Als Selbstständige oder Selbstständiger bist du versicherungsfrei. Du entscheidest also selbst, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest, wobei „von Haus aus“ in der Regel ein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht. Willst du als Selbstständiger in die private Krankenversicherung wechseln, schließt du eine entsprechende Police ab. Mit der Bestätigung des Versicherers erlischt dann dein bisheriger gesetzlicher Schutz.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Als Selbstständiger entscheidest du selbst, ob du dich privat krankenversichern möchtest. Denn du bist versicherungsfrei und damit nicht an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gebunden.
  • Selbstständige zahlen den Beitrag für ihre private Krankenversicherung aus eigener Tasche – schließlich gibt es keinen Arbeitgeber, der einen Teil der Prämie übernehmen könnte.
  • Krankenversicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar, und das in der Regel in voller Höhe. Wer seine Beiträge allein zahlt, kann sie auch vollständig als Sonderausgaben geltend machen.
  • Bist du angestellt und selbstständig zugleich, solltest du eine sogenannte Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Denn die Frage, ob du hauptberuflich selbstständig oder hauptberuflich angestellt bist, beantwortet sich nach dem Schwerpunkt deiner Tätigkeit.

Im Video: GKV oder PKV als Selbstständiger?

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Selbstständige in der privaten Krankenversicherung – das bedeutet „Versicherungsfreiheit“

Das deutsche Sozialrecht, genauer das SGB V, unterscheidet bei der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen mehreren Berufs- und Personengruppen. Bestimmte Personen sind dabei versicherungspflichtig, andere sind versicherungsfrei.

Merke: „Versicherungsfrei“ bedeutet nicht, dass du ohne Krankenversicherung herumlaufen darfst. Du kannst dich allerdings frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden.

Nur hauptberuflich Selbstständige sich versicherungsfrei

Als Selbstständige oder Selbstständiger gehörst du zu den versicherungsfreien Personen. Voraussetzung ist allerdings, dass du die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausübst. In vielen Fällen ist klar, was Haupt- und was Nebenberuf ist, etwa wenn du in einem Job 40 und im anderen 10 Stunden pro Woche arbeitest.

Im Zweifel solltest du ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung anregen. Die Rentenversicherung stellt anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse fest, wo dein Tätigkeitsschwerpunkt liegt. Bist du nach dieser Feststellung ein hauptberuflich Selbstständiger, steht dir die Tür zur privaten Krankenversicherung offen. Giltst du hingegen als hauptberuflich angestellt, musst du die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro brutto) überschreiten, um wechseln zu können.

Vorteile der PKV für Selbstständige

Gerade im direkten Vergleich mit der gesetzlichen Krankenkasse hat die private Krankenversicherung für Selbstständige einige Vorteile. Du profitierst unter anderem in diesen Bereichen:

  • Flexibilität: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind in weiten Teilen durch den Gesetzgeber vorgegeben, sodass hier entweder „wird bezahlt“ oder „wird nicht bezahlt“ gilt. In der privaten Krankenversicherung bist du durch das Bausteinmodell flexibler, denn du stellst dir die benötigten Leistungen nach deinem persönlichen Bedarf zusammen.
  • Freie Arztwahl: In der privaten Krankenversicherung suchst du dir als Selbstständiger den passenden (Fach-)Arzt selbst aus, dir werden hier in der Regel keine Vorgaben gemacht.
  • Vorsorge und Medikamente: Die private Krankenversicherung deckt insgesamt mehr Leistungen ab, etwa im Bereich Vorsorge (Krebs, Zahnreinigung, Blutbild) und beim Kauf von Medikamenten. Viele Versicherer setzen außerdem auf einen offenen Hilfsmittelkatalog. Heute noch unbekannte Heil- und Hilfsmittel sind damit auch in der Zukunft versichert.

