Was und wie oft zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte? Reicht die Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung und wann ist eine Hörgeräteversicherung sinnvoll? In diesem Experten-Artikel findest du alle Infos zur Hörgeräteversicherung. Zudem wirst du mit Hilfe dieses Artikels die für dich perfekte Hörgeräteversicherung finden – versprochen! Anhand von detaillierten Tarifauswertungen und Vergleichen von Hörgeräteversicherungen wird es kinderleicht, den richtigen Tarif zu finden.
Du weißt schon alles zur Hörgeräteversicherung und willst direkt Tarife vergleichen?
Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für ein medizinisch notwendiges Hörgerät, wenn dieses von einem HNO Arzt bzw. einer HNO Ärztin verschreiben wurde (ärztliche Verordnung).
Konkret wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel folgendes bezahlt (Abweichungen sind möglich):
- 685 Euro Vertragspreis pro Hörgerät (1370 Euro für 2 Hörgeräte)
- 840 Euro je Hörgerät, wenn du an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit leidest
- 33,50 Euro Pauschale für individuell gefertigte Ohrstücke
- 125 Euro Servicepauschale für Reparaturarbeiten
Neben den genannten Kosten werden auch die Kosten für Beratung und Anpassung durch den Hörgeräteakustiker von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die genannten Summen reichen für ein so genanntes Kassengerät aus. Die Frage, ob dieses Grundmodell ausreichend ist, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden, da dies von vielen individuellen Faktoren abhängt. Hier kann ein Hörgeräteakustiker helfen.
Mehrkosten für höherwertigeres Hörgerät müssen selbst gezahlt werden
Wenn dieses Grundmodell nicht passend ist oder du ein höherwertigeres oder optisch ansprechenderes Gerät haben möchtest, müssen die Mehrkosten aus eigener Tasche gezahlt werden.
Keine Kosten für Hörgerät bei Regelversorgung
Es lässt sich festhalten, dass du mit Ausnahme der 10 Euro Zuzahlung für Hilfsmittel (pro Hörgerät) keine Kosten für das Hörgerät selbst tragen musst, wenn du dich für die Regelversorgung entscheidest. Auch die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Hörgeräteakustiker und der GKV, sodass du dich um nichts kümmern musst. Alles über die Regelversorgung hinaus, musst du jedoch selbst zahlen.
Wann besteht überhaupt ein Anspruch auf ein Hörgerät?
Ein Hörgerät wird bei einer ärztlich diagnostizierten Schwerhörigkeit (= Einschränkung des Hörvermögens) verschrieben. Hierbei kann es sich um eine geringfügige Beeinträchtigung, aber auch um einen vollständigen Hörverlust handeln. Zudem kann die Schwerhörigkeit vorübergehend oder dauerhaft sein.
Wann genau eine Versorgung mit einem Hörgerät in Frage kommt, wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt und im Leistungskatalog der GKV festgehalten. Demnach gibt es zwischen den einzelnen Krankenkassen bei der Versorgung mit Hörgeräten keine Unterschiede.
Wie oft zahlt die Krankenkasse Hörgeräte?
Die Krankenkasse zahlt alle 6 Jahre die Kosten für ein neues Hörgerät. Wenn du vor Ablauf der 6 Jahre ein neues Hörgerät haben möchtest, musst du die Kosten in der Regel selbst bezahlen.
Hörgerät verloren: Zahlt die Krankenkasse?
Falls du dein Hörgerät vor Ablauf der 6 Jahre verlierst, zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht für ein neues Hörgerät. Du musst die Kosten zu 100% selbst tragen.
Auch über die Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung ist der Verlust mit Ausnahme eines Einbruchdiebstahls nicht versichert.
Ist eine Hörgeräteversicherung sinnvoll?
Anders als bei Sehhilfen werden die Kosten für Hörgeräte für alle Menschen mit Hörschwäche von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Wenn sich der Hörgeschädigte für die Regelversorgung entscheidet, muss er mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung für Hilfsmittel in Höhe von 10 Euro (pro Hörgerät) nichts selbst bezahlen.
Es gibt keine reine Hörgeräteversicherung
Eine Hörgeräteversicherung ist demnach nur sinnvoll, wenn ein höherwertigeres Hörgerät angeschafft werden soll oder wenn noch weitere Leistungen aus der Versicherung in Anspruch genommen werden. Es gibt nämlich keine reine Hörgeräteversicherung, sondern nur eine ambulante Zusatzversicherung mit Leistungen für u.a. Sehhilfen, Hörhilfen und Vorsorgeuntersuchungen.
Wenn du neben der Hörschwäche auch eine Sehschwäche hast, macht eine solche Versicherung in der Regel viel Sinn. Denn anders als bei Hörgeräten zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Brillen nur bei starker Sehschwäche.
Ein weiterer Vorteil von einigen Hörgeräteversicherungen im Vergleich zur GKV ist, dass alle 3 Jahre und nicht alle 6 Jahre für Hörgeräte geleistet wird.
Keine Leistung bei Verlust aus Krankenzusatzversicherung
Wichtig zu wissen ist noch, dass eine Hörgeräteversicherung als Krankenzusatzversicherung ebenfalls nicht für den Verlust des Hörgeräts leistet. Hierfür gibt es jedoch spezielle Tarife, welche z.B. für Bruch, Diebstahl und Verlust leisten. Frag dazu am besten direkt den Hörgeräteakustiker.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du bei einer ambulanten Zusatzversicherung immer die Kosten und Leistungen gegenüberstellen solltest. Wenn du also z.B. durch ein höherwertigeres Hörgerät und eine Brille mehr Leistungen aus der Versicherung bekommst, als du Beiträge zahlst, ist das Ganze ein guter Deal für dich. Beachte jedoch, dass manche Tarife nicht für Hörgeräte leisten, wenn bereits eine Hörschwäche vorliegt.
Die 3 besten Hörgeräteversicherungen 2024
Beim Tarif der Union Krankenversicherung wird nur für Hörgeräte geleistet, wenn du noch nicht an einer Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit leidest. Bei der Concordia wird individuell geprüft, ob ein Versicherungsschutz bei Hörschwäche möglich ist. Bei der Nürnberger spielt eine Hörschwäche keine Rolle, da es keine Gesundheitsprüfung gibt.
Union Krankenversicherung VorsorgePrivat
durchschnittliche Erstattung | 92% WaizmannWert Benchmark |
Erstattung für Hörgeräte | 80% |
Maximale Erstattung | 800 € (1.000 € Rechnungsbetrag) innerhalb von 5 Kalenderjahren |
Voraussetzungen | GKV muss leisten & ärztliche Verordnung (Vorleistung GKV wird von Erstattung abgezogen) |
Erstattung für Sehhilfen | 80% |
Maximale Erstattung | 400 € (500 € Rechnungsbetrag) innerhalb von 2 Kalenderjahren |
Anfängliche Begrenzungen | Augenlaser-Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen: max. 200 € im ersten Kalenderjahr, max. 500 € in den ersten beiden Kalenderjahren |
Wartezeiten | keine Wartezeit |
Erstattung für Lasik | 100% (max. 1.500 € einmalig) |
Mindestvertragslauflaufzeit | 24 Monate |
Concordia Sehen + Hören AZSH
durchschnittliche Erstattung | 76% WaizmannWert Benchmark |
Erstattung für Hörgeräte | 80% |
Maximale Erstattung | 800 € (1.000 € Rechnungsbetrag) pro Ohr innerhalb von 36 Monaten |
Voraussetzungen | keine; leistet auch, wenn GKV nicht leistet (wenn GKV leistet, wird Vorleistung abgezogen) |
Erstattung für Sehhilfen | 100% |
Maximale Erstattung | 350 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren |
Anfängliche Begrenzungen | Augenlaser-Behandlungen: 24 Monate keine Leistung |
Wartezeiten | 3 Monate (entfällt bei Unfall) |
Erstattung für Lasik | 100% (max. 750 € pro Auge, nach 36 Monaten neuer Anspruch, insgesamt max. 2x pro Auge) |
Mindestvertragslauflaufzeit | 24 Monate |
Nürnberger Sehen und Hören (SuH)
durchschnittliche Erstattung | 65% WaizmannWert Benchmark |
Erstattung für Hörgeräte | 100% |
Maximale Erstattung | 800 € pro Ohr innerhalb von 36 Monaten |
Voraussetzungen | ärztliche Verordnung |
Erstattung für Sehhilfen | 100% |
Maximale Erstattung | 300 € innerhalb von 24 Monaten |
Anfängliche Begrenzungen | alle Leistungen: max. 100 € in ersten 12 Monaten, max. 200 € in ersten 24 Monaten |
Wartezeiten | keine Wartezeit |
Erstattung für Lasik | 100% (max. 750 € pro Auge) innerhalb von 60 Monaten |
Mindestvertragslauflaufzeit | 24 Monate |
Wo Hörgeräteversicherung vergleichen?
Für den Vergleich von Hörgeräteversicherungen empfehlen wir die WaizmannTabelle. Konkret den Vergleichsrechner für Brillenversicherungen.
Hierbei ist es wichtig, dass du die Frage „Möchten Sie ein Hörgerät mitversichern?“ mit Ja beantwortest. Zusätzlich ist die Frage „Tragen Sie eine Hörhilfe, ist eine Hörgeräteversorgung angeraten?“ wichtig, weil manche Tarife nur für Hörgeräte leisten, wenn diese Frage verneint wurde.
Die Tarife, die dir zusagen, kannst du dir dann direkt als Angebot nach Hause schicken lassen (per E-Mail und Post). Anschließend kannst du den Antrag ausfüllen und per E-Mail oder Post wieder zurücksenden. Einfacher geht es nicht!