
Optionstarif PKV – sinnvoll oder nicht?
Mit einem Optionstarif hast du in der PKV die Möglichkeit, deinen Gesundheitszustand „einzufrieren“ und später zu nutzen. Der Tarif bietet dir also eine Garantie auf einen vollwertigen privaten Krankenversicherungsschutz, ohne dich später erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Beim Optionstarif wird die Gesundheitsprüfung des Versicherers also vorgezogen, sodass du später von deinem heute guten Gesundheitszustand profitierst.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Der Optionstarif der PKV „friert“ deinen aktuellen Gesundheitszustand für später ein. Mit ihm kannst du in vielen Jahren in die private Krankenversicherung eintreten, etwa, wenn du die Voraussetzungen hierfür erfüllst.
- Durch den Optionstarif ist später keine Gesundheitsprüfung mehr notwendig. Der Versicherer wird dich also auf jeden Fall aufnehmen.
- Meist kannst du den Optionstarif nur für eine bestimmte Zeit, etwa 5 Jahre, abschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt musst du die Option „ziehen“, sonst verfällt sie – und es wird eine erneute Gesundheitsprüfung fällig.
- Ein Optionstarif macht für dich nur Sinn, wenn du zumindest erwägst, einmal in die PKV zu wechseln. Kommt dieser Wechsel für dich definitiv nicht in Frage, kannst du auf die Versicherung verzichten.
- Was steckt hinter dem Optionstarif der PKV?
- Wie du den Optionstarif abschließen kannst
- Optionstarif vs. Anwartschaft: Was ist der Unterschied?
- Für wen ist der Optionstarif der PKV sinnvoll?
- Die Kosten des Optionstarifs einer privaten Krankenversicherung
- Die zeitlichen Grenzen für den Wechsel in die private Krankenversicherung
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Was steckt hinter dem Optionstarif der PKV?
Anders als der Name vielleicht verrät, bist du mit dem Optionstarif der PKV aktuell meist noch nicht privat krankenversichert. Denn bei ihm handelt es sich lediglich um einen sogenannten Übergangstarif, den du abschließt, während du noch gesetzlich krankenversichert bist. Der Optionstarif der PKV macht es möglich, dass du später einmal von der gesetzlichen Kasse auf die private Krankenversicherung umsteigen kannst.
Optionstarif sichert den Gesundheitszustand
Der Optionstarif „friert“ deinen aktuellen Gesundheitszustand ein. Sobald du die Option ziehst, etwa in 3 Jahren, kannst du dann mit dem damals festgestellten gesundheitlichen Zustand in die private Krankenversicherung eintreten. Ob sich dein Gesundheitszustand seitdem verschlechtert hat, spielt dann keine Rolle mehr.
Es ist aber durchaus möglich, dass in Folge der Gesundheitsprüfung für den Optionstarif aufgrund von Vorerkrankungen ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart wird. Dieser kommt dann bei der Aktivierung des Optionstarifs zum Tragen.
Optionstarif beim Wechsel in die PKV abschließen
Ein Optionstarif kann unter Umständen auch Sinn machen, wenn du aktuell in die PKV wechselst. Im Einzelfall sind zwei Versicherer für dich gleich gut geeignet und du kannst dich nicht entscheiden. Dann kannst du bei einem Versicherer den vollwertigen PKV-Schutz abschließen und beim anderen Versicherer den Optionstarif. So kannst du in jedem Fall deine private Krankenversicherung wechseln, wenn du unzufrieden bist.
Optionsrecht für einen höherwertigen Tarif
Eine Besonderheit: Bist du bereits privat krankenversichert, kannst du bei einigen Versicherern ebenfalls einen Optionstarif abschließen. Dieser ermöglicht dir dann einen späteren „Aufstieg“ einen höherwertigen Tarif, etwa einen solchen mit besseren Zahnleistungen.
Eine solche Option kann auch als Optionsrecht direkt im PKV-Tarif enthalten sein.
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Wie du den Optionstarif abschließen kannst
Grundsätzlich kannst du einen Optionstarif bei nahezu allen privaten Krankenversicherern abschließen. Wichtig zu wissen ist aber, dass du die Option dann auch nur bei dem Versicherer „ziehen“ kannst, bei dem du den Optionstarif abgeschlossen hast. Es besteht also eine Bindung an diese spezielle private Krankenversicherung. Ein ausführlicher Vergleich der Unternehmen ist daher bereits bei Abschluss des Optionstarifs notwendig.
Laufzeit Optionstarif PKV
Achte beim Abschluss des Optionstarifes der PKV auch darauf, wie lange er läuft. Denn es bringt dir nichts, eine Option für 3 Jahre abzuschließen, wenn du erst in 5 Jahren in die private Krankenversicherung eintreten möchtest. Auch der Optionstarif muss also zu deinen persönlichen beruflichen und Lebensumständen passen.
Optionstarif vs. Anwartschaft: Was ist der Unterschied?
Anwartschaft und Optionstarif der PKV funktionieren relativ ähnlich, unterscheiden sich aber in der Regel in einem wesentlichen Punkt.
Bei der Anwartschaft ruht die Mitgliedschaft in der PKV und du kannst sie später wieder aufnehmen. Beim Optionstarif bestand noch nie eine private Krankenversicherung oder es bestand zumindest noch nie eine PKV im höherwertigen Tarif.
