Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine Kündigungsfrist, innerhalb derer du deinen Vertrag auflösen kannst. Wie du diese berechnest, bestimmt sich nach der Zahlweise in deinem Vertrag. Zahlst du monatlich, kannst du deinen Vertrag auch jeden Monat auflösen – doch solltest du deine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt kündigen?

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung dauert die Kündigungsfrist zwischen 1 und 3 Monaten. Eine Kündigung ist dabei immer zum Ende der jeweiligen Zahlungsperiode, etwa des Monats, des Quartals oder des Jahres, möglich.
  • Das ist ein Unterschied zu den meisten Sachversicherungen, denn hier ist auch bei einer monatlichen Zahlweise in der Regel nur eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
  • Wie lange die individuelle Kündigungsfrist deiner Berufsunfähigkeitsversicherung ist und welche Konditionen hier genau gelten, kannst du deinem Versicherungsschein entnehmen.
  • Neben der ordentlichen Kündigung ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung.
  • Bei einer Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel kein Geld zurück.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nur gekündigt werden, wenn du nicht mehr auf dein aktives Arbeitseinkommen angewiesen bist.
  • Bei einem Wechsel der BU-Versicherung sollte die alte Versicherung erst gekündigt werden, wenn eine Annahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt. Zudem ist es wichtig, dass es einen lückenlosen Übergang gibt.

Auch im Video: Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

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So kündigst du deine Berufsunfähigkeitsversicherung fristgerecht

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt es hinsichtlich der Kündigungsfrist zwischen zwei Formen der Kündigung zu unterscheiden. Denn du kannst deinen Vertrag sowohl ordentlich als auch in bestimmten Fällen außerordentlich kündigen:

  • Ordentliche Kündigung: Aus dem Versicherungsvertrag entnimmst du zunächst die Zahlweise deiner BU-Versicherung. Ist dies der Monat, kannst du zum Ende eines Monats kündigen. Zahlst du deine Beiträge jedoch jährlich, kannst du die BU-Versicherung auch nur zum Ende eines Versicherungsjahres auflösen.
  • Außerordentliche Kündigung: Hat der Versicherer die Beiträge, nicht aber den Leistungsumfang, erhöht, kannst du außerordentlich kündigen. Durch eine vereinbarte Dynamik entsteht demnach kein außerordentliches Kündigungsrecht. Hierfür muss deine Kündigung aber spätestens 1 Monat nach Erhöhung der Beiträge eingehen.

Kündigungsfrist liegt zwischen 1 und 3 Monaten

Die Kündigungsfrist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt je nach Versicherer zwischen 1 und 3 Monaten (§ 11 Abs. 3 VVG).

Beispiele zur Fristberechnung bei unterschiedlicher Zahlweise

Beispiel zur Fristberechnung bei jährlicher Zahlweise: Du hast deine BU-Versicherung am 01.10. abgeschlossen. Dein Versicherungsjahr endet dadurch am 30.09. des Folgejahres. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festgelegt. Rechnest du diese 3 Monate vom 30.09. zurück, muss dein Kündigungsschreiben spätestens mit Ablauf des 30.06. bei der Versicherungsgesellschaft angekommen sein.

Beispiel zur monatlichen Zahlweise: Du möchtest deine BU-Versicherung zum 31.12. auflösen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat, weshalb deine Kündigung spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein muss. Kommt sie später an, tritt ihre Wirksamkeit erst zum 31.01. ein

Tipp: Kündigung per Einschreiben versenden

Im Jahr 2012 hat der BGH entschieden, dass Privatpersonen mit dem Einschreiben einen gerichtsfesten Zustellungsnachweis zur Auswahl haben. Diese Möglichkeit solltest du nutzen, wenn du deine BU-Versicherung auf dem Postweg kündigst.

Nutze daher das Einschreiben und hebe den Zustellungsnachweis auf, bis der Versicherer dir die Kündigung bestätigt hat.

Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt – was nun?

Hast du bei der Auflösung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung die Kündigungsfrist verpasst, ist dies in der Regel kein Beinbruch. Denn deine Kündigung wird dadurch automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.

Beispiel bei einer jährlichen Zahlweise: Du wolltest deine Berufsunfähigkeitsversicherung zum 30.09.2024 kündigen, hast aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten. Deine Kündigung ist nicht bis zum 30.06.2024, sondern erst am 10.07.2024 beim Versicherer eingegangen. Dadurch wird sie erst zum 30.09.2025 wirksam.

