Eine Risikolebensversicherung leistet, wenn die versicherte Person stirbt – so weit, so bekannt. Als Paar könnt ihr euch allerdings auch gegenseitig absichern, was in den meisten Fällen sinnvoll ist. In der Praxis gibt es für die Risikolebensversicherung für Paare drei verschiedene Möglichkeiten. Ihr könnt euch zwischen zwei Einzelverträgen, der verbundenen Risikolebensversicherung und der Risikolebensversicherung über Kreuz entscheiden. Die Unterschiede und die jeweiligen Vor- und Nachteile erklären wir in diesem Experten-Artikel.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Risikolebensversicherungen sollen die finanziellen Folgen, die der Tod einer Person nach sich ziehen kann, möglichst vollständig ausgleichen. Die Risikolebensversicherung zahlt daher eine vertraglich vereinbarte Summe, die sogenannte Versicherungsleistung, aus, wenn die versicherte Person verstirbt.
  • Ihre Risikolebensversicherung können Paare unterschiedlich ausgestalten. Möglich ist sowohl der Abschluss zweier Einzelverträge als auch die Entscheidung für eine gemeinsame Police.
  • Schließt ihr zwei Verträge ab, seid ihr flexibler. Dafür fallen mitunter höhere Prämien an und es sind steuerliche Besonderheiten zu beachten. Denn eine Versicherungsleistung kann zum Nachlass der versicherten Person rechnen und hier der Erbschaftsteuer unterliegen.
  • Die Risikolebensversicherung für Paare eignet sich nicht nur für Ehegatten. Auch unverheiratete Personen, Geschäftspartner oder Freunde können sie abschließen.

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Wann die Risikolebensversicherung für Paare sinnvoll ist

Eine Risikolebensversicherung ist grundsätzlich für alle Paare sinnvoll. Denn stirbt einer der beiden Partner, lastet die gesamte (finanzielle) Verantwortung auf dem Hinterbliebenen. Die Auswirkungen sind hier besonders schwerwiegend, wenn ihr bereits Kinder habt oder gerade eine Immobilie finanziert. Zum emotionalen Schmerz kommen dann die alleinige Verantwortung für die Kinder sowie die Sorge, das Eigenheim nicht mehr bezahlen zu können, hinzu.

Beide Partner absichern

Es greift zu kurz, nur die Hauptverdienerin oder den Hauptverdiener abzusichern. Denn stirbt der andere Partner, muss sich der bisher Berufstätige z.B. auch um die Kinder zu Hause kümmern (Reduzierung der Arbeitszeit) – oder eine entsprechende Betreuung finanzieren.

Eure Optionen bei der Risikolebensversicherung für Paare

Eine Risikolebensversicherung ist zunächst ein eigenständiger Tarif, den jede Person individuell für sich selbst oder jemand anderen abschließt. Möchtet ihr eure Risikolebensversicherung aber explizit als Paar oder für Paare abschließen, habt ihr hierfür drei Möglichkeiten:

  • Jeder schließt eine Risikolebensversicherung für sich selbst ab, ist also versicherte Person und Versicherungsnehmer zugleich.
  • Ihr schließt eine gemeinsame, die sogenannte verbundene Risikolebensversicherung ab. Hier gibt es nur einen Vertrag, der euch beide begünstigt.
  • Ihr versichert euch über Kreuz, es schließt also jeder Partner eine Versicherung für den jeweils anderen Partner ab.

Es gibt also nicht die Risikolebensversicherung für Paare, sondern verschiedene Optionen. Möchtet ihr euch gemeinsam absichern, solltet ihr stets alle Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen – denn bei der Risikolebensversicherung geht es nicht selten um die finanzielle Existenz des überlebenden Partners.

Abschluss von zwei Einzelverträgen

Bei der ersten Variante der Risikolebensversicherung für Paare schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag ab und ist sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person. In diesem Vertrag wird jeweils der Partner als Bezugsberechtigter eingetragen, ihm steht also im Falle des eigenen Ablebens die Versicherungsleistung zu.

Beispiel: Lisa und Max entscheiden sich für diese Variante der Risikolebensversicherung. Lisa schließt eine Police auf ihren Namen ab. Stirbt sie, erhält Max 500.000 Euro. Auch Max geht so vor. Würde er versterben, erhielte Lisa ebenfalls 500.000 Euro.

In jedem Vertrag kann eine eigene Versicherungssumme festgelegt werden. Sie sind völlig unabhängig voneinander, sodass ihr beispielsweise auch beide Policen bei unterschiedlichen Versicherern abschließen könntet.

Vor- und Nachteile von zwei Einzelverträgen

Zu den Vorteilen der Einzelverträge gehören:

  • Beide Partner können selbst entscheiden, wie sie die Risikolebensversicherung ausgestalten und welche Bausteine ihnen wichtig sind.
  • Im Fall der Trennung oder Scheidung ist lediglich eine Anpassung der bezugsberechtigten Person notwendig.
  • Verstirbt ein Partner, behält der andere seinen Versicherungsvertrag – die Summe würde dann den Erben zufallen.

Es gibt allerdings auch Nachteile:

  • Zwei Verträge verursachen doppelte Kosten und ihr erhaltet mitunter keine Rabatte, die euch beim gemeinsamen Abschluss zustünden.
  • Überschreitet die Versicherungssumme die erbschaftsteuerlichen Freibeträge, fällt Erbschaftsteuer an. Für Ehegatten liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro.

