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Frühstart-Rente – das ist bereits bekannt

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Die Frühstart-Rente ist ein zentrales Projekt aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Sie soll Eltern dabei helfen, frühzeitig – ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ihres Kindes – für deren Altersvorsorge vorzusorgen. Mit einem vorgesehenen staatlichen Zuschuss von 10 Euro pro Monat möchte die Bundesregierung einen gezielten Anreiz schaffen: Wer früh anfängt, kann über die Jahre hinweg ein Vermögen aufbauen. In diesem Experten-Artikel erklären wir, wie die Frühstart-Rente funktioniert.

Die Frühstart-Rente befindet sich aktuell noch in der Planungsphase. Eine endgültige gesetzliche Grundlage liegt bislang nicht vor. Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf dem Stand des Koalitionsvertrags und einem Eckpunktepapier aus Dezember 2025. Verbindliche Aussagen zu Anspruch, Voraussetzungen und konkreter Ausgestaltung sind daher erst möglich, sobald das Gesetz offiziell verabschiedet wurde.

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Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes Förderinstrument, mit dem der Staat die private Altersvorsorge für Kinder frühzeitig unterstützen möchte.

Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter sollen die Möglichkeit erhalten, für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren einen Altersvorsorgevertrag abzuschließen – und dafür eine staatliche Förderung von 10 Euro monatlich erhalten.

Die Förderung soll in ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorge-Depot“ eingezahlt werden.

Die angestrebten Ziele der Frühstart-Rente sind u.a.:

Mit dieser Maßnahme sollen junge Menschen früh für das Thema Altersvorsorge sensibilisiert werden – und langfristig von den Ertragschancen kapitalgedeckter Anlagen profitieren.

Ab wann soll es die Frühstart-Rente geben?

Die Einführung der Frühstart-Rente ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 geplant. Derzeit liegt ein Eckpunktepapier aus Dezember 2025 als Grundlage für den Gesetzesentwurf vor, eine endgültige Verabschiedung des Gesetzes wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.

Erst mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen kann die staatliche Förderung tatsächlich beantragt und in Anspruch genommen werden.

Wichtig: Die Förderung gilt zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026, technisch wird die Frühstart-Rente aber voraussichtlich erst ab 2027 starten – gemeinsam mit der reformierten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgedepot). Für den Geburtsjahrgang 2020 wird die staatliche Förderung für das Jahr 2026 dann nachträglich gutgeschrieben.

Wer kann die Frühstart-Rente beantragen?

Nach aktuellem Stand der politischen Planung richtet sich die Frühstart-Rente an Eltern und Erziehungsberechtigte, die für ihre minderjährigen Kinder eine staatliche Förderung beantragen können – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Antragsberechtigt sind voraussichtlich Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die für das Kind einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen. Abhängig von der finalen gesetzlichen Ausgestaltung könnten auch weitere Sorgeberechtigte oder nahe Verwandte antragsberechtigt sein.

Wichtig zu verstehen: Zum Start profitiert nur der Geburtsjahrgang 2020 von der Frühstart-Rente – also die Kinder, die zum Programmstart 6 Jahre alt sind. In den Folgejahren kommt jeweils der Jahrgang hinzu, der in dem Jahr sein 6. Lebensjahr vollendet (2027 also der Jahrgang 2021 usw.). Ist dein Kind heute schon älter, geht es zunächst leer aus. Laut Eckpunktepapier sollen ältere Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, ab 2029 aber nachträglich einbezogen werden.

Was passiert, wenn Eltern kein Vorsorgedepot anlegen?

Alle anspruchsberechtigten Kinder erhalten die Frühstart-Rente. Legen die Eltern kein Vorsorgedepot an, greift eine unbürokratische staatliche Auffanglösung. Die nicht genutzten Förderbeträge werden dabei jahrgangsweise gesammelt angelegt und später in individuelle Frühstart-Renten- oder andere Altersvorsorgeverträge überführt.

Was kann bei 10 Euro pro Monat herauskommen?

Wenn 10 Euro pro Monat für 12 Jahre (von 6 bis 18) zu 7% investiert werden (realistische Wertentwicklung eines weltweit gestreuten ETFs vor Inflation), ergibt das ein Endkapital von 2.228,01 Euro zum 18. Geburtstag.

Da über das Geld erst zum vollendeten 67. Lebensjahr verfügt werden kann, lassen wir es noch weitere 49 Jahre zu 7% arbeiten

Das ergibt ein Endkapital zum 67. Geburtstag in Höhe von 61.336,96 Euro – ohne eine einzige Zahlung aus der eigenen Tasche.

Unter Berücksichtigung der Inflation und möglichen Steuern ist das keine riesige Summe. Die Frühstart-Rente wird also nicht deine Altersvorsorge retten.

Sie führt aber hoffentlich dazu, dass immer mehr Deutsche – von klein auf – den Kapitalmarkt für sich entdecken und zusätzliches Geld aus eigener Tasche investieren. Denn dann wird Altersarmut für die meisten kein Thema mehr sein.

