Insassenunfallversicherung: Sinnvoll oder überflüssig?
Ein schwerer Verkehrsunfall kann innerhalb weniger Sekunden das Leben verändern. Neben dem Fahrer können auch Mitfahrer dauerhaft verletzt werden. Die Insassenunfallversicherung soll genau für solche Fälle finanzielle Leistungen bieten.
Auf den ersten Blick klingt die Absicherung sinnvoll: Werden Fahrer oder Mitfahrer bei einem Unfall verletzt, zahlt die Versicherung beispielsweise bei dauerhafter Invalidität oder im Todesfall. In vielen Situationen bestehen allerdings bereits Ansprüche gegen die KFZ Haftpflichtversicherung oder andere Versicherungen.
Deshalb stellt sich die entscheidende Frage: Ist eine Insassenunfallversicherung heute überhaupt noch sinnvoll – oder kannst du dir den zusätzlichen Beitrag sparen?
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Insassenunfallversicherung schützt Fahrer und Mitfahrer eines versicherten Fahrzeugs vor den finanziellen Folgen bestimmter Unfallverletzungen.
- Sie kann insbesondere bei dauerhafter Invalidität oder Tod eine vereinbarte Leistung zahlen.
- Mitfahrer haben nach einem Verkehrsunfall häufig bereits Ansprüche gegen die KFZ Haftpflichtversicherung.
- Die Insassenunfallversicherung leistet nach den vertraglichen Voraussetzungen und grundsätzlich unabhängig von der Haftungsfrage.
- Für eine umfassende persönliche Absicherung können eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger sein.
- Was ist eine Insassenunfallversicherung?
- Insassenunfallversicherung und KFZ Haftpflicht: Was ist der Unterschied?
- Insassenunfallversicherung oder Fahrerschutzversicherung?
- Insassenunfallversicherung oder private Unfallversicherung?
- Insassenunfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Was kostet eine Insassenunfallversicherung?
- Für wen kann eine Insassenunfallversicherung sinnvoll sein?
- Fazit: Insassenunfallversicherung ist häufig nicht die wichtigste Absicherung
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Was ist eine Insassenunfallversicherung?
Die Insassenunfallversicherung ist ein zusätzlicher Baustein der KFZ Versicherung. Sie schützt die berechtigten Insassen des versicherten Fahrzeugs, wenn diese durch einen Unfall verletzt werden.
Anders als die KFZ Haftpflichtversicherung geht es dabei nicht in erster Linie darum, ob der Versicherungsnehmer einem anderen Menschen Schadensersatz schuldet.
Die Leistung richtet sich vielmehr nach dem vereinbarten Versicherungsvertrag.
Versichert werden können je nach Tarif beispielsweise:
- Invalidität,
- Tod,
- Krankenhaustagegeld,
- Genesungsgeld,
- weitere unfallbedingte Leistungen.
Der genaue Leistungsumfang hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
Wer ist über eine Insassenunfallversicherung versichert?
Versichert sind grundsätzlich die berechtigten Insassen des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs. Dazu kann neben den Mitfahrern auch der Fahrer gehören.
Wie hoch die Leistung für die einzelnen Personen ausfällt, hängt unter anderem davon ab, welche Form der Insassenunfallversicherung vereinbart wurde.
Traditionell wird insbesondere zwischen der Pauschalversicherung und der Platzversicherung unterschieden.
Was ist eine Pauschalversicherung?
Bei der Pauschalversicherung wird eine Versicherungssumme für die Insassen des Fahrzeugs vereinbart.
Befinden sich mehrere Personen im Fahrzeug, wird die Leistung entsprechend den Versicherungsbedingungen auf die betroffenen Insassen verteilt.
Beispiel: Für das Fahrzeug besteht eine Insassenunfallversicherung mit einer vereinbarten Versicherungssumme.
Bei einem schweren Verkehrsunfall werden Fahrer und zwei Mitfahrer verletzt. Die Versicherungsleistung wird entsprechend der vereinbarten Regelungen auf die anspruchsberechtigten Personen verteilt.
Die genaue Berechnung ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif.
Was ist eine Platzversicherung?
