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Frühstart-Rente – das ist bereits bekannt
Die Frühstart-Rente ist ein zentrales Projekt aus dem aktuellen Koalitionsvertrag – initiiert von der Union (CDU & CSU). Sie soll Eltern dabei helfen, frühzeitig – ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ihres Kindes – für deren Altersvorsorge vorzusorgen. Mit einem vorgesehenen staatlichen Zuschuss von 10 Euro pro Monat möchte die Bundesregierung einen gezielten Anreiz schaffen: Wer früh anfängt, kann über die Jahre hinweg ein Vermögen aufbauen. In diesem Experten-Artikel erklären wir, wie die Frühstart-Rente funktioniert.
Die Frühstart-Rente befindet sich aktuell noch in der Planungsphase. Eine endgültige gesetzliche Grundlage liegt bislang nicht vor. Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf dem derzeitigen Stand des Koalitionsvertrags sowie auf ersten vorläufigen Entwürfen. Verbindliche Aussagen zu Anspruch, Voraussetzungen und konkreter Ausgestaltung sind daher erst möglich, sobald das Gesetz offiziell verabschiedet wurde.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Frühstart-Rente ist eine neue staatlich geförderte private Altersvorsorge, welche ab dem 1. Januar 2026 starten soll.
- Kinder zwischen 6 und 18 Jahren erhalten monatlich 10 Euro, wenn dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot investiert wird.
- Über das Geld kann erst bei Renteneintritt verfügt werden.
- Bis zum Rentenbeginn sind die Erträge steuerfrei. Wie die Besteuerung im Alter aussieht, ist aktuell noch nicht bekannt.
- Die Frühstart-Rente wird wahrscheinlich u.a. von Versicherern, Banken und Brokern angeboten.
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Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist ein geplantes Förderinstrument, mit dem der Staat die private Altersvorsorge für Kinder frühzeitig unterstützen möchte.
Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter sollen die Möglichkeit erhalten, für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren einen Altersvorsorgevertrag abzuschließen – und dafür eine staatliche Förderung von 10 Euro monatlich erhalten.
Die Förderung soll in ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorge-Depot“ eingezahlt werden.
Die angestrebten Ziele der Frühstart-Rente sind u.a.:
- Den Vermögensaufbau für die Altersvorsorge von Kindern so früh wie möglich beginnen.
- Die kapitalgedeckte Rente stärken.
- Mehr Chancengleichheit beim Einstieg in die Altersvorsorge schaffen.
- Kinder und Jugendliche früh an den Kapitalmarkt heranführen.
Mit dieser Maßnahme sollen junge Menschen früh für das Thema Altersvorsorge sensibilisiert werden – und langfristig von den Ertragschancen kapitalgedeckter Anlagen profitieren.
Ab wann soll es die Frühstart-Rente geben?
Die Einführung der Frühstart-Rente ist für den 1. Januar 2026 geplant. Derzeit befinden sich die gesetzlichen Grundlagen noch in der Ausarbeitung, eine endgültige Verabschiedung des Gesetzes wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet.
Erst mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen kann die staatliche Förderung tatsächlich beantragt und in Anspruch genommen werden.
Wer kann die Frühstart-Rente beantragen?
Nach aktuellem Stand der politischen Planung richtet sich die Frühstart-Rente an Eltern und Erziehungsberechtigte, die für ihre minderjährigen Kinder eine staatliche Förderung beantragen können – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Antragsberechtigt sind voraussichtlich Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die für das Kind einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen. Abhängig von der finalen gesetzlichen Ausgestaltung könnten auch weitere Sorgeberechtigte oder nahe Verwandte antragsberechtigt sein.
Was kann bei 10 Euro pro Monat herauskommen?
Wenn 10 Euro pro Monat für 12 Jahre (von 6 bis 18) zu 7% investiert werden (realistische Wertentwicklung eines weltweit gestreuten ETFs vor Inflation), ergibt das ein Endkapital von 2.228,01 Euro zum 18. Geburtstag.
Da über das Geld erst zum vollendeten 67. Lebensjahr verfügt werden kann, lassen wir es noch weitere 49 Jahre zu 7% arbeiten.
Das ergibt ein Endkapital zum 67. Geburtstag in Höhe von 61.336,96 Euro – ohne eine einzige Zahlung aus der eigenen Tasche.
Unter Berücksichtigung der Inflation und möglichen Steuern ist das keine riesige Summe. Die Frühstart-Rente wird also nicht deine Altersvorsorge retten.
Sie führt aber hoffentlich dazu, dass immer mehr Deutsche – von klein auf – den Kapitalmarkt für sich entdecken und zusätzliches Geld aus eigener Tasche investieren. Denn dann wird Altersarmut für die meisten kein Thema mehr sein.
Förderkriterien Frühstart-Rente
Die genauen Förderkriterien für die Frühstart-Rente sind derzeit noch nicht gesetzlich festgelegt.
Der Koalitionsvertrag sowie erste Entwürfe lassen jedoch bestimmte Voraussetzungen erkennen: So muss das Kind minderjährig sein und in Deutschland leben.
