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Berufsunfähigkeitsversicherung Prozessquote – alle Infos

Aktualisiert am 23. Februar 2026

Die Prozessquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gewinnt für viele Kunden zunehmend an Bedeutung. Sie gibt an, wie viele Leistungsfälle vor Gericht geklärt werden mussten – also wie hoch der Anteil strittiger Fälle im Verhältnis zu allen Leistungsentscheidungen eines BU-Versicherers ist. Gerade vor dem Hintergrund medialer Berichte, wonach Versicherer im Ernstfall angeblich „nicht zahlen“, suchen viele Interessierte nach Orientierung anhand dieser Kennzahl.

Doch wie aussagekräftig ist die Prozessquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich? Kann eine niedrige Quote als Qualitätsmerkmal gewertet werden – oder greift diese Betrachtung zu kurz? In diesem Experten-Artikel erfährst du, was hinter der Prozessquote steckt, wie sie berechnet wird und warum sie bei der Auswahl einer BU-Versicherung zwar ein Baustein, aber keinesfalls das alleinige Entscheidungskriterium sein sollte.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Was die Prozessquote der BU-Versicherung aussagt

Immer mehr Kunden richten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Blick auf die sogenannte „Prozessquote“, welche angibt, wie viele Leistungsfälle vor Gericht geklärt werden müssen – also wie hoch der Anteil der strittigen Fälle im Verhältnis zu allen Leistungsentscheidungen eines Versicherers ist.

Hintergrund ist die häufig negative und einseitige Berichterstattung in den Medien, in der oft der Eindruck entsteht: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Ernstfall nicht“ – selbst bei berechtigtem Leistungsanspruch.

In der Praxis zeigt sich jedoch ein differenzierteres Bild. Unabhängige Untersuchungen und Studien kommen regelmäßig zu dem Ergebnis, dass diese pauschale Aussage nicht haltbar ist und vor allem zur Verunsicherung beiträgt.

Prozessquote in der BU-Versicherung liegt bei etwa 2%

Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN wertet jedes Jahr die Prozessquote von einer Vielzahl von BU-Versicherern aus.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass BU-Versicherer nie zahlen bzw. in vielen Fällen vor Gericht ziehen, liegt die Prozessquote im Jahr 2025 im Durchschnitt bei etwa 2%.

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Was Kunden über die Prozessquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung wissen sollten

Bei der Bewertung der Prozessquote wird häufig übersehen, dass es sich – wie bei nahezu allen statistischen Kennzahlen – um eine rückblickende Momentaufnahme handelt.

Die veröffentlichten Werte beziehen sich stets auf einen bestimmten Zeitraum und lassen keine verlässliche Prognose für die zukünftige Entwicklung zu.

Eine heute niedrige oder hohe Prozessquote kann sich in den kommenden Jahren also durchaus verändern.

Ursachen für Schwankungen bei der Prozessquote

Für solche Schwankungen gibt es verschiedene Ursachen.

Zum einen können überarbeitete, klarere oder kundenfreundlichere Bedingungswerke dazu führen, dass es seltener zu Streitigkeiten kommt. Zum anderen spielt auch das Neugeschäft eine Rolle.

Tatsächlich kann ein Versicherer mit geringerem Neugeschäft statistisch eine bessere Prozessquote aufweisen. Der Hintergrund: In den ersten 10 Jahren nach Vertragsabschluss prüfen Versicherer regelmäßig, ob die Gesundheits- und Antragsfragen korrekt beantwortet wurden.

Je weniger neue Verträge in diesem Zeitraum hinzukommen, desto geringer ist potenziell die Anzahl möglicher Auseinandersetzungen – was sich wiederum auf die Quote auswirken kann.

Diese beiden Anbieter veröffentlichen BU Prozessquoten

Nach unserem Kenntnisstand werden Prozessquoten aktuell von zwei Marktteilnehmern erhoben und veröffentlicht.

Prozessquote BU von map-report (gehört zu Franke und Bornberg)

Der Branchendienst map-report hat die Prozessquoten von BU-Versicherern ausgewertet, indem sämtliche geführten Gerichtsverfahren ins Verhältnis zu den Leistungsfällen gesetzt wurden

Diese Vorgehensweise lässt jedoch offen, ob die Prozesse berechtigt oder unberechtigt waren.

Allein die Anzahl der Gerichtsverfahren sagt daher wenig über die tatsächliche Leistungsbereitschaft oder Qualität eines Versicherers aus. Schließlich ist es legitim, dass sich ein Anbieter gegen aus seiner Sicht unbegründete Forderungen juristisch zur Wehr setzt. Deutlich aussagekräftiger wäre die Frage, wie viele dieser Verfahren tatsächlich verloren wurden.

Prozessquote BU von MORGEN & MORGEN

MORGEN & MORGEN berechnet regelmäßig Prozessquoten für Berufsunfähigkeitsversicherer und bezieht diese in das eigene Rating ein. Anders als beim map-report werden hier ausschließlich solche Verfahren berücksichtigt, die aus einer Leistungsablehnung resultierten und vom Versicherer verloren wurden.

Dadurch entsteht ein differenzierteres Bild darüber, in welchen Fällen eine Ablehnung rechtlich nicht haltbar war.

Ergänzend ist jedoch zu beachten, dass viele Verfahren nicht mit einem Urteil enden, sondern durch einen gerichtlichen Vergleich beigelegt werden. Auch diese Vergleiche fließen anteilig in die Berechnung der Prozessquote ein.

Prozessquoten in der Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren

Versicherer202520242023
Allianz2,64%2,27%1,93%
Alte Leipziger0,97%0,85%1,01%
AXA0,48%0,78%1,27%
Barmeniak.A.0,54%0,72%
Baloise (ehemals Basler)3,77%2,15%1,07%
Versicherungskammer Bayern
2,50%2,83%2,70%
BL die Bayerische0,34%k.A.k.A.
BY die Bayerische0,00%k.A.k.A.
Canada Life0,00%k.A.k.A.
Concordia Oeco0,00%0,00%0,00%
Condor0,00%0,00%2,08%
Continentale0,52%1,27%1,06%
CosmosDirekt8,43%10,37%8,28%
DBV0,48%0,78%1,27%
Debeka2,62%0,00%0,54%
Deutsche Ärztversicherung1,63%1,75%1,45%
DEVK Eisenbahn a.G.3,76%3,69%0,00%
DEVK0,00%0,00%0,55%
Dialog1,91%2,00%2,75%
die Bayerischek.A.1,05%1,24%
ERGO1,60%1,29%1,42%
Europak.A.0,00%k.A.
Generali0,87%1,00%1,07%
Gothaer0,56%0,97%1,86%
Hannoversche Leben0,00%0,00%2,87%
HanseMerkur7,89%7,26%7,56%
HDI0,36%0,39%0,41%
Helvetia4,17%4,08%0,00%
Interk.A0,00%0,00%
LV18712,83%3,56%3,68%
LVM0,81%1,43%1,69%
Mecklenburgische4,23%2,33%2,50%
Münchener Verein0,00%0,00%0,00%
Nürnberger1,17%1,00%1,04%
Öfftl. Braunschweigk.A.k.A.0,00%
Provinzial0,81%0,65%k.A.
Provinzial Rheinlandk.A.0,39%k.A.
R+V1,40%0,86%0,82%
Standard Life12,96%5,37%2,27%
Stuttgarter3,02%3,39%3,90%
Sparkassen Versicherung1,82%0,83%0,70%
Swiss Life1,41%1,12%0,95%
VGH Versicherungen4,57%3,61%1,18%
Volkswohl Bund4,02%4,13%3,82%
VPV Lebensversicherung AG0,00%0,97%1,85%
Württembergische4,55%4,32%4,96%
Zurich3,69%2,94%2,48%

Hinweis zur Tabelle: Die dargestellten Daten stammen von MORGEN & MORGEN (Stand: 19.05.2025) und beziehen sich auf die jeweilige Prozessquote. Versicherer, die in der Übersicht nicht aufgeführt sind, haben in den entsprechenden Jahren keine Prozessquote ausgewiesen. Die angegebenen Werte erfassen jeweils einen Zeitraum von 3 Jahren und stellen somit lediglich eine zeitlich begrenzte Momentaufnahme dar.

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Werbung mit Prozessquoten in der BU-Versicherung

Viele Versicherer heben in Broschüren oder Flyern eine besonders niedrige Prozessquote hervor und nutzen diese aktiv zu Werbezwecken. Betrachtet man jedoch den Markt insgesamt, zeigt sich: Die Prozessquoten der meisten BU-Anbieter bewegen sich ohnehin im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Natürlich kann die Prozessquote ein Baustein sein, um sich ein umfassenderes Bild von einem Versicherer zu machen. Sie sollte jedoch niemals isoliert betrachtet werden

Es existiert eine Vielzahl weiterer Kennzahlen, die in ihrer Gesamtheit bewertet werden müssen (zum Beispiel Leistungsquote). Entscheidend im Leistungsfall sind am Ende ohnehin die vertraglich vereinbarten Bedingungen.

Versicherungsbedingungen sind wichtiger als die Prozessquote

Wer einen passenden BU-Tarif auswählt, sollte den Schwerpunkt auf die Leistungen und damit auf die konkreten Versicherungsbedingungen legen. Denn maßgeblich ist, ob laut Vertrag eine Leistungspflicht besteht, wenn tatsächlich Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Qualität der Bedingungen ist daher das zentrale Entscheidungskriterium.

