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Anders als es der Name vermuten lässt, ist die Benzinklausel in den Versicherungsbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung und nicht in der KFZ Versicherung zu finden. Thematisch geht es auch nicht um Kraftstoffe, sondern um die Abgrenzung zwischen beiden Versicherungen, also in welchem Fall die eine und in welchem Fall die andere Versicherung leisten muss.

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gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Benzinklausel: Privathaftpflicht vs. KFZ Versicherung

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Was ist die Benzinklausel?

Die Benzinklausel ist in den Versicherungsbedingungen von jeder privaten Haftpflichtversicherung zu finden und grenzt die Leistungen dieser Versicherung von den Leistungen der KFZ Haftpflichtversicherung ab.

In den Versicherungsbedingungen ist jedoch nicht das umgangssprachliche Wort Benzinklausel zu finden, sondern z.B. folgende Formulierung:

Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigen­tümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft­fahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

Wichtig ist hierbei insbesondere der Teil „durch den Gebrauch des Fahrzeugs„. Denn Schäden an Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs sind über die KFZ Haftpflichtversicherung abgesichert, welche für jedes zugelassene KFZ in Deutschland Pflicht ist.

Hierbei gibt es klare Fälle, wie z.B. der Schaden am gegnerischen KFZ nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall, aber auch unklare Fälle, bei denen Gerichte in der Vergangenheit entschieden haben, ob die Benzinklausel hier wirksam ist und es sich daher um einen KFZ Haftpflichtschaden handelt.

Neben dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs betrifft die Benzinklausel regelmäßig auch den Gebrauch eines Luft- oder Wasserfahrzeugs (bei Luftfahrthaftpflichtversicherung oder Wassersporthaftpflichtversicherung).

Kleine vs. große Benzinklausel

Bei der Benzinklausel wird noch zwischen der kleinen und großen Benzinklausel unterschieden. Die kleine Benzinklausel betrifft die Abgrenzung zwischen privater Haftpflichtversicherung und KFZ Haftpflichtversicherung und bei der großen Benzinklausel geht es um die Abgrenzung zwischen der Betriebshaftpflichtversicherung aber auch der Wohngebäudeversicherung und der KFZ Haftpflichtversicherung. Inhaltlich gibt es jedoch keine Unterschiede.

In welchen Fällen greift die Benzinklausel?

Grundsätzlich ist jeder Fall individuell und muss im Einzelfall entschieden werden. Zu den folgenden Fällen gab es jedoch schon einige Gerichtsurteile in der Vergangenheit, welche die Anwendung der Benzinklausel bestätigt haben. Heißt konkret, in diesen Fällen musste die private Haftpflichtversicherung nicht leisten.

Auto falsch getankt

Bereits die Betankung des Autos stellt einen Gebrauch dar. Somit würde ein Motorschaden aufgrund einer falschen Betankung eines fremden, unentgeltlich überlassenen Autos unter die Benzinklausel fallen und die Privathaftpflichtversicherung müsste nicht leisten (Landgericht Duisburg, Urteil v. 05.07.2006, Az. 11 O 105/05).

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass auch die KFZ Versicherung nicht für Schäden aufkommt, welche durch das falsches Betanken des KFZ entstehen. Grund hierfür ist, dass ein solcher Schaden als Betriebsschaden eingestuft wird, welcher durch den falschen Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde. Hierfür besteht kein Versicherungsschutz.

Top-Tarife leisten doch bei falscher Betankung

Mittlerweile gibt es bei sehr guten Privathaftpflichtversicherungen trotz Benzinklausel doch eine Leistung bei falscher Betankung eines fremden, unentgeltlich überlassenen Fahrzeugs. Die Erstattung ist jedoch oft auf z.B. 2.000 Euro begrenzt, sodass ein teurerer Motorschaden in Höhe von 7.000 Euro wie beim verlinkten Gerichtsurteil nur zum Teil erstattet wird.

Einkaufswagen ist weggerollt

Auch das Be- und Entladen des Fahrzeugs sowie die unmittelbare Vorbereitung zählen zum Gebrauch des Autos. Sollte also z.B. beim Beladen des Autos, der Einkaufswagen wegrollen und ein anderes KFZ beschädigen, muss die Privathaftpflichtversicherung aufgrund der Benzinklausel nicht leisten. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob der Schaden bei ein oder abgeschaltetem Motor entstanden ist (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 05.09.2003, Az. 301 C 769/03).

Ausnahmen beim Be- und Entladen

Wie beim falschen Betanken gibt es mittlerweile in Top-Tarifen auch Leistungen für Schäden, welche beim Be- und Entladen des Autos entstanden sind. Auch hier gibt es Entschädigungsgrenzen von z.B. 10.000 Euro, die jedoch für die meisten Schäden an anderen Autos ausreichen sollten. Logischerweise ist es verboten, den Schaden zusätzlich über die eigene KFZ Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen, um doppelte Leistungen zu erhalten.