Als Gutverdienerin oder Gutverdiener wird die gesetzliche Krankenversicherung schnell teuer. Hier kannst du durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung spürbar Geld sparen. Wir haben diesen Punkt aber bewusst ans Ende des Absatzes gestellt, denn deine Hauptmotivation für den Wechsel in die PKV für Selbstständige muss der Anspruch auf bestmögliche medizinische Versorgung sein.

Nachteile der PKV für Selbstständige

Ja, auch die private Krankenversicherung für Selbstständige kann einige Nachteile mit sich bringen. Dabei solltest du aber stets im Hinterkopf behalten, dass du den Großteil dieser Negativpunkte mit einer guten Planung und durchdachten Entscheidung für oder gegen die PKV vermeiden kannst.

Zu den „klassischen“ Nachteilen der PKV für Selbstständige gehören:

  • Der PKV-Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand sowie den gewählten Leistungen. Dadurch kann dein Beitrag auch höher ausfallen, wenn du etwa Raucher bist oder Vorerkrankungen mitbringst.
  • Auch bei längeren Erkrankungen musst du den Versicherungsbeitrag weiterhin zahlen. Kümmere dich deshalb um ein ausreichend hohes Krankentagegeld.
  • Bei ärztlichen Rechnungen musst du in der Regel in Vorleistung gehen, also die Rechnung erst selbst überweisen und später bei der PKV die Erstattung beantragen.
  • Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist erschwert und ab dem 55. Lebensjahr oftmals unmöglich.
  • Es gibt keine kostenfreie Familienversicherung, jede versicherte Person benötigt einen eigenständigen Versicherungsvertrag gegen Beitrag.

Zu einzelnen Nachteilen gehen wir im weiteren Verlauf noch näher ins Detail.

Beachte: Ausgehend von deinem Wunsch nach bestmöglicher medizinischer Versorgung solltest du alle potenziellen Nachteile zusammen mit einem PKV-Experten prüfen. Aspekte wie Vollständigkeit des Tarifs, Abdeckung aller wichtigen Leistungen und Beitragsstabilität des Versicherers stehen hier im Fokus. Erst am Ende folgt die Entscheidung für oder gegen die PKV für Selbstständige.

Welche Punkte gibt es vor dem Abschluss der privaten Krankenversicherung für Selbstständige noch zu beachten?

Bevor du dich als Selbstständiger für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheidest, solltest du dir über weitere Punkte im Klaren sein. Sie betreffen die Gesundheitsprüfung, ein mögliches Krankentagegeld und die spätere „Rolle rückwärts“, also die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.

Gesundheitsprüfung vor Abschluss der PKV

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse berechnet sich der Beitrag für die private Krankenversicherung nicht nach deinem Einkommen. Maßgebende Faktoren sind vielmehr Alter, Gesundheitszustand und Umfang der versicherten Leistungen. Als Gutverdiener kannst du daher durchaus niedrigere Beiträge zahlen und gleichzeitig höherwertige Leistungen genießen, wenn du von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselst.

Für die Beantragung einer privaten Krankenversicherung musst du umfassende Gesundheitsfragen beantworten. Beantworte die Fragen gewissenhaft, wahrheitsgemäß und bestenfalls unter Einbeziehung deiner Patienten- bzw. Krankenakte. Nur so stellst du sicher, dass keine wichtigen Informationen vergessen werden.

Da es in der PKV anders als in der GKV keinen Kontrahierungszwang gibt, kann es sein, dass dich der PKV-Versicherer im schlechtesten Fall aufgrund deines Gesundheitszustandes ablehnt. Dann musst du (erstmal) in der GKV bleiben.

Prüfung deiner Tätigkeit

Anders als bei Angestellten prüft der PKV-Versicherer bei Selbstständigen im Rahmen der Antragsstellung nicht nur den Gesundheitszustand, sondern auch die Tätigkeit bzw. das Unternehmen. Hierfür kann er u.a. die Gewerbeanmeldung, Einkommensnachweise und umfassende Informationen zum Unternehmen anfordern. Grund hierfür ist, dass der Versicherer grundsätzlich einen Vertrag auf Lebenszeit mit dir eingeht und sicherstellen möchte, dass du die Beiträge ohne Probleme zahlen kannst.

