Berufsunfähigkeitsversicherung Öffentlicher Dienst
Auch als Beschäftigter im öffentlichen Dienst benötigst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Unterscheiden müssen wir dabei allerdings zwischen Angestellten und Beamten, denn für sie gelten jeweils andere Spielregeln. Grundsätzlich gilt im öffentlichen Dienst aber, wie für „normale“ Angestellte auch, dass du für den Fall eines Einkommensausfalls umfassend vorsorgen musst.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Bist du im öffentlichen Dienst beschäftigt, entsteht bei Berufsunfähigkeit eine Einkommenslücke. Dabei gibt es aber deutliche Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten.
- Während Angestellte im öffentlichen Dienst keine besondere Absicherung erhalten, steht Beamten nach 5 Jahren im Dienst eine Dienstunfähigkeitspension zu. Diese beträgt im bundesweiten Schnitt mindestens rund 2.000 Euro brutto pro Monat.
- Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, die Lücke zwischen deinem früheren Einkommen und dem, was du bei Berufsunfähigkeit erhältst, zu schließen. Dafür zahlt die Versicherung eine monatliche Rente aus.
- Angestellter oder Beamter – was gilt für die BU?
- Aber als Arbeitnehmer erhalte ich doch eine VBL-Zusatzversorgung
- Benötige ich als Arbeitnehmer eine Dienstunfähigkeitsklausel?
- Ich kann im öffentlichen Dienst doch gar nicht berufsunfähig werden
- Die richtige Berufsunfähigkeitsrente für Angestellte im öffentlichen Dienst
- Welche Klauseln für Angestellte im öffentlichen Dienst wichtig sind
- Sinn und Zweck der Nachversicherungsgarantie im öffentlichen Dienst
- BU im öffentlichen Dienst: Was gilt denn nun für Beamte?
Alle Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Video
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Angestellter oder Beamter – was gilt für die BU?
Der entscheidende Unterschied bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist ihr Status.
Konkret gibt es Arbeitnehmer auf der einen und Beamte auf der anderen Seite, auch wenn diese mitunter dieselbe Arbeit machen und sogar im selben Büro sitzen.
Beamte sind deutlich besser abgesichert
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bist du aber wesentlich weniger abgesichert als ein Beamter.
Warum ist das so? Ein Beamter auf Lebenszeit erhält nach einer Dienstzeit von 5 Jahren bereits eine Pension, wenn er dienstunfähig wird. Dabei wird immer die sogenannte Mindestpension gezahlt, die derzeit bei rund 2.000 Euro pro Monat liegt.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt das allerdings nicht. Hier bist du „normaler“ Arbeitnehmer. Bei Krankheit oder Unfall bekommst du also zunächst Lohnfortzahlung, dann Krankengeld und anschließend nur noch die staatlichen Sozialleistungen. Nur in seltenen Fällen steht dir eine Erwerbsminderungsrente zu. Auch diese ist aber deutlich niedriger als die Pension, die ein Beamter erhalten würde.
Auch für Beamte ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (Dienstunfähigkeitsversicherung) wichtig – denn die 2.000 Euro sind in der Regel deutlich weniger als das frühere Gehalt. Die staatliche Absicherung ist aber dennoch wesentlich besser als die eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Staatsdienst.
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Aber als Arbeitnehmer erhalte ich doch eine VBL-Zusatzversorgung
Für Angestellte im öffentlichen Dienst zahlt der Staat in die VBL, die Zusatzkasse, ein. Zweck ist insbesondere die Aufbesserung deiner gesetzlichen Rente, die mit einigen hundert Euro pro Monat auch durchaus ordentlich ausfallen kann.
Wirst du aber berufsunfähig, bringt dir die VBL-Versorgung nur wenig. Denn damit du hier überhaupt Leistungen bekommst, muss erstmal eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Hierfür darfst du pro Tag nur noch maximal 3 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten können. Liegt diese Voraussetzung vor, liegt die VBL-Erwerbsminderungsleistung bei 200 bis 400 Euro pro Monat – viel zu wenig, um dein ausgefallenes Einkommen wirklich auszugleichen.
Die VBL ist damit keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie „hängt“ sich nur an die Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung. Bekommst du hier keine Leistungen, gibt es auch von der VBL nichts.
Du solltest daher keinesfalls mit einer VBL-Rente rechnen. Sieh sie lieber als nettes Extra. Als Angestellter im öffentlichen Dienst kommst du um eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung schlicht nicht herum.
