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Grad der Berufsunfähigkeit: Tabelle, Berechnung und Beispiele

Aktualisiert am 3. September 2026

Der Grad der Berufsunfähigkeit entscheidet darüber, ob du Leistungen aus deiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhältst. In den meisten Versicherungsverträgen besteht ein Anspruch auf die vereinbarte BU-Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst.

Eine verbindliche Tabelle, aus der sich der Grad der Berufsunfähigkeit allein anhand einer Erkrankung ablesen lässt, gibt es allerdings nicht. Entscheidend ist immer, wie sich die gesundheitliche Beeinträchtigung auf deinen konkreten Beruf und die zuletzt ausgeübten Tätigkeiten auswirkt.

Ein Bandscheibenvorfall kann deshalb bei einem Dachdecker zu einem sehr hohen Grad der Berufsunfähigkeit führen, während ein Büroangestellter mit derselben Diagnose seinen Beruf möglicherweise noch weitgehend ausüben kann.

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Was bedeutet der Grad der Berufsunfähigkeit?

Der Grad der Berufsunfähigkeit gibt an, in welchem Umfang du deinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls nicht mehr ausüben kannst.

Dabei wird nicht nur betrachtet, wie viele Arbeitsstunden noch möglich sind. Entscheidend ist vielmehr das gesamte berufliche Tätigkeitsbild.

Geprüft wird insbesondere:

Merke: Nicht die Diagnose entscheidet über die Berufsunfähigkeit, sondern ihre konkreten Auswirkungen auf deine berufliche Tätigkeit.

Grad der Berufsunfähigkeit: Tabelle zur Leistung der Versicherung

Die folgende Tabelle zeigt, welche Bedeutung der festgestellte Berufsunfähigkeitsgrad bei einem typischen Vertrag mit einer 50-Prozent-Klausel hat.

Grad der BerufsunfähigkeitBedeutung für die berufliche TätigkeitTypische Versicherungsleistung
unter 25%Nur einzelne oder untergeordnete Tätigkeiten sind eingeschränktIn der Regel keine BU-Rente
25%Spürbare Einschränkungen, der Beruf kann aber überwiegend weiter ausgeübt werdenIn der Regel keine BU-Rente
40%Erhebliche Einschränkungen, die vertragliche Leistungsschwelle wird jedoch noch nicht erreichtBei üblichen Tarifen keine BU-Rente
50%Mindestens die Hälfte des bisherigen beruflichen Leistungsvermögens ist entfallenRegelmäßig volle vereinbarte BU-Rente
60%Deutliche Einschränkung wesentlicher beruflicher TätigkeitenVolle BU-Rente
75%Nur noch ein geringer Teil des bisherigen Berufs kann ausgeübt werdenVolle BU-Rente
100%Der bisherige Beruf kann vollständig nicht mehr ausgeübt werdenVolle BU-Rente

Bei den meisten Verträgen handelt es sich nicht um eine gestaffelte Leistung. Das bedeutet: Bei 40% Berufsunfähigkeit wird häufig keine Rente gezahlt, während ab 50% bereits die volle vereinbarte BU-Rente fällig wird.

Beispiel: Hast du eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro vereinbart, erhältst du bei einem festgestellten BU-Grad von 50% normalerweise nicht nur 1.000 Euro, sondern die vollen 2.000 Euro.

Ob dies für deinen Vertrag gilt, hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab.

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Gibt es eine verbindliche Berufsunfähigkeitsgrad-Tabelle?

Nein. Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung existiert keine gesetzlich festgelegte Tabelle, die einer bestimmten Erkrankung automatisch einen bestimmten BU-Grad zuordnet.

Die Bewertung unterscheidet sich damit grundlegend vom Grad der Behinderung oder von festen Gliedertaxen in der privaten Unfallversicherung.

Tabellen können lediglich typische Fallkonstellationen veranschaulichen. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung.

Das liegt vor allem daran, dass dieselbe Erkrankung in unterschiedlichen Berufen vollkommen andere Folgen haben kann.

