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Diebstähle von Wärmepumpen nehmen in Deutschland zu, und Hausbesitzer sollten sich bewusst sein, dass ihre Versicherung möglicherweise nicht den Schaden deckt, wenn ihre Wärmepumpe gestohlen wird. Besonders betroffen sind Außeneinheiten bei Luft-Wasser Wärmepumpen, die häufig im fünfstelligen Euro-Bereich liegen.

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Wohngebäudeversicherung zahlt nicht immer bei Diebstahl und Vandalismus

Eine Wohngebäudeversicherung leistet bei Schäden, die das Gebäude selbst betreffen und bei Schäden an Teilen, die fest mit dem Haus verbunden sind.

In Basistarifen sind in der Regel Schäden durch Feuer/Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert. Schäden durch Diebstahl und Vandalismus (z.B. Graffitischäden) sind hier in der Regel nicht mitversichert. Unabhängig davon können Schäden durch Naturgefahren mit einer separaten Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden.

Übrigens: Die Hausratversicherung leistet in keinem Fall für den Diebstahl der Wärmepumpe, da es sich bei der Wärmepumpe um keine versicherte Sache in der Hausratversicherung handelt.

Schäden durch Diebstahl explizit mitversichern

Falls du in deiner Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch Diebstahl und Vandalismus mitversichern möchtest, musst du einen sehr guten Tarif abschließen und/oder diese versicherten Gefahren explizit durch eine Klausel mitversichern. Wichtig zu wissen ist, dass es bei beiden versicherten Gefahren in der Regel Entschädigungsgrenzen (z.B. bis 10.000 Euro) gibt.

Doch wie sieht es konkret mit der Versicherung der Wärmepumpe aus? Als eine klimafreundliche Alternative zur Gasheizung sind Wärmepumpen bei vielen Verbrauchern immer beliebter geworden.

So wurden laut BWP/BDH-Absatzstatistik im Jahr 2022 205.000 Luft-Wasser Wärmepumpen verkauft. Im Vergleich dazu betrug der Absatz im Jahr 2021 nur 127.000 Stück und im Jahr 2013 sogar nur 38.900 Stück. Eine Steigerung um fast 427 Prozent.

Die steigende Beliebtheit hat jedoch auch die Aufmerksamkeit von Dieben auf sich gezogen, die auf der Suche nach leicht zugänglichen und abmontierbaren Gegenständen sind, die sich schnell zu Geld machen lassen. Gerade die im Freien montierten Außeneinheiten von Luft-Wasser Wärmepumpen sind hier ein dankbares Ziel. Demnach stellt sich die Frage, ob ein solcher Diebstahl in einer sehr guten Wohngebäudeversicherung immer automatisch mitversichert ist?

Bei Wärmepumpe genau prüfen

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, nimmt die Häufigkeit der Diebstähle von Wärmepumpen zu. Und die Häufigkeit wird noch weiter zunehmen, wenn immer mehr Häuser mit einer Wärmepumpe ausgestattet sind. Aus diesem Grund und aufgrund der hohen Kosten werden Versicherer bei der Regulierung von solchen Schäden genau prüfen.

Wohngebäudeversicherung könnte Leistung bei Diebstahl der Wärmepumpe verweigern

Die Versicherung könnte die Leistung bei Diebstahl der Wärmepumpe aus den folgenden drei Gründen verweigern.

Grund Nr. 1

Wie bereits beschrieben, ist Diebstahl häufig keine versicherte Gefahr in der Wohngebäudeversicherung. Und selbst wenn Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen mitversichert ist, liegt die Entschädigungsgrenze teilweise bei nur 1.000 Euro. Bei fünfstelligen Kosten für die Wärmepumpe wird das nicht reichen.

Grund Nr. 2

Ein weiterer Grund für eine Nichtleistung könnte sein, dass du der Versicherung bauliche Veränderungen an deinem Haus melden musst. Eine Wärmepumpe kostet schnell einen fünfstelligen Euro-Betrag, ist eine Investition in die Zukunft und steigert dadurch wahrscheinlich den Wert deines Hauses. Also selbst wenn Diebstahl grundsätzlich mitversichert ist, könnte die Versicherung aus diesem Grund die Leistung verweigern.

