Private Krankenversicherung Elternzeit Beamte – alle Infos
Die private Krankenversicherung für Beamte in der Elternzeit wirft viele Fragen auf: Bleibt der Beihilfeanspruch bestehen? Sinken die PKV-Beiträge? Gibt es einen Zuschuss vom Dienstherrn? Und ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV möglich?
Grundsätzlich gilt: Während der Elternzeit bleibst du als Beamter weiterhin beihilfeberechtigt und privat krankenversichert. In vielen Fällen erhöht sich der Beihilfesatz sogar – was deine PKV-Kosten spürbar senken kann. Gleichzeitig gibt es je nach Bundes- oder Landesregelung zusätzliche Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Du hast als Beamter Anspruch auf Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr deines Kindes, kannst bis zu 24 Monate bis zum 8. Geburtstag übertragen und – wenn dienstlich nichts dagegenspricht – bis zu 32 Stunden in Teilzeit arbeiten.
- Dein Beihilfeanspruch bleibt während der Elternzeit bestehen und steigt in den meisten Fällen von 50 auf 70%.
- Durch den erhöhten Beihilfesatz sinken deine PKV-Kosten, da nur noch 30 statt 50% abgesichert werden müssen. Nach der Elternzeit erfolgt wieder die Umstellung auf 50% (bei zwei Kindern bleibt es häufig bei 70%).
- Du erhältst – je nach Regelung, zum Beispiel beim Bund – einen Zuschuss von 31 Euro monatlich (bei Einhaltung der Einkommensgrenze) oder bis Besoldungsgruppe A8 sogar eine vollständige Erstattung, musst diesen aber aktiv beantragen.
- Dein Kind kann nur unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen beitragsfrei in der GKV familienversichert werden, während die PKV für Kinder vergleichsweise günstig ist (oft nur 20% abzusichern, ca. 50 Euro monatlich) und bessere Leistungen bietet, wobei eine Nachversicherung in der Regel innerhalb von 2 Monaten ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.
Alle Infos zur privaten Krankenversicherung für Beamte im Video
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Elternzeit bei Beamten
In der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) ist für Beamte das Folgende geregelt:
- Du hast ab der Geburt deines Kindes bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Anspruch auf Elternzeit.
- Bis zu 24 Monate kannst du auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag deines Kindes übertragen (bei Geburt ab dem 01.07.2015).
- Außerdem könnt ihr als Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Je nach geltender Bundes- oder Landesverordnung kannst du während der Elternzeit auch in Teilzeit arbeiten. Wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegen sprechen, sind bis zu 32 Stunden pro Monat möglich.
Beihilfeanspruch während der Elternzeit
Das Wichtigste zuerst: Dein Beihilfeanspruch bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen – egal, ob für dich die Bundes- oder eine Landesregelung gilt. In den meisten Fällen erhöht sich der Beihilfesatz in dieser Zeit sogar von 50 auf 70%.
In manchen Fällen erhältst du zusätzlich zur Beihilfe deines Dienstherrn sogar einen Zuschuss zu deiner privaten Krankenversicherung (PKV).
PKV für Beamte in der Elternzeit
Auch während der Elternzeit bleibst du in der privaten Krankenversicherung für Beamte versichert.
Du musst keinen neuen Tarif abschließen, sondern behältst deine bestehende Restkostenversicherung. Sollte sich dein Beihilfeanspruch jedoch von 50 auf 70% erhöhen, musst du das deiner PKV mitteilen.
PKV-Kosten für Beamte in der Elternzeit
Die PKV-Kosten für Beamte sinken, da nur noch 30 statt 50% über die PKV abgesichert werden müssen. Wenn du vor der Elternzeit beispielsweise 400 Euro für eine 50-prozentige Absicherung gezahlt hast, sinken deine Kosten während der Elternzeit auf 240 Euro für eine 30-prozentige Absicherung. Nach der Elternzeit sinkt der Beihilfeanspruch wieder auf 50% (bei zwei oder mehr Kindern bleibt der Anspruch in der Regel bei 70%). Auch das musst du deiner PKV zeitnah mitteilen, sodass der Tarif wieder umgestellt werden kann.
