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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Diabetes möglich?

Aktualisiert am 2. September 2026

Diabetes mellitus gehört zu den Vorerkrankungen, bei denen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders schwierig ist. Bei Diabetes Typ 1 ist eine klassische BU-Versicherung in der Regel nahezu ausgeschlossen. Auch bei Diabetes Typ 2 sind die Möglichkeiten stark eingeschränkt.

Es gibt allerdings einzelne Ausnahmen. Entscheidend sind unter anderem die Form des Diabetes, der bisherige Krankheitsverlauf, die aktuellen Blutzuckerwerte, dein Beruf und mögliche weitere Risiko- oder Folgeerkrankungen.

Gerade bei Diabetes solltest du deshalb keinen regulären Antrag auf eigene Faust stellen. Über eine anonyme Risikovoranfrage lässt sich zunächst prüfen, ob und zu welchen Bedingungen überhaupt Versicherungsschutz möglich ist.

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Warum ist Diabetes für die Berufsunfähigkeitsversicherung relevant?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung verpflichtet sich der Versicherer möglicherweise über Jahrzehnte zur Zahlung einer monatlichen Rente. Deshalb wird dein gesundheitliches Risiko bereits vor Vertragsabschluss umfassend geprüft.

Diabetes ist dabei besonders relevant, weil die Erkrankung langfristig verschiedene Folgeerkrankungen verursachen kann. Dazu gehören beispielsweise Schäden an

Hinzu kommt ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Für die Risikoprüfung reicht deshalb die Information „Diabetes“ allein nicht aus. Der Versicherer schaut sich sehr genau an, welche Form der Erkrankung vorliegt und wie günstig das gesamte gesundheitliche Bild ausfällt.

Welche Fragen sind bei einer BU mit Diabetes besonders wichtig?

Ob überhaupt eine Chance auf Versicherungsschutz besteht, hängt insbesondere von folgenden Punkten ab:

  1. Welche Form von Diabetes liegt vor? Typ 1, Typ 2 oder beispielsweise Schwangerschaftsdiabetes? Ein Schwangerschaftsdiabetes, der nach der Schwangerschaft vollständig verschwindet, ist in der Regel deutlich unproblematischer.
  2. Seit wann besteht die Erkrankung? Auch die Dauer seit der Diagnose spielt bei der Risikoeinschätzung eine Rolle.
  3. Wie sind die aktuellen Blutzuckerwerte und wie haben sie sich entwickelt? Besonders wichtig ist häufig der HbA1c-Wert. Nicht nur ein einzelner Messwert, sondern auch der längerfristige Verlauf kann relevant sein.
  4. Ist die versicherte Person Raucher oder Nichtraucher? Insbesondere bei Diabetes Typ 1 kann dies entscheidend sein.
  5. Bestehen Übergewicht oder Bluthochdruck? Zusätzliche Risikofaktoren verschlechtern die Chancen auf Versicherungsschutz erheblich.
  6. Gibt es bereits Folgeerkrankungen? Dazu zählen beispielsweise Nierenschäden, Sehminderungen oder Nervenschäden.
  7. Welche weiteren Vorerkrankungen bestehen? Wie bei jeder BU-Risikoprüfung wird nicht nur der Diabetes isoliert betrachtet. Auch die übrige Gesundheitshistorie ist entscheidend.
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Berufsunfähigkeitsversicherung bei Diabetes Typ 1

Bei Diabetes Typ 1 produziert der Körper aufgrund einer Autoimmunreaktion kein oder nicht mehr ausreichend eigenes Insulin. Betroffene sind dauerhaft auf eine Insulintherapie angewiesen.

Für den Abschluss einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet das: Diabetes Typ 1 führt bei den meisten Versicherern zur Ablehnung.

Eine der wenigen Möglichkeiten ist die myLife Diabetes-BU. Sie richtet sich unter bestimmten Voraussetzungen speziell an Menschen mit Diabetes. Allerdings kommt sie nicht für jeden infrage.

Wichtig ist insbesondere:

Damit ist die myLife Diabetes-BU eine interessante Ausnahme – sie bedeutet aber nicht, dass Diabetes Typ 1 generell problemlos versicherbar wäre.

Beispiel: Wann kann Typ-1-Diabetes versicherbar sein?