Bei einer Platzversicherung wird dagegen ein bestimmter Sitzplatz versichert.
Denkbar ist beispielsweise die Absicherung des Fahrersitzes oder einzelner weiterer Plätze.
Entscheidend ist dann, ob die verletzte Person während des Unfalls den versicherten Platz benutzt hat.
In der Praxis spielt die pauschale Absicherung der Insassen häufig die größere Rolle.
Wann zahlt die Insassenunfallversicherung?
Die Versicherung leistet, wenn ein versicherter Unfall vorliegt und dadurch eine in den Bedingungen erfasste gesundheitliche Beeinträchtigung eintritt.
Im Mittelpunkt steht häufig die dauerhafte Invalidität.
Ein Unfall kann beispielsweise dazu führen, dass ein Arm oder Bein dauerhaft nicht mehr vollständig funktionsfähig ist. Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich dann nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme.
Je nach Tarif können außerdem Leistungen im Todesfall oder zusätzliche Tagegeldleistungen vorgesehen sein.
Wichtig: Die Insassenunfallversicherung ersetzt nicht automatisch sämtliche finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls. Sie zahlt die vertraglich vereinbarten Leistungen.
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Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur KFZ Versicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.
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Insassenunfallversicherung und KFZ Haftpflicht: Was ist der Unterschied?
Die KFZ Haftpflichtversicherung hat eine andere Aufgabe.
Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs gegenüber Dritten entstehen. Dazu gehören unter anderem Personenschäden.
Wird beispielsweise dein Beifahrer bei einem von dir verursachten Verkehrsunfall schwer verletzt, können umfangreiche Schadensersatzansprüche entstehen. Denkbar sind unter anderem:
- Behandlungskosten,
- Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld,
- Pflegekosten,
- Haushaltsführungsschaden,
- weitere unfallbedingte Folgekosten.
Für solche Ansprüche ist grundsätzlich die KFZ Haftpflichtversicherung zuständig.
Die Insassenunfallversicherung funktioniert dagegen nach einem anderen Prinzip: Sie erbringt die konkret vereinbarten Leistungen bei Eintritt des versicherten Unfallereignisses.
Beispiel: Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer
Ein anderes Fahrzeug missachtet die Vorfahrt und fährt in dein Auto. Du und dein Beifahrer werden verletzt.
In diesem Fall bestehen grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Fahrer bzw. dessen KFZ Haftpflichtversicherung.
Eine vorhandene Insassenunfallversicherung kann zusätzlich nach ihren eigenen Versicherungsbedingungen leisten. Gleichzeitig zeigt dieses Beispiel, warum sie heute häufig nicht als wichtigste Absicherung angesehen wird: Bei vielen Verkehrsunfällen besteht bereits anderweitiger Versicherungsschutz.
Warum gilt die Insassenunfallversicherung häufig als überflüssig?
Das liegt vor allem daran, dass die meisten Insassen eines Fahrzeugs bereits über die KFZ Haftpflichtversicherung umfangreich geschützt sind.
Wird ein Mitfahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt, kann er seine berechtigten Schadensersatzansprüche grundsätzlich gegenüber dem zuständigen KFZ Haftpflichtversicherer geltend machen.
Dadurch hat die Insassenunfallversicherung gegenüber früheren Zeiten erheblich an Bedeutung verloren.
Hinzu kommt, dass sie nur einen sehr begrenzten Lebensbereich absichert: Unfälle im Zusammenhang mit der Nutzung des versicherten Fahrzeugs. Viele andere Risiken bleiben unberücksichtigt.
Was ist mit dem Fahrer?
Interessanter wird die Frage beim Fahrer selbst.
Verursachst du einen Unfall und wirst dabei selbst verletzt, kannst du nicht einfach Schadensersatz für deine eigenen Verletzungen aus deiner eigenen KFZ Haftpflichtversicherung verlangen.
Beispiel: Selbst verschuldeter Unfall
Du kommst aufgrund eines Fahrfehlers von der Straße ab und prallst gegen einen Baum. Im Fahrzeug sitzen neben dir zwei Freunde.
Einer deiner Freunde erleidet schwere Verletzungen. Seine berechtigten Schadensersatzansprüche können grundsätzlich über deine KFZ Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.