Mitversicherung eines Krankentagegeldes

Wirst du als Selbstständiger krank, verdienst du erstmal kein Geld mehr. Angestellte hingegen bekommen in den ersten 6 Wochen eine 100%ige Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Anschließend springt bei gesetzlich versicherten Angestellten das Krankengeld ein. Privat versicherte Angestellte benötigen eine private Krankentagegeldversicherung.

Diese Versicherung ist für privat versicherte Selbstständige nochmal wichtiger. Da es keine Lohnfortzahlung gibt, kann der Beginn der Zahlung relativ flexibel festgelegt werden. So gibt es z.B. ein Krankentagegeld, welches ab dem 8., 15. oder 22. Tag zahlt. Aber auch ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag wie bei Angestellten ist möglich. Auch können mehrere Krankentagegeldversicherungen abgeschlossen werden. Beispielsweise 50 Euro ab dem 15. Tag und weitere 50 Euro ab dem 43. Tag. Je früher die Versicherung zahlen muss und je höher der Tagessatz ist, desto höher die Kosten. Die Zahlungen sind steuerfrei.

Wichtig: Das Krankentagegeld darf nicht höher sein als dein durchschnittliches Nettoeinkommen in den letztem 12 Monaten vor Abschluss der PKV bzw. des Bausteins. Denn hier gilt ein sogenanntes Bereicherungsverbot.

In diesem Rahmen kannst du die Höhe des Krankentagegeldes weitgehend frei bestimmen, wobei du von deinen monatlichen Fix- und variablen Kosten einschließlich deiner Altersvorsorge ausgehen solltest. Beachte aber, dass im Fall der Berufsunfähigkeit deine Berufsunfähigkeitsversicherung und nicht mehr die PKV leistet. Auch hier muss die Rente ausreichend dimensioniert sein.

Der „Rückwechsel“ in die gesetzliche Krankenkasse

Grundsätzlich möchte der Gesetzgeber vermeiden, dass Personen eine Art „Krankenkassen-Hopping“ betreiben. Hierunter versteht man das Hin-und-her-Wechseln zwischen GKV und PKV, um jeweils die aktuell günstigsten Konditionen mitzunehmen.

Ein Rückwechsel von der PKV in die GKV ist jedoch in einigen in Fällen möglich. Ab dem 55. Lebensjahr ist der Rückwechsel aber nahezu ausgeschlossen.

Tritt eines der folgenden Ereignisse bzw. eine der folgenden Änderungen deiner beruflichen Situation ein, kannst du aus der privaten Krankenversicherung für Selbstständige zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln:

  • Du gehst ein hauptberufliches Angestelltenverhältnis ein und verdienst hier weniger als 69.300 Euro brutto pro Jahr.
  • Du beziehst Arbeitslosengeld 1.
  • Du verziehst in ein anderes EU-Land und bist dort mindestens 12 Monate lang gesetzlich pflichtversichert.
  • Bei dir wird eine mindestens 50%ige Schwerbehinderung festgestellt (Achtung: Antragstellung innerhalb von 3 Monaten erforderlich).
  • Du trittst in die gesetzliche Familienversicherung deines Ehegatten oder Lebenspartners ein.

Grundsätzlich solltest du also damit rechnen, dauerhaft in der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Denk immer daran, dass du gerade im Alter von den hochwertigeren und ganzheitlichen Leistungen der PKV profitierst.