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Benötige ich als Arbeitnehmer eine Dienstunfähigkeitsklausel?
Beamte benötigen in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte echte DU-Klausel. Damit erkennt der Versicherer automatisch eine Berufsunfähigkeit an und zahlt die vereinbarte Rente aus, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit festgestellt hat.
Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist diese Regelung der Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht notwendig. Denn du hast weder einen Dienstherrn noch kannst du dienstunfähig werden.
Ausnahme: Du planst eine Verbeamtung oder rechnest damit. Dann kannst du mit der Dienstunfähigkeitsklausel direkt für diesen Fall vorsorgen und bist auch als (späterer) Beamter optimal abgesichert.
Ich kann im öffentlichen Dienst doch gar nicht berufsunfähig werden
Gerade im öffentlichen Dienst hält sich das Vorurteil, dass keine Berufsunfähigkeit eintreten kann, hartnäckig. Beachten solltest du dabei aber immer, dass die Berufsunfähigkeit ihre Ursache nicht zwingend im Job selbst haben muss. Auch ein privater Sportunfall oder eine psychische Erkrankung kann dazu führen, dass du berufsunfähig wirst und Leistungen aus der Versicherung brauchst.
Aber auch der Beruf im öffentlichen Dienst ist mitunter weit weniger bequem als viele denken. Schwierige Kontakte zu Bürgern, Personalmangel und Arbeitsüberlastung sind an vielen Orten mittlerweile die Regel. Da passt es gut, dass laut Statistik die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit die Psyche ist (etwa ein Burnout) – und das kann dich auch bei einem „harmlosen“ Bürojob treffen.
Hinzu kommen langes Sitzen und seine Auswirkungen auf den Bewegungsapparat. Hierbei handelt es sich um die zweithäufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit.
Die richtige Berufsunfähigkeitsrente für Angestellte im öffentlichen Dienst
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten für deine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit keine anderen Regeln als für „normale“ Angestellte. Denn wie wir weiter oben bereits erläutert haben, hast du keine besonderen Ansprüche gegen den Staat, wenn du berufsunfähig wirst – zumindest nicht mehr, als es in anderen Jobs der Fall wäre.
Daher gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst die allgemeine Faustregel, nach der deine BU-Rente bei rund 70 bis 80% deines Nettoeinkommens liegen sollte. Auch wenn das erstmal viel klingt, musst du zwei Dinge beachten:
- Bist du berufsunfähig (und nicht gleichzeitig auch erwerbsgemindert), zahlst du die Beiträge zur Krankenversicherung vollständig selbst, da es keinen Arbeitgeber mehr gibt.
- Die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung fallen weg, sodass du deine Altersvorsorge ebenfalls selbst in die Hand nehmen musst.
Beachte außerdem, dass du bei Berufsunfähigkeit weiterhin „ein Leben“ hast. Du musst also wohnen, einkaufen, fährst vielleicht mal in den Urlaub und hast weiterhin eine Familie zu ernähren. Hinzu kommen vielleicht ETF-Sparpläne oder Bankraten für eine Immobilie.
Leg die BU-Rente daher immer so fest, dass sie im Leistungsfall tatsächlich all deine laufenden Kosten deckt.
Übrigens: Deine Berufsunfähigkeitsrente wird nicht gekürzt, wenn du weniger verdienst (etwa wegen Eltern- oder Teilzeit). Du bekommst im Leistungsfall immer das, was vertraglich vereinbart ist.
Welche Klauseln für Angestellte im öffentlichen Dienst wichtig sind
Auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind einige Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders sinnvoll und wichtig. Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung, sofern diese anstehen könnte.
Zu den relevanten Bausteinen und Klauseln gehören insbesondere:
- Teilzeitklausel: Gerade im öffentlichen Dienst arbeiten viele Menschen Teilzeit, die Jobs gelten als sehr familienfreundlich. Mit der Teilzeitklausel prüft der Versicherer die Berufsunfähigkeit (Stichwort 50% Einschränkung) nicht auf Basis deiner Teilzeitstelle (zum Beispiel mit 20 Stunden pro Woche), sondern immer auf Basis einer Vollzeitanstellung.
- Dienstunfähigkeitsklausel: Steht eine Verbeamtung an oder kommt diese für dich infrage? Dann solltest du bereits jetzt auf eine echte DU-Klausel achten, denn sie stellt sicher, dass du auch als Beamtin oder Beamter später bestmöglich abgesichert bist.
