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Verkehrsrechtsschutz rückwirkend – geht das?

Aktualisiert am 9. Juni 2025

Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung bezahlt hierbei normalerweise den Schaden, den du selbst verursacht hast oder für den du verantwortlich gemacht wurdest. Aber wer zahlt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt? Und hierbei ist es völlig egal, ob du schuld bist oder nicht oder dein Unfallgegner nur behauptet, du wärst schuld am Verkehrsunfall. Wenn du hier noch keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dennoch einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend beantragen. Wie genau das geht und bei welchem Versicherer das möglich ist, erfährst du in diesem Experten-Artikel.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Auch im Video: Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen

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Du hast leider keinen Verkehrsrechtsschutz – was dann?

Grundsätzlich hättest du nun ein Problem. Denn normalerweise kannst du keinen Versicherungsschutz mehr beantragen für einen Schaden, der bereits entstanden ist.

An der Stelle auch der Hinweis, dass du hoffentlich bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast.

Denn wenn du einen Unfall hast und berufsunfähig wirst, kann nur diese Versicherung sicherstellen, dass du weiterhin ein monatliches Einkommen bekommst.

Aber dennoch erstmal keine Panik

Bei der ARAG Rechtsschutzversicherung kannst du tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen. Genauer gesagt eine rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Die ARAG ist die einzige Versicherung, die einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz anbietet. Der Tarif heißt Verkehrsrechtsschutz Sofort.

Was ist das Besondere am rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz?

Wenn du nicht rechtsschutzversichert bist für Verkehrsdelikte, kann es sein, dass du im schlimmsten Fall deinen Führerschein verlierst, sehr hohe Bußgelder zahlen und an verschiedenen Aufbauseminaren teilnehmen musst.

Wenn du den Verkehrsrechtsschutz rückwirkend bei der ARAG beantragst, kannst du diesen Risiken möglicherweise entgehen. Um dir ein besseres Bild davon zu vermitteln, wann man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigt, hier ein Beispiel.

Ordnungswidrigkeit

Beim Hochfahren auf eine Bergkuppe wirst du von der Sonne geblendet. Deshalb hast du übersehen, dass die Ampel auf Rot stand. Jetzt drohen dir neben einer Geldbuße von 200 Euro 2 Punkte und der 1-monatige Verlust der Fahrerlaubnis.

Vor Gericht erreicht dein Anwalt im Verkehrsrecht, dass das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld entfällt. Die Versicherung trägt die Verhandlungskosten von mehr als 880 Euro.

Die Leistungen des rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes im Überblick

ACHTUNG!

Was ist nicht versichert?

Du hast nun Schutz für die nächsten 3 Jahre

Ist der Rechtsschutz rückwirkend abgeschlossen, bist du die nächsten 3 Jahre vollständig verkehrsrechtsschutzversichert.

Es sind die folgenden Bereiche versichert:

Der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz Sofort kostet 31,42 Euro im Monat oder 349 Euro im Jahr.

Bei einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren macht das einen Gesamtbetrag von 1.131,12 Euro (monatliche Zahlweise) bzw. 1.047 Euro (jährliche Zahlweise).

Im Vergleich zu dem Risiko, deinen Führerschein über Jahre zu verlieren und kostenpflichtige Aufbauseminare sowie eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren, ist der rückwirkende Versicherungsschutz im Einzelfall definitiv eine gute Option.

Extra-Leistungen des rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes

ARAG JuraTel

Du hast eine Frage zu einem juristischen Problem? Die Spezialisten der ARAG kümmern sich rund um die Uhr darum. Hotline: 0211 99 333 99.

Online-Rechtsservice

Du möchtest einen Vertrag kündigen oder einen neuen Vertrag aufsetzen? Auf der Seite der ARAG erhältst du Zugang zu mehr als 1.000 geprüften Musterschreiben für jeden Bereich. Einfach mit deiner Versicherungsnummer auf der Seite der ARAG einloggen.

Fazit zum rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz

Für viele kann der Verkehrsrechtsschutz rückwirkend der letzte Rettungsring vor dem Verlieren des Führerscheins oder ähnlichem sein. Die Kosten des Vertrages sind kalkulierbar und können dem drohenden Risiko eines Führerscheinverlustes oder hohen Gerichtskosten gegenübergestellt werden. Eine feine Lösung, welche die ARAG hier ins Leben gerufen hat.

Wenn bei dir das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, macht es Sinn eine normale Rechtsschutzversicherung (zum Beispiel Privatrechtsschutz mit Verkehrsrechtsschutz) abzuschließen. Dann zahlst du zum einen weniger Beitrag und bist zum anderen noch besser abgesichert.

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