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Gebührenordnung PKV: GOÄ, GOZ & Erstattung erklärt

Aktualisiert am 1. September 2026

Die Gebührenordnung spielt in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine zentrale Rolle. Ärzte rechnen nach der GOÄ, Zahnärzte nach der GOZ ab. Für Physiotherapie gibt es dagegen keine amtliche Gebührenordnung – hier kommt es besonders auf die vereinbarten Preise und die Erstattungsregeln deines PKV-Tarifs an.

Für dich ist entscheidend, bis zu welchem Satz bzw. in welcher Höhe deine PKV erstattet. Denn genau hier unterscheiden sich einfache und leistungsstarke Tarife deutlich.

Gerade bei Spezialisten, modernen Behandlungsmethoden, Zahnersatz, Physiotherapie oder Behandlungen im Ausland kann die konkrete Erstattungsregelung schnell darüber entscheiden, ob deine PKV alles zahlt oder du auf hohen Eigenanteilen sitzen bleibst.

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Was ist die Gebührenordnung in der PKV?

Wenn du privat versichert bist, erhältst du nach einer Behandlung in der Regel eine Rechnung vom Arzt oder Zahnarzt.

GOÄ für Ärzte, GOZ für Zahnärzte

Diese Rechnung basiert bei Ärzten auf der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ. Bei Zahnärzten gilt entsprechend die Gebührenordnung für Zahnärzte, also GOZ.

Die Gebührenordnung legt fest, welche ärztlichen Leistungen wie abgerechnet werden dürfen.

So berechnet sich deine Arztrechnung

Jede Leistung hat einen bestimmten Grundbetrag. Dieser Betrag wird anschließend mit einem sogenannten Steigerungsfaktor multipliziert. So entsteht der Betrag, den du auf der Rechnung siehst.

Warum der Steigerungsfaktor wichtig ist

Ein einfaches Beispiel: Eine ärztliche Beratung kann in der GOÄ mit einem niedrigen Grundbetrag angesetzt sein. Wird diese Leistung mit dem 2,3-fachen Satz berechnet, steigt der Rechnungsbetrag entsprechend. 

Genau diese Faktoren sind für deine PKV-Erstattung besonders wichtig.

Merke: Die Gebührenordnung bestimmt nicht nur, was der Arzt abrechnet, sondern indirekt auch, wie viel deine PKV erstattet.

Was bedeuten 2,3-facher und 3,5-facher Satz?

In der Praxis wird häufig vom Regelhöchstsatz und vom Höchstsatz gesprochen. Der 2,3-fache Satz gilt bei vielen ärztlichen Leistungen als üblicher Rahmen. Der 3,5-fache Satz ist der Höchstsatz, der bei besonderer Schwierigkeit, erhöhtem Zeitaufwand oder speziellen Umständen angesetzt werden kann.

Rechnet der Arzt oberhalb des 2,3-fachen Satzes ab, muss die Überschreitung in der Regel entsprechend begründet werden.

Es gibt auch Tarife mit Begrenzung auf den 2,3-fachen Satz

Vor allem ältere, geschlossene oder besonders günstig kalkulierte PKV-Tarife können die Erstattung auf den 2,3-fachen Satz begrenzen

Auch bei gesetzlich geregelten PKV-Tarifen wie dem Basis- und Standardtarif gelten niedrigere bzw. besonders enge Abrechnungsgrenzen.

Das kann im Leistungsfall zum Problem werden: Rechnet ein Arzt beispielsweise mit dem 3,5-fachen Satz ab, übernimmt ein Tarif mit Begrenzung auf den 2,3-fachen Satz möglicherweise nur einen Teil der Rechnung. Die Differenz musst du dann selbst bezahlen.

Bei modernen und leistungsstarken PKV-Tarifen sollte die Erstattung deshalb mindestens bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung reichen.

Auch oberhalb des 3,5-fachen Satzes kann abgerechnet werden

Selbst eine Begrenzung auf den 3,5-fachen Satz kann in bestimmten Situationen problematisch sein. Spezialisten, besonders gefragte Ärzte oder Praxen mit moderner Technik rechnen teilweise oberhalb des Höchstsatzes ab.

Das ist nicht automatisch unzulässig. Dafür braucht es in der Regel eine individuelle Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient, die schriftlich und vor der Behandlung vereinbart wird.

💡 Tipp: Prüfe in deinem PKV-Tarif, ob nur bis zum 3,5-fachen Satz gezahlt wird oder ob auch höhere Honorarvereinbarungen erstattet werden.

Analogabrechnungen in der GOÄ: Was bedeutet das?

Die Medizin entwickelt sich laufend weiter, die Gebührenordnungen können mit diesem Fortschritt aber nicht immer Schritt halten. Deshalb sind moderne Untersuchungs- und Behandlungsmethoden teilweise noch nicht ausdrücklich in der GOÄ oder GOZ enthalten.

Für solche Fälle erlaubt die Gebührenordnung sogenannte Analogabrechnungen. In § 6 Abs. 2 GOÄ heißt es:

Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.

