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Wie lange bin ich krankgeschrieben bei welcher Krankheit?

Aktualisiert am 30. Mai 2025

Bist du arbeitsunfähig (AU), erhältst du von deiner Ärztin oder deinem Arzt einen „gelben Schein“ und wirst krankgeschrieben. Wie lange die Krankschreibung besteht, hängt dabei vor allem von Art und Schwere der Erkrankung oder auch des Unfalls ab. Die Entscheidung liegt schlussendlich bei deinem Arzt, wobei auch arbeitsrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Wir schauen uns in diesem Experten-Artikel einmal an, wie lange du bei welcher Krankheit im Schnitt arbeitsunfähig bist und wie lange eine Krankschreibung ausgestellt werden darf.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Die statistischen Fehltage im Kalenderjahr 2024

Das Berliner IGES Institut hat für das Jahr 2024 eine Untersuchung im Auftrag der gesetzlichen Krankenkasse DAK durchgeführt, bei der die durchschnittlichen Krankheitstage von 2,4 Millionen bei der DAK versicherten Arbeitnehmern analysiert wurden.

Bei der Studie kam heraus, dass die durchschnittlichen Fehltage pro Kopf 2024 bei 19,7 lagen. Eine Reduzierung um 2,3% im Vergleich zum Vorjahr. Die durchschnittliche Dauer eines Falls lag bei 9,7 Tagen (2023: 10,1 Tage).

Verteilung der Krankheitstage je nach Erkrankung

Auch die Verteilung der Krankheitstage ist interessant, denn – wie auch in den Vorjahren – waren es meist die Atemwege (Husten, Schnupfen und Co.), die zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben.

Im Vergleich zum Vorjahr sank der gesamte Krankenstand leicht von 5,5 auf 5,4%. Im Jahr 2024 waren damit durchschnittlich 54 von 1.000 Erwerbstätigen pro Tag krankgemeldet.

Besonders hoch war der Krankenstand dabei im Gesundheitswesen sowie in den Bereichen Verkehr, Lagerei und Kurierdienste. Hier fehlten die Beschäftigten im Schnitt 6,3 bzw. 6% ihrer Arbeitszeit.

Beschäftigte in den Bereichen Datenverarbeitung und Banken und Versicherungen waren besonders selten krank – der Krankenstand lag hier bei lediglich 3,5 bzw. 4%.

Wie lange ist man bei welcher Erkrankung arbeitsunfähig?

Grundsätzlich entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, wie lange du arbeitsunfähig geschrieben wirst.

Dabei hängt die Dauer der Krankschreibung vor allem von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Auch bei einem Unfall kommt es darauf an, wie schwer die Verletzungen waren und wann du voraussichtlich wieder genesen sein wirst. Der behandelnde Arzt hat hier stets ein Ermessen.

Versicherte in der privaten Krankenversicherung mit Primärarztprinzip müssen für eine AU zuerst ihren Hausarzt aufsuchen, welcher ggf. eine Überweisung zum Facharzt vornimmt. Beim direkten Gang zum Facharzt können Mehrkosten auf den Versicherten zukommen.

Erstbescheinigung: Maximal 2 Wochen Krankschreibung zu Beginn

Die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL) legt fest, dass du im Regelfall zunächst für maximal 2 Wochen krankgeschrieben werden sollst. Nur in Ausnahmefällen kann der Arzt direkt eine Krankschreibung für einen Monat ausstellen. Die Regelung des § 5 Abs. 4 AU-RL im Wortlaut.

Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden.

Folgebescheinigung: Krankschreibung kann verlängert werden

Ist dieser Zeitraum abgelaufen, kann der Arzt die Krankschreibung verlängern. Das gilt aber nur, wenn du auch tatsächlich weiterhin arbeitsunfähig bist. Hier gibt es dann kein „Limit“, du kannst also auch für Monate oder sogar Jahre arbeitsunfähig sein.

Für den Arbeitgeber gilt: Wie lange dich der Arzt arbeitsunfähig geschrieben hat, ist für deine Freistellung maßgebend. Für die Dauer der Krankschreibung musst du also nicht zur Arbeit erscheinen und erhältst – bis zu 6 Wochen – Lohnfortzahlung.

