den Unfall selbst verursacht hast?
Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Gipsarm übernimmt deine KFZ Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden am gegnerischen KFZ, kann dich jedoch unter Umständen in Regress nehmen. Das bedeutet, dass sie einen Teil der erstatteten Leistungen von dir zurückfordern kann. Der Regress ist auf 5.000 Euro begrenzt.
Bei der Kaskoversicherung, also bei Schäden am eigenen Auto, könntest du ganz leer ausgehen. Das gilt sowohl bei einem Teilkaskoschaden, zum Beispiel durch einen Wildunfall, bei dem du durch den Gipsarm nicht mehr ausweichen konntest, als auch bei einem Vollkaskoschaden am eigenen Auto nach einem selbstverschuldeten Unfall.
Zumindest ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Leistung gekürzt wird. Deine KFZ Versicherung wird hier ebenfalls argumentieren, dass es sich beim Autofahren mit Gipsarm um eine grobe Fahrlässigkeit handelt.
Bei einigen Tarifen sind zwar ausdrücklich grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert, jedoch kann es auch hier Ausnahmen geben. Hier solltest du im Zweifel bei deiner KFZ Versicherung anrufen, wobei die Antwort wahrscheinlich lauten wird: „Es kommt auf den Einzelfall an.“.
Wann man nach einer Verletzung wieder Autofahren kann, ist stark vom individuellen Fall abhängig. Unterschiedliche Faktoren wie die Art der Verletzung, der Fortschritt im Heilungsprozess und das Schmerzempfinden variieren von Person zu Person, sodass keine allgemeingültige Zeitangabe gemacht werden kann.
Forscher der Universität Düsseldorf haben jedoch spezifische Kriterien für die Beurteilung der Fahrsicherheit erarbeitet, die Bewegungseinschränkungen durch Orthesen, orthopädische bzw. unfallchirurgische Erkrankungen sowie postoperative Zustände einbeziehen.
Nachstehend sind einige der Studienergebnisse aufgelistet, die angeben, wann die Fahrsicherheit potenziell beeinträchtigt ist oder gänzlich fehlt.
Das Tragen einer einfachen Bandage am Knie oder Sprunggelenk lässt das Autofahren meist zu, vorausgesetzt, die Bremskraft und Reaktionszeit werden nicht, zum Beispiel durch Schmerzen, beeinträchtigt. Gelenkunterstützende, bewegliche Orthesen gestatten in der Regel das Führen eines Fahrzeugs.
Das Autofahren mit Gipsarm, Gipsbein und Co. ist nicht grundsätzlich verboten. Verboten ist das Autofahren jedoch, wenn ein relevanter „körperlicher Mangel“ vorliegt. Sollte es zu einem Unfall kommt, wird die Einschränkung auf jeden Fall ein Thema sein.
Ob es zu einer Strafe kommt und falls ja, wie hoch diese ist, wird immer im Einzelfall entschieden. Wichtig ist hier auch der gesunde Menschenverstand. Mit einem eingegipsten rechten Arm würde kein vernünftiger Mensch noch Auto fahren. Wenn die OP des linken Arms jedoch schon ein paar Wochen her ist, der Gips mittlerweile durch eine Schiene ersetzt wurde und die Bewegungseinschränkung kaum noch vorhanden ist, ist das Autofahren sicher vertretbar.
Wo es beim Gesetz einigen Spielraum gibt, so ist das Ganze bei der KFZ Versicherung eindeutiger. Das Autofahren mit Gipsarm, Gipsbein und Co. wird sehr wahrscheinlich immer als grob fahrlässig eingestuft werden, sodass es, selbst wenn keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten sind, Einschränkungen beim Versicherungsschutz geben kann. Auch wenn du den Unfall gar nicht selbst verursacht hast.
Inwiefern die Mitversicherung von grob fahrlässig verursachten Schäden dich vor der Leistungskürzung bzw. Leistungsverweigerung schützt, solltest du direkt mit deinem Versicherer klären.
Falls du jetzt noch wissen willst, wie es aussieht, wenn du mit Sommerreifen im Winter bzw. Winterreifen im Sommer oder beim Autofahren mit Flip-Flops einen Unfall verursachst, solltest du dir die drei verlinkten Artikel auch noch durchlesen.
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