Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung bezahlt hierbei normalerweise den Schaden, den du selbst verursacht hast oder für den du verantwortlich gemacht wurdest. Aber wer zahlt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt? Und hierbei ist es völlig egal, ob du schuld bist oder nicht oder dein Unfallgegner nur behauptet du wärst schuld am Verkehrsunfall. Wenn du hier noch keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dennoch einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend beantragen. Wie genau das geht und bei welchem Versicherer das möglich ist, erfährst du in diesem Blogartikel.
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Auch im Video: Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen
Inhaltsübersicht
- Du hast leider keinen Verkehrsrechtsschutz – was dann?
- Was ist das Besondere am rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz?
- Die Leistungen des rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes im Überblick
- Was ist nicht versichert?
- Du hast nun Schutz für die nächsten 3 Jahre
- Extra-Leistungen des rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes
- Fazit zum rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz
Du hast leider keinen Verkehrsrechtsschutz – was dann?
Grundsätzlich hättest du nun ein Problem. Denn normalerweise kannst du keinen Versicherungsschutz mehr beantragen für einen Schaden, der bereits entstanden ist. An der Stelle auch der Hinweis, dass du hoffentlich bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast. Denn wenn du einen Unfall hast und berufsunfähig wirst, kann nur diese Versicherung sicherstellen, dass du weiterhin ein monatliches Einkommen bekommst.
Aber dennoch erst Mal keine Panik
Bei der ARAG Rechtsschutzversicherung kannst du tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen. Genauer gesagt eine rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Die ARAG ist weltweit die einzige Versicherung, die einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz anbietet. Der Tarif heißt Verkehrsrechtsschutz Sofort.
Was ist das Besondere am rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz?
Wenn du nicht rechtsschutzversichert bist für Verkehrsdelikte, kann es sein, dass du im schlimmsten Fall deinen Führerschein verlierst, sehr hohe Bußgelder zahlen und an verschiedenen Aufbauseminaren teilnehmen musst. Wenn du den Verkehrsrechtsschutz rückwirkend bei der ARAG beantragst, kannst du diesen Risiken möglicherweise entgehen. Um dir ein besseres Bild davon zu vermitteln, wann man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigt, hier ein Beispiel.
Ordnungswidrigkeit
Beim Hochfahren auf eine Bergkuppe wirst du von der Sonne geblendet. Deshalb hast du übersehen, dass die Ampel auf Rot stand. Jetzt drohen dir neben einer Geldbuße von 200 € zwei Punkte und der einmonatige Verlust der Fahrerlaubnis.
Vor Gericht erreicht dein Anwalt im Verkehrsrecht, dass das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld entfällt. Die Versicherung trägt die Verhandlungskosten von mehr als 880 €.
Die Leistungen des rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes im Überblick
- schneller Abschluss ohne Wartezeit
- bis zu 3 Monate rückwirkend abschließbar
- Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten (wenn erforderlich durch alle Instanzen)
- die rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung vertritt dich, egal ob als Fahrzeughalter, Besitzer, Fahrer oder Insasse
- es entstehen keine Selbstbeteiligungskosten, wenn du dich durch einen Anwalt aus dem ARAG-Netzwerk vertreten lässt – wenn du eine Vertretung durch einen unabhängigen Anwalt wünschst, fällt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € an
- Konfliktlösung durch einen Mediator
- weltweiter Versicherungsschutz
ACHTUNG
- Es darf noch kein Anwalt das Mandat erhalten oder bereits rechtliche Schritte eingeleitet haben.
- Die rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt nur bei einem Schaden, der bereits entstanden ist.
- Es darf noch kein Mahnverfahren beziehungsweise keine Klage bei Gericht gegen dich anhängig sein.
- Rechtsschutzfälle, die das Vertrags- und Sachenrecht betreffen, können nicht rückwirkend versichert werden.
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre.
Was ist nicht versichert?
- Wenn du nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz geltend machen willst.
- Bei Streitigkeiten rund um den Kauf oder die Reparatur deines Autos.
- Nach einem Verkehrsunfall, wenn dir Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.
- Wenn du mit Verwaltungsbehörden und -gerichten streitest, zum Beispiel weil dir dein Führerschein entzogen werden soll.
Du hast nun Schutz für die nächsten 3 Jahre
Ist der Rechtsschutz rückwirkend abgeschlossen, bist du die nächsten drei Jahre vollständig verkehrsrechtsschutzversichert.
Es sind folgende Bereiche versichert:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Deine Familie (u.a. Ehepartner/in und minderjährige Kinder) sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.
Der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz Sofort kostet 376,92 € im Jahr oder 31,41 € im Monat. Bei einer Mindestlaufzeit von drei Jahren macht das einen Gesamtbetrag von 1.130,76 €. Im Vergleich zu dem Risiko, deinen Führerschein über Jahre zu verlieren und kostenpflichtige Aufbauseminare sowie eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren, ist der rückwirkende Versicherungsschutz im Einzelfall definitiv eine gute Option.
Extra-Leistungen des rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes
ARAG JuraTel
Du hast eine Frage zu einem juristischen Problem? Die Spezialisten der ARAG kümmern sich rund um die Uhr darum. Hotline: 0211 99 333 99
Online-Rechtsservice
Du möchtest einen Vertrag kündigen oder einen neuen Vertrag aufsetzen? Auf der Seite der ARAG erhältst du Zugang zu mehr als 1000 geprüften Musterschreiben für jeden Bereich. Einfach mit deiner Versicherungsnummer auf der Seite der ARAG einloggen.
Fazit zum rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz
Für viele kann der Verkehrsrechtsschutz rückwirkend der letzte Rettungsring vor dem Verlieren des Führerscheins oder ähnlichem sein. Die Kosten des Vertrages sind kalkulierbar und können dem drohenden Risiko eines Führerscheinverlustes oder hohen Gerichtskosten gegenübergestellt werden. Eine feine Lösung, welche die ARAG hier ins Leben gerufen hat.
Wenn bei dir das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, macht es Sinn eine normale Rechtsschutzversicherung (z.B. Privatrechtsschutz mit Verkehrsrechtsschutz) abzuschließen. Dann zahlst du zum einen weniger Beitrag und bist zum anderen noch besser abgesichert.
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