Beitrag in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Kein Arbeitgeberzuschuss in der PKV für Selbstständige

Mangels Arbeitgeber erhältst du in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige keinen Arbeitgeberzuschuss. Das hat zur Folge, dass du den monatlichen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe allein zu tragen hast. Warst du bislang bereits als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer privat krankenversichert, kannst du durch die hauptberufliche Selbstständigkeit also in der Regel mit einer Verdopplung deiner Beiträge rechnen.

Beachte: Für bestimmte Berufsgruppen, etwa Journalisten und Künstler, können Ausnahmen gelten. Denn hier übernimmt die Künstlersozialkasse (KSK), sofern du dort versichert bist, wie ein Arbeitgeber einen Teil deiner Beiträge. Der Zuschuss beträgt 50%.

Besonderheiten sind außerdem bei angestellter und selbstständiger Tätigkeit, die du parallel ausübst, zu beachten. Auch hier stellt sich die Frage nach der Hauptberuflichkeit.

  • Bist du hauptberuflich selbstständig, steht dir kein Arbeitgeberanteil zu. Du trägst die Beiträge für deine private Krankenversicherung in voller Höhe allein.
  • Bist du hauptberuflich angestellt, trägt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte deiner Prämie.

Lass im Zweifel durch ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung überprüfen, welches Merkmal auf dich zutrifft. So vermeidest du unangenehme Überraschungen im Nachhinein.

Beitragsentwicklung in der PKV: Wirklich so teuer?

Auch du hast in den Medien sicher schon einmal den Satz: „Die PKV ist im Alter doch unbezahlbar!“ oder ähnliche Formulierungen aufgeschnappt.

Fakt ist jedoch: Die Beiträge für private Krankenversicherungen sind in den letzten zehn Jahren sogar weniger stark als die der gesetzlichen Krankenkasse angestiegen, was die folgende Grafik eindrucksvoll belegt.

beitragsentwicklung pkv gkv 2014 2024 600x400 - Private Krankenversicherung für Selbstständige

Quelle: https://www.pkv.de/wissen/beitraege/warum-die-beitraege-steigen/

Ausführliche Informationen zu den Kosten der PKV im Alter findest du im verlinkten Artikel.

Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige

In der privaten Krankenversicherung für Selbstständige kannst du bei den meisten Versicherern eine sogenannte Selbstbeteiligung vereinbaren. Dein monatlicher Beitrag sinkt dann etwas, und im Gegenzug übernimmst du einen Teil der Behandlungs- und Medikamentenkosten selbst.

Beispiel: Du vereinbarst einen Selbstbehalt von 1.200 Euro pro Jahr. Dein monatlicher Beitrag sinkt um 100 Euro. Nun hast du drei Arzttermine, wobei der erste 400 Euro, der zweite 1.000 Euro und der dritte 350 Euro an Kosten verursacht. Hiervon übernimmt deine PKV nun lediglich 550 Euro, die verbleibenden 1.000 Euro trägst du selbst.

Eine Selbstbeteiligung kann auf zwei Arten in den Vertrag einfließen:

  • Prozentual mit Obergrenze: Du übernimmst einen bestimmten Anteil der Behandlungskosten, etwa 10%, selbst. Der so zusammenkommende Gesamt-Selbstbehalt ist aber auf einen bestimmten Betrag, zum Beispiel 1.500 Euro pro Jahr, begrenzt.
  • Absolute Obergrenze: Der Selbstbehalt ist betragsmäßig festgelegt, etwa auf 1.000 Euro. Der Versicherer leistet erst ab dem ersten Euro über der Grenze, dann aber zu 100%.

Die Selbstbeteiligung für ambulante und stationäre Behandlungen darf, das ist gesetzlich geregelt, maximal 5.000 Euro pro Jahr betragen.

Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung

Neben der Selbstbeteiligung, welche deine Beiträge von vornherein reduziert, kannst du bei vielen Versicherern auch eine Beitragsrückerstattung, kurz BRE, erhalten.

