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Was kostet ein Familienzimmer im Krankenhaus?
Was kostet ein Familienzimmer im Krankenhaus? Diese Frage stellen sich viele werdende Eltern, die die ersten Tage nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Baby verbringen möchten. Ein Familienzimmer bietet Ruhe, Nähe und die Möglichkeit, als Familie anzukommen – ist aber in der Regel keine Kassenleistung. In diesem Experten-Artikel erfährst du, welche Kosten für ein Familienzimmer im Krankenhaus entstehen, wann die Krankenkasse zahlt, welche Rolle Zusatzversicherungen spielen und wie Mutter, Vater und Kind rund um die Geburt abgesichert sind.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Ein Familienzimmer im Krankenhaus kostet meist zwischen 50 und 100 Euro pro Tag, abhängig von Klinik und Verpflegung.
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Familienzimmer in der Regel nicht, da es sich um eine Wahlleistung handelt.
- Eine Kostenübernahme über PKV oder Krankenhaus-Zusatzversicherung ist nur bei passendem Tarif und erfüllter 8-monatiger Wartezeit möglich.
- Ein Familienzimmer ist nur nach der Geburt vorgesehen, während Rooming-in die Übernachtung eines Elternteils beim Kind bei späteren Krankenhausaufenthalten betrifft.
- Das Baby ist ab der Geburt krankenversichert, eine kostenlose Familienversicherung in der GKV ist jedoch nicht immer möglich.
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Welche Kosten im Zusammenhang mit der Geburt übernimmt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle Leistungen, die rund um die Geburt – ebenso wie davor und danach – als medizinisch notwendig gelten.
Diese Kosten müsst ihr in der Regel nicht selbst tragen:
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
- Geburtsvorbereitungskurse (ausschließlich für die Schwangere)
- Betreuung durch eine Hebamme in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett
- Kaiserschnitt
- Ambulante oder stationäre Entbindung
- Betreuung bei einer Hausgeburt oder im Geburtshaus
- Betreuung durch eine Beleghebamme (ohne Rufbereitschaft)
- Rückbildungskurs
Auch der übliche Eigenanteil von 10 Euro pro Krankenhaustag entfällt nach der Geburt.
Leistungen wie ein Einzelzimmer oder ein Familienzimmer sind hingegen meist nicht enthalten. Solche Angebote können zwar den Start als Familie erleichtern, werden von der gesetzlichen Krankenkasse aber in der Regel nicht übernommen. Diese zusätzlichen Angebote zählen zu den sogenannten Wahlleistungen.
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Wahlleistungen: Mehr Komfort gegen Aufpreis
Im Wochenbett zählen dazu zum Beispiel die Unterbringung im Zwei-, Einzel- oder Familienzimmer.
Die Höhe der Zuzahlung variiert je nach Klinik und bewegt sich meist zwischen etwa 30 Euro pro Nacht für ein Bett im Zweibettzimmer und rund 100 Euro für ein Einzelzimmer.
ℹ️ Kosten Familienzimmer Krankenhaus nach Geburt
Für ein Familienzimmer fallen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro pro Tag an – abhängig davon, welche Verpflegung für den Vater gebucht wird.
Diese Beträge dienen lediglich als Orientierung. Am besten informierst du dich direkt auf der Website der jeweiligen Klinik, da dort meist eine Übersicht aller Wahlleistungen inkl. Preise zu finden ist.
Zusatzleistungen der Krankenkasse
Zudem bieten einige gesetzliche Krankenkassen Zusatzleistungen oder Zuschüsse rund um Schwangerschaft und Geburt an. Ein kurzer Anruf bei der eigenen Kasse kann sich daher lohnen.
Die Kosten für ein Familienzimmer werden beispielsweise von der AOK NordWest über das 500-Euro-Gesundheitsbudget zu 80% übernommen.
💡 Tipp: Gib bereits bei der Anmeldung in der Klinik an, welche Wahlleistungen du nutzen möchtest – so steigen die Chancen, dass sie auch verfügbar sind.
Weitere Wahlleistungen
Weitere Wahlleistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt sind u.a.:
- individuelle Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft (IGeL)
- Rufbereitschaft einer Beleghebamme
- Teilnahme des Partners oder der Partnerin am Geburtsvorbereitungskurs
- alternative Angebote wie Hypnobirthing
- geburtsvorbereitende Akupunktur
- zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
- Betreuung durch eine Doula
Zusatzversicherung: 8 Monate Wartezeit beachten
Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung lassen sich viele Wahlleistungen ohne zusätzliche Kosten nutzen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Versicherung bereits vor Eintritt der Schwangerschaft abgeschlossen wurde.
Um zu verhindern, dass kurz vor der Geburt noch schnell eine Zusatzversicherung abgeschlossen und sofort genutzt wird, ist vertraglich eine Wartezeit von 8 Monaten vorgesehen.
Erst nach Ablauf dieser Frist übernimmt der Versicherer die Kosten einer Entbindung. Zudem ist für den Abschluss in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ebenfalls wichtig: Keine Krankenversicherung – auch keine private – kann ein bestimmtes Wunschzimmer garantieren. Die Vergabe der Zimmer hängt immer von der aktuellen Belegung der Klinik ab. Umgekehrt kann es aber auch passieren, dass du bei geringer Auslastung selbst als gesetzlich Versicherte ein Einzelzimmer erhältst – ganz ohne zusätzliche Kosten.
Familienzimmer in der privaten Krankenversicherung
Egal ob gesetzliche oder private Krankenversicherung, die Kosten rund um die Geburt für Mutter und Kind werden immer von der Krankenversicherung übernommen. Die Leistungen für Schwangerschaft in der privaten Krankenversicherung sind sogar noch deutlich umfangreicher, wie wir im verlinkten Artikel ausführlich erklärt haben.
Im Krankenhaus gibt es Unterschiede bei der Unterbringung (Einzelzimmer in der Regel nur in der PKV) und bei der Behandlung (Chefarzt nur in der PKV). Selbstzahler in der GKV können selbstverständlich auch die besseren Leistungen in Anspruch nehmen.
Anders als in der GKV kann die PKV des Vaters jedoch auch für die Unterbringung im Familienzimmer aufkommen. Der Versicherungsstatus der Mutter und des Kindes spielt dabei meist keine Rolle. Wenn im PKV-Tarif des Vaters die Unterbringung im Familienzimmer mitversichert ist, werden diese Kosten nach der Geburt übernommen (nur der Teil für den Vater).
Unterschied Familienzimmer und Rooming-in
Sowohl Rooming-in als auch ein Familienzimmer ermöglichen es Eltern, im Krankenhaus gemeinsam mit ihrem Kind zu sein.
Ein Familienzimmer steht jedoch ausschließlich für die Zeit nach der Geburt zur Verfügung. In diesem Fall kann der zweite Elternteil zusammen mit der Mutter und dem Neugeborenen im Krankenhaus oder im Geburtshaus übernachten.
Von Rooming-in wird gesprochen, wenn das Kind in den ersten Jahren stationär aufgenommen werden muss und ein Elternteil (nicht zwei Elternteile) beim Kind übernachten möchte bzw. muss.
Hier werden die Kosten bis zu einem bestimmten Alter (in der Regel bis zum vollendeten 9. Lebensjahr) in den meisten Fällen von der GKV und der PKV übernommen.
Rooming-in in der PKV
In der privaten Krankenversicherung ist die Altersgrenze für diese Leistung oft höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung, teilweise zum Beispiel bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
Welche Leistungen übernommen werden, hängt außerdem stark vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Teilweise ist die Kostenübernahme zeitlich begrenzt, etwa auf maximal 14 Tage. Während manche Tarife die Kosten für die Begleitperson vollständig erstatten, zahlen andere lediglich einen festen Zuschuss pro Tag, zum Beispiel 25 bis 30 Euro.
Krankenversicherung für das Baby
Kommt dein Baby früher als geplant zur Welt, ist das kein Problem: Es ist vom ersten Augenblick an krankenversichert – und zwar zunächst bei der Krankenkasse der Mutter.
Idealerweise informierst du die Krankenkasse zeitnah über die Geburt, was auch telefonisch möglich ist. Besteht eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird das Kind dort beitragsfrei mitversichert.
Etwas komplexer wird es, wenn die Eltern verheiratet sind und ein Elternteil privat, der andere gesetzlich versichert ist.
Verdient der privat versicherte Ehepartner mehr als der gesetzlich versicherte und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist eine kostenlose Familienversicherung für das Kind in der GKV nicht möglich.
In diesem Fall muss das Kind entweder privat versichert werden oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung einen eigenen Beitrag zahlen.
In der PKV gibt es die sogenannte Kindernachversicherung, wodurch die übliche Gesundheitsprüfung entfällt.
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