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Berufsunfähigkeitsversicherung Kündigungsfrist (2026)

Aktualisiert am 28. Juli 2026

Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt es eine Kündigungsfrist, innerhalb derer du deinen Vertrag auflösen kannst. Wie du diese berechnest, bestimmt sich nach der Zahlweise in deinem Vertrag. Zahlst du monatlich, kannst du deinen Vertrag auch jeden Monat auflösen – doch solltest du deine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt kündigen?

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Auch im Video: Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

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So kündigst du deine Berufsunfähigkeitsversicherung fristgerecht

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt es hinsichtlich der Kündigungsfrist zwischen zwei Formen der Kündigung zu unterscheiden. Denn du kannst deinen Vertrag sowohl ordentlich als auch in bestimmten Fällen außerordentlich kündigen:

Kündigungsfrist bei der BU-Versicherung liegt zwischen einem und drei Monaten

Die Kündigungsfrist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt je nach Versicherer zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Abs. 3 VVG).

Kündigungsfrist BU: Beispiele zur Fristberechnung bei unterschiedlicher Zahlweise

🧮 Beispiel zur Fristberechnung bei jährlicher Zahlweise: Du hast deine BU-Versicherung am 01.10. abgeschlossen. Dein Versicherungsjahr endet dadurch am 30.09. des Folgejahres. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festgelegt. Rechnest du diese 3 Monate vom 30.09. zurück, muss dein Kündigungsschreiben spätestens mit Ablauf des 30.06. bei der Versicherungsgesellschaft angekommen sein.

🧮 Beispiel zur monatlichen Zahlweise: Du möchtest deine BU-Versicherung zum 31.12. auflösen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat, weshalb deine Kündigung spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein muss. Kommt sie später an, tritt ihre Wirksamkeit erst zum 31.01. ein

Tipp: Kündigung per Einschreiben versenden

Im Jahr 2012 hat der BGH entschieden, dass Privatpersonen mit dem Einschreiben einen gerichtsfesten Zustellungsnachweis zur Auswahl haben. Diese Möglichkeit solltest du nutzen, wenn du deine BU-Versicherung auf dem Postweg kündigst.

Nutze daher das Einschreiben und hebe den Zustellungsnachweis auf, bis der Versicherer dir die Kündigung bestätigt hat.

Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt – was nun?

Hast du bei der Auflösung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung die Kündigungsfrist verpasst, ist dies in der Regel kein Beinbruch. Denn deine Kündigung wird dadurch automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.

🧮 Beispiel bei einer jährlichen Zahlweise: Du wolltest deine Berufsunfähigkeitsversicherung zum 30.09.2025 kündigen, hast aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten. Deine Kündigung ist nicht bis zum 30.06.2025, sondern erst am 10.07.2025 beim Versicherer eingegangen. Dadurch wird sie erst zum 30.09.2026 wirksam.

Bei einer monatlichen Zahlweise ist die verspätete Kündigung kein großes Problem, denn du musst nur 1 Monat länger warten.

Geld zurück bei Kündigung der BU-Versicherung?

Leider bekommst du bei der Kündigung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung keine gezahlten Beiträge zurück. Dies gilt auch dann, wenn dein Vertrag „normal“ ausläuft – also, wenn du beispielsweise bis zum Rentenalter nicht berufsunfähig geworden bist und die Police nun nicht mehr benötigst.

Grund dafür ist, dass die BU-Versicherung eine reine Risikoabsicherung darstellt. Sie dient nicht dem Kapitalaufbau, wie es beispielsweise bei einer Lebens- oder Rentenversicherung der Fall ist. Deine Beiträge sind lediglich das Entgelt des Versicherers dafür, dass er dir die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abnimmt oder zumindest abmildert, indem er dir einen Rentenanspruch zusichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

Lediglich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr gibt es Geld zurück. Hierbei hast du als Kunde nicht die Überschussverwendung Beitragsverrechnung, welche wir empfehlen, sondern die Überschussverwendung Beitragsrückgewähr gewählt. Warum das aus unserer Sicht keinen Sinn macht, haben wir im verlinkten Artikel ausführlich erklärt.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente kombiniert

Neben einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch Kombiprodukte, bei denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung kombiniert wird. Hier gibt es bei einer Kündigung zwar Geld zurück, dies betrifft jedoch nur den Teil der Rentenversicherung und nicht den Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen? Denk lieber zweimal darüber nach

Kündigen ist meist nur sinnvoll, wenn du im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht mehr auf die Rente angewiesen wärst – etwa bei ausreichendem Vermögen, hohen Miet- oder Kapitaleinnahmen.

Kündige lieber nicht, wenn dir nur der Beitrag gerade zu hoch ist – dann sind Beitragsfreistellung, Stundung oder ein Wechsel fast immer die bessere Wahl (mehr dazu unten).

