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Berufsunfähigkeitsversicherung Öffentlicher Dienst

Aktualisiert am 16. Januar 2026

Auch als Beschäftigter im öffentlichen Dienst benötigst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Unterscheiden müssen wir dabei allerdings zwischen Angestellten und Beamten, denn für sie gelten jeweils andere Spielregeln. Grundsätzlich gilt im öffentlichen Dienst aber, wie für „normale“ Angestellte auch, dass du für den Fall eines Einkommensausfalls umfassend vorsorgen musst.

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Angestellter oder Beamter – was gilt für die BU?

Der entscheidende Unterschied bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist ihr Status.

Konkret gibt es Arbeitnehmer auf der einen und Beamte auf der anderen Seite, auch wenn diese mitunter dieselbe Arbeit machen und sogar im selben Büro sitzen.

Beamte sind deutlich besser abgesichert

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bist du aber wesentlich weniger abgesichert als ein Beamter.

Warum ist das so? Ein Beamter auf Lebenszeit erhält nach einer Dienstzeit von 5 Jahren bereits eine Pension, wenn er dienstunfähig wird. Dabei wird immer die sogenannte Mindestpension gezahlt, die derzeit bei rund 2.000 Euro pro Monat liegt.

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt das allerdings nicht. Hier bist du „normaler“ Arbeitnehmer. Bei Krankheit oder Unfall bekommst du also zunächst Lohnfortzahlung, dann Krankengeld und anschließend nur noch die staatlichen Sozialleistungen. Nur in seltenen Fällen steht dir eine Erwerbsminderungsrente zu. Auch diese ist aber deutlich niedriger als die Pension, die ein Beamter erhalten würde.

Auch für Beamte ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (Dienstunfähigkeitsversicherung) wichtig – denn die 2.000 Euro sind in der Regel deutlich weniger als das frühere Gehalt. Die staatliche Absicherung ist aber dennoch wesentlich besser als die eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Staatsdienst.

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Aber als Arbeitnehmer erhalte ich doch eine VBL-Zusatzversorgung

Für Angestellte im öffentlichen Dienst zahlt der Staat in die VBL, die Zusatzkasse, ein. Zweck ist insbesondere die Aufbesserung deiner gesetzlichen Rente, die mit einigen hundert Euro pro Monat auch durchaus ordentlich ausfallen kann.

Wirst du aber berufsunfähig, bringt dir die VBL-Versorgung nur wenig. Denn damit du hier überhaupt Leistungen bekommst, muss erstmal eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Hierfür darfst du pro Tag nur noch maximal 3 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten können. Liegt diese Voraussetzung vor, liegt die VBL-Erwerbsminderungsleistung bei 200 bis 400 Euro pro Monat – viel zu wenig, um dein ausgefallenes Einkommen wirklich auszugleichen.

Die VBL ist damit keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie „hängt“ sich nur an die Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung. Bekommst du hier keine Leistungen, gibt es auch von der VBL nichts.

Du solltest daher keinesfalls mit einer VBL-Rente rechnen. Sieh sie lieber als nettes Extra. Als Angestellter im öffentlichen Dienst kommst du um eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung schlicht nicht herum.

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Benötige ich als Arbeitnehmer eine Dienstunfähigkeitsklausel?

Beamte benötigen in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte echte DU-Klausel. Damit erkennt der Versicherer automatisch eine Berufsunfähigkeit an und zahlt die vereinbarte Rente aus, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit festgestellt hat.

Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist diese Regelung der Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht notwendig. Denn du hast weder einen Dienstherrn noch kannst du dienstunfähig werden.

Ausnahme: Du planst eine Verbeamtung oder rechnest damit. Dann kannst du mit der Dienstunfähigkeitsklausel direkt für diesen Fall vorsorgen und bist auch als (späterer) Beamter optimal abgesichert.

Ich kann im öffentlichen Dienst doch gar nicht berufsunfähig werden

Gerade im öffentlichen Dienst hält sich das Vorurteil, dass keine Berufsunfähigkeit eintreten kann, hartnäckig. Beachten solltest du dabei aber immer, dass die Berufsunfähigkeit ihre Ursache nicht zwingend im Job selbst haben muss. Auch ein privater Sportunfall oder eine psychische Erkrankung kann dazu führen, dass du berufsunfähig wirst und Leistungen aus der Versicherung brauchst.

