Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsquote – alle Infos
Gerade in den Medien hören wir immer wieder, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall die Auszahlung verweigert. Diese Aussage ist allerdings falsch, denn die sogenannte Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Statistiken zeigen dabei, dass in den meisten Fällen der Grund für die Nichtzahlung beim Kunden und gerade nicht beim Versicherer liegt.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Entscheidend für die Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Verhältnis aller gestellten zu den bewilligten Anträgen. Sie sagt also aus, wie viele Berufsunfähigkeitsrenten tatsächlich ausgezahlt werden.
- Aktuellen Studien zufolge beträgt die Leistungsquote bei der BU im Schnitt rund 80%. Vier von fünf gestellten Anträgen führen also dazu, dass die beantragte BU-Rente auch tatsächlich gezahlt wird.
- Dass die „Berufsunfähigkeitsversicherung nie leistet“, stimmt also nicht. Auch in den übrigen 20% liegt die Leistungsverweigerung meist daran, dass die versicherte Person nicht richtig mitwirkt.
Alle Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Video
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Was die Leistungsquote der BU-Versicherung aussagt
Hinter dem Begriff „Leistungsquote“ oder „Prozessquote“ steckt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Anteil der ausgezahlten BU-Renten nach Antragstellung. Sie gibt also an, in wie vielen Fällen der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente zahlt und in wie vielen Fällen keine Leistung erfolgt.
BU leistet in 80% der Fälle ohne Probleme
Das Analysehaus Franke & Bornberg hat zuletzt im Jahr 2023 zahlreiche BU-Versicherer untersucht. Ergebnis der Studie war eine Leistungsquote von rund 80% über alle Versicherungsgesellschaften.
Konkret heißt das: In 80% der Fälle wurde die BU-Rente ausgezahlt. Bei 20% der Anträge hat die Versicherungsgesellschaft die Zahlung verweigert.
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Was in der Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherung untergeht
Die Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherung sagt im Grundsatz nur aus, in wie vielen Fällen überhaupt geleistet wurde. Sie trifft aber keine Aussage dazu,
- ob die Regulierung sofort oder erst nach umfangreichen Rückfragen erfolgte,
- wie lange es gedauert hat, bis der Antrag abschließend bearbeitet und die Rente ausgezahlt wurde oder
- ob es einen Rechtsstreit mit dem Versicherer gab, an dessen Ende (erst) die Auszahlung der BU-Rente stand.
Es kann also durchaus sein, dass ein Versicherer mit hoher Leistungsquote dennoch bürokratische, langsame und ggf. auch fehleranfällige Prozesse hat, die die Leistung stark verzögern. Darauf solltest du ebenfalls achten, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.
Die Leistungsquote alleine sagt also nur wenig aus. Entscheidend ist, wie so oft, das Gesamtpaket und die Erfahrung mit dem jeweiligen Versicherer.
Hinweis: Bei der Leistungsquote wird auch nicht zwischen Haupt- und Zusatzversicherung unterschieden. Gerade bei BU-Zusatzversicherungen, etwa in Verbindung mit einer Rürup Rente, und wenn es nur um kleine Renten geht, werden Anträge auch gerne mal „durchgewunken“. Das erhöht natürlich die Leistungsquote der jeweiligen BU.
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BU-Leistungsquote von 80% - was passiert mit den übrigen 20%?
Möglicherweise fragst du dich bei einer BU-Leistungsquote von 80% nun, was mit den übrigen 20% passiert (ist). Fest steht erstmal, dass der Versicherer in diesem Fünftel der Fälle nicht geleistet, den Antrag auf BU-Rente also abgelehnt hat.
Schauen wir uns also an, aus welchen Gründen die Ablehnung erfolgte. Auch hierzu gibt es eine Studie, diesmal von Morgen & Morgen, abgebildet in folgendem Diagramm.
Keine Reaktion der Kunden
In 38,22% der Fälle war der Grund für die Nichtauszahlung, dass sich Kunden nach einer Antragstellung nicht mehr gemeldet haben. Oft stellen Versicherer Rückfragen und möchten beispielsweise Behandlungsberichte einsehen.
Stellst du als Kundin oder Kunde diese Dokumente nicht zur Verfügung oder reagierst gar nicht auf Briefe der Versicherung, gibt es in der Regel auch keine Leistung. Der Antrag wird dann abgelehnt, weil der Versicherer den Anspruch auf BU-Rente nicht prüfen kann.
Nichterreichung des BU-Grades
Damit du Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten kannst, musst du zu mindestens 50% berufsunfähig sein. In 33,55% der Fälle fehlte es an dieser Voraussetzung. Der Versicherer hat den Antrag also geprüft, dabei aber festgestellt, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt.
Achte bei der Antragstellung darauf, deine Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Im besten Fall geht aus dem ärztlichen Attest hervor, warum und für wie lange du in welchem Umfang nicht mehr arbeiten kannst. So ist sichergestellt, dass deine Berufsunfähigkeit auch als solche anerkannt wird.
💡 Tipp: Du solltest dem Versicherer immer alle Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung stellen, die auch dir vorliegen. Damit beschleunigst du den Prozess und vermeidest eine Ablehnung des Antrags.
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung musst du alle gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Schon kleine Fehler können hier zur Ablehnung eines späteren Antrags führen, was in 8,26% der Fälle auch geschehen ist.
💡 Tipp: Du solltest bereits bei Beantwortung der Fragen deine Patientenakten und Behandlungsberichte zur Hand nehmen. Nur so stellst du sicher, dass nichts untergeht und du alle Fragen zutreffend beantworten kannst.
Anfechtung bzw. Betrugsfall
Hier geht es in der Regel um das absichtliche Verschweigen relevanter Vorerkrankungen. Der Versicherer ficht den Vertrag bei Antragstellung wegen arglistiger Täuschung oder Betrug an. Liegt ein solcher Fall vor, kann er in bestimmten Grenzen die Leistungen verweigern. Diese Ablehnung macht allerdings nur 6,50% der Fälle aus.
Fazit: „Einfach keine Leistung“ gibt es quasi nicht
Rechnen wir nun alle Zahlen zusammen, entfallen nur rund 11,24% der Ablehnungen auf „sonstige Gründe“. Hochgerechnet auf die gesamte Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherungen, sind das nur etwas mehr als 2% der Fälle.
Wir können also festhalten, dass durchschnittlich in 80% der Fälle gezahlt wird. Von den übrigen 20% verweigert der Versicherer in ca. 18% der Fälle die Zahlung, weil er hierzu nach dem Versicherungsvertrag berechtigt ist, der Anspruch also gar nicht besteht. Nur in rund 2% der Antragsfälle wird die Leistung tatsächlich verweigert, ohne dass es dafür – zumindest auf den ersten Blick – einen konkreten Grund gibt.
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