Bei einer monatlichen Zahlweise ist die verspätete Kündigung kein großes Problem, denn du musst nur 1 Monat länger warten.

Geld zurück bei Kündigung der BU-Versicherung?

Leider bekommst du bei der Kündigung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung keine gezahlten Beiträge zurück. Dies gilt auch dann, wenn dein Vertrag „normal“ ausläuft – also, wenn du beispielsweise bis zum Rentenalter nicht berufsunfähig geworden bist und die Police nun nicht mehr benötigst.

Grund dafür ist, dass die BU-Versicherung eine reine Risikoabsicherung darstellt. Sie dient nicht dem Kapitalaufbau, wie es beispielsweise bei einer Lebens- oder Rentenversicherung der Fall ist. Deine Beiträge sind lediglich das Entgelt des Versicherers dafür, dass er dir die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abnimmt oder zumindest abmildert, indem er dir einen Rentenanspruch zusichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

Lediglich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr gibt es Geld zurück. Hierbei hast du als Kunde nicht die Überschussverwendung Beitragsverrechnung, welche wir empfehlen, sondern die Überschussverwendung Beitragsrückgewähr gewählt. Warum das aus unserer Sicht keinen Sinn macht, haben wir im verlinkten Artikel ausführlich erklärt.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente kombiniert

Neben einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch Kombiprodukte, bei denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung kombiniert wird. Hier gibt es bei einer Kündigung zwar Geld zurück, dies betrifft jedoch nur den Teil der Rentenversicherung und nicht den Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen? Denk lieber zweimal darüber nach

Für die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele vermeintlich gute Gründe, doch meist solltest du zweimal über diesen Schritt nachdenken. Es gilt der Grundsatz:

Eine BU-Versicherung sollte ausschließlich dann gekündigt werden, wenn du im Fall der Berufsunfähigkeit nicht mehr auf die monatliche Rente aus der Police angewiesen bist.

Dieser Fall kann also eintreten, wenn du beispielsweise hohe Mieteinnahmen erhältst und nicht mehr auf deinen Job angewiesen bist. Auch ein großes Vermögen, aus dem dir hohe Dividenden zufließen, können Gründe für die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

Kannst du allerdings nur die Beiträge nicht zahlen oder wird dir der Vertrag zu teuer, gibt es bessere Möglichkeiten als die Kündigung:

  • Mit der Beitragsfreistellung kannst du deine BU-Versicherung temporär „warmhalten“, ohne Prämien zahlen zu müssen. Du bekommst allerdings im Leistungsfall eine niedrigere Rente.
  • Bei einer Stundung besteht der Versicherungsschutz unverändert fort, du zahlst die Beiträge jedoch in (kleineren) monatlichen Raten ab. Alternativ sammeln sich die Beiträge und du zahlst sie am Ende der Stundung in einer Summe zurück.

Möchtest du indes in eine bessere Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem anderen Anbieter wechseln, solltest du immer erst diese Police abschließen, bevor du die alte kündigst. Du kannst bei deiner bisherigen Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb der Kündigungsfrist und damit zum Beispiel zum 30.09.2024 kündigen. Gleichzeitig schließt du den neuen Vertrag ab 01.10.2024 ab. So bist du lückenlos versichert.

Fazit: Die Kündigung einer BU-Versicherung ist meist keine gute Idee

Durch Beitragsfreistellung und Stundung kannst du finanzielle Engpässe überwinden, auch ohne deine Berufsunfähigkeitsversicherung direkt kündigen zu müssen. Gleichzeitig bleibst du abgesichert, denn die BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungsprodukten überhaupt. Sie sichert dir deinen finanziellen Status und Lebensstandard, wenn du nicht mehr arbeiten kannst.

Nur in wenigen Fällen ist eine Kündigung wirklich sinnvoll – etwa, wenn du durch Vermögen, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge nicht mehr auf dein Arbeitseinkommen angewiesen bist. Auch der Wechsel in einen besseren, das heißt leistungsstärkeren Vertrag, kann ein Grund für die Kündigung der BU-Versicherung sein. Denk hier aber daran, immer erst die neue Police abzuschließen, bevor du auf den bestehenden Schutz verzichtest. Denn ihn hast du bereits in der Tasche.

Im verlinkten Artikel haben wir noch erklärt, in welchen Fällen der Versicherer die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen kann.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager