Berufsunfähigkeitsversicherung Versorgungswerk – alle Infos
Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Architekten und Angehörige weiterer verkammerter Berufe sind häufig über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Neben der Altersrente kann das Versorgungswerk auch bei Berufsunfähigkeit eine Leistung vorsehen – die sogenannte BU-Rente des Versorgungswerks.
Auf den ersten Blick klingt diese Absicherung ähnlich wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit beim Versorgungswerk unterscheiden sich jedoch häufig deutlich von denen einer privaten BU. Viele Versorgungswerke zahlen ihre BU-Rente erst, wenn du deinen Beruf gar nicht mehr oder nur noch in sehr eingeschränktem Umfang ausüben kannst.
Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Versorgungswerk kann deshalb sinnvoll sein. Sie kann deutlich früher leisten und die finanzielle Lücke schließen, wenn die BU-Rente des Versorgungswerks noch nicht oder gar nicht gezahlt wird.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Viele berufsständische Versorgungswerke zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente erst, wenn du deinen Beruf vollständig oder nahezu vollständig nicht mehr ausüben kannst.
- Eine private BU-Versicherung leistet je nach Bedingungen dagegen typischerweise bereits ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50%.
- Die Voraussetzungen des Versorgungswerks ergeben sich aus der jeweiligen Satzung und unterscheiden sich regional und nach Berufsgruppe.
- Bei manchen Versorgungswerken kann für die BU-Rente die vollständige Aufgabe der beruflichen Tätigkeit erforderlich sein.
- Eine private BU kann die Absicherung des Versorgungswerks ergänzen und insbesondere die Lücke bei nur teilweiser Berufsunfähigkeit schließen.
- Was ist ein berufsständisches Versorgungswerk?
- Wann zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit?
- Versorgungswerk und private BU im Vergleich
- Muss ich meinen Beruf vollständig aufgeben?
- Wie hoch ist die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk?
- Warum kann eine private BU trotz Versorgungswerk sinnvoll sein?
- Ist die BU des Versorgungswerks deshalb schlecht?
- Worauf solltest du bei einer privaten BU achten?
- Gesundheitsprüfung: Ein wichtiger Unterschied zum Versorgungswerk
- Versorgungswerk oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Fazit: Verlass dich nicht allein auf die ausgewiesene BU-Rente des Versorgungswerks
Auch im Video: Berufsunfähigkeitsversicherung Versorgungswerk
insgesamt über 3.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
insgesamt über 3.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
Was ist ein berufsständisches Versorgungswerk?
Berufsständische Versorgungswerke übernehmen für bestimmte freie Berufe wesentliche Aufgaben der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
Dazu gehören insbesondere Angehörige bestimmter Kammerberufe, beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker, Ingenieure oder Architekten. Welche Versorgung konkret besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Versorgungswerk und dessen Satzung.
Bist du Mitglied eines solchen Versorgungswerks, kann neben deiner späteren Altersrente auch eine Absicherung für den Fall vorgesehen sein, dass du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst.
Das bedeutet aber nicht, dass eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung überflüssig ist.
Wann zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit?
Hier liegt einer der wichtigsten Unterschiede zur privaten BU-Versicherung.
100% Berufsunfähigkeit beim Versorgungswerk
Die Voraussetzungen sind nicht bei allen Versorgungswerken identisch. Häufig muss die Berufsunfähigkeit jedoch wesentlich stärker ausgeprägt sein als bei einer privaten BU.
Je nach Satzung kann beispielsweise erforderlich sein, dass du wegen Krankheit oder eines körperlichen oder geistigen Gebrechens vollständig außerstande bist, deinen Beruf auszuüben.
Eine Einschränkung deiner beruflichen Leistungsfähigkeit um 50 oder 60% reicht dann nicht.
Leistungslücke zwischen Versorgungswerk und privater BU
Du bist selbstständiger Steuerberater und kannst aufgrund einer Erkrankung nur noch etwa 4 Stunden täglich arbeiten. Deine bisherige Tätigkeit ist dadurch erheblich eingeschränkt und dein Einkommen sinkt entsprechend.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung könnte – abhängig von ihren Versicherungsbedingungen und deiner konkreten Tätigkeit – bereits leisten, wenn mindestens 50% Berufsunfähigkeit vorliegen.
Verlangt dein Versorgungswerk dagegen vollständige Berufsunfähigkeit, kann dort noch kein Leistungsanspruch bestehen.
Du kannst also erhebliche Einkommenseinbußen haben, obwohl das Versorgungswerk noch keine Berufsunfähigkeitsrente zahlt.
