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Auslandskrankenversicherung für Schwangere – sinnvoll?

Aktualisiert am 23. Oktober 2025

Eine Schwangerschaft bringt viel Vorfreude, aber auch besondere Risiken mit sich – vor allem, wenn eine Reise ins Ausland geplant ist. Komplikationen können jederzeit auftreten, und gerade im Ausland sind die Kosten für medizinische Behandlungen oder einen Rücktransport schnell sehr hoch. Weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung decken in jedem Fall alle Eventualitäten ab. Deshalb ist eine Auslandskrankenversicherung für Schwangere ein wichtiger Baustein, um Mutter und Kind während der Reise bestmöglich abzusichern.

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Brauchen Schwangere eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung ist für Schwangere besonders wichtig, da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten bei Komplikationen im Ausland nicht immer (vollständig) übernimmt.

Gesetzlich Versicherte haben mit der Europäischen Versichertenkarte (auf der Rückseite der Krankenkassenkarte) Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen bei Aufenthalten im EWR, der Schweiz, im Vereinigten Königreich sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (zum Beispiel Israel, Tunesien, Türkei).

Trotz Karte erfolgt die Abrechnung meist nicht direkt: In der Regel musst du die Kosten vorstrecken, die Rechnung einreichen und erhältst Erstattung durch deine Krankenkasse.

Die GKV zahlt nur bis zur Höhe der in Deutschland üblichen Kosten. Ist die Behandlung im Ausland teurer, musst du die Differenz selbst tragen. Zudem können Verwaltungskosten abgezogen werden.

Außerhalb dieser Länder besteht kein Schutz, weshalb eine Auslandskrankenversicherung zwingend notwendig ist.

Doch auch innerhalb der genannten Länder ist sie sinnvoll: Sie übernimmt mögliche Mehrkosten und vor allem den Krankenrücktransport, der in der GKV nie enthalten ist und sehr teuer werden kann.

Wichtig ist, dass selbst mit der Europäischen Versichertenkarte in der Regel nur für ungeplante Komplikationen und nicht für eine geplante Entbindung oder Behandlung im Ausland geleistet wird.

Auslandsreisekrankenversicherung auch für privatversicherte Schwangere sinnvoll

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet zwar weltweiten Schutz, dennoch lohnt sich eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung. 

So wirken sich Behandlungen im Ausland nicht auf eine mögliche Beitragsrückerstattung aus, und auch eine hohe Selbstbeteiligung im PKV-Tarif lässt sich damit umgehen.

Fehlt im Tarif der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung ohnehin empfehlenswert – unabhängig von der Beitragsrückerstattung.

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Was zahlt eine Auslandskrankenversicherung für Schwangere?

Die Versicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen bei unerwarteten Schwangerschaftskomplikationen.

Auch Frühgeburten – in der Regel bis zur 36. Schwangerschaftswoche –, Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sind abgesichert.

Zusätzlich organisiert und bezahlt die Versicherung bei Bedarf einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland, um die weitere Behandlung sicherzustellen.

Erfolgt die Geburt während der Reise im Ausland, kann das Neugeborene unter bestimmten Voraussetzungen für die verbleibende Laufzeit der Police ebenfalls mitversichert werden.

Keine Leistung für geplante Behandlungen

Wie auch die GKV und die PKV leistet die Auslandskrankenversicherung nur für ungeplante Komplikationen und nicht für eine geplante Entbindung oder Behandlung im Ausland.

Worauf solltest du bei einer Auslandskrankenversicherung für Schwangere achten?

Vor Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung solltest du genau prüfen, ob eine bereits vor Reisebeginn bestehende Schwangerschaft als Vorerkrankung gilt und dadurch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.

Achte außerdem darauf, dass der gewählte Tarif Leistungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten und gegebenenfalls auch die Versorgung eines Neugeborenen einschließt

Sinnvoll kann zudem ein kombinierter Reiseschutz sein, der neben der Auslandskrankenversicherung auch eine Reiserücktrittsversicherung umfasst und so zusätzlichen Schutz bietet. Eine Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen zählen in der Regel als Grund für eine Leistung aus einer Reiserücktrittsversicherung.

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