Du selbst wirst ebenfalls schwer verletzt. Da du den Unfall selbst verursacht hast, besteht für deine eigenen Personenschäden nicht ohne Weiteres ein entsprechender Anspruch gegen deine eigene KFZ Haftpflichtversicherung.
Für den Fahrer können deshalb andere Absicherungen wichtig sein, beispielsweise eine Fahrerschutzversicherung, private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere der Fahrerschutz kann bei selbst verursachten Verkehrsunfällen relevant sein.
Eine vorhandene Insassenunfallversicherung kann daneben die vertraglich vereinbarten Unfallleistungen erbringen.
Was passiert bei Fahrerflucht?
Komplizierter kann die Situation werden, wenn der Unfallverursacher flüchtet oder nicht ermittelt werden kann.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ausschließlich eine Insassenunfallversicherung helfen kann. Je nach Sachverhalt können andere gesetzliche oder versicherungsvertragliche Absicherungsmöglichkeiten bestehen.
Eine vorhandene Insassenunfallversicherung hat allerdings einen Vorteil: Für die vertraglich vereinbarte Leistung ist grundsätzlich nicht entscheidend, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer ermittelt werden kann und für den Unfall haftet.
Zahlt die Insassenunfallversicherung bei jedem Unfall?
Nein. Wie bei jeder Versicherung bestehen bestimmte Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse.
Entscheidend ist zunächst, ob überhaupt ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Außerdem können bestimmte Situationen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder die Leistungen eingeschränkt sein.
Dazu können je nach Vertrag beispielsweise bestimmte Formen vorsätzlichen Verhaltens oder andere ausdrücklich geregelte Ausschlusstatbestände gehören. Maßgeblich sind deshalb immer die konkreten Versicherungsbedingungen.
Insassenunfallversicherung oder Fahrerschutzversicherung?
Beide Versicherungen werden häufig miteinander verwechselt, funktionieren aber unterschiedlich.
| Merkmal | Insassenunfallversicherung | Fahrerschutzversicherung |
|---|---|---|
| Versicherte Personen | Fahrer und/oder Mitfahrer | Fahrer |
| Leistungsauslöser | Versicherter Unfall und vereinbarte Unfallfolgen | Personenschaden des Fahrers nach Maßgabe des Tarifs |
| Leistung | Vertraglich festgelegte Unfallleistungen | Orientierung an Schadensersatzpositionen |
| Invaliditätsleistung | Typischer Bestandteil | Nicht nach klassischer Unfallversicherungssystematik |
| Mitfahrer geschützt | Ja | Nein |
| Schwerpunkt | Unfallbedingte Invalidität/Tod | Absicherung des Fahrers bei Personenschäden |
Gerade für den Fahrer kann ein Fahrerschutz deshalb zielgerichteter sein als eine klassische Insassenunfallversicherung.
Insassenunfallversicherung oder private Unfallversicherung?
Auch eine private Unfallversicherung kann bei dauerhaften Unfallfolgen eine Kapitalleistung zahlen.
Der wesentliche Unterschied liegt im versicherten Bereich.
Eine Insassenunfallversicherung konzentriert sich auf Unfälle im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug.
Eine private Unfallversicherung gilt dagegen – abhängig von den Bedingungen – grundsätzlich rund um die Uhr und weltweit.
Beispiel
Du stürzt beim Skifahren und erleidest eine dauerhafte Einschränkung deines Beins.
Die Insassenunfallversicherung hilft dir nicht, denn der Unfall hat nichts mit deinem Auto zu tun.
Eine private Unfallversicherung kann dagegen leisten, wenn die Voraussetzungen des Vertrags erfüllt sind.
Wer sich generell gegen die finanziellen Folgen schwerer Unfälle absichern möchte, erhält mit einer privaten Unfallversicherung deshalb regelmäßig einen wesentlich breiteren Schutz.
Insassenunfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Noch wichtiger ist die Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine Unfallversicherung – und damit auch die Insassenunfallversicherung – knüpft an einen Unfall an.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dagegen grundsätzlich unabhängig davon leisten, warum du berufsunfähig geworden bist.
