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Loss of Licence Versicherung: Schutz für Piloten

Aktualisiert am 7. Oktober 2026

Für Piloten kann bereits eine gesundheitliche Einschränkung das Ende der fliegerischen Karriere bedeuten. Denn für die berufliche Tätigkeit genügt es nicht, grundsätzlich arbeitsfähig zu sein. Piloten müssen zusätzlich die vorgeschriebene flugmedizinische Tauglichkeit erfüllen.

Genau hier setzt die Loss of Licence Versicherung, kurz LoL-Versicherung, an. Sie wird auch als Fluguntauglichkeitsversicherung oder Lizenzverlustversicherung bezeichnet und soll Piloten finanziell absichern, wenn sie ihre fliegerische Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

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Was ist eine Loss of Licence Versicherung?

Die Loss of Licence Versicherung ist eine besondere Form der Absicherung für Personen, deren Beruf von einer gesundheitlichen Lizenz bzw. Tauglichkeit abhängt. Dazu zählen vor allem Piloten und Flugschüler, aber auch Fluglotsen und Flugbegleiter.

Verliert ein Verkehrspilot aus gesundheitlichen Gründen die erforderliche flugmedizinische Tauglichkeit, kann er seinen bisherigen Beruf möglicherweise nicht mehr ausüben. Das kann selbst dann gelten, wenn er gesundheitlich durchaus noch in der Lage wäre, zahlreiche andere Tätigkeiten auszuführen.

Eine passende Loss of Licence Versicherung soll die daraus entstehende finanzielle Lücke absichern.

In Deutschland wird der Schutz häufig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer zusätzlichen Loss-of-Licence- bzw. Fluguntauglichkeitsklausel umgesetzt.

Was bedeutet Loss of Licence?

„Loss of Licence“ bedeutet wörtlich übersetzt „Verlust der Lizenz“.

Im Versicherungsbereich ist damit bei Piloten insbesondere die Situation gemeint, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für die weitere berufliche Tätigkeit als Pilot nicht mehr erfüllt werden.

Für Verkehrspiloten spielt dabei die Tauglichkeitsklasse 1 (Medical Class 1) eine zentrale Rolle.

Fällt die erforderliche flugmedizinische Tauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen weg, kann ein Pilot seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben.

Genau dieses spezielle Berufsrisiko soll eine gute Loss of Licence Versicherung erfassen.

Verkehrspilot oder Berufspilot: Wo liegt der Unterschied?

Dabei unterscheiden Versicherer grundsätzlich zwischen Verkehrspiloten und Berufspiloten. Diese Unterscheidung kann entscheidend dafür sein, ob und in welcher Form eine Loss of Licence Versicherung abgeschlossen werden kann.

Verkehrspiloten sind aus Sicht der Versicherer in der Regel Piloten, die für ein Unternehmen tätig sind, dessen Geschäftszweck der gewerbsmäßige Transport von Personen oder Fracht auf dem Luftweg ist.

Als Berufspiloten werden dagegen häufig Piloten eingeordnet, die zwar beruflich fliegen, aber nicht für eine klassische Fluggesellschaft mit diesem Geschäftszweck tätig sind. Dazu können beispielsweise Piloten eines Private Owners, Ambulanzpiloten oder Piloten im Rettungsflug gehören.

Wer kann eine Loss of Licence Versicherung abschließen?

Für Verkehrspiloten besteht vergleichsweise häufig die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Loss-of-Licence-Klausel abzuschließen. Bei anderen Berufspiloten kann die Auswahl dagegen deutlich eingeschränkter sein.

Hinzu kommt: Auch bei Verkehrspiloten ist der Abschluss nicht immer uneingeschränkt möglich. Versicherer können beispielsweise Anforderungen an den Arbeitgeber, die Fluggesellschaft oder die Beschäftigungsstruktur stellen. Teilweise werden nur Piloten bestimmter Fluggesellschaften oder definierter Arbeitgebergruppen versichert.

Wo kann man eine Loss of Licence Versicherung abschließen?