Auto ist aufgrund von fehlerhafter Absicherung weggerollt

Auch die Absicherung des Autos gehört noch zum Gebrauch. Demnach greift die Benzinklausel, wenn das Auto aufgrund einer fehlerhaften Absicherung wegrollt und einen Schaden z.B. an einem anderen Auto verursacht (Landgericht Bremen, Urteil v. 12.07.2012, Az. 6 S 324/11).

In welchen Fällen greift die Benzinklausel nicht?

In den folgenden Fällen haben Gerichte entschieden, dass die Benzinklausel nicht greift und die private Haftpflichtversicherung daher leisten muss.

Heizlüfter beschädigt KFZ

Weil ein Arbeitnehmer die Scheiben seines Dienstwagens vor dem Fahrtantritt mit einem Heizlüfter auftauen wollte, ist es zu einem Brandschaden von über 5.000 Euro am Auto gekommen. Dieser Fall ist sogar vor dem Bundesgerichtshof gelandet, welcher schlussendlich die Anwendung der Benzinklausel verneinte. Grund für die Entscheidung des Gerichts war, dass der Schaden nicht durch den Gebrauch des KFZ, sondern durch den Gebrauch des Heizlüfters entstanden ist (Bundesgerichtshof, Urteil v. 13.12.2006, AZ. IV ZR 120/05).

Ungewollter Motorstart durch Kind

In diesem Fall, welcher vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelt wurde, wollte ein minderjähriges Kind das Autoradio einschalten, hat dabei jedoch durch das Drehen des Zündschlüssels den Motor in Gang gesetzt, wodurch sich schlussendlich das Fahrzeug bewegt, und ein anderes Auto beschädigt hat. Da das Kind nicht den Motor starten wollte, lag laut Gericht kein Gebrauch des Fahrzeugs vor und die Benzinklausel kam nicht zur Anwendung (Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 03.03.2005, Az. 8 W 9/05).

Einkaufswagen ist vor dem Beladen weggerollt

Im vorherigen Abschnitt hatten wir erklärt, dass die Benzinklausel beim Be- und Entladen des Fahrzeugs greift. Sollte der Einkaufswagen jedoch vorher oder nachher ein anderes Auto beschädigen, greift die Benzinklausel nicht. Also wenn du z.B. gerade aus dem Supermarkt kommst und dir der Einkaufswagen noch vor dem Beladen des Fahrzeugs wegrollt und ein anderes Auto beschädigt, muss die private Haftpflichtversicherung leisten (Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil v. 21.07.1993, Az. 3 S 263/92).

Fazit zur Benzinklausel in der privaten Haftpflichtversicherung

Wie du auch an den Beispielen erkennen kannst, ist es nicht immer eindeutig, ob die Benzinklausel Anwendung findet oder nicht. Aus Sicht eines Versicherten ist es in der Regel von Vorteil, wenn der Schaden von der privaten Haftpflichtversicherung und nicht von der KFZ Versicherung reguliert wird, da es ansonsten zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse kommt (Rabattschutz ausgenommen).

Prüfe, ob die Anwendung der Benzinklausel korrekt ist

Häufig ist es jedoch so, dass Haftpflichtversicherer einen Schaden mit Beteiligung eines KFZ in erster Instanz ablehnen. Wenn die Benzinklausel aus deiner Sicht jedoch nicht angewendet werden kann, gilt es hartnäckig zu bleiben und sich im ersten Schritt an den Versicherungs-Ombudsmann zu wenden. Falls auch das keinen Erfolg bringt, bleibt häufig nur der Weg vor Gericht.

Bei Top-Tarifen wird die Benzinklausel in manchen Fällen nicht angewendet

Die bessere Option ist es jedoch, einen Top-Tarif mit Best-Leistungs-Garantie abzuschließen, sodass immer so, wie im deutschlandweit besten Tarif geleistet wird. Wie du an den beschriebenen Ausnahmen sehen kannst, gibt es nämlich mittlerweile Tarife, in denen die Benzinklausel zum Teil nicht angewendet wird.

Formulierung der Benzinklausel bleibt unpräzise

Das sich an der ziemlich unpräzisen Formulierung der Benzinklausel grundsätzlich etwas ändert, ist unwahrscheinlich, denn das Oberlandesgericht München hat im Jahr 2013 geurteilt, dass die Klausel ausreichend präzise und transparent formuliert ist.

Übrigens: Die Benzinklausel findet selbstverständlich auch bei Elektroautos Anwendung.

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