Startseite » Rechtsschutzversicherung » Verkehrsrechtsschutz rückwirkend – geht das?
Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung bezahlt hierbei normalerweise den Schaden, den du selbst verursacht hast oder für den du verantwortlich gemacht wurdest. Aber wer zahlt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt? Und hierbei ist es völlig egal, ob du schuld bist oder nicht oder dein Unfallgegner nur behauptet, du wärst schuld am Verkehrsunfall. Wenn du hier noch keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dennoch einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend beantragen. Wie genau das geht und bei welchem Versicherer das möglich ist, erfährst du in diesem Experten-Artikel.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
Wichtiger Hinweis: Den Online-Abschluss des Tarifs Verkehrsrechtsschutz Sofort der ARAG kannst du ganz einfach über den hinterlegten Link durchführen. Falls du dich für eine normale Rechtsschutzversicherung interessierst, kannst du dich persönlich von uns beraten lassen.
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Grundsätzlich hättest du nun ein Problem. Denn normalerweise kannst du keinen Versicherungsschutz mehr beantragen für einen Schaden, der bereits entstanden ist.
An der Stelle auch der Hinweis, dass du hoffentlich bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast.
Denn wenn du einen Unfall hast und berufsunfähig wirst, kann nur diese Versicherung sicherstellen, dass du weiterhin ein monatliches Einkommen bekommst.
Bei der ARAG Rechtsschutzversicherung kannst du tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen. Genauer gesagt eine rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Die ARAG ist die einzige Versicherung, die einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz anbietet. Der Tarif heißt Verkehrsrechtsschutz Sofort.
Bei anderen Anbietern wie dem ADAC oder der HUK ist ein rückwirkender Verkehrsrechtsschutz hingegen nicht möglich.
Wenn du nicht rechtsschutzversichert bist für Verkehrsdelikte, kann es sein, dass du im schlimmsten Fall deinen Führerschein verlierst, sehr hohe Bußgelder zahlen und an verschiedenen Aufbauseminaren teilnehmen musst.
Wenn du den Verkehrsrechtsschutz rückwirkend bei der ARAG beantragst, kannst du diesen Risiken möglicherweise entgehen. Um dir ein besseres Bild davon zu vermitteln, wann man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigt, hier ein Beispiel.
Beim Hochfahren auf eine Bergkuppe wirst du von der Sonne geblendet. Deshalb hast du übersehen, dass die Ampel auf Rot stand. Jetzt drohen dir neben einer Geldbuße von 200 Euro 2 Punkte und der 1-monatige Verlust der Fahrerlaubnis.
Vor Gericht erreicht dein Anwalt im Verkehrsrecht, dass das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld entfällt. Die Versicherung trägt die Verhandlungskosten von mehr als 880 Euro.
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Ist der Rechtsschutz rückwirkend abgeschlossen, bist du die nächsten 3 Jahre vollständig verkehrsrechtsschutzversichert.
Es sind die folgenden Bereiche versichert:
Der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz Sofort kostet 43,10 Euro im Monat oder 479 Euro im Jahr. Deine Familie (u.a. Ehepartner/in und minderjährige Kinder) sind ohne Mehrbeitrag mitversichert. Wenn du jedoch mehr als ein Fahrzeug versichern möchtest, erhöhen sich die Kosten.
Bei einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren macht das einen Gesamtbetrag von 1.551,60 Euro (monatliche Zahlweise) bzw. 1.437 Euro (jährliche Zahlweise).
Im Vergleich zu dem Risiko, deinen Führerschein über Jahre zu verlieren und kostenpflichtige Aufbauseminare sowie eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren, ist der rückwirkende Versicherungsschutz im Einzelfall definitiv eine gute Option.
Du hast eine Frage zu einem juristischen Problem? Die Spezialisten der ARAG kümmern sich rund um die Uhr darum. Hotline: 0211 99 333 99.
Du möchtest einen Vertrag kündigen oder einen neuen Vertrag aufsetzen? Auf der Seite der ARAG erhältst du Zugang zu mehr als 1.000 geprüften Musterschreiben für jeden Bereich. Einfach mit deiner Versicherungsnummer auf der Seite der ARAG einloggen.
Für viele kann der Verkehrsrechtsschutz rückwirkend der letzte Rettungsring vor dem Verlieren des Führerscheins oder Ähnlichem sein.
Die Kosten des Vertrages sind kalkulierbar und können dem drohenden Risiko eines Führerscheinverlustes oder hohen Gerichtskosten gegenübergestellt werden. Eine feine Lösung, welche die ARAG hier ins Leben gerufen hat.
Wenn bei dir das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, macht es Sinn eine normale Rechtsschutzversicherung (zum Beispiel Privatrechtsschutz mit Verkehrsrechtsschutz) abzuschließen. Dann zahlst du zum einen weniger Beitrag und bist zum anderen noch besser abgesichert.
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