Eine Loss of Licence Versicherung wird häufig über spezialisierte Sonderkonzepte für Luftfahrtberufe abgeschlossen. Solche Lösungen werden beispielsweise über Albatros oder ATC Guard (v.a. Fluglotsen) angeboten.

Daneben bieten auch einzelne Versicherer (zum Beispiel Allianz) eigene Lösungen für Piloten an. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der konkreten Tätigkeit, der gewünschten Leistung und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Warum reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten möglicherweise nicht?

Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung leistet typischerweise, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu einem bestimmten Grad – häufig mindestens 50% – nicht mehr ausüben kann.

Bei Piloten besteht jedoch eine Besonderheit. Schon der Verlust der erforderlichen flugmedizinischen Tauglichkeit kann dazu führen, dass sie nicht mehr fliegen dürfen.

Beispiel

Ein Verkehrspilot entwickelt eine gesundheitliche Einschränkung.

Im Alltag ist er weiterhin weitgehend leistungsfähig. Auch verschiedene Tätigkeiten am Boden könnte er problemlos erledigen.

Die Anforderungen für sein Medical Class 1 erfüllt er jedoch nicht mehr.

Damit kann er seine bisherige Tätigkeit als Verkehrspilot nicht mehr ausüben.

Eine speziell formulierte Loss-of-Licence-Klausel kann für einen solchen Fall einen klareren Leistungsauslöser vorsehen als eine gewöhnliche BU-Definition.

Wichtig: Nicht jede als Piloten-BU oder Loss of Licence Versicherung angebotene Police enthält identische Bedingungen. Entscheidend ist immer die konkrete Klausel.

Wann zahlt die Loss of Licence Versicherung?

Wann die Versicherung tatsächlich leistet, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Eine leistungsstarke Loss-of-Licence-Klausel kann beispielsweise darauf abstellen, dass der versicherte Pilot aus gesundheitlichen Gründen die für seine Tätigkeit erforderliche Tauglichkeitsklasse 1 nicht mehr erfüllt und die Flugdienstuntauglichkeit für einen definierten Zeitraum besteht.

Als Ursachen können je nach Vertrag beispielsweise Krankheit oder Unfall berücksichtigt werden.

Der Versicherungsfall sollte möglichst eindeutig definiert sein.

Denn Formulierungen wie „flugdienstuntauglich“, „dauernd fluguntauglich“ oder der konkrete „Verlust der Tauglichkeitsklasse 1“ können versicherungsrechtlich unterschiedliche Voraussetzungen bedeuten.

Vorübergehende oder dauerhafte Fluguntauglichkeit?

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Frage, wie lange die Fluguntauglichkeit bestehen muss.

Manche Versicherungsbedingungen arbeiten beispielsweise mit einem konkreten Prognosezeitraum. Danach kann der Versicherungsfall vorliegen, wenn die Flugdienstuntauglichkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen wird bzw. bereits über diesen Zeitraum bestanden hat.

Andere Klauseln können strengere Voraussetzungen enthalten und beispielsweise eine voraussichtlich dauerhafte Fluguntauglichkeit verlangen.

Für dich als Pilot ist ein klar definierter Zeitraum grundsätzlich transparenter als eine schwer einzuschätzende Voraussetzung einer dauerhaften Fluguntauglichkeit.

Welche Leistung erhält ein Pilot?

Die konkrete Leistung hängt vom abgeschlossenen Vertrag ab.

Je nach Ausgestaltung kann eine Loss of Licence Versicherung beispielsweise eine monatliche Rente zahlen. Daneben existieren auch Konzepte mit Kapitalleistungen, welche jedoch nicht zu empfehlen sind.

Beispiel

Ein Pilot hat eine monatliche Absicherung von 4.000 Euro vereinbart.

Mit 38 Jahren verliert er aufgrund einer versicherten Erkrankung seine erforderliche flugmedizinische Tauglichkeit.

Sind die Voraussetzungen der Loss-of-Licence-Klausel erfüllt, erhält er die vereinbarte Leistung nach Maßgabe des Vertrags.

Damit kann zumindest ein Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens aufgefangen werden.

Gerade bei Piloten ist die Höhe der Absicherung wichtig, weil das zukünftige Arbeitseinkommen über mehrere Jahrzehnte einen erheblichen Wert darstellen kann.

Worauf solltest du bei einer Loss of Licence Versicherung achten?

Bei einer LoL-Versicherung kommt es besonders stark auf die Versicherungsbedingungen an.

Folgende Punkte solltest du genau prüfen:

KriteriumDarauf solltest du achten
LeistungsauslöserWann gilt der Pilot als flugdienstuntauglich?
Medical Class 1Ist der Verlust der erforderlichen Tauglichkeit eindeutig erfasst?
PrognosezeitraumWie lange muss die Fluguntauglichkeit voraussichtlich bestehen?
RentenhöheReicht die Leistung zur Absicherung deiner laufenden Kosten?
VersicherungsdauerBis zu welchem Alter besteht der spezielle LoL-Schutz?
VerweisungKann der Versicherer dich auf eine andere Tätigkeit verweisen?
ArbeitgeberwechselBleibt der Schutz bei einem Wechsel der Airline bestehen?
psychische ErkrankungenBestehen besondere Ausschlüsse?
NachprüfungUnter welchen Voraussetzungen kann die Leistung wieder eingestellt werden?

Gerade diese Details können darüber entscheiden, ob im Ernstfall tatsächlich eine Leistung gezahlt wird.

Arbeitgeberwechsel kann problematisch sein

Piloten wechseln im Laufe ihres Berufslebens möglicherweise die Fluggesellschaft.

Deshalb solltest du bereits beim Abschluss prüfen, ob die Loss-of-Licence-Klausel an einen bestimmten Arbeitgeber gekoppelt ist (zum Beispiel an die Fluggesellschaft, wo du beim Abschluss der Versicherung beschäftigt warst).

Bei ungünstigen Vertragsbedingungen kann der besondere Versicherungsschutz bei einem Arbeitgeberwechsel entfallen oder von einer erneuten Prüfung des Versicherers abhängig sein. Je nach Vertrag muss der Wechsel außerdem dem Versicherer angezeigt werden.

Verweigert der Versicherer die Fortführung des Schutzes, kann eine neue Absicherung notwendig werden. Das ist problematisch, wenn sich seit dem ursprünglichen Abschluss der Gesundheitszustand verschlechtert hat oder das höhere Eintrittsalter zu deutlich höheren Beiträgen führt. Auch Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung sind dann möglich.

Besser sind Bedingungen, bei denen der Schutz unter klar definierten Voraussetzungen auch beim Wechsel zu einer anderen Fluggesellschaft fortbesteht.

Vorsicht bei Wechsel in Teilzeit

Problematisch können auch Loss-of-Licence-Klauseln sein, bei denen der besondere Schutz nur während eines unbefristeten Vollzeitbeschäftigungsverhältnisses gilt.

Ändert sich das Arbeitsverhältnis, muss dies je nach Vertragsbedingungen dem Versicherer angezeigt werden. Wechselt ein Pilot beispielsweise von Vollzeit in Teilzeit, kann die Loss-of-Licence-Absicherung davon abhängig sein, ob der Versicherer einer Fortführung zustimmt.

Im ungünstigsten Fall entfällt der bestehende Versicherungsschutz und der Pilot muss sich neu absichern.

Das kann erhebliche Nachteile haben: Seit dem ursprünglichen Abschluss können sich Gesundheitszustand und Eintrittsalter verändert haben. Bei einem neuen Antrag drohen deshalb auch hier unter anderem Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse, höhere Beiträge oder sogar eine Ablehnung.

Eine gute Loss-of-Licence-Lösung sollte daher möglichst klar regeln, was bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit passiert und ob der Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgeführt werden kann.

Psychische Erkrankungen genau prüfen

Psychische Erkrankungen sind inzwischen eine wichtige Ursache längerer gesundheitlicher Einschränkungen.

Bei einer Loss of Licence Versicherung solltest du deshalb genau prüfen, ob der Vertrag besondere Ausschlüsse für psychische oder nervliche Erkrankungen enthält.

Teilweise sehen Loss-of-Licence-Klauseln vor, dass eine Fluguntauglichkeit aufgrund nervöser oder psychischer Erkrankungen nicht versichert ist. Mitunter gilt der Ausschluss allerdings nicht, wenn die psychische Beeinträchtigung durch einen Unfall oder ein organisches Leiden verursacht wurde.

Solche Einschränkungen können eine erhebliche Deckungslücke verursachen, weil gerade psychische Ursachen zur Fluguntauglichkeit führen können.

Eine gute Loss of Licence Versicherung sollte deshalb auch dann leisten, wenn die Fluguntauglichkeit auf einer psychischen oder nervlichen Erkrankung beruht, und diese Ursachen nicht pauschal vom Versicherungsschutz ausschließen.

Entscheidend ist wiederum der konkrete Wortlaut der Versicherungsbedingungen.

Auf Verzicht auf konkrete Verweisung achten

Einer gute Loss of Licence Versicherung sollte auf die konkrete Verweisung verzichten.

Das ist wichtig, weil ein Pilot nach Eintritt der Fluguntauglichkeit möglicherweise noch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben kann. Ohne einen entsprechenden Verzicht könnte sich die Frage stellen, ob diese neue Tätigkeit und das damit erzielte Einkommen Auswirkungen auf die Leistung haben.

Bei einem umfassenden Verzicht auf die konkrete Verweisung kann der versicherte Pilot grundsätzlich einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne dass allein deshalb die Loss-of-Licence-Rente entfällt.

Die Leistung wird dann weiterhin gezahlt, solange die vertraglich vorausgesetzte Fluguntauglichkeit besteht bzw. die erforderliche Tauglichkeitsklasse 1 nicht wiedererlangt wurde, längstens bis zum vereinbarten Endalter.

Gerade für Piloten ist dieser Punkt wichtig, weil sie nach dem Verlust ihrer flugmedizinischen Tauglichkeit unter Umständen in einem anderen Beruf weiterhin leistungsfähig und gut verdienend sein können.

Loss of Licence Versicherung für Flugschüler

Auch Flugschüler können sich bereits mit dem Thema Arbeitskraftabsicherung beschäftigen.

Ein früher Abschluss kann Vorteile haben, weil sich der Gesundheitszustand im Laufe des Lebens verändern kann.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- bzw. Loss of Licence Versicherung erfolgt regelmäßig eine Gesundheitsprüfung. Später aufgetretene Erkrankungen können einen Neuabschluss erschweren oder verteuern.

Allerdings muss der Vertrag auch für die spätere berufliche Tätigkeit geeignet sein. Deshalb solltest du prüfen, unter welchen Voraussetzungen der spezielle Schutz als Berufspilot bzw. nach Aufnahme einer Tätigkeit bei einer Fluggesellschaft greift.

Welches Endalter sollte eine Loss of Licence Versicherung haben?

Auch das Endalter der Loss of Licence Versicherung solltest du genau prüfen. Bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung wird häufig eine Absicherung bis zum vollendeten 67. Lebensjahr gewählt, damit der Schutz möglichst bis zum regulären Rentenbeginn reicht.

Bei Piloten sieht die Situation etwas anders aus. Im gewerblichen Luftverkehr dürfen Piloten nach den europäischen Vorschriften ab dem vollendeten 65. Lebensjahr nicht mehr als Pilot tätig sein. Zwischen 60 und 64 Jahren ist der Einsatz grundsätzlich nur noch als Mitglied einer Multi-Pilot-Crew möglich.

Eine Loss of Licence Versicherung wird deshalb häufig bis zum vollendeten 60. oder 65. Lebensjahr abgeschlossen. Eine Absicherung bis 65 kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn du planst, deine Tätigkeit als Pilot möglichst lange auszuüben.