Neben Unfällen kommen insbesondere Krankheiten als Ursache infrage.
Beispiel
Nach einem schweren Autounfall kannst du deinen bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50% ausüben.
Eine BU-Versicherung kann dir bei Erfüllung der Versicherungsbedingungen die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
Die Insassenunfallversicherung zahlt dagegen nur die für den Unfall vereinbarten Leistungen.
Für die langfristige Absicherung deines Einkommens erfüllt die Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb eine andere und deutlich umfassendere Funktion.
Was kostet eine Insassenunfallversicherung?
Die Insassenunfallversicherung wird häufig als zusätzlicher Baustein zur KFZ Versicherung angeboten. Die Kosten sind vergleichsweise niedrig und liegen je nach Tarif, Leistungsumfang und Anbieter meist zwischen 20 und 120 Euro pro Jahr.
Einfache Tarife mit niedrigeren Versicherungssummen gibt es teilweise bereits ab etwa 15 bis 30 Euro jährlich. Komfort- oder Pauschaltarife mit höheren Versicherungssummen für alle Sitzplätze können dagegen etwa 50 bis 120 Euro pro Jahr kosten.
Der geringe Beitrag allein sollte allerdings nicht ausschlaggebend sein. Die wichtigere Frage lautet: Welches zusätzliche Risiko sichere ich mit diesem Beitrag tatsächlich ab?
Wenn wesentliche Risiken bereits über KFZ Haftpflicht, Fahrerschutz, private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sind, kann der zusätzliche Nutzen gering sein.
Für wen kann eine Insassenunfallversicherung sinnvoll sein?
In den meisten Fällen ist eine Insassenunfallversicherung nicht notwendig. Auch Verbraucherschützer stufen sie häufig als überflüssig ein.
Der Hauptgrund: Personenschäden von Mitfahrern sind in der Regel bereits über die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgesichert. Dadurch entsteht durch die Insassenunfallversicherung häufig kaum ein zusätzlicher Mehrwert.
Zwar kann sie in einzelnen Sonderfällen zusätzliche Leistungen bieten. Bevor du dafür einen weiteren Beitrag zahlst, solltest du aber prüfen, ob das betreffende Risiko nicht längst über deine KFZ Haftpflicht, einen Fahrerschutz, eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt ist.
In vielen Fällen zahlst du sonst für einen zusätzlichen Baustein, den du eigentlich nicht brauchst.
Welche Alternativen gibt es?
Bevor du Geld für eine meist überflüssige Insassenunfallversicherung ausgibst, solltest du insbesondere drei andere Versicherungen prüfen.
- Fahrerschutz: Er kann die Absicherung des Fahrers bei selbst verschuldeten Unfällen verbessern.
- Private Unfallversicherung: Sie bietet im Vergleich zur Insassenunfallversicherung einen deutlich breiteren Unfallschutz, da sie nicht nur auf Autofahrten beschränkt ist.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie sichert dein Einkommen ab, wenn du aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit deinen Beruf nicht mehr im vereinbarten Umfang ausüben kannst.
Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von deinem bestehenden Versicherungsschutz und deiner persönlichen Situation ab.
Fazit: Insassenunfallversicherung ist häufig nicht die wichtigste Absicherung
Die Insassenunfallversicherung zahlt bei bestimmten Unfallfolgen des Fahrers und der Mitfahrer eines versicherten Fahrzeugs. Sie kann beispielsweise eine Kapitalleistung bei dauerhafter Invalidität oder eine Todesfallleistung vorsehen.
Für Mitfahrer besteht allerdings bereits ein weitreichender Schutz über die KFZ Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig beschränkt sich die Insassenunfallversicherung auf einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt des Unfallrisikos.
Wer sein Geld gezielt für existenzielle Risiken einsetzen möchte, sollte deshalb zunächst prüfen, ob ausreichender Fahrerschutz, eine private Unfallversicherung und insbesondere eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sind.
Die Insassenunfallversicherung bietet hier allenfalls einen zusätzlichen Baustein. Als eigenständige Absicherung gegen die finanziellen Folgen schwerer Verletzungen ist sie jedoch deutlich zu schwach und in der Regel ungeeignet.
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