Grad der Berufsunfähigkeit: Tabelle mit Beispielen aus der Praxis

BerufErkrankung oder EinschränkungDenkbarer BU-GradAuswirkungen auf den Beruf
FlugbegleiterinAusgeprägte Angst- und Panikstörungbis zu 100%Sicherheitstätigkeiten, Kundenkontakt und Arbeiten unter Stress sind nicht mehr zuverlässig möglich
MalermeisterDauerhafte Einschränkung des Oberarmsetwa 75%Streichen, Schleifen, Spachteln und Arbeiten über Kopf sind erheblich eingeschränkt
NaturwissenschaftlerFortgeschrittene Arthrose der Händeetwa 50%Präzisionsarbeiten im Labor sind eingeschränkt, analytische Tätigkeiten bleiben teilweise möglich
BürokaufmannSchwerer Bandscheibenschadenetwa 50 bis 60%Längeres Sitzen und konzentriertes Arbeiten am Computer sind nur eingeschränkt möglich
ChirurgAusgeprägtes Zittern der Händebis zu 100%Operative Tätigkeiten können wegen fehlender Feinmotorik nicht mehr ausgeübt werden
DachdeckerBandscheibenvorfallhäufig über 50%Heben, Tragen, Bücken und Arbeiten in großer Höhe sind nicht mehr möglich
BerufskraftfahrerEpileptische Anfällehäufig über 50%Das sichere Führen eines Fahrzeugs ist nicht mehr möglich
KrankenpflegerSchwere Kniearthrosehäufig über 50%Langes Stehen, Umlagern und Heben von Patienten sind erheblich eingeschränkt
SteuerberaterSchwere Depression oder Burnoutje nach Ausprägung 50 bis 100%Konzentration, Entscheidungsfähigkeit, Mandantengespräche und Fristbearbeitung sind beeinträchtigt
FriseurKontaktallergie gegen Haarfarbenhäufig über 50%Der Kontakt mit zentralen Arbeitsstoffen des Berufs ist nicht mehr möglich

Diese Werte sind keine verbindlichen Vorgaben. Der tatsächliche BU-Grad kann je nach Tätigkeitsprofil, Krankheitsverlauf und Versicherungsvertrag deutlich abweichen.

Tabelle: Möglicher BU-Grad bei verschiedenen Erkrankungen

Auch eine nach Erkrankungen geordnete Tabelle kann lediglich Orientierung bieten.

ErkrankungDenkbarer BU-GradBesonders betroffene BerufeMögliche berufliche Auswirkungen
Depression50 bis 100%Führungskräfte, Berater, Lehrer, PflegekräfteKonzentrationsprobleme, Antriebslosigkeit, fehlende Belastbarkeit und Entscheidungsunfähigkeit
Multiple Sklerose50 bis 100%Handwerker, Lehrer, IT-BerufeEinschränkungen der Mobilität, Koordination und kognitiven Leistungsfähigkeit
Bandscheibenvorfallunter 50 bis 100%Handwerker, Pflegekräfte, BerufskraftfahrerSchmerzen, eingeschränkte Beweglichkeit sowie Probleme beim Sitzen, Heben oder Tragen
Rheuma50 bis 80%Schreiner, Friseure, MusikerSchmerzen, Kraftverlust und eingeschränkte Beweglichkeit der Hände oder Gelenke
Sehverlust auf einem Augeje nach Beruf 50 bis 100%Piloten, Fahrer, Chirurgen, GrafikerBeeinträchtigung des räumlichen Sehens und präziser Tätigkeiten
Herzinfarkt50 bis 100%körperlich Tätige, Polizisten, ManagerVerminderte Belastbarkeit, eingeschränkte Stresstoleranz und Leistungseinbußen
Tremorunter 50 bis 100%Chirurgen, Zahnärzte, MusikerEinschränkungen der Feinmotorik
Angststörung50 bis 100%Flugpersonal, Außendienst, FührungskräftePanikattacken, Vermeidungsverhalten und eingeschränkte soziale Belastbarkeit
Arthroseunter 50 bis 100%Handwerker, Pflegeberufe, LaborberufeSchmerzen und Einschränkungen bei körperlichen oder feinmotorischen Tätigkeiten

Wie wird der Grad der Berufsunfähigkeit berechnet?

Eine rein mathematische Berechnung nach Arbeitsstunden greift häufig zu kurz. Zwar spielt die zeitliche Verteilung der einzelnen Tätigkeiten eine wichtige Rolle. Besonders prägende oder unverzichtbare Aufgaben können jedoch stärker ins Gewicht fallen als ihr bloßer Zeitanteil.

Beispiel: Berechnung nach Zeitanteilen

Ein selbstständiger Handwerker hat vor Eintritt seiner Erkrankung folgende Tätigkeiten ausgeübt:

TätigkeitZeitanteil
Körperliche Arbeiten auf der Baustelle50%
Kundenberatung und Aufmaß20%
Angebots- und Rechnungserstellung15%
Mitarbeiterführung15%

Kann er die körperlichen Baustellentätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr ausführen, fallen bereits 50% seines bisherigen Tätigkeitsbildes weg.

