Berufsunfähigkeitsversicherung Schwangerschaft – alle Infos
Eine Schwangerschaft ist ein besonderer Lebensabschnitt, der viele Veränderungen mit sich bringt. Neben der Vorfreude auf das Kind stellen sich oft auch Fragen zur finanziellen Absicherung. Viele Frauen möchten wissen, wie sich eine Schwangerschaft auf ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auswirkt und ob ein Abschluss während der Schwangerschaft überhaupt noch möglich ist.
Grundsätzlich gilt: Eine Schwangerschaft allein führt nicht zu einer Berufsunfähigkeit. Dennoch kann sie bei der Antragstellung, der Gesundheitsprüfung und im Leistungsfall eine wichtige Rolle spielen.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Eine normale Schwangerschaft gilt nicht als Berufsunfähigkeit.
- Ein BU-Abschluss während der Schwangerschaft ist grundsätzlich möglich.
- Schwangerschaftskomplikationen müssen bei Gesundheitsfragen häufig angegeben werden.
- Bestehende BU-Verträge leisten auch während Schwangerschaft und Elternzeit.
- Ein früher Abschluss vor einer Schwangerschaft kann Vorteile bei der Gesundheitsprüfung bringen.
- Kann man während der Schwangerschaft eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
- Welche Schwangerschaftsangaben müssen gemacht werden?
- Führt eine Schwangerschaft zu einer Berufsunfähigkeit?
- Wann kann es während einer Schwangerschaft dennoch zu BU-Leistungen kommen?
- Was passiert mit einer bestehenden BU während Schwangerschaft und Elternzeit?
- Kann die Schwangerschaft die Beiträge erhöhen?
- Nachversicherung nach der Geburt eines Kindes
- Warum ein früher Abschluss oft sinnvoll ist
- Fazit: Schwangerschaft und BU schließen sich nicht aus
Alle Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Video
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Kann man während der Schwangerschaft eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Ja, grundsätzlich kannst du auch während einer Schwangerschaft eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Allerdings unterscheiden sich die Annahmerichtlinien der Versicherer teilweise erheblich.
Eine komplikationslose Schwangerschaft stellt für viele Versicherer kein Problem dar. Dennoch fragen zahlreiche Gesellschaften nach einer bestehenden Schwangerschaft und dem voraussichtlichen Geburtstermin.
Je nach Schwangerschaftswoche kann es vorkommen, dass Versicherer:
- den Antrag normal annehmen,
- die Entscheidung bis nach der Geburt zurückstellen,
- zusätzliche medizinische Unterlagen anfordern.
💡 Tipp: Wer eine Schwangerschaft plant, sollte den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst vorher prüfen. Dadurch lassen sich spätere Rückfragen oft vermeiden.
Welche Schwangerschaftsangaben müssen gemacht werden?
Bei der Antragstellung müssen sämtliche Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Risikoschwangerschaften,
- Schwangerschaftsdiabetes,
- Bluthochdruck während der Schwangerschaft,
- stationäre Krankenhausaufenthalte,
- ärztlich angeordnete Bettruhe,
- Mehrlingsschwangerschaften mit Komplikationen.
Eine normale Schwangerschaft ohne Beschwerden muss dagegen nicht immer angegeben werden. Entscheidend sind die konkreten Fragen des jeweiligen Versicherers.
Wichtig: Unvollständige oder falsche Angaben können später zu Problemen bei der Leistungsprüfung führen.
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Führt eine Schwangerschaft zu einer Berufsunfähigkeit?
Eine normale Schwangerschaft begründet grundsätzlich keine Berufsunfähigkeit.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst dann, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. In den meisten Tarifen liegt die Grenze bei mindestens 50% Berufsunfähigkeit.
Eine Schwangerschaft ist jedoch ein natürlicher Lebensvorgang und keine Krankheit im versicherungsrechtlichen Sinn.
Auch Mutterschutz und Elternzeit lösen für sich genommen keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung aus.
Ist ein Beschäftigungsverbot eine Berufsunfähigkeit?
Auch ein ärztliches oder betriebliches Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft bedeutet nicht automatisch, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Ein Beschäftigungsverbot soll in erster Linie Mutter und Kind schützen und kann auch dann ausgesprochen werden, wenn bestimmte Tätigkeiten am Arbeitsplatz vorübergehend nicht mehr ausgeübt werden dürfen.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen entscheidend, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst.
Ein Beschäftigungsverbot allein reicht dafür in der Regel nicht aus. Kommen jedoch schwere gesundheitliche Beschwerden oder Erkrankungen hinzu, kann im Einzelfall trotzdem ein Anspruch auf eine BU-Rente entstehen.
Wann kann es während einer Schwangerschaft dennoch zu BU-Leistungen kommen?