Nehmen wir als Beispiel einen Akademiker mit einem aus Sicht des Versicherers günstigen Risikoprofil:

In einer solchen Konstellation könnte eine Absicherung über die myLife Diabetes-BU infrage kommen.

Weicht das Gesamtbild jedoch bereits in einzelnen relevanten Punkten davon ab, können die Möglichkeiten schnell wegfallen und eine Ablehnung die Folge sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Diabetes Typ 2

Auch bei Diabetes Typ 2 ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr schwierig.

Unter besonders günstigen Voraussetzungen gibt es jedoch einzelne Versicherer, bei denen sich eine Risikovoranfrage lohnen kann. Dazu können beispielsweise

gehören.

Das bedeutet allerdings keinesfalls, dass diese Gesellschaften einen bestehenden Diabetes Typ 2 grundsätzlich versichern. Die Entscheidung hängt immer vom individuellen Einzelfall und den jeweils aktuellen Annahmerichtlinien ab.

Wenn Versicherungsschutz angeboten wird, ist häufig mit einem deutlichen Risikozuschlag zu rechnen. Dieser kann beispielsweise bei 75% beginnen und liegt in der Praxis häufig bei rund 100%.

Verschlechtern zusätzliche Faktoren das Risikoprofil – etwa Übergewicht, Bluthochdruck, ungünstige Blutzuckerwerte, Rauchen oder weitere Erkrankungen – kann bereits dies zur Ablehnung führen.

Sonderfall Schwangerschaftsdiabetes

Anders kann ein Schwangerschaftsdiabetes bewertet werden.

Tritt die Erkrankung ausschließlich während der Schwangerschaft auf und normalisieren sich die Blutzuckerwerte anschließend vollständig wieder, ist das in der Regel deutlich unproblematischer als ein dauerhafter Diabetes Typ 1 oder Typ 2.

Entscheidend ist allerdings auch hier, wie die konkrete Gesundheitsfrage des Versicherers formuliert ist und welche Untersuchungen, Behandlungen oder Diagnosen innerhalb des abgefragten Zeitraums angegeben werden müssen.

Welche Unterlagen braucht der Versicherer?

Bei einer bekannten Diabeteserkrankung reichen die normalen Gesundheitsfragen häufig nicht aus.

Je nach Versicherer können beispielsweise benötigt werden:

Je vollständiger die medizinischen Angaben aufbereitet sind, desto besser lässt sich eine belastbare Risikovoranfrage stellen.

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Welche Entscheidung kann der Versicherer treffen?

Bei bestehendem Diabetes sind die Möglichkeiten deutlich eingeschränkter als bei vielen anderen Vorerkrankungen.

Ablehnung

Gerade bei Diabetes Typ 1 ist die Ablehnung bei klassischen BU-Versicherern der Regelfall. Auch bei Diabetes Typ 2 kann bereits eine zusätzliche gesundheitliche Auffälligkeit dazu führen, dass kein Versicherungsschutz angeboten wird.

Annahme mit hohem Risikozuschlag

Bei Diabetes Typ 2 kann in sehr guten Konstellationen eine Annahme gegen Mehrbeitrag möglich sein.

Die Risikozuschläge sind dabei häufig erheblich. Denkbar sind beispielsweise Zuschläge ab etwa 75%, oftmals werden jedoch rund 100% verlangt.

Spezielle Versicherungslösungen

Bei Diabetes Typ 1 kann unter bestimmten Voraussetzungen die myLife Diabetes-BU eine Möglichkeit darstellen. Da sie nur für bestimmte Berufs- und Risikokonstellationen infrage kommt, sollte vorher genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Warum ist eine anonyme Risikovoranfrage bei Diabetes so wichtig?

Gerade bei Diabetes wäre es keine gute Strategie, einfach nacheinander reguläre BU-Anträge bei verschiedenen Versicherern zu stellen.

Stattdessen können deine gesundheitlichen Angaben im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage zunächst geeigneten Gesellschaften vorgelegt werden, ohne direkt einen verbindlichen Antrag zu stellen.

So lässt sich vorab klären,

Bei Diabetes ist außerdem wichtig, gezielt die Versicherer anzufragen, bei denen aufgrund der individuellen Konstellation überhaupt eine realistische Chance besteht.