Wann ist die Kündigung einer BU-Versicherung sinnvoll?

Für die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele vermeintlich gute Gründe, doch meistens solltest du zweimal über diesen Schritt nachdenken. Es gilt der Grundsatz:

Eine BU-Versicherung sollte ausschließlich dann gekündigt werden, wenn du im Fall der Berufsunfähigkeit nicht mehr auf die monatliche Rente aus der Police angewiesen bist.

Dieser Fall kann also eintreten, wenn du beispielsweise hohe Mieteinnahmen erhältst und nicht mehr auf deinen Job angewiesen bist. Auch ein großes Vermögen, aus dem dir hohe Dividenden zufließen, können Gründe für die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

Eine Kündigung gefährdet auch deine Altersvorsorge

Ein Punkt, der bei der Kündigung gern übersehen wird: Wirst du berufsunfähig, zahlst du in der Regel nichts mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sammelst keine Entgeltpunkte mehr. Ohne BU-Rente fehlt dir dann nicht nur laufendes Einkommen, sondern auch die Grundlage, um überhaupt weiter für das Alter vorzusorgen. Eine gute BU sichert dir genau diesen Spielraum.

Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?

Kannst du allerdings nur die Beiträge nicht zahlen oder wird dir der Vertrag zu teuer, gibt es bessere Möglichkeiten als die Kündigung:

Möchtest du indes in eine bessere Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem anderen Anbieter wechseln, solltest du immer erst diese Police abschließen, bevor du die alte kündigst

Du kannst bei deiner bisherigen Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb der Kündigungsfrist und damit zum Beispiel zum 30.09.2025 kündigen. Gleichzeitig schließt du den neuen Vertrag ab dem 01.10.2025 ab. So bist du lückenlos versichert.

Stundung oder Beitragsfreistellung: Was ist besser?

Wichtig zum Unterschied der beiden Optionen: Bei der Stundung bleibt dein voller Schutz bestehen und es ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Bei einer längeren Beitragsfreistellung bleiben die Gesundheitsfragen nur über einen überschaubaren Zeitraum außen vor – reaktivierst du den vollen Schutz erst nach mehreren Jahren, kann eine neue Gesundheitsprüfung fällig werden

Bei kurzen Engpässen ist die Stundung deshalb meist die bessere Wahl. Wie lange gestundet werden kann, ist je nach Anbieter unterschiedlich – teils bis zu 24 Monate, während der Elternzeit teils länger.

Wenn du generell wissen willst, wie unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

BU zu teuer? Als Akademiker lohnt oft ein Wechsel statt Kündigung

Ist dir deine BU-Versicherung vor allem zu teuer, lohnt vor einer Kündigung fast immer der Blick auf den Markt – gerade für Akademiker.

Der Grund: Wo Versicherer früher nur wenige Berufsgruppen unterschieden, sind es heute oft bis zu 100 Einstufungen.

Für akademische und viele MINT-Berufeetwa Ärzte, Ingenieure, Informatiker oder wissenschaftliche Mitarbeiter – wird das Risiko heute niedriger eingestuft, was die Beiträge senkt. Ein Wechsel in einen leistungsstärkeren oder günstigeren Tarif kann den Kündigungsgedanken damit oft von selbst erledigen.

Diese Nachteile hat ein Neuabschluss

Zwei Dinge solltest du dabei beachten: Bei einem Neuabschluss zählt dein aktuelles, höheres Eintrittsalter, und die Fristen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht beginnen von vorn.

Wann sich ein Wechsel besonders lohnen kann

Interessant ist ein Wechsel auch, wenn dein alter Vertrag einen Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel enthält – etwa wegen früherer gefährlicher Hobbys, einer Vorerkrankung oder einer zurückliegenden Psychotherapie

Bist du inzwischen seit Jahren beschwerde- und behandlungsfrei, ist eine normale Annahme zu marktüblichen Konditionen oft möglich.

Das Gleiche gilt, wenn du früher einen körperlich risikoreicheren Beruf hattest und heute zum Beispiel akademisch arbeitest, dein alter Tarif aber keine berufliche Besserstellung vorsieht.

Erst neue BU abschließen, dann die alte kündigen

Der saubere Weg: erst die Gesundheitshistorie aufbereiten, eine anonyme Risikovoranfrage stellen und die alte BU erst nach verbindlicher Zusage der neuen kündigen.

So kündigst du praktisch – mit Musterschreiben

Hast du dich – etwa wegen eines Wechsels – für die Kündigung entschieden, ist der Ablauf unkompliziert. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, also per Brief, oft auch per Fax oder E-Mail. Manche Versicherer wünschen eine Unterschrift – dann hängst du der E-Mail einfach das unterschriebene Schreiben als Datei an.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Versicherungsscheinnummer [Nummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt [alternativ: festen Termin nennen].

Eine eventuell bestehende Einzugsermächtigung erlischt zum Termin der Kündigung.

