Standardtarif oder Basistarif: Was ist besser?
Steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung können insbesondere im Alter oder nach einem Einkommensverlust zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Viele Privatversicherte stellen sich deshalb die Frage, ob ein Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif sinnvoll ist.
Beide Tarife gehören zu den gesetzlich geregelten Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung. Sie sollen Versicherten helfen, ihren Krankenversicherungsschutz auch in finanziell schwierigen Situationen aufrechtzuerhalten. Dennoch unterscheiden sich Basistarif und Standardtarif erheblich – insbesondere bei den Zugangsvoraussetzungen, den Leistungen und den Beiträgen.
Welcher Tarif die bessere Wahl ist, hängt deshalb immer von der persönlichen Situation ab.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Basistarif und Standardtarif sind gesetzlich geregelte Sozialtarife der privaten Krankenversicherung.
- Der Standardtarif steht grundsätzlich nur langjährig Privatversicherten offen, deren PKV-Vertrag bereits vor dem 1. Januar 2009 bestand.
- Der Basistarif kann dagegen grundsätzlich von allen Privatversicherten sowie bestimmten Rückkehrern in die PKV gewählt werden.
- Die Leistungen orientieren sich in beiden Tarifen an der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG ist häufig die bessere Alternative.
- Basistarif oder Standardtarif: Die wichtigsten Unterschiede
- Was ist der Basistarif?
- Was ist der Standardtarif?
- Leistungen im Vergleich
- Freie Arztwahl
- Beiträge im Vergleich
- Selbstbeteiligung
- Vor- und Nachteile des Basistarifs
- Vor- und Nachteile des Standardtarifs
- Was ist besser – Basistarif oder Standardtarif?
- Gibt es bessere Alternativen?
- Fazit
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Basistarif oder Standardtarif: Die wichtigsten Unterschiede
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Merkmal | Basistarif | Standardtarif |
|---|---|---|
| Einführung | 2009 | 2004 |
| Zielgruppe | Alle PKV-Versicherten sowie bestimmte Rückkehrer in die PKV | Nur Versicherte mit PKV-Vertrag vor dem 01.01.2009 |
| Gesundheitsprüfung | Nein | Nein |
| Aufnahme trotz Vorerkrankungen | Ja | Ja, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind |
| Leistungsniveau | Etwa auf Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung | Ebenfalls an der GKV orientiert, teilweise geringere Leistungen |
| Freie Arztwahl | Grundsätzlich nur Ärzte mit Kassenzulassung | Freie Arztwahl |
| Zusatzversicherung möglich | Ja | Nein |
| Krankentagegeld möglich | Ja | Nein |
| Höchstbeitrag 2026 | 1.017,19 € | 848,63 € |
| Ehegattenregelung | Nein | Maximal 150% des Höchstbeitrags gemeinsam |
| Selbstbeteiligung | Wahlweise 0 €, 300 €, 600 €, 900 € oder 1.200 € | Gesetzlicher Eigenanteil bis maximal 306 € jährlich |
| Altersrückstellungen | Werden angerechnet | Werden vollständig berücksichtigt |
Merke: Der Standardtarif ist häufig günstiger als der Basistarif. Er steht jedoch nur einem vergleichsweise kleinen Kreis langjährig Privatversicherter offen.
Was ist der Basistarif?
Der Basistarif wurde im Jahr 2009 zeitgleich mit der allgemeinen Krankenversicherungspflicht eingeführt.
Er soll sicherstellen, dass jeder privat Krankenversicherte unabhängig von seinem Gesundheitszustand Zugang zu einer Krankenversicherung erhält.
Deshalb gilt:
- keine Gesundheitsprüfung,
- keine Risikozuschläge,
- keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen.
Die Leistungen orientieren sich weitgehend an der gesetzlichen Krankenversicherung.
Luxusleistungen wie
- Chefarztbehandlung,
- Einbettzimmer,
- Zweibettzimmer
gehören dagegen nicht zum Leistungsumfang.
Wer kann in den Basistarif wechseln?