Eine niedrige Prozessquote allein ist kein Qualitätsbeweis. Im Gegenteil: Sie kann sogar trügerisch sein. Weist ein Anbieter zwar wenige Prozesse auf, bietet aber schwache oder kundenunfreundliche Bedingungen, hilft das dem Versicherten im Ernstfall wenig.

Im Extremfall könnte eine niedrige Prozessquote sogar daraus resultieren, dass aufgrund ungünstiger Vertragsbedingungen von vornherein seltener geklagt wird – etwa weil die Erfolgsaussichten als gering eingeschätzt werden. Auch dieser Aspekt sollte bei der Einordnung berücksichtigt werden.

Versicherer sind verpflichtet, unberechtigte Ansprüche abzuwehren

In der Diskussion um Prozessquoten wird häufig übersehen, dass ein Versicherer bei unberechtigten Leistungsanträgen verpflichtet ist, die Zahlung abzulehnen. Er trägt Verantwortung gegenüber allen Versicherten im jeweiligen Tarif. Würden unberechtigte Leistungen gewährt, hätte das langfristig steigende Beiträge für das gesamte Kollektiv zur Folge.

Die Prämienkalkulation basiert darauf, dass jeder Versicherte entsprechend seines individuellen Risikos eingestuft wird. Verschweigt jemand bei Antragstellung beispielsweise eine relevante Vorerkrankung und fordert später genau aufgrund dieser Erkrankung Leistungen, widerspricht das dem Versicherungsprinzip. In einem solchen Fall kann es nicht nur zur Leistungsablehnung kommen, sondern unter Umständen auch zur rückwirkenden Anfechtung des Vertrags – mit gravierenden Folgen für den Versicherungsschutz. Das Ganze nennt sich vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Aus diesem Grund stellen Versicherer bei Antragstellung detaillierte Gesundheits- und Risikofragen. Diese dienen nicht der „Schikane“, sondern der korrekten Risikoeinschätzung und damit dem Schutz aller Versicherten im Tarif.

Risiko- und Gesundheitsfragen immer korrekt beantworten

Da die Vertragsbedingungen moderner BU-Tarife heute in vielen Fällen sehr ausgereift sind, lassen sich spätere Ablehnungen häufig vermeiden – vorausgesetzt, die Gesundheits- und Risikofragen werden bei Antragstellung vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet. In unserer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung lassen wir den Kunden immer die Patientenakte anfordern, sodass die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet werden und der Versicherer im Leistungsfall keine Angriffsfläche hat.

Ein erheblicher Teil der Leistungsablehnungen entsteht laut MORGEN & MORGEN durch Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder durch Betrugsversuche. Wer hier sorgfältig vorgeht, reduziert das Risiko späterer Konflikte deutlich – und muss sich um Prozessquoten wesentlich weniger sorgen.

💡 Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen oder besonderen Risiken empfiehlt es sich, vor der eigentlichen Antragstellung eine Risikovoranfrage durchzuführen. Ein Versicherungsmakler kann die Gesundheitsangaben anonym an mehrere Versicherer schicken, damit der Kunde das bestmögliche Angebot bekommt. Das ist übrigens ein großer Vorteil im Vergleich zu einem Versicherungsvertreter.

Fazit: Prozessquote BU richtig einordnen – aber nicht überbewerten

Die Prozessquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt mit durchschnittlich rund 2% auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Sie widerlegt damit die oft verbreitete pauschale Behauptung, BU-Versicherer würden im Leistungsfall „sowieso nicht zahlen“.

Gleichzeitig handelt es sich bei der Prozessquote um eine rückblickende, zeitlich begrenzte Kennzahl, die allein keine verlässliche Aussage über die Qualität eines Tarifs oder die künftige Leistungsbereitschaft eines Versicherers zulässt. Unterschiede in der Berechnungsmethodik, Schwankungen im Neugeschäft oder Vergleiche vor Gericht können das Bild zusätzlich verzerren.

Entscheidend im Leistungsfall sind nicht statistische Kennzahlen, sondern die vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Wer eine BU abschließt, sollte daher den Fokus auf starke, klare und kundenfreundliche Bedingungswerke legen – insbesondere auf eine saubere Leistungsdefinition, faire Regelungen zur Anzeigepflicht und transparente Prüfprozesse. Eine niedrige Prozessquote kann ein ergänzender Baustein in der Gesamtbewertung sein, ersetzt aber niemals die inhaltliche Prüfung des Vertrags.

Ebenso wichtig: Gesundheits- und Risikofragen müssen bei Antragstellung vollständig und korrekt beantwortet werden. Viele spätere Konflikte entstehen nicht wegen „Zahlungsverweigerung“, sondern aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen.

Wer hier sorgfältig vorgeht – idealerweise mit professioneller Unterstützung und gegebenenfalls einer anonymen Risikovoranfrage – schafft die beste Grundlage dafür, dass es im Ernstfall gar nicht erst zu Streitigkeiten kommt.

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