Förderkriterien Frühstart-Rente

Die genauen Förderkriterien für die Frühstart-Rente sind derzeit noch nicht gesetzlich festgelegt.

Der Koalitionsvertrag sowie erste Entwürfe lassen jedoch bestimmte Voraussetzungen erkennen: So muss das Kind minderjährig sein und in Deutschland leben.

Begünstigt werden voraussichtlich alle Kinder im Alter zwischen 6 und 18 Jahren, die eine Schule in Deutschland besuchen. Aktuell wird zudem europarechtlich geprüft, ob der Anspruch an den Bezug von Kindergeld und einen Wohnsitz in Deutschland geknüpft werden kann. Die Anknüpfung an den Schulbesuch erklärt auch, warum die Frühstart-Rente erst ab 6 Jahren und nicht bereits ab Geburt möglich ist. Sinn ergibt das jedoch nicht wirklich, da bei einer Frühstart-Rente ab Geburt der Zinseszinseffekt noch deutlich stärker wäre.

Zudem ist der Abschluss eines förderfähigen Altersvorsorgeprodukts erforderlich. Dieser Vertrag soll langfristig ausgerichtet sein, wobei eine Auszahlung frühestens im Rentenalter des Kindes vorgesehen ist.

Die 10 Euro sind als garantierte staatliche Prämie vorgesehen – eine eigene Zuzahlung ist also keine Voraussetzung für die Förderung. Zusätzliche eigene Einzahlungen sind aber freiwillig möglich.

So könnte die Förderung funktionieren

Der Staat zahlt voraussichtlich monatlich 10 Euro pro Kind in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein. Diese Förderung soll direkt dem Altersvorsorgevertrag des Kindes gutgeschrieben werden – vergleichbar mit der Funktionsweise der Riester-Zulage.

Die staatlichen Beiträge erfolgen über einen Zeitraum von 12 Jahren, also vom 6. bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

Schon während der Förderphase kann das Depot zusätzlich mit Beiträgen Dritter – zum Beispiel der Eltern – aufgestockt werden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann das Kind das Depot dann durch eigene Einzahlungen (bis zu einem noch festzulegenden jährlichen Höchstbetrag) weiterführen und so zu einem zusätzlichen, individuellen Baustein der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente machen.

Das angesparte Kapital bleibt dabei vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze – derzeit bei 67 Jahren – ausgezahlt. Ein vorzeitiger Zugriff ist ausgeschlossen. Die Erträge im Depot bleiben bis zum Rentenbeginn steuerfrei.

So könnte der Ablauf aussehen

Die Eltern schließen für ihr Kind einen Vertrag über ein förderfähiges Altersvorsorgeprodukt ab – alles Weitere übernimmt der Anbieter. Die staatliche Förderung wird anschließend monatlich dem Vertrag gutgeschrieben.

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Welche Produkte werden voraussichtlich durch die Frühstart-Rente gefördert?

Die Frühstart-Rente soll auf kapitalgedeckte, privatwirtschaftlich organisierte Vorsorgelösungen setzen, die einen langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen

Im Fokus der Förderung stehen voraussichtlich breit diversifizierte Kapitalmarktprodukte wie ETFs, Aktienfonds oder andere Wertpapierdepots, die von privaten Anbietern verwaltet werden.

Stand jetzt wird die Frühstart-Rente u.a. von Versicherern, Banken und Brokern angeboten.

Vorteile der Frühstart-Rente

Offene Fragen zur Frühstart-Rente

Viele Punkte zur Frühstart-Rente sind noch unklar. Insbesondere die Verwendung im Alter. So ist nur bekannt, dass über das Geld erst bei Renteneintritt verfügt werden kann. Ob dann eine Verrentung, ein Auszahlungsplan oder eine Einmalzahlung möglich ist, ist noch offen. Wahrscheinlich ist jedoch, dass eine Einmalzahlung nicht möglich ist, weil die Frühstart-Rente die gesetzliche Rente ergänzen soll.

Ebenfalls noch offen ist, wie hoch der jährliche Höchstbetrag für freiwillige eigene Einzahlungen ausfallen wird.

Bekannt ist, dass die Erträge bis zum Rentenbeginn steuerfrei sind. Ob dies auch für zusätzliche Einzahlungen gilt, ist noch unklar. Auch wie die Besteuerung im Alter aussieht, ist noch nicht bekannt.

R+V Frühstart-Rente

Die R+V Versicherung hat als erster Versicherer angekündigt, dass sie ein Produkt für die Frühstart-Rente anbieten werden.

Da noch keine finalen Informationen zur Frühstart-Rente bekannt sind, gibt es auch noch keine detaillierten Informationen zum Produkt

Bereits bekannt ist, dass es sich um eine ETF-Rentenversicherung handeln wird, welche auch online abgeschlossen werden kann.

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