Grund Nr. 3

Zugegebenermaßen Grund Nr. 3 ist etwas spekulativ. Aber selbst wenn Grund Nr. 1 und 2 keine Rolle spielen, könnte die Versicherung die Leistung aus dem folgenden Grund verweigern. Bei der versicherten Gefahr Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen wurde in der Vergangenheit vor allen Dingen auf Regenrinnen, Antennen, Briefkästen oder Außenlampen abgezielt. Der Diebstahl von Wärmepumpen ist auch für Versicherer relativ neu, weshalb die Versicherung argumentieren könnte, dass Wärmepumpen grundsätzlich nicht mitversichert sind.

Nichtleistung der Wohngebäudeversicherung bei Diebstahl der Wärmepumpe ist Realität

Das Versicherer beim Diebstahl der Wärmepumpe nicht immer zahlen, bestätigt auch ein Bericht der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Hier weigerte sich die Versicherung einen Schaden in Höhe von 15.000 Euro zu zahlen, da die Wärmepumpe nicht in der Versicherungspolice enthalten war. Aus welchem Grund die Versicherung hier genau nicht geleistet hat, geht aus dem Bericht nicht hervor. Möglich sind theoretisch alle 3 Gründe.

So zahlt die Versicherung bei Diebstahl der Wärmepumpe

Die Lösung für das Problem lautet, die Wärmepumpe explizit bei der Versicherung mitzuversichern. Falls du als Hausbesitzer eine Wärmepumpe installiert hast, solltest du also zum einen prüfen, ob Diebstahl mitversichert ist und zum anderen mit der Versicherung klären, ob auch ein Diebstahl der Wärmepumpe mitversichert ist. Falls das nicht automatisch der Fall ist, solltest du die Wärmepumpe zusätzlich (gegen Mehrbeitrag) mit in den Versicherungsschutz aufnehmen lassen.

Versicherer reagieren auf Zunahme der Diebstähle von Wärmepumpen

Bisher war der Diebstahl der Wärmepumpe nicht bei jedem Versicherer mitversichert. Aufgrund der neuen Situation haben einige Versicherer bereits reagiert und den Diebstahl der Wärmepumpe in ihre Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen. Beispielhaft ist bei der Wohngebäudeversicherung der Alten Leipziger (Tarifvariante comfort) ab dem 01.07.2023 der Diebstahl von Wärmepumpen bis 30.000 Euro mitversichert. Wir gehen davon aus, dass in absehbarer Zeit die meisten Versicherer nachziehen werden.

Fazit Wärmepumpe Versicherung

In Deutschland werden immer mehr Wärmepumpen installiert. Diese sind teuer und daher ein immer beliebter werdendes Ziel für Diebe.

Da Diebstahl und auch Wärmepumpen häufig nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind, solltest du als Hausbesitzer schnell tätig werden und die Versicherung kontaktieren. Dann ist ein Diebstahl zwar immer noch ärgerlich, aber kein finanzielles Risiko mehr.

Du solltest unbedingt darauf achten, dass der Diebstahl auch in deiner Tarifvariante mitversichert ist. Denn es hilft dir nichts, wenn der Diebstahl nur in der neuesten Tarifvariante mitversichert ist, du aber noch einen älteren Tarif hast. Bei richtig guten Tarifen sind Bedingungsverbesserungen jedoch automatisch mitversichert, sodass du dir keine Sorgen machen musst. Falls du dir hier unsicher bist, kontaktiere am besten auch direkt deinen Versicherer.

So kannst du das Risiko für den Diebstahl der Wärmepumpe minimieren

Um das Risiko eines Diebstahls grundsätzlich zu minimieren, sollten Hausbesitzer ihre Wärmepumpen an einem gut sichtbaren Ort installieren und durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen und Überwachungskameras schützen. Die Verwendung von Spezialschrauben und die Befestigung der Wärmepumpe an einem festen Fundament oder an der Wand kann ebenfalls das Entfernen der Einheit erschweren.

Wärmepumpe auch gegen die anderen versicherten Gefahren absichern

Unabhängig vom Diebstahl solltest du darauf achten, dass die Wärmepumpe auch gegen die anderen versicherten Gefahren Feuer/Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm/Hagel und auch Vandalismus abgesichert ist.

Wichtig zu wissen ist, dass die versicherten Gefahren Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherungsnehmer, Schäden an Dritten und Umweltschäden nicht über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden können. Für die letzten beiden Gefahren kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung auf. Für Verschleiß kann ggf. direkt beim bzw. über den Hersteller eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

Zusätzlich solltest du neben dem Versicherungsschutz der Wärmepumpe auch den Versicherungsschutz der Photovoltaikanlage überprüfen, falls du eine solche Anlage auf dem Dach hast.

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