Das kann grundsätzlich für das Erreichen der Leistungsschwelle ausreichen.

Allerdings prüft der Versicherer zusätzlich, ob eine zumutbare Umorganisation möglich ist. Bei einem Selbstständigen kann beispielsweise untersucht werden, ob er körperliche Tätigkeiten auf Mitarbeiter übertragen und sich selbst stärker auf Organisation, Beratung und Verwaltung konzentrieren kann.

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Können besonders wichtige Tätigkeiten stärker zählen?

Ja. Eine Tätigkeit kann für das Berufsbild besonders prägend sein, obwohl sie zeitlich weniger als 50% des Arbeitstags ausmacht.

Beispiel: Ein Chirurg verbringt möglicherweise einen erheblichen Teil seiner Arbeitszeit mit Patientengesprächen, Dokumentation und Visiten. Kann er wegen eines Tremors jedoch keine Operationen mehr durchführen, entfällt eine wesentliche und prägende Kerntätigkeit seines Berufs.

Eine rein zeitliche Betrachtung könnte deshalb zu einem falschen Ergebnis führen.

Wichtig: Es kommt nicht allein darauf an, wie lange eine Tätigkeit ausgeübt wurde. Maßgeblich ist auch, welche Bedeutung sie für das konkrete Berufsbild hatte.

Welche Faktoren bestimmen den BU-Grad?

Schwere der gesundheitlichen Einschränkung

Je stärker eine Krankheit die körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit einschränkt, desto eher wird ein hoher Berufsunfähigkeitsgrad erreicht.

Dabei sind unter anderem folgende Fragen relevant:

Konkreter Beruf

Dieselbe Erkrankung kann abhängig vom Beruf zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Eine Kontaktallergie gegen Haarfärbemittel kann für einen Friseur existenzbedrohend sein, während sie für einen Bürokaufmann kaum Auswirkungen auf die Berufsausübung hat.

Primäre und sekundäre Tätigkeiten

Primäre Tätigkeiten prägen das Berufsbild. Können diese nicht mehr ausgeübt werden, spricht dies regelmäßig für einen höheren Grad der Berufsunfähigkeit.

Sekundäre Tätigkeiten sind dagegen weniger bedeutend.

Ein Lkw-Fahrer, der nicht mehr fahren kann, verliert seine zentrale berufliche Tätigkeit. Kann er lediglich keine Ladung mehr sichern oder keine schriftlichen Tourberichte mehr erstellen, muss das nicht ausreichen, um einen BU-Grad von 50% zu erreichen.

Dauer der Einschränkung

Eine vorübergehende Erkrankung führt zunächst nur zur Arbeitsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit setzt nach den üblichen Versicherungsbedingungen voraus, dass die versicherte Person ihren Beruf voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50% ausüben kann.

Der maßgebliche Prognosezeitraum ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Häufig wird auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten abgestellt.

Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass du deinen Beruf vorübergehend nicht ausüben kannst. Das ist beispielsweise nach einer Operation oder bei einer akuten Erkrankung der Fall.

Berufsunfähigkeit liegt dagegen vor, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen voraussichtlich längerfristig bestehen und die vertraglich vereinbarte Schwelle erreicht wird.

Beispiel: Eine Erzieherin kann nach einer Bandscheibenoperation mehrere Monate arbeitsunfähig sein. Erholt sie sich vollständig und kann anschließend wieder arbeiten, liegt keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vor.

Bleibt sie dagegen langfristig außerstande, Kinder zu heben, am Boden zu arbeiten oder den körperlich anspruchsvollen Gruppenalltag zu bewältigen, kann Berufsunfähigkeit vorliegen.

Wer legt den Grad der Berufsunfähigkeit fest?

Zunächst prüft der Versicherer den Leistungsantrag anhand der eingereichten Unterlagen.

Dazu gehören insbesondere:

Der Versicherer kann zusätzliche Auskünfte oder Untersuchungen verlangen und einen medizinischen Gutachter beauftragen. Der Gutachter beurteilt die gesundheitlichen Einschränkungen. Die versicherungsrechtliche Entscheidung über den Leistungsanspruch trifft jedoch letztlich der Versicherer.

Kommt es zum Streit, kann der Grad der Berufsunfähigkeit in einem gerichtlichen Verfahren durch unabhängige Sachverständige überprüft werden.

Warum ist die Tätigkeitsbeschreibung so wichtig?

Die Tätigkeitsbeschreibung ist eines der wichtigsten Dokumente im BU-Leistungsantrag. Sie zeigt, wie dein Arbeitsalltag vor Eintritt der Erkrankung tatsächlich ausgesehen hat.