Gesundheitsfragen unbedingt vollständig beantworten

Eine bestehende Diabeteserkrankung darfst du beim Antrag niemals verschweigen oder verharmlosen.

Gefragt wird nicht nur nach der Diagnose selbst. Je nach Antrag können beispielsweise auch Medikamente, ärztliche Untersuchungen, Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte angegeben werden müssen.

Wer gefahrerhebliche Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, nicht richtig angibt, kann seine vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG verletzen.

Die Folgen können erheblich sein. Abhängig von den Umständen kommen beispielsweise Rücktritt, Vertragsanpassung oder Kündigung infrage. Bei arglistiger Täuschung kann außerdem eine Anfechtung relevant werden.

Deshalb sollte deine Gesundheitshistorie bereits vor der Risikovoranfrage sorgfältig aufgearbeitet werden.

Was ist, wenn Diabetes erst nach Vertragsabschluss auftritt?

Deutlich einfacher ist die Situation, wenn du bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast und Diabetes erst später diagnostiziert wird.

Die Gesundheitsprüfung findet grundsätzlich bei Abschluss des Vertrages statt. Eine später auftretende Erkrankung führt daher nicht zu einem höheren Beitrag oder zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Wirst du später aufgrund des Diabetes oder seiner Folgen berufsunfähig, kann grundsätzlich Versicherungsschutz bestehen.

Das zeigt einen wichtigen Vorteil eines frühzeitigen BU-Abschlusses: Dein Gesundheitszustand kann sich im Laufe des Lebens verändern. Einen einmal vereinbarten Versicherungsschutz kannst du dagegen grundsätzlich langfristig behalten.

Kann Diabetes tatsächlich zur Berufsunfähigkeit führen?

Diabetes führt nicht automatisch zur Berufsunfähigkeit.

Für den Leistungsfall kommt es darauf an, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen voraussichtlich dauerhaft bzw. für den in den Versicherungsbedingungen bestimmten Zeitraum nicht mehr in ausreichendem Umfang ausüben kannst.

Bei den meisten Tarifen liegt die maßgebliche Grenze bei 50% Berufsunfähigkeit.

Dabei spielt dein konkreter Beruf eine wichtige Rolle. Ein Büroangestellter mit gut eingestelltem Diabetes kann seinen Beruf möglicherweise weiterhin ohne wesentliche Einschränkungen ausüben. Schwere Unterzuckerungen oder Folgeerkrankungen wie Seh-, Nerven- oder Nierenschäden können dagegen erhebliche Auswirkungen auf die Berufsausübung haben.

Worauf solltest du bei einer BU mit Diabetes besonders achten?

Wenn du trotz Diabetes ein Versicherungsangebot erhältst, solltest du nicht allein deshalb abschließen, weil überhaupt ein Versicherer bereit ist, dich aufzunehmen.

Entscheidend bleiben die Qualität und die Höhe des Versicherungsschutzes.

Achte insbesondere auf

Gerade wenn ein späterer Wechsel der BU wegen des Diabetes kaum möglich wäre, können gute Nachversicherungsgarantien besonders wertvoll sein.

Fazit: BU mit Diabetes ist nur in Ausnahmefällen möglich

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Diabetes ist möglich – allerdings deutlich schwieriger, als es zunächst klingt.

Bei Diabetes Typ 1 lehnen klassische BU-Versicherer in der Regel ab. Eine der wenigen Möglichkeiten kann für Nichtraucher mit geeignetem Beruf und sehr guten gesundheitlichen Voraussetzungen die myLife Diabetes-BU sein.

Auch Diabetes Typ 2 ist nur schwer versicherbar. Bei einem sehr guten Gesamtbild können einzelne Versicherer infrage kommen, häufig allerdings nur mit hohen Risikozuschlägen von etwa 75 bis 100%. Schon zusätzliche Risikofaktoren oder weitere Erkrankungen können zu einer Ablehnung führen.

Eine wichtige Ausnahme kann ein Schwangerschaftsdiabetes sein, wenn dieser nach der Schwangerschaft vollständig verschwunden ist.

Entscheidend sind deshalb immer die individuelle Ausgangslage und eine gezielte anonyme Risikovoranfrage bei den Versicherern, bei denen überhaupt eine realistische Chance auf Versicherungsschutz besteht.

Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

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