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Standardtarif oder Basistarif: Was ist besser?

Aktualisiert am 14. September 2026

Steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung können insbesondere im Alter oder nach einem Einkommensverlust zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Viele Privatversicherte stellen sich deshalb die Frage, ob ein Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif sinnvoll ist.

Beide Tarife gehören zu den gesetzlich geregelten Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung. Sie sollen Versicherten helfen, ihren Krankenversicherungsschutz auch in finanziell schwierigen Situationen aufrechtzuerhalten. Dennoch unterscheiden sich Basistarif und Standardtarif erheblich – insbesondere bei den Zugangsvoraussetzungen, den Leistungen und den Beiträgen.

Welcher Tarif die bessere Wahl ist, hängt deshalb immer von der persönlichen Situation ab.

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Basistarif oder Standardtarif: Die wichtigsten Unterschiede

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

MerkmalBasistarifStandardtarif
Einführung20092004
ZielgruppeAlle PKV-Versicherten sowie bestimmte Rückkehrer in die PKVNur Versicherte mit PKV-Vertrag vor dem 01.01.2009
GesundheitsprüfungNeinNein
Aufnahme trotz VorerkrankungenJaJa, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind
LeistungsniveauEtwa auf Niveau der gesetzlichen KrankenversicherungEbenfalls an der GKV orientiert, teilweise geringere Leistungen
Freie ArztwahlGrundsätzlich nur Ärzte mit KassenzulassungFreie Arztwahl
Zusatzversicherung möglichJaNein
Krankentagegeld möglichJaNein
Höchstbeitrag 20261.017,19 €848,63 €
EhegattenregelungNeinMaximal 150% des Höchstbeitrags gemeinsam
SelbstbeteiligungWahlweise 0 €, 300 €, 600 €, 900 € oder 1.200 €Gesetzlicher Eigenanteil bis maximal 306 € jährlich
AltersrückstellungenWerden angerechnetWerden vollständig berücksichtigt

Merke: Der Standardtarif ist häufig günstiger als der Basistarif. Er steht jedoch nur einem vergleichsweise kleinen Kreis langjährig Privatversicherter offen.

Was ist der Basistarif?

Der Basistarif wurde im Jahr 2009 zeitgleich mit der allgemeinen Krankenversicherungspflicht eingeführt.

Er soll sicherstellen, dass jeder privat Krankenversicherte unabhängig von seinem Gesundheitszustand Zugang zu einer Krankenversicherung erhält.

Deshalb gilt:

Die Leistungen orientieren sich weitgehend an der gesetzlichen Krankenversicherung.

Luxusleistungen wie

gehören dagegen nicht zum Leistungsumfang.

Wer kann in den Basistarif wechseln?

Der Basistarif steht grundsätzlich offen für:

Gerade für Personen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands keinen regulären PKV-Tarif mehr abschließen können, stellt der Basistarif häufig die einzige Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung dar.

Was ist der Standardtarif?

Der Standardtarif existiert bereits seit 2004 und richtet sich vor allem an ältere Privatversicherte mit langjähriger Vertragsdauer.

Er soll insbesondere Rentnern ermöglichen, ihre private Krankenversicherung auch bei sinkendem Einkommen dauerhaft zu finanzieren.

Die Leistungen orientieren sich ebenfalls an der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Gegensatz zum Basistarif bestehen jedoch teilweise geringere Leistungsansprüche.

Dafür profitieren Versicherte häufig von deutlich niedrigeren Beiträgen.

Wer kann in den Standardtarif wechseln?

Der Zugang ist deutlich stärker eingeschränkt.

Voraussetzung ist grundsätzlich:

oder

oder

Wichtig: Wer seine private Krankenversicherung erst ab 2009 abgeschlossen hat, kann grundsätzlich nicht mehr in den Standardtarif wechseln.

Leistungen im Vergleich

Beide Sozialtarife orientieren sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

Trotzdem bestehen erhebliche Unterschiede.

Leistungen des Basistarifs

Der Basistarif bietet unter anderem:

Nicht enthalten sind regelmäßig:

Da sich der Leistungsumfang an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert, können sich gesetzliche Änderungen auch auf den Basistarif auswirken.

Leistungen des Standardtarifs

Auch der Standardtarif orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung.

Teilweise fallen die Leistungen jedoch sogar geringer aus als im Basistarif.

Dafür gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich dauerhaft und verändern sich nicht automatisch mit jeder Änderung des gesetzlichen Leistungskatalogs.

Freie Arztwahl

Hier besteht einer der größten Unterschiede.

Basistarif

Versicherte können grundsätzlich nur Ärzte aufsuchen, die auch gesetzlich Versicherte behandeln.

Die Behandlung durch reine Privatärzte ist regelmäßig nicht vorgesehen.

Teilweise ist außerdem zunächst eine Überweisung zum Facharzt erforderlich.

Standardtarif

Im Standardtarif besteht grundsätzlich freie Arztwahl.

Dies stellt gegenüber dem Basistarif einen erheblichen Vorteil dar.

Beiträge im Vergleich

Auch bei den Beiträgen unterscheiden sich beide Tarife deutlich.

Basistarif

Der Beitrag ist gesetzlich gedeckelt.

Im Jahr 2026 beträgt der Höchstbeitrag: 1.017,19 Euro monatlich.

Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit kann sich der Beitrag auf die Hälfte reduzieren.

Außerdem kommen Zuschüsse beispielsweise durch:

in Betracht.

Standardtarif

Der Höchstbeitrag beträgt im Jahr 2026: 848,63 Euro monatlich.

In der Praxis zahlen viele Versicherte jedoch deutlich weniger.

Grund hierfür sind insbesondere:

Sind beide Ehepartner im Standardtarif versichert, zahlen sie gemeinsam höchstens 150% des Höchstbeitrags.

Der durchschnittliche Beitrag liegt nach Angaben des PKV-Verbandes deutlich unter dem Höchstbeitrag.

Selbstbeteiligung

Auch hier unterscheiden sich beide Tarife.

Basistarif

Versicherte können zwischen verschiedenen Selbstbehaltsstufen wählen:

An den gewählten Selbstbehalt sind sie grundsätzlich 3 Jahre gebunden.

Standardtarif

Hier besteht ein gesetzlich geregelter Eigenanteil.

Versicherte tragen insbesondere bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln 20% der Kosten selbst.

Die Eigenbeteiligung ist jedoch auf 306 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Vor- und Nachteile des Basistarifs

Vorteile

Nachteile

Vor- und Nachteile des Standardtarifs

Vorteile

Nachteile

Was ist besser – Basistarif oder Standardtarif?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.

Der Standardtarif ist häufig die bessere Wahl, wenn:

Der Basistarif kommt dagegen insbesondere infrage, wenn:

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Gibt es bessere Alternativen?

In vielen Fällen lautet die Antwort: Ja.

Bevor Versicherte in einen Sozialtarif wechseln, sollte geprüft werden, ob ein interner Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sinnvoll ist.

Dabei wechseln Versicherte nicht in den Basistarif oder Standardtarif, sondern in einen günstigeren regulären Tarif ihres bisherigen Versicherers.

Dies bietet häufig erhebliche Vorteile:

Gerade langjährig Privatversicherte können dadurch häufig mehrere hundert Euro pro Monat sparen, ohne auf den Komfort ihres bisherigen Versicherungsschutzes vollständig verzichten zu müssen.

Fazit

Basistarif und Standardtarif dienen dazu, Privatversicherten auch bei finanziellen Schwierigkeiten einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen. Dennoch unterscheiden sich beide Tarife erheblich.

Während der Basistarif grundsätzlich allen Privatversicherten offensteht und insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen absichert, richtet sich der Standardtarif ausschließlich an einen begrenzten Kreis langjährig Privatversicherter. Dafür ist er häufig günstiger und bietet unter anderem eine freie Arztwahl.

Vor einem Wechsel in einen Sozialtarif sollte jedoch immer geprüft werden, ob ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG die bessere Lösung darstellt. In vielen Fällen lassen sich dadurch Beiträge deutlich reduzieren, ohne dass auf den gewohnten Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung verzichtet werden muss.

Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

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