Der Basistarif steht grundsätzlich offen für:
- bestehende Privatversicherte,
- Personen, die der privaten Krankenversicherung zugeordnet sind,
- Rückkehrer aus dem Ausland,
- ehemals Privatversicherte,
- Menschen mit erheblichen Vorerkrankungen.
Gerade für Personen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands keinen regulären PKV-Tarif mehr abschließen können, stellt der Basistarif häufig die einzige Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung dar.
Was ist der Standardtarif?
Der Standardtarif existiert bereits seit 2004 und richtet sich vor allem an ältere Privatversicherte mit langjähriger Vertragsdauer.
Er soll insbesondere Rentnern ermöglichen, ihre private Krankenversicherung auch bei sinkendem Einkommen dauerhaft zu finanzieren.
Die Leistungen orientieren sich ebenfalls an der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Gegensatz zum Basistarif bestehen jedoch teilweise geringere Leistungsansprüche.
Dafür profitieren Versicherte häufig von deutlich niedrigeren Beiträgen.
Wer kann in den Standardtarif wechseln?
Der Zugang ist deutlich stärker eingeschränkt.
Voraussetzung ist grundsätzlich:
- Abschluss der privaten Krankenversicherung vor dem 1. Januar 2009,
- mindestens 10 Jahre Mitgliedschaft in der PKV,
- Vollendung des 65. Lebensjahres,
oder
- Vollendung des 55. Lebensjahres bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze,
oder
- Bezug einer gesetzlichen Rente bzw. eines vergleichbaren Ruhegehalts bei entsprechend niedrigem Einkommen.
Wichtig: Wer seine private Krankenversicherung erst ab 2009 abgeschlossen hat, kann grundsätzlich nicht mehr in den Standardtarif wechseln.
Leistungen im Vergleich
Beide Sozialtarife orientieren sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Trotzdem bestehen erhebliche Unterschiede.
Leistungen des Basistarifs
Der Basistarif bietet unter anderem:
- ambulante ärztliche Behandlung,
- Krankenhausbehandlung,
- Arzneimittel,
- Heilmittel,
- Hilfsmittel,
- Vorsorgeleistungen entsprechend der GKV.
Nicht enthalten sind regelmäßig:
- Chefarztbehandlung,
- Einbettzimmer,
- Zweibettzimmer,
- zahlreiche Komfortleistungen.
Da sich der Leistungsumfang an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert, können sich gesetzliche Änderungen auch auf den Basistarif auswirken.
Leistungen des Standardtarifs
Auch der Standardtarif orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung.
Teilweise fallen die Leistungen jedoch sogar geringer aus als im Basistarif.
Dafür gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich dauerhaft und verändern sich nicht automatisch mit jeder Änderung des gesetzlichen Leistungskatalogs.
Freie Arztwahl
Hier besteht einer der größten Unterschiede.
Basistarif
Versicherte können grundsätzlich nur Ärzte aufsuchen, die auch gesetzlich Versicherte behandeln.
Die Behandlung durch reine Privatärzte ist regelmäßig nicht vorgesehen.
Teilweise ist außerdem zunächst eine Überweisung zum Facharzt erforderlich.
Standardtarif
Im Standardtarif besteht grundsätzlich freie Arztwahl.
Dies stellt gegenüber dem Basistarif einen erheblichen Vorteil dar.
Beiträge im Vergleich
Auch bei den Beiträgen unterscheiden sich beide Tarife deutlich.
Basistarif
Der Beitrag ist gesetzlich gedeckelt.
Im Jahr 2026 beträgt der Höchstbeitrag: 1.017,19 Euro monatlich.
Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit kann sich der Beitrag auf die Hälfte reduzieren.
Außerdem kommen Zuschüsse beispielsweise durch:
- Arbeitgeber,
- Rentenversicherung,
- Sozialleistungsträger
in Betracht.
Standardtarif
Der Höchstbeitrag beträgt im Jahr 2026: 848,63 Euro monatlich.
In der Praxis zahlen viele Versicherte jedoch deutlich weniger.
Grund hierfür sind insbesondere:
- vorhandene Altersrückstellungen,
- langjährige Vertragsdauer,
- Ehegattenregelung.