Oftmals stellt dir der Dienstherr zu Beginn der Elternzeit ein Schreiben über den Beginn und das Ende aus, welches du an deinen PKV-Versicherer weiterleiten kannst, sodass dieser die Absicherung senken und zum richtigen Zeitpunkt wieder erhöhen kann.
Wichtig: Eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über deinen Partner ist in dieser Zeit nicht möglich. Da dein Beihilfeanspruch bestehen bleibt, läuft dein PKV-Vertrag ganz normal weiter.
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Zuschuss zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit
Beim Bund und in einigen Bundesländern hast du während der Elternzeit Anspruch auf einen Zuschuss zu deiner privaten Krankenversicherung. Die genauen Regelungen stehen in der jeweils gültigen Verordnung. Für Bundesbeamte gilt aktuell:
- Du bekommst während der Elternzeit einen Zuschuss von bis zu 31 Euro pro Monat, wenn deine Dienst- oder Anwärterbezüge vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze der GKV (2026: 77.400 Euro brutto pro Jahr) nicht überschritten haben oder nicht überschritten hätten.
- Wenn du Bezüge bis einschließlich Besoldungsgruppe A8 erhältst oder Beamtenanwärter bist, können dir die Beiträge zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit sogar vollständig erstattet werden.
Elternzeit: Beamte haben es besser als Angestellte
Damit bist du als Beamter in der Elternzeit besser gestellt als viele Angestellte. Arbeitnehmer müssen ihre PKV-Beiträge während der Elternzeit in voller Höhe selbst zahlen, weil der Arbeitgeberzuschuss wegfällt. Beamte müssen hingegen weniger zahlen, weil sich der Beihilfeanspruch erhöht.
Weitere Einschränkungen beim 31 Euro PKV-Zuschuss
Zuschussfähig sind die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Nicht bezuschusst werden hingegen zusätzliche Tarife, die über die Beihilfe hinausgehen – zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus, Krankenhaustagegeld oder Tarife zum Ausschluss der Selbstbeteiligung. Das gilt auch für Anwartschaftstarife.
Wichtig: Den Zuschuss bekommst du nicht automatisch. Du musst ihn bei deiner zuständigen Bezugsstelle beantragen. Zusätzlich brauchst du einen offiziellen Nachweis deines Krankenversicherers über die genaue Beitragshöhe. Eine einfache Kopie des Versicherungsscheins reicht dafür nicht aus.
Tipp: Kümmere dich frühzeitig um die Krankenversicherung deines Kindes
Dein Neugeborenes kannst du entweder gesetzlich oder privat versichern – vorausgesetzt, ein Elternteil ist in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung der GKV
Die kostenlose Familienversicherung in der GKV greift allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie ist nur möglich, wenn dein Einkommen als verbeamteter Elternteil unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und du gleichzeitig weniger verdienst als der gesetzlich versicherte Elternteil. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss dein Kind privat oder gegen Beitrag freiwillig gesetzlich versichert werden.
PKV für Kinder von Beamten ist sehr günstig
Die GKV hat den Vorteil, dass dein Kind beitragsfrei mitversichert ist. In der privaten Krankenversicherung braucht dein Kind dagegen einen eigenen Vertrag mit einem eigenen Beitrag.
Allerdings sind Kinder in der PKV sehr günstig versicherbar, da ein Beihilfeanspruch von in der Regel 80% besteht. Somit müssen nur noch 20% über die PKV abgesichert werden, was in einem Top-Tarif zu monatlichen Kosten von ca. 50 Euro führt.
Außerdem sind die Leistungen – je nach Tarif – deutlich umfangreicher als in der GKV. Du kannst zum Beispiel bessere Krankenhausleistungen, Heilpraktikerbehandlungen oder Kieferorthopädie mit absichern.
Deshalb kann es sinnvoll sein, selbst dann über eine private Absicherung nachzudenken, wenn eigentlich ein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung besteht.
Über die Kindernachversicherung kann das Kind innerhalb von in der Regel 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung im gleichen Versicherungsschutz wie das Elternteil versichert werden.
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