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Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen – So geht´s

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung bezahlt hierbei normalerweise den Schaden, den du selbst verursacht hast oder für den du verantwortlich gemacht wurdest. Aber wer zahlt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt? Und hierbei ist es völlig egal, ob du schuld bist oder nicht oder dein Unfallgegner nur behauptet, du wärst schuld am Verkehrsunfall. Wenn du hier noch keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dennoch einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend beantragen. Wie genau das geht und bei welchem Versicherer das möglich ist, erfährst du in diesem Experten-Artikel.

💡Wichtige Infos auf einen Blick

Auch im Video: Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen

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Spiegel - Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen - So geht´s
Sueddeutsche Zeitung - Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen - So geht´s
Handelsblatt - Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen - So geht´s
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Wirtschaftswoche - Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen - So geht´s
BR - Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen - So geht´s
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Handelsblatt - Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen - So geht´s

Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Du hast leider keinen Verkehrsrechtsschutz – was dann?

Grundsätzlich hättest du nun ein Problem. Denn normalerweise kannst du keinen Versicherungsschutz mehr beantragen für einen Schaden, der bereits entstanden ist.

An der Stelle auch der Hinweis, dass du hoffentlich bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast.

Denn wenn du einen Unfall hast und berufsunfähig wirst, kann nur diese Versicherung sicherstellen, dass du weiterhin ein monatliches Einkommen bekommst.

Aber dennoch erstmal keine Panik

Bei der ARAG Rechtsschutzversicherung kannst du tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen. Genauer gesagt eine rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Die ARAG ist die einzige Versicherung, die einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz anbietet. Der Tarif heißt Verkehrsrechtsschutz Sofort.

Was ist das Besondere am rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz?

Wenn du nicht rechtsschutzversichert bist für Verkehrsdelikte, kann es sein, dass du im schlimmsten Fall deinen Führerschein verlierst, sehr hohe Bußgelder zahlen und an verschiedenen Aufbauseminaren teilnehmen musst.

Wenn du den Verkehrsrechtsschutz rückwirkend bei der ARAG beantragst, kannst du diesen Risiken möglicherweise entgehen. Um dir ein besseres Bild davon zu vermitteln, wann man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigt, hier ein Beispiel.

Ordnungswidrigkeit

Beim Hochfahren auf eine Bergkuppe wirst du von der Sonne geblendet. Deshalb hast du übersehen, dass die Ampel auf Rot stand. Jetzt drohen dir neben einer Geldbuße von 200 Euro 2 Punkte und der 1-monatige Verlust der Fahrerlaubnis.

Vor Gericht erreicht dein Anwalt im Verkehrsrecht, dass das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld entfällt. Die Versicherung trägt die Verhandlungskosten von mehr als 880 Euro.

Die Leistungen des rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes im Überblick

ACHTUNG!

Was ist nicht versichert?

Du hast nun Schutz für die nächsten 3 Jahre

Ist der Rechtsschutz rückwirkend abgeschlossen, bist du die nächsten 3 Jahre vollständig verkehrsrechtsschutzversichert.

Es sind die folgenden Bereiche versichert:

Der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz Sofort kostet 31,42 Euro im Monat oder 349 Euro im Jahr.

Bei einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren macht das einen Gesamtbetrag von 1.131,12 Euro (monatliche Zahlweise) bzw. 1.047 Euro (jährliche Zahlweise).

Im Vergleich zu dem Risiko, deinen Führerschein über Jahre zu verlieren und kostenpflichtige Aufbauseminare sowie eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren, ist der rückwirkende Versicherungsschutz im Einzelfall definitiv eine gute Option.

Extra-Leistungen des rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes