Startseite » Haftpflichtversicherung » Forderungsausfalldeckung Haftpflichtversicherung – Sinnvoll?
Die Forderungsausfalldeckung (auch Forderungsausfallversicherung genannt) ist ein wichtiger Baustein in der privaten Haftpflichtversicherung. In diesem Experten-Artikel wollen wir kurz und knapp erklären, was es damit genau auf sich und warum dieser Baustein so wichtig ist.
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Bei einem Haftpflichtschaden haftest du grundsätzlich mit deinem Privatvermögen. Davor schützt dich jedoch eine private Haftpflichtversicherung.
Unserer Meinung nach sollte jeder Mensch in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung haben. Auch, weil die Versicherung in Relation zum abgesicherten Risiko kaum etwas kostet. Jedoch ist es so, dass laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) 17% der Haushalte keine Haftpflichtversicherung haben.
Wenn dir also eine solche Person einen Schaden zufügt, haftet sie mit ihrem Privatvermögen. Doch was ist, wenn diese Person den Schaden nicht mit ihrem Privatvermögen ersetzen kann?
In einem solchen Fall springt die Ausfalldeckung deiner eigenen privaten Haftpflichtversicherung ein und ersetzt dir den Schaden, obwohl eigentlich der Schadenverursacher in der Leistungspflicht ist.
Du wirst beim Überqueren der Straße von einem Radfahrer niedergefahren und erleidest durch den Sturz eine Verletzung. Der Radfahrer hat keine Haftpflichtversicherung und auch keine finanziellen Mittel, weshalb du ohne eine Forderungsausfallversicherung auf sämtlichen Kosten (zum Beispiel Schmerzensgeld) sitzen bleiben würdest. Mit einer Ausfalldeckung werden alle Kosten von deiner Versicherung erstattet.
Im Schadensfall müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit die Ausfalldeckung greift:
Selbstverständlich wird deine Versicherung im Anschluss versuchen, sich das Geld vom Schadenverursacher zurückzuholen. Der Erfolg ist jedoch ungewiss. Das kann dir jedoch egal sein, da dir der Schaden unabhängig vom Regresserfolg des Versicherers erstattet wird.
Die Höhe der Ausfalldeckung entspricht in der Regel der Höhe der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden.
Bei einem guten Tarif sollte die Forderungsausfalldeckung ohne Einschränkungen in Höhe der Deckungssumme greifen. Unvorteilhaftere Tarife enthalten jedoch u.a. folgende Einschränkungen:
Beim Thema Vorsatz kommt der Gewaltopferschutz zum Tragen. Sollten bei der Ausfalldeckung vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht mitversichert sein, gehst du als Gewaltopfer leer aus (zum Beispiel wenn du zusammengeschlagen wirst). Achte daher unbedingt darauf, dass Vorsatz mitversichert ist.
Wie du an diesem Beispiel siehst, leistet die Ausfalldeckung nicht nur, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat und mittellos ist, sondern auch, wenn dieser mittellos ist und dessen Haftpflichtversicherung nicht leisten würde. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nämlich ausgeschlossen.
Die Forderungsausfalldeckung ist ein wichtiger Baustein in der privaten Haftpflichtversicherung, jedoch bei weitem nicht in jedem Tarif enthalten. Achte daher bei Abschluss unbedingt auf diesen Baustein und eine vorteilhafte Ausgestaltung. Falls du bereits eine Haftpflichtversicherung ohne Forderungsausfallversicherung hast, kannst du den Tarif sicherlich upgraden. Denn nahezu jeder Versicherer bietet einen Tarif mit diesem Baustein an.
Für Familien mit kleinen Kindern ist zusätzlich der Baustein Deliktunfähige Kinder wichtig.
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