Eine zu allgemeine Beschreibung wie

reicht häufig nicht aus.

Besser ist eine konkrete Darstellung:

💡 Tipp: Die Beschreibung sollte einen typischen Arbeitstag vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen abbilden. Jede Tätigkeit sollte möglichst mit ihrem zeitlichen Anteil und ihrer Bedeutung für den Beruf angegeben werden.

Welche Rolle spielen psychische Erkrankungen?

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei Depressionen, Angststörungen oder Burnout ist die Bewertung jedoch anspruchsvoll.

Betroffene können äußerlich oft noch viele Tätigkeiten ausführen. Entscheidend ist deshalb, ob sie die erforderlichen Aufgaben noch zuverlässig, dauerhaft und in der notwendigen Qualität bewältigen können.

Relevant sind beispielsweise:

Bei einem Steuerberater oder einer Führungskraft können schwere Konzentrations- und Entscheidungsstörungen dazu führen, dass wesentliche Kernaufgaben nicht mehr verantwortungsvoll ausgeübt werden können.

Zählt eine tatsächliche Weiterarbeit gegen die Berufsunfähigkeit?

Nicht zwangsläufig. Manche Versicherte arbeiten trotz erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen weiter, reduzieren ihre Arbeitszeit oder erledigen nur noch einen Teil ihrer bisherigen Aufgaben.

Eine tatsächliche Weiterarbeit kann aber die Beurteilung beeinflussen. Der Versicherer wird regelmäßig prüfen:

Entscheidend ist das tatsächliche Leistungsvermögen und nicht allein die formale Fortführung des Arbeitsverhältnisses.

Was bedeutet konkrete und abstrakte Verweisung?

Abhängig vom Versicherungsvertrag kann der Versicherer prüfen, ob du eine andere Tätigkeit ausübst, die deiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Bei der konkreten Verweisung wird betrachtet, ob du tatsächlich einen neuen Beruf ausübst, der hinsichtlich Einkommen und sozialer Wertschätzung mit dem bisherigen Beruf vergleichbar ist.

Eine abstrakte Verweisung erlaubt dagegen theoretisch die Verweisung auf einen anderen Beruf, selbst wenn du ihn tatsächlich nicht ausübst. In modernen und leistungsstarken BU-Verträgen wird auf die abstrakte Verweisung in der Regel verzichtet.

Häufige Fehler beim BU-Leistungsantrag

Die Diagnose steht zu stark im Mittelpunkt

Ein ärztlicher Befund ist notwendig, reicht allein aber nicht aus. Es muss dargestellt werden, welche beruflichen Tätigkeiten wegen der Erkrankung nicht mehr möglich sind.

Die Tätigkeitsbeschreibung ist zu pauschal

Allgemeine Angaben wie „Büroarbeit“ oder „körperliche Arbeit“ ermöglichen keine belastbare Prüfung des BU-Grades.

Zeitanteile fehlen

Ohne zeitliche Gewichtung lässt sich kaum beurteilen, ob mindestens 50% des bisherigen Tätigkeitsbildes entfallen sind.

Restfähigkeiten werden nicht berücksichtigt

Ein vollständiger Antrag sollte nicht nur die ausgefallenen Tätigkeiten, sondern auch die weiterhin möglichen Aufgaben darstellen.

Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden gleichgesetzt

Eine lange Krankschreibung ist ein wichtiges Indiz, beweist aber nicht automatisch eine Berufsunfähigkeit.

Fazit: Der Grad der Berufsunfähigkeit ist immer individuell

Der Grad der Berufsunfähigkeit lässt sich nicht allein anhand einer Diagnose bestimmen. Eine verbindliche Tabelle für Erkrankungen oder Berufe gibt es nicht.

Die wichtigste Schwelle liegt bei den meisten Versicherungsverträgen bei 50%. Wird sie erreicht, erhältst du regelmäßig die volle vereinbarte BU-Rente. Unterhalb dieser Grenze besteht bei klassischen Verträgen häufig kein Leistungsanspruch.

Die Tabellen in diesem Beitrag bieten deshalb lediglich eine erste Orientierung. Entscheidend sind immer die konkrete gesundheitliche Einschränkung, der zuletzt ausgeübte Beruf, die Bedeutung der ausgefallenen Tätigkeiten und die Dauer der Beeinträchtigung.

Besonders wichtig ist eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung. Sie verbindet die medizinische Diagnose mit den tatsächlichen Anforderungen des Berufs und bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Feststellung des Berufsunfähigkeitsgrads.

Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

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