Die verbundene Risikolebensversicherung für Paare

Hier gibt es nur einen Versicherungsvertrag. In ihm sind beide Partner versicherte Personen und Bezugsberechtigte zugleich. Stirbt einer der beiden, erhält der andere die vereinbarte Versicherungssumme – anschließend endet der Vertrag. Die Versicherungssumme, im obigen Beispiel etwa 500.000 Euro, steht bei dieser Variante der Risikolebensversicherung für Paare also nur einmal zur Verfügung.

Beispiel: Lisa und Max haben sich für eine verbundene Risikolebensversicherung entschieden, weil sie beim Beitrag etwas sparen wollten. Nun verstirbt Max. Lisa erhält 500.000 Euro ausgezahlt. Später verstirbt auch Lisa, da die Versicherungssumme aber bereits ausbezahlt wurde, steht niemandem mehr eine Leistung aus der Police zu.

Ausnahme: Beide versterben gleichzeitig. Für diesen Fall kann eine dritte Person, etwa die gemeinsame Tochter, als Bezugsberechtigte hinterlegt werden.

Vor- und Nachteile der verbundenen Risikolebensversicherung

Die verbundene Risikolebensversicherung für Paare ist mitunter günstiger als der Abschluss von zwei Einzelverträgen. Auch hier kann es aber zu einer Belastung mit Erbschaftsteuer kommen, weil dem überlebenden Partner rechtlich nur 50% der Versicherungssumme unmittelbar zustehen. Die anderen 50% erbt er vom Verstorbenen. Außerdem ist die verbundene Risikolebensversicherung vergleichsweise unflexibel, insbesondere im Fall von Trennung oder Scheidung.

Abschluss einer Risikolebensversicherung über Kreuz

Bei der Kreuzvariante der Risikolebensversicherung für Paare schließt ebenfalls jeder einen eigenen Vertrag ab. In ihm wird der Partner sowohl als Versicherungsnehmer und Beitragszahler (sehr wichtig, Gemeinschaftskonto funktioniert nicht) als auch als Bezugsberechtigter eingetragen. Versicherte Person ist allerdings der andere Partner, sodass die eigene Risikolebensversicherung im Fall des Todes des anderen leistet.

Beispiel: Max und Lisa schließen zwei Risikolebensversicherungen ab und entscheiden sich für das Über-Kreuz-Modell. Stirbt Max, leistet Lisas Risikolebensversicherung, weil sie hier Max als versicherte Person eingetragen hat. Entsprechendes gilt für Max, sollte Lisa versterben.

Risikolebensversicherung über Kreuz ist in der Regel die beste Variante für Paare

Der entscheidende Vorteil der Überkreuzabsicherung ist die Vermeidung der Erbschaftsteuer. Denn diese fällt nur an, wenn ein fremder Vertrag eine Person unmittelbar begünstigt oder die Versicherungsleistung bereits Teil der Erbmasse ist. Beides ist bei der Risikolebensversicherung über Kreuz nicht der Fall, denn die bezugsberechtigte Person erhält die Versicherungsleistung aus ihrem eigenen Vertrag. Dadurch wird der Anspruch auch nie Teil der Erbmasse des Verstorbenen.

Für verheiratete Paare ist diese Variante aufgrund des Freibetrags von 500.000 Euro nicht zwingend notwendig. Unverheiratete Paare sollten jedoch unbedingt diese Variante wählen, da der Freibetrag nur bei 20.000 Euro liegt.

Achtung: Erbschaftsteuer fällt gegebenenfalls an, wenn beide Partner gleichzeitig versterben. Denn hier hat jeder die Versicherungssumme bereits auf dem Konto oder zumindest die entsprechende Forderung. Diese würde dann auf die Kinder (oder andere Erben) übergehen.

Ausführliche Infos zur Risikolebensversicherung über Kreuz auch im Video

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Risikolebensversicherung für Paare – für jeden etwas dabei

Möchtet ihr als Paar eine Risikolebensversicherung abschließen, gibt es dafür unterschiedliche Möglichkeiten. In der Praxis bewährt hat sich die Absicherung über Kreuz, weil hier insbesondere steuerliche Nachteile von vornherein vermieden werden können. Außerdem sind die Verträge unabhängig voneinander, was ihre Anpassung im Fall von Trennung oder Scheidung vergleichsweise einfach macht.

Wenn ihr verheiratet seid und die Versicherungssumme unter 500.000 Euro liegt, müsst ihr nicht zwangsläufig das Über-Kreuz-Modell wählen. Beachtet jedoch, dass der Freibetrag für das gesamte Erbe und nicht nur für die Risikolebensversicherung gilt.

Der Vorteil von zwei Einzelverträgen ohne Über-Kreuz-Modell kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn ihr Kinder habt. Wenn ein Partner verstirbt, kann die andere Risikolebensversicherung bestehen bleiben, weil dann die Kinder dort bezugsberechtigt sind. Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz müsste nach dem Tod einer Person ein neuer Vertrag für die Kinder abgeschlossen werden.

Die verbundene Risikolebensversicherung macht in der Regel aufgrund der geringen Flexibilität keinen Sinn und wird auch nicht mehr von vielen Versicherern angeboten.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager