Wird die private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar?
In den Medien ist immer wieder die Rede davon, dass die private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar sei. In dieser Absolutheit stimmt die Aussage allerdings nicht. Denn als Versicherte oder Versicherter kannst du steigenden Beiträgen im Rahmen der Vertragsgestaltung entgegenwirken. So kann sogar die Situation eintreten, dass die private Krankenversicherung im Alter günstiger wird.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Die PKV wird im Alter nicht automatisch teurer. Grundsätzlich steigen aber auch hier – analog zur gesetzlichen Krankenkasse – die Beiträge. Grund dafür sind medizinischer Fortschritt und steigende Behandlungskosten.
- Mit Rentenbeginn fallen Krankentagegeld sowie der 10-prozentige Beitragszuschlag fürs Alter (bereits ab 60) weg. Das vermindert erstmal die Beiträge.
- Der Versicherer federt Beitragssteigerungen im Alter durch sogenannte Altersrückstellungen ab. Diese Rückstellungen nutzt er später, um die Beiträge zu „subventionieren“ – und damit zu senken.
- Beziehst du eine gesetzliche Rente, kannst du einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt quasi den „Arbeitgeberanteil“.
- Auch im Alter ist ein Tarifwechsel möglich. Hier kannst du erheblich Beiträge sparen, wenn du es richtig anstellst.
- Warum steigen die Beiträge in der PKV überhaupt?
- Wie du als Rentner deinen Krankenversicherungsbeitrag ermitteln kannst
- Tipps zur Senkung der PKV-Beiträge im Alter
- Vorsorge ist alles: So kannst du dich schon heute aufs Alter vorbereiten
- Ich möchte meine PKV im Alter wechseln. Geht das?
- Im Notfall: Basis-, Standard- und Notlagentarif der PKV
- „Ausweg GKV“ – komme ich aus der PKV wieder raus?
Alle Infos zur privaten Krankenversicherung im Video
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Warum steigen die Beiträge in der PKV überhaupt?
Um zu verstehen, wie Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung zustande kommen, ist etwas Grundwissen zum Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung erforderlich.
Gesetzliche Krankenversicherung
Im gesetzlichen System zahlt jede Person einen einkommensabhängigen Beitrag. Der individuelle Gesundheitszustand oder das Alter spielen indes keine Rolle.
Zudem wird das Umlageverfahren angewendet, was bedeutet, dass die aktuell eingezahlten Beiträge der Versicherten direkt verwendet werden, um die aktuellen Gesundheitskosten aller Versicherten zu bezahlen.
Private Krankenversicherung
Im Gegensatz dazu gilt in der PKV das Kapitaldeckungsverfahren, was bedeutet, dass Beitragseinnahmen gewinnbringend angelegt werden. Aus diesem angesparten Kapital werden später die Leistungen für die Versicherten finanziert.
Der PKV-Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang des Tarifs. Je jünger und gesünder du bist, desto günstiger ist der Einstieg in die private Krankenversicherung in der Regel für dich.
Durch die einkommensunabhängige Beitragsberechnung bleiben die Kosten im Alter konstant, auch wenn durch eine geringe Rente weniger Geld zur Verfügung steht.
Gemeinsamkeit
Die Bevölkerung wird immer älter (demografischer Wandel). Gleichzeitig steigen die Gesundheitskosten und es kommen weniger junge Beitragszahler hinzu. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg der Beiträge.
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Wie du als Rentner deinen Krankenversicherungsbeitrag ermitteln kannst
Auch im Ruhestand richtet sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach deinem Einkommen, in den meisten Fällen also nach deiner Rente. Dieses Thema haben wir in diesem Beitrag bereits ausführlicher beleuchtet.
Die private Krankenversicherung ist indes unabhängig vom Renteneintritt. Am Beitrag ändert sich also nichts, außer
- Beitragszuschlag: Der 10-prozentige gesetzliche Zuschlag, der den Alterungsrückstellungen zugeführt wurde, fällt mit dem vollendeten 60. Lebensjahr weg.
- Krankentagegeld: Der Teil deiner Beiträge, der auf das Krankentagegeld entfiel, muss ab Rentenbeginn ebenfalls nicht mehr gezahlt werden. Da du nicht mehr berufstätig bist, gibt es bei Krankheit auch keinen Einkommensausfall.
- Beitragssenkung: Sobald du das 65. Lebensjahr vollendet hast, werden die angesparten Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag gezielt zur Beitragsstabilisierung genutzt (ab 80 zur Beitragssenkung).
Diese Faktoren kannst du bei deinem PKV-Beitrag also bereits heute (zumindest grob) berücksichtigen.
PKV-Zuschuss für Rentner
Als gesetzliche Rentnerin oder gesetzlicher Rentner beteiligt sich die Rentenversicherung außerdem – auf Antrag – an den Beiträgen. Grundsätzlich stehen dir hier 8,75% deiner Rente als PKV-Zuschuss zu. Maximal werden auf diese Weise jedoch 50% des tatsächlichen Beitrages von der DRV erstattet. Hier ist der Zuschuss also gedeckelt.
Beispiel: Du bekommst 2.000 Euro Rente und zahlst für deine PKV monatlich 800 Euro. Der PKV-Zuschuss liegt bei 175 Euro (2.000 * 8,75%) und nicht bei 400 Euro.
Tipps zur Senkung der PKV-Beiträge im Alter
Zusammengefasst kannst du also erstmal Folgendes tun, um deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter zu senken:
- Achte darauf, dass Krankentagegeld und Beitragszuschlag weggefallen sind. Falls das nicht passiert, frag beim Versicherer nach.
- Beantrage den Beitragszuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung. Im Jahr 2026 liegt er bei 8,75% deiner Rente.
- Prüfe, ob du in einen anderen Tarif mit (bestenfalls) gleichbleibenden Leistungen wechseln kannst.
- Prüfe deinen Versicherungsvertrag auf (wirklich) unnötige Zusatzleistungen und streich diese gegebenenfalls.
Achtung: Einen Wechsel in den Standard-, Basis- oder Notlagentarif solltest du nur in Erwägung ziehen, wenn es finanziell gar nicht anders geht. Denn hier hast du spürbar schlechtere Leistungen, als es in der PKV normalerweise der Fall ist. Teilweise liegen diese sogar unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse.
Vorsorge ist alles: So kannst du dich schon heute aufs Alter vorbereiten
Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es bereits heute Möglichkeiten, hohe oder steigende Beiträge im Alter abzufedern. Die Versicherer bieten hierzu entsprechende Tarife oder Tarifbausteine an. Diese kannst du in deinen Vertrag mit aufnehmen. Dadurch wird er zwar etwas teurer, „hintenraus“ kommt dann aber die (meist spürbar höhere) Entlastung beim Beitrag.
Beitragsentlastungstarif
Der entsprechende Tarif wird bei fast allen Versicherungsgesellschaften als Beitragsentlastungstarif bezeichnet. Er funktioniert so:
Du vereinbarst mit dem Versicherer ein Zielalter (etwa 65 Jahre) und eine gewünschte Entlastung (etwa 200 Euro pro Monat). Der Versicherer garantiert dir dann, mit deinem 65. Geburtstag deinen Beitrag pro Monat um 200 Euro zu reduzieren.
Für diese „Zusatzversicherung“ zahlst du dann heute eine höhere Prämie. Die PKV wird also teurer, damit sie im Alter günstiger wird. Bedenke dabei aber, dass du gerade im Alter vielleicht ein niedrigeres Einkommen hast als heute. Das Geld ist dann meist gut investiert.
Alternative zum Beitragsentlastungstarif
Baue gezielt Vermögen auf, etwa mit ETFs, um dieses Vermögen im Alter zur „Quersubventionierung“ deiner Beiträge in der PKV zu nutzen. Steigen die Beiträge doch nicht so stark oder sind sie für dich gut zu stemmen, kannst du das ETF-Vermögen anderweitig nutzen.
Eine sehr gute Option dafür ist eine Rürup Rente, mit welcher du steueroptimiert in ETFs investieren kannst.
Ich möchte meine PKV im Alter wechseln. Geht das?
Kurze Antwort: Ja, das ist möglich, und zwar auf zwei Weisen:
- Interner Tarifwechsel (du bleibst beim selben Versicherer): Du hast hierfür ein gesetzliches Wechselrecht (§ 204 VVG). Der Versicherer muss dir den Wechsel also ermöglichen, wenn du danach fragst (unter Mitnahme der gesamten Alterungsrückstellungen). Bei Mehrleistungen im neuen Tarif ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, was einen Mehrleistungsverzicht zur Folge haben kann.
- Externer Tarifwechsel (du wechselst das Versicherungsunternehmen): Auch das ist möglich, allerdings nur mit erneuten Gesundheitsfragen und einer möglicherweise entsprechend schlechteren Einstufung. Oftmals ist im Alter aufgrund des schlechten Gesundheitszustands gar kein PKV-Wechsel mehr möglich. Außerdem kannst du die bislang aufgebauten Alterungsrückstellungen nur in Höhe des Basistarifs mitnehmen (sogenannter Übertragungswert).
Unser Tipp daher: Prüf immer erst den internen Tarifwechsel. Du kannst parallel bereits Angebote anderer Versicherer einholen, solltest eine erneute Gesundheitsprüfung aber möglichst vermeiden. Eine Ausnahme gilt natürlich, wenn keinerlei relevante Behandlungen oder Erkrankungen vorliegen bzw. vorlagen.
Im Notfall: Basis-, Standard- und Notlagentarif der PKV
Möglicherweise ist die private Krankenversicherung auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten tatsächlich „unbezahlbar“ für dich. Für solche Fälle muss der Versicherer bestimmte Tarife anbieten und dir auch einen Wechsel in diese ermöglichen, wenn du ihn beantragst. Wir geben dir einen Überblick darüber, was hinter den einzelnen Optionen steckt.
Der Basistarif der PKV
Der Basistarif ist ein Tarif, der weitgehend an die gesetzliche Krankenversicherung angeglichen ist. Du bist im Basistarif zwar weiterhin Privatpatientin oder Privatpatient, viele „PKV-typischen“ Leistungen wie Chefarztbehandlung, umfangreiche Zahnleistungen etc. fallen aber weg bzw. sind von dir aus eigener Tasche zu bezahlen.
Im Gegenzug zu diesen Einschränkungen ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt. Für eine private Krankenversicherung im Basistarif darf der Versicherer im Jahr 2026 damit maximal 1.017,19 Euro pro Monat verlangen (zzgl. Pflegeversicherung).
Außerdem gilt: Bist du im Sinne des Sozialrechts hilfsbedürftig, kann der Beitrag auf die Hälfte dieses Höchstbetrages reduziert werden. Ist selbst das für dich nicht finanzierbar, übernimmt ggf. das Sozialamt die Prämien.
Der Standardtarif
Der Standardtarif steht dir nur zur Verfügung, wenn du bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert warst. Hier ist der Beitrag auf 848,63 Euro pro Monat begrenzt (Stand: 2026). Die Pflegepflichtversicherung kommt allerdings noch hinzu.
Auch der Standardtarif ist hinsichtlich der Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar. Bestehende Alterungsrückstellungen rechnet der Versicherer auf den Beitrag an bzw. nutzt er zur Reduzierung des Beitrages.
Der Notlagentarif der privaten Krankenversicherung
Anders als Basis- und Standardtarif, steht dir der Notlagentarif der PKV nicht immer für einen Wechsel zur Verfügung. Er greift vielmehr automatisch und nur dann, wenn du mit mehreren Beiträgen im Rückstand bist.
Die Leistungen der PKV beschränken sich im Notlagentarif auf „echte“ Notfälle wie akute Erkrankungen und Schmerzen, Schwangerschaft sowie andere, absolut notwendige Behandlungen.
Hast du den Beitragsrückstand ausgeglichen, wechselst du automatisch wieder zurück in den vorherigen, regulären Tarif. Hierüber wird dich dein Versicherer allerdings vorher informieren.
„Ausweg GKV“ – komme ich aus der PKV wieder raus?
Grundsätzlich kannst du bis zum vollendeten 55. Lebensjahr vergleichsweise einfach aus der PKV zurück in die GKV wechseln. Danach wird es aber deutlich schwerer. Konkret gibt es hier vor dem 55. Geburtstag folgende Möglichkeiten:
- Versicherungspflicht herstellen: Entsteht eine Versicherungspflicht in der GKV, etwa weil dein Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wirst du automatisch wieder in der GKV versichert und musst die PKV verlassen (Befreiung von der GKV-Pflicht ist unter Umständen möglich).
- Selbständigkeit aufgeben: Gibst du die Selbständigkeit auf und wirst Arbeitnehmer, musst du ebenfalls in die GKV zurück. Das gilt aber nur, wenn du als Angestellter ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielst.
- Familienversicherung: Bei einem Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze (565 Euro pro Monat oder 603 Euro bei Minijob) kannst du dich bei deinem Ehe- oder Lebenspartner familienversichern. Auch dann bist du wieder in der gesetzlichen Krankenkasse.
Bist du bereits 55 Jahre oder älter und warst in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert, bleibt die private Krankenversicherung bestehen. Du kommst dann nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück.
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