Ein Endalter von beispielsweise 55 oder 60 Jahren sollte nicht allein wegen des günstigeren Beitrags gewählt werden. Endet der Versicherungsschutz, obwohl du weiterhin als Pilot arbeitest, entsteht ausgerechnet in den letzten Berufsjahren eine möglicherweise erhebliche Absicherungslücke.

Wichtig ist deshalb, dass das Endalter der Versicherung zu deinem geplanten Ende der fliegerischen Tätigkeit passt. Piloten gehen also nicht automatisch früher in Rente. Allerdings endet die Möglichkeit, im gewerblichen Luftverkehr als Pilot zu arbeiten, spätestens mit 65 und damit regelmäßig früher als das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren.

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Was kostet eine Loss of Licence Versicherung?

Die Kosten einer Loss of Licence Versicherung können je nach Absicherung deutlich variieren. Flugschüler zahlen für eine reine Risikoversicherung teilweise weniger als 100 Euro im Monat, während Berufspiloten bei einer höheren Absicherung häufig mit 200 bis über 350 Euro monatlich rechnen müssen.

Beispielhafte Modellrechnungen zeigen:

Wie hoch dein tatsächlicher Beitrag ausfällt, hängt insbesondere von Eintrittsalter, gewünschter Rentenhöhe, Versicherungsdauer, Gesundheitszustand, Raucherstatus und der gewählten Versicherungsart ab. Ein höheres Endalter oder eine höhere monatliche Rente verteuern den Versicherungsschutz entsprechend.

Am günstigsten ist in der Regel eine reine Risikoversicherung, bei der ausschließlich das Risiko der Fluguntauglichkeit abgesichert wird. Tarife mit Sparanteil, Beitragsrückgewähr oder einer zusätzlichen Lebens- oder Rentenversicherung sind dagegen meist deutlich teurer.

Wichtig: Gerade bei einer spezialisierten Arbeitskraftabsicherung für Piloten solltest du Angebote nicht ausschließlich anhand des Monatsbeitrags vergleichen. Eine günstige Versicherung ist wenig wert, wenn die entscheidende Fluguntauglichkeitsklausel im Leistungsfall nicht greift.

Wie hoch sollte die Loss-of-Licence-Rente sein?

Die Versicherungssumme bzw. monatliche Rente sollte sich an deiner individuellen finanziellen Situation orientieren.

Berücksichtige insbesondere laufende Lebenshaltungskosten, Miete oder Immobilienfinanzierung, Familienkosten, Altersvorsorge und sonstige Verpflichtungen.

Beispiel

Ein Pilot verdient monatlich 7.000 Euro netto und benötigt für seinen Haushalt und seine laufenden Verpflichtungen 4.500 Euro.

Eine Loss-of-Licence-Rente von lediglich 1.500 Euro würde zwar einen Teil des Einkommensverlustes auffangen, aber weiterhin eine erhebliche Versorgungslücke hinterlassen.

Die passende Rentenhöhe sollte deshalb individuell berechnet werden.

Was passiert, wenn du später wieder flugtauglich wirst?

Eine Loss of Licence Versicherung bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine einmal anerkannte Rente bis zum Vertragsende gezahlt wird.

Der Versicherer kann nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen überprüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen.

Erlangst du beispielsweise die für die versicherte Tätigkeit erforderliche flugmedizinische Tauglichkeit zurück, kann der Grund für die Leistung entfallen.

Auch deshalb solltest du prüfen, wie das Nachprüfungsverfahren im Vertrag geregelt ist.

Wie können sich Berufspiloten gegen Fluguntauglichkeit absichern?

Für Berufspiloten ist der Zugang zu einer klassischen Loss of Licence Versicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit spezieller LoL-Klausel teilweise eingeschränkt.

Als Alternativen kommen insbesondere zwei Lösungen infrage:

Grundfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel

Eine Grundfähigkeitsversicherung leistet grundsätzlich beim Verlust bestimmter versicherter Fähigkeiten, beispielsweise Gehen, Sitzen, Hören oder Sprechen.