- Umorganisationsklausel: Sofern es für dich infrage kommt, den öffentlichen Dienst einmal Richtung Selbstständigkeit zu verlassen, sollte der Versicherer in gewissen Konstellationen auf eine Prüfung der Umorganisation verzichten. Dir kann dann nicht zugemutet werden, etwa Mitarbeiter einzustellen, um die Berufsunfähigkeit zu umgehen.
- Einmalzahlungen: Bei schweren Krankheiten oder einer erfolgreichen Wiedereingliederung zahlen manche Versicherer mehrere BU-Renten, etwa 12 Stück, in einer Summe aus. Wenn du diese Absicherung wünscht, solltest du auf die entsprechende Klausel achten.
- Nachversicherungsgarantie: Sie ist in der Regel für alle Berufsgruppen wichtig, daher schauen wir sie uns im nächsten Absatz nochmal etwas genauer an.
Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist nichts, was du zwischen Tür und Angel erledigen solltest. Nimm dir Zeit, denn es geht im Zweifel um viel Geld. Die Experten von VMK beraten dich nach deinem individuellen Bedarf. Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.
Sinn und Zweck der Nachversicherungsgarantie im öffentlichen Dienst
Deine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer den aktuellen Lebensstandard absichern. Das bedeutet für dich, dass du auch die Möglichkeit haben solltest, die Leistung (also die vereinbarte Rente) an veränderte Umstände, etwa
- einen Jobwechsel,
- eine Gehaltserhöhung oder
- die Familienplanung
anzupassen. Diese Anpassung sollte ohne erneute Gesundheitsfragen möglich sein, denn sonst besteht immer das Risiko, dass zwischen Vertragsabschluss und Erhöhung bereits Erkrankungen aufgetreten sind und der Versicherer die Anpassung des Vertrages daher verweigert.
Hier kommt die Nachversicherungsgarantie ins Spiel. Sie erlaubt dir eine Erhöhung der versicherten BU-Rente, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet. In den Vertragsbedingungen wird festgelegt, wann du diese beantragen kannst. Mindestens sollten hier folgende Ereignisse abgesichert sein:
- Geburt eines Kindes
- Finanzierung eines Eigenheims
- Berufseinstieg nach Ausbildung oder Studium
- Hochzeit
- Deutliche Gehaltserhöhung (meist 20% über 2 Jahre oder 10% über ein Jahr)
- Rückkehr von Teil- zu Vollzeit oder aus der Elternzeit in den aktiven Dienst
Wichtig: Das entsprechende Ereignis muss dem Versicherer meist innerhalb von 3 oder 6 Monaten gemeldet werden. Verpasst du die Frist, klappt die Erhöhung nur noch mit Gesundheitsprüfung.
BU im öffentlichen Dienst: Was gilt denn nun für Beamte?
Bist du Beamtin oder Beamter, gelten die genannten Grundsätze erstmal auch für dich. Auch wenn die Beamtenlaufbahn etwas „starrer“ ist, können sich deine Lebensumstände durch Teilzeit, Hausbau und Familienplanung deutlich verändern.
Bei Beamten gibt es aber zwei wesentliche Besonderheiten:
- Mindestpension: Als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit bekommst du, wenn du mindestens 5 Jahre im Dienst warst, bei Dienstunfähigkeit immer eine Pension. Sie liegt immer bei mindestens rund 2.000 Euro pro Monat. Dadurch ist dein Rentenbedarf in der Berufsunfähigkeitsversicherung niedriger als der eines vergleichbaren Angestellten. Außerdem steigt der Pensionsanspruch mit den Dienstjahren. Bei Dienstunfähigkeit erhöht sich darüber hinaus der Beihilfeanspruch von 50 auf 70%, sodass deine Krankenversicherung günstiger wird.
- Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Sie muss im Vertrag enthalten sein, wenn du Beamtin oder Beamter bist. Stellt der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit fest (das passiert in der Regel nach längerer Krankheit durch eine amtsärztliche Untersuchung), gilt diese Feststellung automatisch als Berufsunfähigkeit. Der Versicherer führt dann keine eigenen Untersuchungen mehr durch. Du kommst so deutlich schneller und einfacher an die BU-Rente.
Auch als Beamter solltest du allerdings über Dinge wie einen Wechsel in die Selbstständigkeit nachdenken. Dann musst du bereits bei Abschluss der BU-Versicherung sicherstellen, dass du deine Rente später auf ein passendes Niveau erhöhen kannst. Solange du aber im Beamtenverhältnis tätig bist, kümmert sich dein Dienstherr schon ziemlich gut um dich.
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