Riester in Altersvorsorgedepot übertragen: Lohnt sich das?
Wenn du dich fragst, ob du deinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen solltest, bist du nicht allein. Ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot ein komplett neues System der privaten Altersvorsorge auf den Markt – mit mehr Renditechancen, einfacherer Förderung und deutlich mehr Flexibilität. Doch was bedeutet das konkret für dich? Lohnt es sich, Riester zu übertragen, oder solltest du deinen bestehenden Vertrag einfach weiterlaufen lassen? Genau das klären wir in diesem Experten-Artikel – verständlich, praxisnah und auf den Punkt.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Riester bleibt bestehen, es gibt keinen Handlungsdruck und dein Vertrag läuft mit Bestandsschutz weiter, wenn du nichts tust.
- Das neue Altersvorsorgedepot kommt ab 2027 und bietet mehr Flexibilität sowie Renditechancen (zum Beispiel 100% ETFs), dafür weniger bzw. keine Garantien.
- Die Förderung wird deutlich einfacher, da es statt komplizierter Berechnungen feste Zuschüsse pro eingezahltem Euro gibt.
- Ein Wechsel ist möglich, aber optional, entweder nur in der Förderung oder als kompletter Produktwechsel.
- Kosten und Details solltest du genau prüfen, da beim Wechsel Gebühren anfallen können und viele Produkte erst ab 2027 feststehen.
- Die richtige Entscheidung hängt von dir ab, denn bei langer Laufzeit lohnt sich eher das Depot, bei kurzer Laufzeit sind Garantien wichtiger.
- Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln – musst du das?
- Riester vs. Altersvorsorgedepot: Worin liegt der Unterschied?
- Förderung im Vergleich – was ändert sich konkret?
- Kann man Riester und Altersvorsorgedepot parallel nutzen?
- Muss ich wechseln – und was kostet das?
- Handlungsempfehlung: Was jetzt tun?
- Häufig gestellte Fragen
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Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln – musst du das?
Die kurze Antwort: Nein, du musst deinen Riester-Vertrag nicht kündigen oder umschreiben – aber du kannst wechseln, und für viele lohnt sich das. Die neue steuerlich geförderte private Altersvorsorge bringt ab 2027 ein grundlegend modernisiertes System mit sich. Das Herzstück dabei: das Altersvorsorgedepot – renditestärker, flexibler und transparenter als Riester.
Riester vs. Altersvorsorgedepot: Worin liegt der Unterschied?
Wer sich fragt, ob es sich lohnt, seinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot umzuwandeln, sollte zunächst verstehen, was das neue Produkt überhaupt ist – und was es vom klassischen Riester unterscheidet.
Riester Rente
Riester-Verträge, wie sie bislang bekannt sind, sind stark regulierte Produkte mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie von 100%: Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen.
Diese Sicherheit hat ihren Preis – das Geld wird zwangsläufig konservativ angelegt, was die Rendite in Zeiten niedriger Zinsen erheblich schmälert.
Außerdem ist die Zulageberechnung bisher komplex und einkommensabhängig, was viele Berechtigte verwirrt.
Außerdem muss die Riester Rente immer als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Ein Auszahlungsplan nur bis zu einem bestimmten Alter – zum Beispiel bis 85 – ist nicht möglich.
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist das neue, renditestärkere Gegenstück. Es verzichtet vollständig auf Garantien und ermöglicht dafür chancenorientierte Investments – zum Beispiel zu 100% in ETFs und andere Investmentfonds. Die Kapitalerträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei.
Wer noch wenig Börsenerfahrung hat, kann das sogenannte Standarddepot wählen – ein besonders einfach strukturiertes Altersvorsorgedepot mit gesetzlich begrenzten Kosten (Effektivkosten maximal 1% p.a.) und vordefinierten Anlageoptionen.
Daneben bleibt das klassische Garantieprodukt erhalten – allerdings nun auch mit einer neuen, niedrigeren Garantiestufe von 80% der eingezahlten Beiträge, die etwas mehr Rendite ermöglicht als die bisherige 100-%-Pflicht.
Im Unterschied zur Riester Rente muss das Altersvorsorgedepot nicht in eine lebenslange Rente umgewandelt werden. Du kannst dir das Guthaben stattdessen über einen Auszahlungsplan auszahlen lassen – mindestens bis zum 85. Geburtstag, auf Wunsch auch länger.
Dafür brauchst du keinen Versicherer wie bei der Riester Rente. Die Auszahlung kannst du flexibel gestalten, je nach deiner persönlichen Präferenz. Frühestens starten kann die Auszahlung ab dem 65. Geburtstag.