Das bedeutet: Ist eine medizinische Leistung nicht direkt in der GOÄ aufgeführt, darf der Arzt eine vergleichbare Leistung heranziehen und diese analog abrechnen. Analogabrechnungen sind damit kein Trick des Arztes, sondern ein wichtiges Instrument, um auch moderne medizinische Verfahren abrechnen zu können.

Das betrifft beispielsweise moderne Diagnostik, spezielle Laserverfahren, Stoßwellentherapien, Kapselendoskopien sowie bestimmte Leistungen in der Endodontie, Implantologie oder Funktionsdiagnostik.

Warum Analogabrechnungen für deine PKV wichtig sind

Für dich als Privatpatient ist entscheidend, ob dein PKV-Tarif solche Analogabrechnungen zuverlässig erstattet. Problematisch sind Tarife, bei denen entsprechende Leistungen nicht eindeutig geregelt sind und der Versicherer lediglich freiwillig oder aus Kulanz zahlt. Auf Kulanz hast du keinen vertraglichen Anspruch.

Ein leistungsstarker PKV-Tarif sollte Analogabrechnungen deshalb im tariflich versicherten Umfang ausdrücklich einschließen. Gerade bei umfangreichen Behandlungen können sonst schnell hohe Eigenanteile entstehen.

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Warum eine Erstattung über den Höchstsatz hinaus sinnvoll sein kann

Im Alltag reicht der normale Gebührenrahmen meist aus

Rechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes sind nicht der Normalfall. Bei einfachen Behandlungen wie Erkältung, Routinekontrolle oder Standarddiagnostik reicht der normale Gebührenrahmen meistens aus.

Mehr Freiheit bei Spezialisten und aufwendigen Behandlungen

Anders sieht es aus, wenn du gezielt einen ausgewiesenen Spezialisten aufsuchen möchtest. Besonders gefragte Ärzte, Kliniken oder Zahnärzte arbeiten häufig mit Honorarvereinbarungen oberhalb des Höchstsatzes. Das kann bei komplexen Operationen, Augenbehandlungen, Zahnersatz oder besonders aufwendigen Eingriffen relevant werden.

Wenn deine PKV nur bis zum 3,5-fachen Satz erstattet, musst du die Differenz selbst tragen. Bei einem 5-fachen, 9-fachen oder noch höheren Satz kann das schnell teuer werden. Leistungsstarke PKV-Tarife geben dir hier deutlich mehr Freiheit bei der Arztwahl.

Merke: Der Unterschied zwischen einem einfachen und einem sehr guten PKV-Tarif zeigt sich oft erst dann, wenn du wirklich einen Spezialisten brauchst.

Beispiele aus der Praxis

Besonders deutlich wird das Thema bei spezialisierten medizinischen Leistungen. Bei Augenoperationen, Laserverfahren oder bestimmten plastisch-chirurgischen Eingriffen können Abrechnungsfaktoren deutlich oberhalb des 3,5-fachen Satzes vorkommen.

Auch im Zahnbereich ist das relevant. Aufwendige Wurzelbehandlungen, Implantate, chirurgische Eingriffe oder das Entfernen abgebrochener Instrumente aus einem Wurzelkanal können sehr hohe Anforderungen an Technik und Erfahrung stellen. Spezialisten rechnen solche Leistungen teilweise über Honorarvereinbarungen oder Analogziffern ab.

Für dich bedeutet das: Der Preisunterschied zwischen einer Standardbehandlung und einer spezialisierten Behandlung kann erheblich sein. Ob deine PKV diese Kosten übernimmt, hängt unmittelbar von den Tarifbedingungen zur Gebührenordnung ab.

💡 Tipp: Gerade bei Zahnersatz, Implantaten oder Augenbehandlungen solltest du vorab einen Heil- und Kostenplan einreichen und die Erstattung schriftlich klären.

Gebührenordnung im Ausland: Warum GOÄ und GOZ dort nicht reichen

Im Ausland gelten andere Abrechnungsregeln

Ein wichtiger Punkt wird oft übersehen: Ausländische Ärzte rechnen grundsätzlich nicht nach der deutschen GOÄ oder GOZ ab. Stattdessen gelten die jeweiligen Abrechnungsregeln und Preise des Behandlungslandes.

Das kann insbesondere dann relevant werden, wenn du dich gezielt im Ausland behandeln lassen möchtest, beispielsweise bei einer spezialisierten Operation oder Krebstherapie. Solche Behandlungen können deutlich teurer sein als vergleichbare Leistungen in Deutschland.

Entscheidend ist, was dein PKV-Tarif tatsächlich erstattet

Ob deine PKV die Kosten vollständig übernimmt, hängt von den Tarifbedingungen, der medizinischen Notwendigkeit und der konkreten Behandlung ab. Manche Tarife begrenzen die Erstattung im Ausland auf den Betrag, der für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland erstattungsfähig gewesen wäre. Dadurch können erhebliche Eigenanteile entstehen.