Das Problem für Piloten: Eine Fluguntauglichkeit kann bereits eintreten, lange bevor eine solche Grundfähigkeit verloren geht. Eine reine Grundfähigkeitsversicherung bietet deshalb keinen gleichwertigen Ersatz für eine Loss of Licence Versicherung.

Teilweise wird sie mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel kombiniert. Dann kann die vereinbarte Rente bereits nach einer längeren ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden.

Dabei sollte allerdings eindeutig geklärt sein, ob eine ärztlich festgestellte Fluguntauglichkeit tatsächlich als Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen anerkannt wird.

Ein weiterer Nachteil: Die Leistung aus solchen AU-Klauseln ist häufig zeitlich begrenzt, beispielsweise auf insgesamt 24 oder 36 Monate. Besteht die Fluguntauglichkeit länger, kann die Zahlung anschließend enden.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufspiloten

Die umfassendere Alternative kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein, bei der die Tätigkeit als Pilot versichert werden kann.

Im Gegensatz zur Grundfähigkeitsversicherung werden hier nicht einzelne körperliche oder geistige Fähigkeiten abgesichert, sondern der zuletzt konkret ausgeübte Beruf.

Eine BU-Versicherung leistet grundsätzlich, wenn der Pilot seinen bisherigen Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder einem anderen versicherten gesundheitlichen Zustand voraussichtlich zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann.

Leistet eine BU auch bei Verlust der Flugtauglichkeit?

Ein Verlust der Fluglizenz oder der flugmedizinischen Tauglichkeit führt nicht automatisch allein aufgrund des Lizenzverlusts zu einer BU-Leistung.

Entscheidend ist, ob die zugrunde liegende gesundheitliche Einschränkung dazu führt, dass der Pilot seinen zuletzt ausgeübten Beruf im erforderlichen Umfang nicht mehr ausüben kann.

Die eigentliche Flugtätigkeit ist bei einem Piloten regelmäßig ein prägendes Merkmal des Berufsbildes. Kann sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden, kann deshalb trotz möglicherweise noch ausführbarer Nebentätigkeiten eine Berufsunfähigkeit vorliegen.

Der große Vorteil gegenüber einer Grundfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel: Die BU-Rente kann solange gezahlt werden, wie die vertraglichen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, längstens bis zum vereinbarten Endalter. Sie ist nicht von vornherein auf wenige Jahre begrenzt.

Worauf sollten Berufspiloten bei der BU achten?

Neben der Frage, ob die konkrete Tätigkeit überhaupt versicherbar ist, sind vor allem die Versicherungsbedingungen entscheidend.

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auf die abstrakte Verweisung verzichten. Besonders vorteilhaft ist außerdem ein Verzicht auf die konkrete Verweisung.

Dann führt eine später aufgenommene andere Tätigkeit nicht automatisch dazu, dass die BU-Rente eingestellt wird. Gerade für Piloten ist das relevant, weil sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit möglicherweise in einem anderen Beruf weiterarbeiten können.

Im Vergleich zur Grundfähigkeitsversicherung ist eine BU in der Regel teurer, bietet dafür aber einen deutlich umfassenderen Schutz des tatsächlichen Berufsbildes.

Fazit: Für Piloten kommt es auf die Loss-of-Licence-Klausel an

Die Loss of Licence Versicherung ist eine speziell auf Piloten zugeschnittene Form der Arbeitskraftabsicherung. Sie soll insbesondere das finanzielle Risiko auffangen, wenn ein Pilot aus gesundheitlichen Gründen seine erforderliche flugmedizinische Tauglichkeit verliert und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung bildet dieses spezielle Risiko nicht zwangsläufig genauso ab. Entscheidend ist deshalb eine passende Loss-of-Licence- bzw. Fluguntauglichkeitsklausel.

Achte dabei besonders darauf,

Bei einer Loss of Licence Versicherung entscheidet damit weniger der günstigste Beitrag als der genaue Wortlaut der Versicherungsbedingungen darüber, wie gut du im Ernstfall tatsächlich abgesichert bist.

Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

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