Anwartschaft ist auch von Beginn an möglich
Besonders relevant ist die Anwartschaft für Beamte und Soldaten, die zwischenzeitlich Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Sie können dann, wenn sie wieder eine private Krankenversicherung für Beamte brauchen und Beihilfe erhalten (etwa im Ruhestand), den Schutz wieder „aktivieren“.
In manchen Konstellationen ist die Anwartschaft auch der „Start“ in die PKV, etwa wenn die Beihilfe erst im Ruhestand beginnt und bis dahin ein durchgehender Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht. Hier wäre dann auch kein Optionstarif möglich, weil dieser nach einem bestimmten Zeitraum abläuft. Die Anwartschaft hat kein Ablaufdatum.
Große und kleine Anwartschaft
Unterschieden wird dabei zwischen kleiner und großer Anwartschaftsversicherung:
- Kleine Anwartschaft: Sie „friert“ den Gesundheitszustand, nicht aber das Einstiegsalter ein.
- Große Anwartschaft: Hier „speichert“ der Versicherer neben deinem gesundheitlichen Zustand auch dein Einstiegsalter. Aufgrund der Bildung von Alterungsrückstellungen ist diese Form der Anwartschaft deutlich teurer.
Beispiel Anwartschaft
Du hast die Anwartschaft mit 25 Jahren abgeschlossen. Mit der kleinen Anwartschaft wirst du, wenn du mit 60 Jahren die PKV wieder brauchst, wie ein 60-Jähriger mit dem Gesundheitszustand „deines“ 25-jährigen Ichs behandelt. Hast du dich aber für die große Anwartschaft entschieden, behandelt dich der Versicherer so, als wärst du weiterhin 25 Jahre alt.
Anwartschaft legt im Gegensatz zum Optionstarif den PKV-Tarif fest
Ein letzter wichtiger Unterschied zwischen Anwartschaft und Optionstarif ist, dass die Anwartschaft den Tarif festlegt. Du kannst also nur einen bestimmten Tarif (re)aktivieren. Der Optionstarif ist flexibler, da du beim Wechsel in die PKV entscheiden kannst, welcher Tarif für dich in Frage kommt.
Für wen ist der Optionstarif der PKV sinnvoll?
Der Optionstarif der PKV eignet sich vor allem dann für dich, wenn du bereits heute weißt, dass du später in die private Krankenversicherung eintreten möchtest. Dies trifft zum Beispiel auf Personen zu, die
- eine Beamtenlaufbahn anstreben und später Beihilfe erhalten werden (zum Beispiel Referendare),
- kurz vor einer Gehaltserhöhung über die Versicherungspflichtgrenze hinaus stehen,
- studieren und später wahrscheinlich über der Versicherungspflichtgrenze verdienen werden oder
- planen, sich selbstständig zu machen.
Der Optionstarif ermöglicht dir dann, eine spätere Gesundheitsprüfung zu vermeiden. Du ziehst die Gesundheitsprüfung vor und stellst sicher, dass dein heute bekannter Gesundheitszustand auch später in der privaten Krankenversicherung zugrunde gelegt wird.
Optionstarif ist für zukünftige Beamte nicht immer möglich
Ein Optionstarif ist zwar für zukünftige Beamte oftmals sinnvoll, aber nicht immer möglich.
So bieten manche Versicherer den Optionstarif nur für Angestellte, Selbstständige und Studenten und nicht für (zukünftige) Beamte an. Für letztgenannte ist nur eine Anwartschaftsversicherung möglich, welche wiederum für erstgenannte nicht möglich ist.
Die Kosten des Optionstarifs einer privaten Krankenversicherung
Wie bei allen Versicherungen, kommt es auch beim Optionstarif der privaten Krankenversicherung auf deine individuellen Umstände an. Im Schnitt lässt sich aber sagen, dass die monatlichen Beiträge für einen solchen Tarif im einstelligen Eurobereich liegen. Dein Gesundheitszustand beeinflusst die Kosten des Optionstarifs nicht.
Der Monatsbeitrag ist zwar günstig, bietet dir aber auch noch keine Versicherungsleistungen. Diese bekommst du erst, wenn du die Option tatsächlich ziehst und in die private Krankenversicherung eintrittst.
Die zeitlichen Grenzen für den Wechsel in die private Krankenversicherung
Einige Versicherungsgesellschaften setzen für den Wechsel vom Optionstarif in die private Krankenversicherung eine Altersgrenze fest, die vertraglich festgelegt ist (zum Beispiel 50 Jahre). Um von der Option Gebrauch zu machen, muss der Tarif vor Erreichen dieser Altersgrenze aktiviert werden. Andernfalls entfällt die Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung.
Andere Versicherer legen indes fest, dass die Option nur für einen festen Zeitraum besteht (etwa 5 Jahre). Innerhalb dieses Zeitraumes musst du sie ausüben, damit sie nicht verfällt.
Wichtig: Überprüfe unbedingt die Altersgrenze des Vertrages. Sonst bringt dir der Optionstarif am Ende nichts.
Sollte die Versicherungspflicht in der GKV entfallen, muss die Option für einen Wechsel in die private Krankenversicherung innerhalb eines zuvor definierten Zeitraums genutzt werden, bevor sie verfällt (meist zwischen 2 und 6 Monaten).
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