Aber auch der Beruf im öffentlichen Dienst ist mitunter weit weniger bequem als viele denken. Schwierige Kontakte zu Bürgern, Personalmangel und Arbeitsüberlastung sind an vielen Orten mittlerweile die Regel. Da passt es gut, dass laut Statistik die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit die Psyche ist (etwa ein Burnout) – und das kann dich auch bei einem „harmlosen“ Bürojob treffen.

Hinzu kommen langes Sitzen und seine Auswirkungen auf den Bewegungsapparat. Hierbei handelt es sich um die zweithäufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

Die richtige Berufsunfähigkeitsrente für Angestellte im öffentlichen Dienst

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten für deine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit keine anderen Regeln als für „normale“ Angestellte. Denn wie wir weiter oben bereits erläutert haben, hast du keine besonderen Ansprüche gegen den Staat, wenn du berufsunfähig wirst – zumindest nicht mehr, als es in anderen Jobs der Fall wäre.

Daher gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst die allgemeine Faustregel, nach der deine BU-Rente bei rund 70 bis 80% deines Nettoeinkommens liegen sollte. Auch wenn das erstmal viel klingt, musst du zwei Dinge beachten:

Beachte außerdem, dass du bei Berufsunfähigkeit weiterhin „ein Leben“ hast. Du musst also wohnen, einkaufen, fährst vielleicht mal in den Urlaub und hast weiterhin eine Familie zu ernähren. Hinzu kommen vielleicht ETF-Sparpläne oder Bankraten für eine Immobilie.

Leg die BU-Rente daher immer so fest, dass sie im Leistungsfall tatsächlich all deine laufenden Kosten deckt.

Übrigens: Deine Berufsunfähigkeitsrente wird nicht gekürzt, wenn du weniger verdienst (etwa wegen Eltern- oder Teilzeit). Du bekommst im Leistungsfall immer das, was vertraglich vereinbart ist.

Welche Klauseln für Angestellte im öffentlichen Dienst wichtig sind

Auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind einige Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders sinnvoll und wichtig. Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung, sofern diese anstehen könnte.

Zu den relevanten Bausteinen und Klauseln gehören insbesondere:

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist nichts, was du zwischen Tür und Angel erledigen solltest. Nimm dir Zeit, denn es geht im Zweifel um viel Geld. Die Experten von VMK beraten dich nach deinem individuellen Bedarf. Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

Sinn und Zweck der Nachversicherungsgarantie im öffentlichen Dienst

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer den aktuellen Lebensstandard absichern. Das bedeutet für dich, dass du auch die Möglichkeit haben solltest, die Leistung (also die vereinbarte Rente) an veränderte Umstände, etwa

anzupassen. Diese Anpassung sollte ohne erneute Gesundheitsfragen möglich sein, denn sonst besteht immer das Risiko, dass zwischen Vertragsabschluss und Erhöhung bereits Erkrankungen aufgetreten sind und der Versicherer die Anpassung des Vertrages daher verweigert.

Hier kommt die Nachversicherungsgarantie ins Spiel. Sie erlaubt dir eine Erhöhung der versicherten BU-Rente, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet. In den Vertragsbedingungen wird festgelegt, wann du diese beantragen kannst. Mindestens sollten hier folgende Ereignisse abgesichert sein:

Wichtig: Das entsprechende Ereignis muss dem Versicherer meist innerhalb von 3 oder 6 Monaten gemeldet werden. Verpasst du die Frist, klappt die Erhöhung nur noch mit Gesundheitsprüfung.

BU im öffentlichen Dienst: Was gilt denn nun für Beamte?

Bist du Beamtin oder Beamter, gelten die genannten Grundsätze erstmal auch für dich. Auch wenn die Beamtenlaufbahn etwas „starrer“ ist, können sich deine Lebensumstände durch Teilzeit, Hausbau und Familienplanung deutlich verändern.

Bei Beamten gibt es aber zwei wesentliche Besonderheiten:

Auch als Beamter solltest du allerdings über Dinge wie einen Wechsel in die Selbstständigkeit nachdenken. Dann musst du bereits bei Abschluss der BU-Versicherung sicherstellen, dass du deine Rente später auf ein passendes Niveau erhöhen kannst. Solange du aber im Beamtenverhältnis tätig bist, kümmert sich dein Dienstherr schon ziemlich gut um dich.

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