Leistungsstarke Tarife sollten deshalb auch bei Behandlungen im Ausland eine möglichst umfassende Kostenerstattung vorsehen und nicht starr auf deutsche Vergleichskosten begrenzt sein.

Bei einer geplanten und besonders teuren Behandlung im Ausland solltest du dir die Kostenübernahme außerdem vorher schriftlich von deiner PKV bestätigen lassen.

Merke: Für eine gute internationale Absicherung kommt es nicht nur darauf an, ob dein Tarif im Ausland leistet, sondern auch darauf, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen.

Was sollte ein guter PKV-Tarif zur Gebührenordnung leisten?

Ein guter Tarif sollte mindestens bis zum Höchstsatz der GOÄ und GOZ erstatten. Das ist die absolute Basis. Wirklich leistungsstark wird ein Tarif aber erst, wenn er auch darüber hinaus leistet.

Wichtig sind vor allem drei Punkte:

Wenn diese Punkte fehlen, kann ein Tarif im Alltag zwar günstig wirken, im Ernstfall aber teuer werden.

Besonders problematisch sind Formulierungen, bei denen der Versicherer Leistungen nur „freiwillig“ oder „nach Prüfung“ übernehmen kann. Solche Regelungen sind weniger verlässlich als klare vertragliche Zusagen.

💡 Tipp: Achte nicht nur auf den Monatsbeitrag, sondern genau auf die Formulierungen zur GOÄ, GOZ, Analogabrechnung und Auslandsbehandlung.

Warum günstige Tarife hier oft riskant sind

Viele günstige PKV-Tarife wirken auf den ersten Blick attraktiv. Der Beitrag ist niedrig, die Grundversorgung scheint ausreichend und bei einfachen Arztbesuchen fällt der Unterschied kaum auf.

Das Problem zeigt sich häufig erst bei teuren Behandlungen. Wenn dein Tarif nur bis zum Regelhöchstsatz oder Höchstsatz zahlt, bist du bei Spezialisten eingeschränkt. Wenn Analogabrechnungen nicht sicher übernommen werden, kann moderne Medizin schnell zum Eigenkostenrisiko werden.

Gerade bei langfristiger Betrachtung ist das gefährlich. Eine private Krankenversicherung begleitet dich im Idealfall über Jahrzehnte. Medizinische Entwicklungen werden aber nicht stehen bleiben. Deshalb sollte dein Tarif nicht nur heute funktionieren, sondern auch zukünftige Behandlungen abdecken können.

Merke: Ein günstiger Tarif kann teuer werden, wenn er moderne Abrechnungsmethoden nicht sauber erstattet.

Gebührenordnung Physiotherapie PKV: Was gilt?

Für Physiotherapie gibt es in der privaten Krankenversicherung keine amtliche Gebührenordnung wie die GOÄ für Ärzte oder die GOZ für Zahnärzte. Physiotherapeuten können ihre Preise für Privatpatienten grundsätzlich selbst festlegen und vereinbaren das Honorar in der Regel vor Beginn der Behandlung.

Als Orientierung dienen häufig die beihilfefähigen Höchstbeträge oder die unverbindliche Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Eine allgemein verbindliche Obergrenze, bis zu der Physiotherapeuten bei Privatpatienten abrechnen dürfen, gibt es jedoch nicht.

Wie viel erstattet die PKV für Physiotherapie?

Wie viel deine PKV übernimmt, hängt von deinem individuellen Tarif ab. Manche Tarife orientieren sich an der Bundesbeihilfeverordnung, andere enthalten eigene Heilmittelverzeichnisse mit festen Erstattungssätzen. Wieder andere erstatten Heilmittel im Rahmen der üblichen Vergütung.

Dadurch kann es passieren, dass die Physiotherapie-Praxis beispielsweise 60 Euro für eine Behandlung verlangt, dein Tarif aber nur 45 Euro als erstattungsfähig vorsieht. Die Differenz musst du dann selbst bezahlen.

Für die Erstattung ist außerdem in der Regel eine medizinisch notwendige Behandlung und eine entsprechende Verordnung erforderlich.

💡 Tipp: Prüfe vor Beginn einer längeren oder teureren Physiotherapie, welche Heilmittel und Erstattungshöhen dein PKV-Tarif vorsieht. So vermeidest du unerwartete Eigenanteile.

Fazit: Die Gebührenordnung entscheidet über deine echte PKV-Leistung

Die Gebührenordnung ist eines der wichtigsten Themen in der privaten Krankenversicherung. Sie bestimmt, wie Ärzte und Zahnärzte abrechnen – und deine Tarifbedingungen entscheiden, wie viel davon erstattet wird.

Besonders wichtig sind die Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz – ambulant, stationär und im Zahnbereich (noch besser darüber hinaus), die Übernahme von Analogabrechnungen und gute Regelungen für Behandlungen im Ausland. Genau diese Punkte machen im Ernstfall den Unterschied zwischen einem durchschnittlichen und einem wirklich leistungsstarken PKV-Tarif.

Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

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