Je nach Tarif kannst du hierbei einen Teil deiner im Vorjahr gezahlten Beiträge vom Versicherer zurückbekommen. Eine solche BRE steht dir in der Regel zu, wenn du nur bestimmte Leistungen in Anspruch genommen hast. Hierzu gehören unter anderem Vorsorgeuntersuchungen sowie professionelle Zahnreinigungen.

Die Konditionen unterscheiden sich aber stark von Versicherer zu Versicherer. Einige Anbieter erhöhen die Rückerstattung beispielsweise, wenn du mehrere Jahre in Folge nur ausgewählte oder gar keine Leistungen der PKV bezogen hast. Andere belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten, etwa den Gang ins Fitnessstudio oder das Aufhören mit dem Rauchen, durch zusätzliche Boni.

PKV für Selbstständige – die steuerliche Seite

Auch Selbstständige können die Beiträge für ihre private Krankenversicherung als Sonderausgaben absetzen. Der Abzug ist der Höhe nach nicht beschränkt, du solltest aber beachten, dass u.a. Wahlleistungen grundsätzlich ausgenommen sind. Der Versicherer teilt dir den steuerlich absetzbaren Betrag am Jahresende mit, rechnet also die nicht absetzbaren Leistungen aus deinem Jahres-Gesamtbeitrag heraus.

Achtung: Beitragsrückerstattungen mindern den absetzbaren Betrag im Jahr des Zuflusses. Bekommst du also im Jahr 2024 eine BRE über 1.000 Euro, kannst du in diesem Jahr 1.000 Euro weniger als Krankenversicherungsbeitrag absetzen.

In der Regel übermittelt das Versicherungsunternehmen die gezahlten Beiträge direkt ans zuständige Finanzamt.

Trick, um als Selbstständiger Steuern zu sparen

Selbstständige können pro Jahr maximal 2.800 Euro an Sonderausgaben absetzen, es sei denn, diese Grenze wird bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge überschritten. Dann fallen die Sonderausgaben für andere Versicherungen weg und die PKV-Beiträge wirken sich in voller Höhe steuermindernd aus.

Durch einen „Trick“ kannst du diese Regelung zu deinem Vorteil nutzen. Zahl dazu mehrere Beiträge im Voraus, etwa im Dezember 2023 die Versicherungsprämien für das gesamte Jahr 2024. Dadurch hast du zwei wesentliche Vorteile.

  • Du reduzierst dein Einkommen im Jahr 2023 deutlich und zahlst dadurch weniger Steuern.
  • Der Höchstbetrag von 2.800 Euro wird im Folgejahr nicht mehr von Krankenversicherungsbeiträgen „aufgefressen“, sondern steht für andere Sonderausgaben wie z.B. Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Lebensversicherung zur Verfügung

Die Finanzämter akzeptieren solche Vorauszahlungen regelmäßig für bis zu drei Kalenderjahre. Sie eignen sich auch gut, um in Jahren, in denen du besonders gut verdient hast, die zu zahlende Einkommensteuer nochmal deutlich zu reduzieren.

Fazit: Private Krankenversicherung für Selbstständige – eine gute Wahl?

Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung für alle Berufsgruppen und damit auch für Selbstständige eine gute Wahl. Denn du bist deutlich flexibler, bestimmst selbst über deine Leistungen, unterliegst keinen Leistungskürzungen durch den Gesetzgeber und zahlst häufig sogar niedrigere Beiträge als für die gesetzliche Krankenkasse. Wichtig ist aber, dass du niemals rein aus finanziellen Gründen in die PKV wechseln solltest. Im Fokus muss dein Anspruch auf bestmögliche medizinische Versorgung stehen.

Zu guter Letzt solltest du eine private Krankenversicherung aufgrund der Wichtigkeit und Komplexität nicht auf eigene Faust, sondern nur zusammen mit einem unabhängigen Experten abschließen.

Falls du noch auf der Suche nach einem solchen bist, kannst du dir gerne einen Termin zu unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung buchen.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager