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Hausratversicherung Wohnfläche – so geht’s richtig

Aktualisiert am 23. Oktober 2025

Hausratversicherer bieten ihren Kunden zur Ermittlung der Versicherungsprämie zwei Varianten an: die pauschale Berechnung und die exakte Berechnung. Viele Versicherte wählen die pauschale Variante, bei der der Wert des Hausrats anhand der Gesamtwohnfläche in Quadratmetern geschätzt wird. Doch welche Vor- und Nachteile hat diese Methode – und welche Räume zählen eigentlich zur Wohnfläche?

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Hausratversicherung: So berechnest du die Quadratmeterzahl richtig

Für die Berechnung der Quadratmeterzahl in der Hausratversicherung wird die gesamte Fläche aller genutzten Räume im Haus oder in der Wohnung berücksichtigt.

Entscheidend sind dabei die Innenmaße der einzelnen Räume, wobei Innenwände nicht mitgerechnet werden. Flächen unter Dachschrägen werden heute vollständig einbezogen – anders als früher, als sie nur teilweise berücksichtigt wurden (Unterschiede je nach Versicherer möglich).

So gehst du bei der Berechnung vor

Bei der Ermittlung der Wohnfläche gehst du am besten Raum für Raum vor und erfasst – sofern vorhanden – folgende Bereiche:

Häufig vergessene Räume

Oft vergessen Eigentümer oder Mieter Räume, die sie nur selten nutzen, etwa zu Hobbyzwecken. Auch diese zählen zur Wohnfläche und sollten in die Berechnung einfließen. Dazu gehören insbesondere:

Diese Flächen zählen nicht zur Wohnfläche

Nicht alle Flächen des Hauses dürfen berücksichtigt werden. Folgende Bereiche zählen nicht zur Wohnfläche im Sinne der Hausratversicherung:

Quadratmeterzahl für die Hausratversicherung aus dem Mietvertrag übernehmen – geht das?

In vielen Fällen lässt sich die Quadratmeterzahl für die Hausratversicherung direkt aus dem Mietvertrag entnehmen. Dort ist in der Regel die gesamte Wohnfläche der gemieteten Wohnung angegeben. 

Allerdings stimmt diese Angabe nicht immer vollständig mit der Fläche überein, die für die Berechnung der Hausratversicherung relevant ist.

Grund dafür ist, dass Mietverträge häufig auf Basis der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erstellt werden. Dabei werden bestimmte Bereiche wie Balkone, Terrassen oder Flächen unter Dachschrägen anteilig mitgerechnet – obwohl sie bei der Wohnflächenberechnung für die Hausratversicherung in der Regel nicht berücksichtigt werden. Umgekehrt können Keller-, Hobby- oder Arbeitsräume, die du nutzt, nicht im Mietvertrag stehen, aber für die Versicherung durchaus relevant sein.

Daher gilt: Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche kann als praktische Orientierung dienen, sollte aber im Zweifel überprüft und an die Vorgaben der Hausratversicherung angepasst werden, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.

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Quadratmeter-Berechnung in der Hausratversicherung: Der Vorteil

Der große Vorteil der Berechnung nach Quadratmetern besteht darin, dass du den Wert deines Hausrats nicht selbst schätzen musst.

Das ist vor allem bei einem umfangreichen Hausrat praktisch, da eine genaue Bewertung viel Zeit und Aufwand kosten würde.

Stattdessen legt die Versicherung die Versicherungssumme anhand eines festen Richtwerts pro Quadratmeter fest – meist zwischen 500 und 750 Euro. Am häufigsten werden 650 Euro pro Quadratmeter verwendet.

Beispiel Quadratmeter-Berechnung

Bei einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern und einem Richtwert von 650 Euro pro Quadratmeter ergibt sich eine Versicherungssumme von 32.500 Euro.

Quadratmeter-Berechnung in der Hausratversicherung: Der Nachteil

Der Nachteil dieser pauschalen Berechnung ist, dass sie nicht immer dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht.

Wer in einem großen Haus mit wenig Besitz lebt, zahlt unter Umständen zu viel. Umgekehrt kann es bei kleinen Wohnungen mit besonders wertvollem Inventar zu einer Unterversicherung kommen, da der pauschale Wert den tatsächlichen Hausratwert unterschätzt.

In solchen Fällen empfiehlt sich eine exakte Berechnung des Hausratswertes.

Falsche Wohnflächenangabe in der Hausratversicherung: Das kann teuer werden

Wenn du in deiner Hausratversicherung eine falsche Wohnfläche angibst, kann das im Ernstfall teuer werden. Eine zu klein angegebene Wohnfläche senkt zwar die Prämie, führt im Schadensfall aber schnell zu einer Unterversicherung.

Das bedeutet: Die Versicherung ersetzt den Schaden nur anteilig, weil die tatsächliche Wohnfläche größer ist als angegeben. Die Folge sind oft spürbare Leistungskürzungen, selbst wenn eine feste Versicherungssumme vereinbart wurde.

Mögliche Folgen einer falschen Flächenangabe

Eine falsche Quadratmeterzahl kann mehrere Konsequenzen haben. Im Fall einer Unterversicherung bekommst du im Schadenfall nur den Anteil ersetzt, der dem Verhältnis zwischen gemeldeter und tatsächlicher Wohnfläche entspricht. Wenn du also 70 statt 100 Quadratmeter angegeben hast, erhältst du auch nur 70% der Schadenssumme.

Selbst bei einer festen Versicherungssumme kann eine falsche Angabe zu Abzügen führen, wenn der tatsächliche Wert deines Hausrats höher ist als angenommen

Stellt die Versicherung eine Abweichung fest, kann sie außerdem die Prämie nachträglich anpassen

Hast du die Fläche sogar vorsätzlich falsch angegeben, kann der Versicherer den Vertrag anfechten und im Ernstfall jegliche Zahlung verweigern.

So gehst du am besten vor

Um Ärger zu vermeiden, solltest du deine Wohnfläche im Zweifel professionell neu vermessen lassen, zum Beispiel durch einen Architekten oder Fachbetrieb. 

Teile deiner Versicherung danach die korrekten Werte mit, damit dein Vertrag angepasst und der volle Schutz wiederhergestellt werden kann.

Bewahre außerdem Grundrisse, Baupläne und Vermessungsunterlagen gut auf – sie dienen dir im Streitfall als wichtiger Nachweis, dass deine Angaben korrekt waren.

Unterversicherungsverzicht: Wichtiger Zusatzschutz

Bei der pauschalen Berechnung wird häufig ein Unterversicherungsverzicht vereinbart.

Damit erklärt der Versicherer, im Schadenfall nicht zu prüfen, ob die Versicherungssumme dem tatsächlichen Hausratwert entspricht. Ohne diesen Verzicht würde das Versicherungsunternehmen bei einer Unterversicherung den Schaden nur anteilig ersetzen – etwa 70% des Schadens, wenn nur 70% des Hausrats abgesichert sind.

Mit einem Unterversicherungsverzicht übernimmt die Hausratversicherung dagegen den kompletten Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

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