Sind beide Ehepartner im Standardtarif versichert, zahlen sie gemeinsam höchstens 150% des Höchstbeitrags.
Der durchschnittliche Beitrag liegt nach Angaben des PKV-Verbandes deutlich unter dem Höchstbeitrag.
Selbstbeteiligung
Auch hier unterscheiden sich beide Tarife.
Basistarif
Versicherte können zwischen verschiedenen Selbstbehaltsstufen wählen:
- 0 Euro,
- 300 Euro,
- 600 Euro,
- 900 Euro,
- 1.200 Euro.
An den gewählten Selbstbehalt sind sie grundsätzlich 3 Jahre gebunden.
Standardtarif
Hier besteht ein gesetzlich geregelter Eigenanteil.
Versicherte tragen insbesondere bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln 20% der Kosten selbst.
Die Eigenbeteiligung ist jedoch auf 306 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Vor- und Nachteile des Basistarifs
Vorteile
- Aufnahme unabhängig vom Gesundheitszustand
- keine Risikozuschläge
- keine Leistungsausschlüsse
- Leistungen vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung
- auch für Rückkehrer geeignet
Nachteile
- eingeschränkte Arztwahl
- geringerer Leistungsumfang als klassische PKV-Tarife
- teilweise höhere Beiträge als im Standardtarif
- keine Komfortleistungen
Vor- und Nachteile des Standardtarifs
Vorteile
- häufig niedrigere Beiträge
- freie Arztwahl
- umfangreiche Altersrückstellungen bleiben erhalten
- günstige Ehegattenregelung
Nachteile
- nur für einen begrenzten Personenkreis zugänglich
- keine Zusatzversicherungen möglich
- kein Krankentagegeld
- teilweise geringere Leistungen als im Basistarif
Was ist besser – Basistarif oder Standardtarif?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.
Der Standardtarif ist häufig die bessere Wahl, wenn:
- die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind,
- eine möglichst niedrige Prämie gewünscht wird,
- die freie Arztwahl erhalten bleiben soll.
Der Basistarif kommt dagegen insbesondere infrage, wenn:
- der Versicherungsbeginn nach 2008 liegt,
- erhebliche Vorerkrankungen bestehen,
- eine Rückkehr in die PKV erfolgen soll,
- finanzielle Schwierigkeiten vorliegen.
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Gibt es bessere Alternativen?
In vielen Fällen lautet die Antwort: Ja.
Bevor Versicherte in einen Sozialtarif wechseln, sollte geprüft werden, ob ein interner Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sinnvoll ist.
Dabei wechseln Versicherte nicht in den Basistarif oder Standardtarif, sondern in einen günstigeren regulären Tarif ihres bisherigen Versicherers.
Dies bietet häufig erhebliche Vorteile:
- deutlich geringere Beiträge,
- häufig bessere Leistungen als im Basistarif,
- vollständiger Erhalt der Altersrückstellungen,
- keine erneute Gesundheitsprüfung bei gleichwertigen oder geringeren Leistungen.
Gerade langjährig Privatversicherte können dadurch häufig mehrere hundert Euro pro Monat sparen, ohne auf den Komfort ihres bisherigen Versicherungsschutzes vollständig verzichten zu müssen.
Fazit
Basistarif und Standardtarif dienen dazu, Privatversicherten auch bei finanziellen Schwierigkeiten einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen. Dennoch unterscheiden sich beide Tarife erheblich.
Während der Basistarif grundsätzlich allen Privatversicherten offensteht und insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen absichert, richtet sich der Standardtarif ausschließlich an einen begrenzten Kreis langjährig Privatversicherter. Dafür ist er häufig günstiger und bietet unter anderem eine freie Arztwahl.
Vor einem Wechsel in einen Sozialtarif sollte jedoch immer geprüft werden, ob ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG die bessere Lösung darstellt. In vielen Fällen lassen sich dadurch Beiträge deutlich reduzieren, ohne dass auf den gewohnten Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung verzichtet werden muss.
Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.
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