Unterschiede zwischen Riester und Altersvorsorgedepot im Überblick
| Merkmal | Riester Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | 100% Pflicht | Keine (beim Depot) / 80 bis 100% beim Garantieprodukt |
| Renditechancen | Begrenzt (konservativ) | Höher (z.B. 100% in ETFs möglich) |
| Anlagefreiheit | Eingeschränkt | Breite Positivliste; beim Standarddepot voreingestellt |
| Kostendeckel | Kein gesetzlicher Deckel | Maximal 1% Effektivkosten (Standarddepot) |
| Zulageberechnung | Komplex, einkommensabhängig | Beitragsproportional, einfach transparent |
| Auszahlung | Überwiegend als Rente | Leibrente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85. Geburtstag |
| Für Selbstständige möglich? | nein | ja |
| Vererbbarkeit | Eingeschränkt | Eingeschränkt |
| Verfügbar ab | Jetzt | 1. Januar 2027 |
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Förderung im Vergleich – was ändert sich konkret?
Der vielleicht wichtigste Unterschied für die meisten Sparer liegt in der Zulagestruktur.
Die bisherige Riester-Förderung war nicht schlecht, aber intransparent: Eine starre Grundzulage von 175 Euro pro Jahr, dazu Kinderzulagen – und das Ganze nur dann in voller Höhe, wenn ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag geleistet wurde. Wer das nicht genau nachgerechnet hat, hat oft weniger bekommen als möglich.
Das neue Zulagensystem – einfach und proportional
Ab 2027 gilt: Pro gespartem Euro schießt der Staat eine feste Zulage zu – ohne komplizierte Einkommensberechnung, ohne Mindestbeitrags-Kalkulation.
Union und SPD haben sich im März 2026 auf ein Modell geeinigt, das besonders Kleinsparer begünstigt.
50 Ct.
pro gespartem Euro – also 50% staatliche Förderung für die ersten 30 Euro monatlich.
25 Ct.
pro gespartem Euro für jeden weiteren Beitrag bis 1.800 Euro jährlich.
300 €
pro Kind und Jahr – bereits ab 25 Euro monatlichem Sparbeitrag. Der Staat verdoppelt hier jeden eingezahlten Euro.
200 €
Einmalig für alle, die vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließen.
Die maximale jährliche Grundzulage beträgt damit bis zu 540 Euro (bei 1.800 Euro Eigenbeitrag) – deutlich mehr als die bisherige starre Grundzulage von 175 Euro.
Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und wird so lange gezahlt, wie für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht. Wenn du zum Beispiel zwei Kinder hast und den maximal förderfähigen Beitrag von 1.800 Euro im Jahr (150 Euro im Monat) einzahlst, erhältst du zusätzlich jedes Jahr 1.140 Euro an staatlichen Zulagen.
💡 Besonders gut für Kleinsparer und Familien
Wer monatlich nur 25 bis 30 Euro zurücklegen kann, profitiert am stärksten: Der Staat verdoppelt hier jeden eingezahlten Euro – durch Grundzulage und Kinderzuschlag zusammen. Die Zulagen fließen direkt in den Vertrag, ganz ohne Steuererklärung.
Was bleibt gleich?
Die grundlegende Fördersystematik bleibt unverändert: Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei, die Kapitalerträge wachsen unversteuert, und die Auszahlungen werden im Alter mit dem (dann in der Regel niedrigeren) persönlichen Steuersatz besteuert.
Beim Altersvorsorgedepot kannst du jedes Jahr bis zu 6.840 Euro einzahlen, ohne die daraus erzielten Gewinne versteuern zu müssen (Zulagen gibt es nur auf maximal 1.800 Euro). Hierbei gibt es jedoch folgende Besonderheit: Die Erträge aus dem nicht zulagenberechtigten Teil (1.801 bis 6.840 Euro pro Jahr) werden nicht zu 100% mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, sondern unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren (nur 50% der Erträge müssen versteuert werden). Das führt wahrscheinlich dazu, dass bei einer jährlichen Einzahlung von über 1.800 Euro zwei Depots geführt werden müssen.
Beiträge und Zulagen können weiterhin als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden – das Finanzamt prüft automatisch, ob sich ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt.
Eine weitere Gemeinsamkeit mit der Riester Rente: Zum Rentenbeginn kannst du dir maximal 30% des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen.
Noch eine Gemeinsamkeit ist, dass sowohl die Riester Rente als auch das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase als Schonvermögen beim Bürgergeld geschützt sind und nicht auf das Vermögen angerechnet werden. Das angesparte Kapital inkl. staatlicher Förderung bleibt also unangetastet.
Kann man Riester und Altersvorsorgedepot parallel nutzen?
Darf ich ab 2027 beide Systeme gleichzeitig besparen?