Begünstigt werden voraussichtlich alle Kinder im Alter zwischen 6 und 18 Jahren, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen – sei es eine Schule, ein Studium oder eine Berufsausbildung. Das erklärt, warum die Frühstart-Rente erst ab 6 Jahren und nicht bereits ab Geburt möglich ist. Sinn ergibt das jedoch nicht wirklich, da bei einer Frühstart-Rente ab Geburt der Zinseszinseffekt noch deutlich stärker wäre.
Zudem ist der Abschluss eines förderfähigen Altersvorsorgeprodukts erforderlich. Dieser Vertrag soll langfristig ausgerichtet sein, wobei eine Auszahlung frühestens im Rentenalter des Kindes vorgesehen ist.
Ob für die 10 Euro Förderung eine gewisse Einzahlung aus dem eigenen Geldbeutel notwendig ist, ist noch unbekannt.
So könnte die Förderung funktionieren
Der Staat zahlt voraussichtlich monatlich 10 Euro pro Kind in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein. Diese Förderung soll direkt dem Altersvorsorgevertrag des Kindes gutgeschrieben werden – vergleichbar mit der Funktionsweise der Riester-Zulage.
Die staatlichen Beiträge erfolgen über einen Zeitraum von 12 Jahren, also vom 6. bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann das Depot durch private Einzahlungen weitergeführt werden und so zu einem zusätzlichen, individuellen Baustein der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente werden.
Das angesparte Kapital bleibt dabei vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze – derzeit bei 67 Jahren – ausgezahlt. Ein vorzeitiger Zugriff ist ausgeschlossen. Die Erträge im Depot bleiben bis zum Rentenbeginn steuerfrei.
So könnte der Ablauf aussehen
Die Eltern schließen für ihr Kind einen Vertrag über ein förderfähiges Altersvorsorgeprodukt ab – alles Weitere übernimmt der Anbieter. Die staatliche Förderung wird anschließend monatlich dem Vertrag gutgeschrieben.
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Welche Produkte werden voraussichtlich durch die Frühstart-Rente gefördert?
Die Frühstart-Rente soll auf kapitalgedeckte, privatwirtschaftlich organisierte Vorsorgelösungen setzen, die einen langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen.
Im Fokus der Förderung stehen voraussichtlich breit diversifizierte Kapitalmarktprodukte wie ETFs, Aktienfonds oder andere Wertpapierdepots, die von privaten Anbietern verwaltet werden.
Stand jetzt wird die Frühstart-Rente u.a. von Versicherern, Banken und Brokern angeboten.
Vorteile der Frühstart-Rente
- Monatliche Förderung in Höhe von 10 Euro pro Kind: Für jedes Kind im Alter von 6 bis 18 Jahren, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, zahlt der Staat monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein.
- Früher Beginn mit langfristigem Anlagehorizont: Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr wird ein Vorsorgedepot eingerichtet – so kann der Zinseszinseffekt über viele Jahre optimal wirken.
- Attraktive Renditechancen durch Kapitalmarktprodukte: Die staatlichen Beiträge werden in breit gestreute Kapitalanlagen wie ETFs oder Fonds investiert und eröffnen so die Möglichkeit langfristiger Wertsteigerung.
- Steuerfreie Erträge in der Ansparphase: Erträge aus dem Depot bleiben bis zum Eintritt in den Ruhestand steuerfrei.
- Unabhängig vom Einkommen der Eltern: Die Förderung wird gewährt, unabhängig davon, wie hoch das Einkommen der Eltern ist.
- Zweckgebundene Altersvorsorge mit Schutz des Kapitals: Das angesparte Vermögen ist für die Altersvorsorge reserviert, vorzeitig nicht verfügbar und somit vor anderweitigem Zugriff geschützt.
Offene Fragen zur Frühstart-Rente
Viele Punkte zur Frühstart-Rente sind noch unklar. Insbesondere die Verwendung im Alter. So ist nur bekannt, dass über das Geld erst bei Renteneintritt verfügt werden kann. Ob dann eine Verrentung, ein Auszahlungsplan oder eine Einmalzahlung möglich ist, ist noch offen. Wahrscheinlich ist jedoch, dass eine Einmalzahlung nicht möglich ist, weil die Frühstart-Rente die gesetzliche Rente ergänzen soll.
Auch ist noch unklar, ob für die Förderung eine gewisse Mindestsumme aus eigener Tasche gezahlt werden muss.
Bekannt ist, dass die Erträge bis zum Rentenbeginn steuerfrei sind. Ob dies auch für zusätzliche Einzahlungen gilt, ist noch unklar. Auch wie die Besteuerung im Alter aussieht, ist noch nicht bekannt.
R+V Frühstart-Rente
Die R+V Versicherung hat als erster Versicherer angekündigt, dass sie ein Produkt für die Frühstart-Rente anbieten werden.
Da noch keine finalen Informationen zur Frühstart-Rente bekannt sind, gibt es auch noch keine detaillierten Informationen zum Produkt.
Bereits bekannt ist, dass es sich um eine ETF-Rentenversicherung handeln wird, welche auch online abgeschlossen werden kann.
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Was Kunden über unsere Beratung sagen
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