Anders sieht es aus, wenn gesundheitliche Komplikationen auftreten, die über die normale Schwangerschaft hinausgehen.
Mögliche Beispiele sind:
- schwere Schwangerschaftsdepressionen,
- psychische Erkrankungen nach der Geburt,
- schwere Rücken- oder Gelenkerkrankungen,
- neurologische Erkrankungen,
- schwere Komplikationen mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen,
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
In diesen Fällen kann grundsätzlich ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente entstehen, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Vorteil: Die Ursache der Erkrankung spielt grundsätzlich keine Rolle. Entscheidend ist allein, ob du deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
Was passiert mit einer bestehenden BU während Schwangerschaft und Elternzeit?
Hast du bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, läuft der Vertrag während Schwangerschaft und Elternzeit grundsätzlich unverändert weiter.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, solange die Beiträge gezahlt werden.
Muss man eine Schwangerschaft der Berufsunfähigkeitsversicherung melden?
Eine bestehende Schwangerschaft musst du deinem BU-Versicherer in der Regel nicht aktiv melden, wenn der Vertrag bereits besteht und du keine Änderung am Vertrag vornehmen möchtest. Eine Schwangerschaft allein verändert den bestehenden Versicherungsschutz nicht und führt auch nicht automatisch zu einer neuen Gesundheitsprüfung.
Anders kann es aussehen, wenn du während der Schwangerschaft eine Erhöhung der BU-Rente beantragen, den Vertrag ändern oder später nach der Geburt eine Nachversicherung nutzen möchtest. Dann können je nach Tarif bestimmte Fristen, Nachweise oder Bedingungen gelten.
Wichtig wird eine Meldung außerdem dann, wenn tatsächlich ein Leistungsfall eintritt. Kommt es während Schwangerschaft oder Elternzeit zu einer schweren Erkrankung, die deine Berufsausübung dauerhaft unmöglich macht, musst du diesen Leistungsfall beim Versicherer anzeigen. Sind die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung auch während Schwangerschaft oder Elternzeit leisten.
💡 Tipp: Gerade junge Familien sollten bestehende BU-Verträge möglichst nicht kündigen. Der Schutz wird mit steigender finanzieller Verantwortung häufig sogar wichtiger.
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Kann die Schwangerschaft die Beiträge erhöhen?
Bei einem bereits bestehenden Vertrag nein.
Die Versicherung darf die Beiträge nicht nachträglich erhöhen, nur weil du schwanger geworden bist. Der vereinbarte Versicherungsschutz bleibt unverändert bestehen.
Anders kann es bei einem Neuabschluss während einer Risikoschwangerschaft aussehen. In Einzelfällen können Risikozuschläge oder zeitweise Zurückstellungen der Annahme erfolgen.
Nachversicherung nach der Geburt eines Kindes
Die Geburt eines Kindes zählt bei vielen Versicherern zu den klassischen Nachversicherungsereignissen.
Dadurch kannst du deine versicherte BU-Rente häufig erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
Das kann sinnvoll sein, wenn:
- das Familieneinkommen abgesichert werden soll,
- laufende Kredite bestehen,
- zusätzliche finanzielle Verpflichtungen entstehen,
- die bisherige BU-Rente nicht mehr ausreicht.
Der Vorteil: Die Gesundheitsprüfung entfällt bei einer wirksamen Nachversicherungsgarantie meist vollständig.
Warum ein früher Abschluss oft sinnvoll ist
Viele Frauen beschäftigen sich erst während einer Schwangerschaft mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus versicherungstechnischer Sicht ist ein früher Abschluss jedoch häufig günstiger.
Je jünger und gesünder du bei Vertragsabschluss bist, desto besser fallen meist die Konditionen aus. Zudem können spätere Schwangerschaftskomplikationen oder andere gesundheitliche Veränderungen die Gesundheitsprüfung erschweren.
Merke: Die besten Bedingungen erhältst du häufig, bevor gesundheitliche Risiken überhaupt entstehen.
Fazit: Schwangerschaft und BU schließen sich nicht aus
Eine Schwangerschaft steht dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich nicht entgegen. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter und bieten auch während Schwangerschaft und Elternzeit wichtigen Schutz.
Wichtig: Eine normale Schwangerschaft allein löst keine BU-Leistung aus. Kommt es jedoch zu schweren gesundheitlichen Folgen oder anderen Erkrankungen, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen leisten.
Für viele Frauen ist es sinnvoll, sich bereits vor einer geplanten Schwangerschaft mit dem Thema BU auseinanderzusetzen. So lassen sich häufig die besten Konditionen und ein langfristig verlässlicher Versicherungsschutz sichern.
Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.
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