Nein – eine Förderung beider Systeme gleichzeitig ist nicht vorgesehen. Wer in die neue steuerliche Förderung wechselt (oder einen neuen Altersvorsorgevertrag ab 2027 abschließt), kann nicht gleichzeitig den alten Riester-Vertrag nach bisherigem Recht weiterführen und beide Zulagen erhalten. Entscheide dich für eines der beiden Systeme.
Kann ich meinen Riester-Vertrag einfach ruhend stellen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Du kannst die Einzahlungen pausieren, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Damit verlierst du jedoch laufende Zulagen und Steuervorteile für die Zeit ohne Einzahlungen.
Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag, wenn ich nichts tue?
Gar nichts – er läuft unter Bestandsschutz weiter. Bestehende Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, dürfen mit der bisherigen steuerlichen Förderung fortgeführt werden. Es gibt keinen Zwang zum Wechsel.
Muss ich wechseln – und was kostet das?
Nein, du musst nicht wechseln. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit der alten Förderung weitergeführt werden. Trotzdem gibt es gute Gründe, sich den Wechsel ernsthaft zu überlegen – je nach persönlicher Situation.
Wechselkosten beachten
Bei einem Wechsel können Abschluss-, Wechsel- und Vertriebskosten anfallen. Diese sind gesetzlich gedeckelt. Wichtig: Ab 5 Jahren nach Abschluss des neuen Vertrags muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenlos ermöglichen. Vorher darf der Wechsel maximal 150 Euro kosten. Aktuell ist noch unklar, ob diese Regel auch für den Wechsel von Riester in ein Altersvorsorgedepot gilt – oder nur für einen späteren Wechsel von einem Altersvorsorgedepot zu einem anderen. Lass dir daher die konkreten Kosten schriftlich nennen, bevor du wechselst.
Option 1: Nur die Fördersystematik wechseln – ohne Produktwechsel
Du kannst gegenüber deinem bestehenden Anbieter erklären, dass du künftig in das neue Fördermodell wechseln möchtest – bei ansonsten gleichbleibenden Vertragsbedingungen. Das ist ein einfacher Weg, um von der neuen Zulagestruktur zu profitieren, ohne in ein komplett anderes Produkt zu wechseln.
Option 2: Vollständiger Wechsel in ein Altersvorsorgedepot
Du überträgst dein bestehendes Riester-Guthaben in einen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag. Das bereits geförderte Kapital muss nicht zurückgezahlt werden. Allerdings kann das Vermögen im Übertragungsjahr nicht erneut gefördert werden. Außerdem solltest du prüfen, ob dein bisheriger Anbieter ein passendes Altersvorsorgedepot anbietet – oder ob ein Anbieterwechsel notwendig wird.
Wann lohnt sich der Wechsel besonders?
Wer noch 15 oder mehr Jahre bis zur Rente hat, profitiert am stärksten vom langfristigen Renditevorteil eines Altersvorsorgedepots gegenüber einem Garantieprodukt. Wer hingegen in 10 Jahren in Rente geht und auf Planungssicherheit angewiesen ist, fährt mit einem Garantieprodukt möglicherweise ruhiger.
Handlungsempfehlung: Was jetzt tun?
So gehst du strukturiert vor – in vier Schritten:
- Bestandsaufnahme machen
Prüfe deinen bestehenden Riester-Vertrag: Wie hoch ist der aktuelle Stand? Welche Kosten fallen an? Wie lange läuft er noch? Diese Informationen sind dein Ausgangspunkt für jeden Vergleich. - Neue Zulage berechnen
Ermittle, ob die neue beitragsproportionale Zulage für deinen typischen Jahresbeitrag höher oder niedriger ausfällt als bisher. Wer bisher den vollen Mindesteigenbeitrag gezahlt und die 175-Euro-Grundzulage erhalten hat, kann mit dem neuen System je nach Beitragshöhe deutlich besser dastehen. - Renditeziel und Risikobereitschaft klären
Wer langfristig auf Renditechancen setzen möchte und Kursschwankungen verkraften kann, sollte das Altersvorsorgedepot ernsthaft prüfen. Wer Planungssicherheit über den genauen Mindestbetrag braucht, ist mit einem Garantieprodukt (80% oder 100%) besser bedient. - Abwarten und dann beraten lassen
Vieles ist aktuell noch offen – die konkreten Produkte, Anbieter und Konditionen stehen erst ab Januar 2027 fest. Es lohnt sich daher nicht, jetzt schon eine Entscheidung zu treffen. Behalte deinen Riester-Vertrag vorerst einfach weiter und informiere dich ab 2027, wenn die neuen Angebote auf dem Markt sind. Dann empfiehlt sich zum Beispiel ein Gespräch mit einem Versicherungsmakler, der verschiedene Anbieter vergleichen kann – ohne an ein bestimmtes Produkt gebunden zu sein.
