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Rechtsschutzversicherung vor BU abschließen?

Aktualisiert am 14. März 2025

Sehr hartnäckig hält sich der Glaube, dass man vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte, damit diese auch wirklich später mal greift, sollte der BU-Versicherer später mal nicht leisten wollen und man diesen vor Gericht zerren möchte.

Dass dies so allerdings nicht stimmt, zumindest nicht, was den Zeitpunkt des Abschlusses der Rechtsschutzversicherung angeht, erklären wir in diesem Experten-Artikel.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Rechtsschutz vor BU abschließen: Behauptung vs. Tatsachen

Oft wird behauptet, du musst eine Rechtsschutzversicherung mindestens 3 Monate vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, damit im schlimmsten Falle die Rechtsschutzversicherung dann auch greift, weil es ja eine 3-monatige Wartezeit gibt für die meisten Rechtsschutzfälle.

Es ist aber so, dass nicht die Annahme des Antrags auf Berufsunfähigkeitsversicherung der Leistungsfall in der Rechtsschutzversicherung ist, sondern die Einreichung des BU-Leistungsantrags.

Die Einreichung des BU-Leistungsantrags ist entscheidend

Es geht also um den Zeitpunkt des Leistungsfalls. Dieser ist relevant. Und da die wenigsten Menschen schlicht dem glauben, was der böse Versicherungsmakler sagt, gibt es nachfolgend einen Auszug aus einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs. Denn wenn es eine Instanz gibt in Deutschland, deren Wort sprichwörtlich Gesetz ist, dann diese.

Zwar ging es in diesem Urteil um die private Krankenversicherung und die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung und nicht um die Berufsunfähigkeitsversicherung, allerdings ist dies irrelevant, da es ja rein um die Frage des Zeitpunktes geht, welcher den Leistungsanspruch begründet.

„…Er entnimmt dem Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers, dass letzterer es übernimmt, die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen zu unterstützen. Deshalb kommt es für die Festlegung des Versicherungsfalles allein auf die Tatsachen an, mit denen der Versicherungsnehmer sein Rechtsschutzbegehren begründet…. Das ist hier die Leistungsablehnung des Krankenversicherers.“

Quelle: BGH, Urteil vom 25.02.2015 – IV ZR 214/14

Bei diesem Urteil wollte der Versicherungsnehmer seinen privaten Krankenversicherer verklagen, weil dieser nicht leisten wollte. Die Rechtsschutzversicherung des Klägers lehnte die Kostenübernahme ab, weil der Krankenversicherer die Verweigerung seiner Leistung darauf stützte, dass der Versicherungsnehmer gefälschte Rechnungen eingereicht hätte. Bei Vorsatz müsse der Rechtsschutzversicherer sowieso nicht leisten und zudem existierte der Rechtsschutzversicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Fälschung der Arztrechnungen noch nicht.

Bundesgerichtshof entschied anders

Der Bundesgerichtshof sah dies allerdings – wie oben schon erwähnt – ein wenig anders. Laut dem BGH ist für den Zeitpunkt des tatsächlichen Versicherungsfalles einzig und allein der Tatsachenvortrag des Klägers (des Versicherungsnehmers) maßgeblich.

Und das ist nun mal im vorliegenden Fall die Ablehnung der Leistung durch den privaten Krankenversicherer.

Und diese Argumentation des Bundesgerichtshofs lässt nun den Schluss zu, dass man eine Rechtsschutzversicherung, mit der man im Leistungsfall den BU-Versicherer verklagen möchte, erst dann abschließen muss, wenn man konkret vorhat, einen Leistungsantrag auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu stellen.

Es gibt übrigens noch weitere BGH-Urteile, welche zu dem gleichen Ergebnis gekommen sind. Man kann sich also sicher sein, dass der Sachverhalt Bestand hat.

Privat-Rechtsschutz 3 Monate vor Einreichung des BU-Leistungsantrags abschließen

Relevant ist dann der Privat-Rechtsschutz, welcher in der Regel einen Vertrags-Rechtsschutz enthält, der für solche Streitigkeiten greift.

Die Rechtsschutzversicherung sollte dann aber am besten mindestens 3 Monate bevor man tatsächlich den Antrag stellt, abgeschlossen werden, denn hier ist die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung durchaus relevant. Es gibt jedoch auch Tarife ohne Wartezeit.

Auf keinen Fall erst nach Einreichung des BU-Leistungsantrags abschließen

Wichtig ist aber, dass man die Rechtsschutzversicherung wirklich vor der Einreichung des BU-Leistungsantrags abschließt. Denn wenn du die Rechtsschutzversicherung erst danach abschließt, dann muss der Versicherer nicht leisten.

Das ist unabhängig davon, ob du die Versicherung abschließt, bevor der BU-Versicherer die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verweigert oder erst danach.

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BU-Abschluss: Braucht man zwangsläufig eine Rechtsschutzversicherung?

Es steht fest, dass man eine Rechtsschutzversicherung nicht vor oder zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen muss, damit diese im Fall der Fälle leisten würde.

Doch wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass BU-Versicherer nicht leisten?

BU-Versicherung leistet in den meisten Fällen

In ca. 80% der Fälle leistet der BU-Versicherer ohne Probleme. Von den restlichen knapp 20% der Fälle, landet nur ein sehr kleiner Teil vor Gericht, da der Versicherer in vielen dieser Fälle im Recht ist und eine gerichtliche Auseinandersetzung keinen Sinn macht.

Daher lässt sich festhalten, dass eine Rechtsschutzversicherung sicher kein Must-have ist, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, auch wenn an vielen Stellen etwas anderes behauptet wird und es hin und wieder auch Aktionen gibt, wo die Rechtsschutzversicherung beim Abschluss der BU-Versicherung zumindest für eine gewisse Zeit kostenlos mit dabei ist.

Nichtsdestotrotz kann der Abschluss auch in Bezug auf die BU-Versicherung sinnvoll sein, wenn du damit ruhiger schlafen kannstDenn bei Streitigkeiten mit dem BU-Versicherer können bei 3 Instanzen und jeweils einer Niederlage gut und gerne 50.000 Euro zusammenkommen. Solche Fälle sind jedoch, wie bereits geschrieben, sehr selten

Wenn du über eine Rechtsschutzversicherung nachdenkst, solltest du diese am besten nicht bei deinem BU-Versicherer abschließen. Hier scheiden sich zwar die Geister in Bezug auf die Notwendigkeit. Aber wir würden auf Nummer sicher gehen, damit es im Leistungsfall zu keinem Interessenskonflikt kommt.

Im Video: Rechtsschutzversicherung vor BU abschließen? Interview mit Rechtsanwalt Björn Jöhnke

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Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich sinnvoll

Grundsätzlich kann eine Rechtsschutzversicherung immer sinnvoll sein, vor allem weil noch weitaus mehr Rechtsrisiken abgedeckt sind.  

Nur der Zeitpunkt des Abschlusses muss eben nicht vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung liegen, um hier später mal Leistungsansprüche zu begründen – auch wenn das noch von dem ein oder anderen Rechtsschutzversicherer bis heute so behauptet wird.

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