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Muss ich Arbeitgeber und Krankenversicherung über die AU informieren?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer musst du deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzeigen. In der Regel wird der Arbeitgeber dann von dir verlangen, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung des Arztes vorzulegen

Es steht dem Betrieb allerdings frei, auch schon ab dem ersten Tag eine entsprechende Bescheinigung zu verlangen. Die genauen Regelungen hierzu entnimmst du deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.

💡 Die gesetzliche Krankenversicherung erfährt automatisch von deiner AU. Bist du allerdings privat krankenversichert und hast ein Krankentagegeld mitversichert, musst du die PKV spätestens ab der siebten Woche der Krankschreibung über die AU informieren. Nur so erfährt der Versicherer, dass er nun das Krankentagegeld an dich auszahlen muss.

Damit die Zahlung vom Krankentagegeld pünktlich startet, solltest du alle Unterlagen aber trotzdem zeitnah bei deiner PKV einreichen.

Arbeiten trotz AU – geht das?

„Arbeitsunfähigkeit“ bedeutet nicht zwingend auch „Arbeitsverbot“. Denn dein Arzt stellt bei der Bescheinigung der AU lediglich eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an

Bist du bereits vorher wieder arbeitsfähig, darfst du auch zur Arbeit erscheinen. Viele Arbeitgeber verlangen dann aus Haftungsgründen allerdings eine Bestätigung des behandelnden Arztes über deine (wieder bestehende) Arbeitsfähigkeit.

ℹ️ Bist du allerdings offenkundig arbeitsunfähig und erscheinst dennoch zur Arbeit, wird dich dein Arbeitgeber bereits aus Fürsorgegründen wieder nach Hause schicken. Ebenso hast auch du als Arbeitnehmer das Recht, jederzeit wieder zu gehen, solange du krankgeschrieben bist. Es besteht also keine Arbeitspflicht, nur weil du einmal versucht hast, trotz Arbeitsunfähigkeit deinen Beruf wieder auszuüben.

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Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge während der AU

Grundsätzlich hat die Arbeitsunfähigkeit keinen Einfluss auf deine Krankenversicherung. Du bleibst wie im „aktiven Arbeitsleben“ gesetzlich oder privat krankenversichert. 

Dein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Beiträge, solange er auch zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Erst nach Ablauf der 6-Wochen-Frist, sobald du also Krankengeld bekommst, fällt der Anspruch auf den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung weg.

Bei gesetzlich Krankenversicherten ist das kein großes Problem, da die Krankenversicherung während des Bezugs von Krankengeld von eben dieser bezahlt wird. Auch die Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden von der GKV übernommen. Anders sieht es jedoch bei privat Krankenversicherten aus.

Privat Krankenversicherte brauchen eine Krankentagegeldversicherung

Hier musst du nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers die PKV-Beiträge zu 100% selbst zahlen, da es keinen Arbeitgeberzuschuss mehr gibt. 

Auch werden keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Aus diesem Grund ist eine Krankentagegeldversicherung für Privatversicherte unverzichtbar.

Mit diesem Geld muss dann neben dem normalen Leben, die PKV und im besten Fall auch freiwillig die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt werden.

Das Krankentagegeld: Vor allem für Selbstständige essenziell

Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer steht dir nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung in der Regel Krankengeld zu. Du bekommst dann zwar weniger Geld (70% vom Brutto, aber maximal 90% vom Netto) und kannst die entstehende Lücke mit einem Krankentagegeld schließen, dies ist aber nicht immer zwingend notwendig.

Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige

Bei Selbstständigen sieht die Lage anders aus, denn hier gibt es keine Lohnfortzahlung. Selbst wenn du in deiner gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeld versichert hast, greift dieses erst ab der 7. Woche der Krankheit – und umfasst dann auch nur etwa 70% deines früheren Gewinns. Konkret wird es anhand des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens berechnet, das zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird.

Wahltarif Krankengeld oder private Krankentagegeldversicherung

Dennoch laufen deine Betriebskosten aber weiter und auch die (private) Altersvorsorge will weiterhin bedient werden. Selbstständige haben daher die Möglichkeit (zusätzlich) einen Wahltarif Krankengeld abzuschließen, durch den einerseits ein schnelleres (zum Beispiel bereits ab dem 15. oder 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit) und andererseits ein höheres Krankengeld gezahlt wird.

Die Alternative für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung. Auch können Selbstständige sich frei für die private Krankenversicherung entscheiden.

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