Das Wichtigste zum Schluss: Es gibt keine universell richtige Antwort auf die Frage, ob man Riester in ein Altersvorsorgedepot umwandeln soll. Die Reform bietet echte Chancen – mehr Rendite, mehr Transparenz, mehr Flexibilität. Aber sie ist kein Automatismus. Wer informiert entscheidet, macht das Richtige.
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Was Kunden über unsere Beratung sagen
Häufig gestellte Fragen
Im Altersvorsorgedepot kannst du in ETFs, aktiv gemanagte Fonds, ELTIFs sowie europäische Staatsanleihen investieren.
Dabei gilt: Diese Anlageklassen sind nur bis zur Risikoklasse 5 zugelassen. Produkte innerhalb dieser Kategorien mit Risikoklasse 6 oder 7 sind nicht erlaubt.
Unabhängig davon sind Einzelaktien, Kryptowährungen und Derivate im Altersvorsorgedepot grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Unterschied liegt vor allem in Flexibilität, Kostenstruktur und Anlagefreiheit. Beim Altersvorsorgedepot entscheidest du selbst, wie du dein Geld anlegst – also was du kaufst, verkaufst und wann. Du kannst innerhalb der vorgegebenen Anlageklassen wie ETFs oder Fonds bis Risikoklasse 5 frei investieren und bist auch in der Auszahlphase nicht eingeschränkt – sogar 100% Aktien sind möglich.
Das Standarddepot hingegen ist deutlich stärker vorgegeben. Es wird vom Anbieter entwickelt und muss bestimmte Kriterien erfüllen, zum Beispiel einen Kostendeckel von maximal 1%. Dieser Kostendeckel gilt beim Altersvorsorgedepot übrigens nicht. Außerdem muss jeder Anbieter zwei Varianten anbieten: ein Aktienprodukt, etwa auf den MSCI World, und ein Rentenprodukt (zum Beispiel europäische Staatsanleihen). Die Aufteilung zwischen Aktien und Anleihen ist dabei bereits voreingestellt, kann aber angepasst werden. Gleichzeitig gibt es klare Vorgaben zur Risikoreduzierung: Spätestens 5 Jahre vor Rentenbeginn dürfen maximal 50% in Aktien investiert sein, 2 Jahre vorher nur noch 30% und auch in der Auszahlphase bleibt es bei höchstens 30% Aktienanteil.
Das Standarddepot ist damit bewusst einfacher gehalten und soll vor allem Börsenneulingen den Einstieg erleichtern, während das Altersvorsorgedepot deutlich mehr Freiheit und Eigenverantwortung bietet.
Ja, ein Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Allerdings hat das klare finanzielle Konsequenzen. Staatliche Zulagen und Steuervorteile müssen in diesem Fall vollständig zurückgezahlt werden. Zudem werden die erzielten Gewinne nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – was gerade während des Erwerbslebens oft nachteilig ist. Je nach Zeitpunkt der Kündigung kann es außerdem auch zu Verlusten kommen.
Ein wichtiger Vorteil gegenüber der Riester Rente ist jedoch, dass beim Altersvorsorgedepot die sogenannte Zilmerung verboten ist. Das bedeutet, dass keine Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit vorab in den ersten 5 Jahren verrechnet werden. Dadurch ist eine vorzeitige Kündigung in der Regel deutlich weniger nachteilig als bei klassischen Riester-Verträgen.
Nein, ein Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich nicht im Ausland weitergeführt oder bezogen werden. Voraussetzung ist, dass du deinen Wohnsitz in Deutschland hast und hier steuerpflichtig bist.
Fällt diese Voraussetzung weg, wird das Depot als „prämienschädlich“ gekündigt. Das bedeutet: Staatliche Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Wenn du also planst, ins Ausland auszuwandern, ist ein Altersvorsorgedepot in der Regel keine gute Wahl.
Ein Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich vererbt werden, allerdings kommt es darauf an, an wen.
Wird das Depot auf den Ehepartner übertragen und in dessen Altersvorsorgedepot weitergeführt, ist das in der Regel prämienunschädlich möglich. Anders sieht es bei einer Vererbung an Kinder aus: Hier müssen die erhaltenen staatlichen Zulagen in der Regel zurückgezahlt werden. Ob es Ausnahmen gibt, etwa über eine Hinterbliebenenrente, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt.
Unabhängig davon fällt auf das vererbte Vermögen grundsätzlich auch Erbschaftsteuer an.
Ja, das ist möglich. Das Kapital aus dem Altersvorsorgedepot kann prämienunschädlich für eine selbstgenutzte Immobilie verwendet werden – sowohl für den Kauf oder Bau als auch für Sanierungsmaßnahmen.