Eine schriftliche Bestätigung erwarte ich innerhalb von 10 Werktagen.

Mit freundlichen Grüßen [Name, Datum]

Wichtig beim Wechsel: Kündige deinen alten Vertrag niemals, bevor der neue verbindlich policiert ist und du den Versicherungsschein in den Händen hältst. Im Zweifel überschneiden sich beide Verträge einen Monat und du zahlst kurz doppelt – das ist verschmerzbar, eine Deckungslücke dagegen nicht.

Kann dir die BU-Versicherung selbst kündigen?

Die gute Nachricht zuerst: Nein, dein Versicherer kann dir die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einfach kündigen. Es gibt kein einseitiges Kündigungsrecht – auch nicht, nachdem du bereits eine Leistung bezogen hast

Das ist ein wichtiger Unterschied zur Sachversicherung (zum Beispiel Haftpflicht, Hausrat, Kfz), wo nach einem Schaden beide Seiten kündigen dürfen.

Genau deshalb ist die Gesundheitsprüfung beim Abschluss so streng: Bist du einmal im Vertrag, kann dich der Versicherer nicht mehr herausnehmen.

Zwei Ausnahmen gibt es dennoch, und beide sind gewissermaßen hausgemacht:

Fazit: Die Kündigung einer BU-Versicherung ist meist keine gute Idee

Durch Beitragsfreistellung und Stundung kannst du finanzielle Engpässe überwinden, auch ohne deine Berufsunfähigkeitsversicherung direkt kündigen zu müssen.

Gleichzeitig bleibst du abgesichert, denn die BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungsprodukten überhaupt. Sie sichert dir deinen finanziellen Status und Lebensstandard, wenn du nicht mehr arbeiten kannst.

Nur in wenigen Fällen ist eine Kündigung wirklich sinnvoll – etwa, wenn du durch Vermögen, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge nicht mehr auf dein Arbeitseinkommen angewiesen bist.

Auch der Wechsel in einen besseren, das heißt leistungsstärkeren Vertrag, kann ein Grund für die Kündigung der BU-Versicherung sein. Denk hier aber daran, immer erst die neue Police abzuschließen, bevor du auf den bestehenden Schutz verzichtest. Denn ihn hast du bereits in der Tasche.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Je nach Versicherer liegt sie zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Abs. 3 VVG). Gekündigt werden kann jeweils zum Ende der Zahlungsperiode – bei monatlicher Zahlweise also monatlich, bei jährlicher nur zum Ende des Versicherungsjahres. Den genauen Wert findest du in deinem Versicherungsschein.

Ordentlich immer zum Ende deiner Zahlungsperiode unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Zusätzlich hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne die Leistung zu verbessern.

Ja – erhöht der Versicherer den Beitrag ohne mehr Leistung, kannst du außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss aber spätestens einen Monat nach der Erhöhung eingehen. Eine vereinbarte Dynamik löst dieses Sonderkündigungsrecht dagegen nicht aus.

Meist wenig – deine Kündigung wird dann automatisch zum nächstmöglichen Termin wirksam. Bei jährlicher Zahlweise kann das ein ganzes Jahr später sein, bei monatlicher nur einen Monat.

In der Regel nein, denn die BU ist eine reine Risikoabsicherung ohne Sparanteil. Ausnahmen sind Tarife mit Beitragsrückgewähr, Kombiverträge mit einer Rentenversicherung (nur der Rententeil) und manche ältere Verträge.

Ja. Bei einer Stundung bleibt dein voller Schutz bestehen, und du zahlst die Beiträge später nach. Bei einer Beitragsfreistellung sinkt die spätere Rente, dein Schutz bleibt aber grundsätzlich erhalten. Beides ist fast immer besser als eine Kündigung.

In Textform (Brief, oft auch Fax oder E-Mail) mit Versicherungsscheinnummer und Kündigungstermin. Auf dem Postweg empfiehlt sich ein Einschreiben als Zustellnachweis. Bei einem Wechsel gilt: erst den neuen Vertrag verbindlich abschließen, dann den alten kündigen.

Nein, ein einseitiges Kündigungsrecht des Versicherers gibt es nicht – auch nicht nach einem Leistungsfall. Ausnahmen sind nur längerer Beitragsverzug und erhebliche Falschangaben im Antrag innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Meist nicht. Sinnvoll ist eine Kündigung vor allem, wenn du im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht mehr auf die Rente angewiesen wärst. Ist dir nur der Beitrag zu hoch, sind Stundung, Beitragsfreistellung oder ein Wechsel die bessere Wahl.

Oft ja. Weil viele Versicherer akademische und MINT-Berufe heute günstiger einstufen, kann ein Wechsel den Beitrag senken oder die Leistung verbessern. Beachte das höhere Eintrittsalter und schließe die neue Police ab, bevor du die alte kündigst.

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