Versorgungswerk und private BU im Vergleich
| Merkmal | Versorgungswerk | Private Berufsunfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|
| Voraussetzung | abhängig von der jeweiligen Satzung, häufig vollständige Berufsunfähigkeit | häufig mindestens 50% Berufsunfähigkeit |
| Gesundheitsprüfung beim Eintritt | regelmäßig keine klassische BU-Gesundheitsprüfung | grundsätzlich Gesundheitsprüfung |
| Höhe der Leistung | abhängig vom jeweiligen Versorgungswerk und der erworbenen Anwartschaft | vertraglich vereinbarte BU-Rente |
| Teilweise Berufsunfähigkeit | häufig keine Leistung | je nach Vertrag Leistung ab 50% |
| Weitere Berufstätigkeit | kann problematisch bzw. ausgeschlossen sein | abhängig von den Versicherungsbedingungen |
| Aufgabe der bisherigen Tätigkeit | je nach Satzung erforderlich | grundsätzlich nicht allein wegen des Leistungsbezugs erforderlich |
| Leistungsdauer | nach Satzung des Versorgungswerks | vertraglich vereinbart, idealerweise bis zum Rentenalter |
Die Tabelle zeigt bereits: Versorgungswerk und private BU sind nicht dasselbe. Du solltest deshalb nicht nur vergleichen, wie hoch die jeweilige Rente wäre, sondern vor allem, unter welchen Voraussetzungen du sie überhaupt erhältst.
insgesamt über 3.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
Muss ich meinen Beruf vollständig aufgeben?
Das kann beim Versorgungswerk eine entscheidende Voraussetzung sein.
Je nach Satzung genügt es nicht, dass du deine bisherige konkrete Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst. Entscheidend kann vielmehr sein, ob du überhaupt noch eine Tätigkeit aus deinem Berufsbild ausüben kannst.
Das ist insbesondere bei Berufen mit einem breiten Tätigkeitsspektrum relevant.
Beispiel: Keine Leistung aus dem Versorgungswerk
Eine Ärztin kann aufgrund einer Erkrankung nicht mehr operieren. Eine weniger körperlich belastende ärztliche Tätigkeit wäre ihr aber weiterhin möglich.
Ob das Versorgungswerk bereits eine Berufsunfähigkeit anerkennt, richtet sich nach seiner Satzung. Die bloße Unfähigkeit, die bisherige konkrete Stelle oder Spezialisierung fortzuführen, muss nicht zwangsläufig ausreichen.
Bei einer privaten BU steht dagegen regelmäßig dein zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübter Beruf im Mittelpunkt.
Dieser Unterschied kann im Leistungsfall erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Praxisbeispiel: Bayerische Architektenversorgung
Wie weit diese Regelungen gehen können, zeigt die Bayerische Architektenversorgung. Für eine Berufsunfähigkeitsrente muss dort eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen.
Entscheidend ist allerdings nicht nur, ob du deinen bisher konkret ausgeübten Beruf noch ausüben kannst. Geprüft wird vielmehr, ob grundsätzlich noch eine Tätigkeit innerhalb des Berufsbilds als Architekt oder Stadtplaner möglich ist.
Du kannst also beispielsweise auf eine andere berufsspezifische Tätigkeit verwiesen werden. Selbst eine zeitlich reduzierte Tätigkeit kann ausreichen, solange sie noch eine existenzsichernde Funktion hat.
Außerdem setzt die Zahlung des Ruhegelds grundsätzlich voraus, dass die berufsspezifische Tätigkeit vollständig eingestellt wird.
Das zeigt, wie deutlich sich die Voraussetzungen eines Versorgungswerks von denen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden können.
Wie hoch ist die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk?
Auch das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Die Rentenhöhe richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Versorgungswerks und insbesondere nach deinen erworbenen Anwartschaften. Deshalb solltest du deine aktuelle Versorgungsmitteilung prüfen.
Gerade zu Beginn des Berufslebens kann die ausgewiesene Berufsunfähigkeitsrente noch deutlich unter deinem aktuellen Einkommen und deinem tatsächlichen Absicherungsbedarf liegen. Je nach Versorgungswerk spielen unter anderem deine bisherigen Beiträge und die Dauer deiner Mitgliedschaft eine Rolle.
Wichtig ist dabei nicht nur die ausgewiesene BU-Rente. Stelle ihr deine tatsächlichen monatlichen Ausgaben gegenüber.
Berücksichtige beispielsweise Wohnkosten, Kredite, Lebenshaltungskosten, private Krankenversicherung, Unterhalt und deine weitere Altersvorsorge.
Erst daraus ergibt sich deine tatsächliche Versorgungslücke.
Warum kann eine private BU trotz Versorgungswerk sinnvoll sein?
Der entscheidende Vorteil liegt häufig in der niedrigeren Leistungsschwelle.
Eine gute private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt typischerweise, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft – häufig mindestens sechs Monate – zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst.
Damit kann die private BU bereits in einer Situation leisten, in der das Versorgungswerk noch keine Rente zahlt.
Beispiel: So groß kann die Einkommenslücke ohne private BU sein
Vor deiner Erkrankung erzielst du monatlich 7.000 Euro netto. Aufgrund einer chronischen Erkrankung kannst du deine berufliche Tätigkeit nur noch ungefähr zur Hälfte ausüben.
Dein Einkommen sinkt deutlich.
Verlangt dein Versorgungswerk vollständige Berufsunfähigkeit, erhältst du daraus möglicherweise keine BU-Rente. Hast du zusätzlich eine private BU mit beispielsweise 3.000 Euro monatlicher Rente abgeschlossen und erfüllst deren Leistungsvoraussetzungen, kann diese einen erheblichen Teil der entstandenen Einkommenslücke auffangen.
insgesamt über 3.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
Ist die BU des Versorgungswerks deshalb schlecht?
Nein. Die Absicherung über das Versorgungswerk ist ein wichtiger Bestandteil der berufsständischen Versorgung.
Du solltest sie nur nicht mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gleichsetzen.
Insbesondere kann die Versorgung über das Versorgungswerk den finanziellen Absturz bei einer vollständigen und dauerhaften Berufsunfähigkeit verhindern. Die private BU kann dagegen früher ansetzen und die Lücke zwischen eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und den strengeren Leistungsvoraussetzungen des Versorgungswerks schließen.
Beide Systeme können sich deshalb sinnvoll ergänzen.
Worauf solltest du bei einer privaten BU achten?
Wenn du bereits über ein Versorgungswerk abgesichert bist, solltest du zunächst dessen Satzung und deine individuelle Versorgungsmitteilung prüfen. Erst danach lässt sich bestimmen, welche zusätzliche BU-Rente tatsächlich erforderlich ist.
Bei der privaten Absicherung solltest du insbesondere auf einen Verzicht auf abstrakte Verweisung, eine ausreichend lange Versicherungs- und Leistungsdauer, eine angemessene Rentenhöhe sowie gute Nachversicherungsmöglichkeiten achten.
Eine Nachversicherungsgarantie ist gerade für junge Berufsträger interessant. Steigt dein Einkommen beispielsweise nach einer Praxisgründung, Kanzleigründung oder Partnerschaft erheblich, kannst du die versicherte BU-Rente unter den vertraglichen Voraussetzungen später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Auch eine Beitragsdynamik kann sinnvoll sein. Sie erhöht regelmäßig deine BU-Rente und wirkt damit einem langfristigen Kaufkraftverlust entgegen.
Gerade bei gut verdienenden Mitgliedern eines Versorgungswerks kann ein höherer Absicherungsbedarf bestehen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die BU-Rente auf zwei Versicherer aufzuteilen. Dadurch lassen sich je nach Anbieter unterschiedliche Grenzen zur finanziellen Angemessenheit und zur Anrechnung der Versorgungswerkrente besser nutzen.
Wird die Rente aus dem Versorgungswerk auf die BU-Rente angerechnet?
Bei der Frage, wie hoch deine private BU-Rente überhaupt sein darf, berücksichtigen Versicherer Leistungen aus dem Versorgungswerk sehr unterschiedlich.
Bei vielen Versicherern wird die Versorgungswerkrente bis zu einer bestimmten Jahresrente zu 50% angerechnet. Manche Versicherer rechnen sie dagegen bereits ab dem ersten Euro vollständig, also zu 100%, an. Andere Versicherer verzichten komplett auf eine Anrechnung.
Das kann einen deutlichen Unterschied dabei machen, welche BU-Rente du zusätzlich privat absichern kannst. Deshalb lohnt sich gerade bei einer Absicherung über ein Versorgungswerk ein genauer Vergleich der jeweiligen Annahme- und Angrenzungsregeln.
Wichtig: Diese Anrechnung erfolgt grundsätzlich bei der Prüfung, wie hoch deine private BU-Rente beim Abschluss maximal sein darf. Sie bedeutet nicht, dass deine bereits vereinbarte private BU-Rente im Leistungsfall automatisch gekürzt wird, wenn du zusätzlich eine Rente aus dem Versorgungswerk erhältst.
Warum die Anrechnung der Versorgungswerkrente problematisch sein kann
Dadurch kann eine paradoxe Situation entstehen: Der Versicherer berücksichtigt beim Abschluss eine mögliche Rente aus dem Versorgungswerk und begrenzt deshalb deine private BU-Rente. Im Leistungsfall erfüllst du möglicherweise bereits die Voraussetzungen der privaten BU, erhältst aber noch keine Leistung aus dem Versorgungswerk, weil dort deutlich strengere Anforderungen gelten.
Anrechnung Versorgungswerk: Grenzen je Versicherer im Überblick
| Versicherer | Absicherungshöhe | Besonderheiten darüber Hinaus | Anrechnung Versorgungswerk |
|---|---|---|---|
| Allianz | 70% vom brutto bis zu 60.000 € | +50% | 42.000 € Jahresrente 50% |
| Alte Leipziger | 66% vom brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze | +33% | 42.000 € Jahresrente 50% |
| AXA | 75% vom brutto bis zu 24.000 € | +65% bis zu 50.000 €, +50% darüber | 50.000 € Jahresrente 50% |
| Barmenia | 60% vom brutto bis zu 90.000 € | +50% | unbekannt |
| Baloise (BU wird seit der Fusion unter dem Namen der Helvetia vertrieben) | 60% vom brutto | keine Anrechnung | |
| Die Bayerische | 60% vom brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze | individuelle Prüfung | 50.000 € Jahresrente 50% |
| Canada Life | 75% vom brutto bis zu 48.000 € | +70% | 60.000 € Jahresrente 50% |
| Condor | 80% vom netto bis zu 50.000 € | +50% | 50.000 € Jahresrente 50% |
| Continentale | 65% vom brutto bis zu 80.000 € | +35% | 42.000 € Jahresrente 50% |
| CosmosDirekt | 60% vom brutto | unbekannt | |
| DEVK | 60% vom brutto | unbekannt | |
| Dialog | 60% vom brutto (bei Ärzten 70%) | 5.000 € | 100% |
| ERGO | 60% vom brutto bis zu 60.000 € | +40% bis zu 100.000 € | 42.000 € Jahresrente 50% |
| Europa | 65% vom brutto bis zu 80.000 € | +33% | 36.000 € Jahresrente 50% |
| Generali | unbekannt | unbekannt | |
| Gothaer | 70% vom brutto bis zu 85.000 € | +50% | keine Anrechnung |
| Hannoversche | 60% vom brutto | 50.000 € Jahresrente 50% | |
| Hanse Merkur | 66% vom brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze | +33% | 30.000 € Jahresrente 50% |
| HDI | 60% vom brutto bis zu 100.000 € | +30% | 48.000 € Jahresrente 50% (keine Anrechnung bei Nachversicherung) |
| Helvetia (für das Neugeschäft geschlossen) | 70% vom brutto bis zu 50.000 € | +50% | 50.000 € Jahresrente 50% |
| HUK-Coburg | 80% vom netto | 100% | |
| LV 1871 | 60% vom brutto bis zu 70.000 € | +40% bis zu 150.000 €, +30% darüber | 60.000 € Jahresrente 50% (keine Anrechnung bei Nachversicherung) |
| Münchener Verein | 50% vom brutto | unbekannt | |
| Nürnberger | 70% vom brutto bis zu 60.000 € | +50% | 50.000 € Jahresrente 50% |
| Signal Iduna | 70% vom brutto | 100% | |
| Stuttgarter | 70% vom brutto bis zu 48.000 € | +60% bis zu 100.000 €, +50% bis zu 150.000 € | 50.000 € Jahresrente 50% |
| Swiss Life | 80% vom netto | 36.000 € Jahresrente 50% | |
| Universa | 60 % vom brutto bis zu 50.000 € | +35% | 36.000 € Jahresrente 50% |
| Volkswohl Bund | 65% vom brutto bis zu 100.000 € | +35% | 50.000 € Jahresrente 50% |
| WGV | 75% vom netto | unbekannt | |
| WWK | 60% vom brutto | 30.000 € Jahresrente 50% | |
| Württembergische | 80% vom netto bis zu 60.000 € | +50% | unbekannt |
| Zurich | 60% vom brutto bis zu 80.000 € | +50% | 36.000 € Jahresrente 50% |
Gesundheitsprüfung: Ein wichtiger Unterschied zum Versorgungswerk
Beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung musst du regelmäßig Gesundheitsfragen beantworten.
Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich möglichst früh um die zusätzliche Absicherung zu kümmern.
Hast du bereits relevante Vorerkrankungen, kann eine anonyme Risikovoranfrage helfen. Dadurch lässt sich zunächst prüfen, wie unterschiedliche Versicherer dein individuelles Risiko einschätzen, ohne unmittelbar mehrere formelle Anträge zu stellen.
Die Gesundheitsfragen solltest du immer vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Fehler können Jahre später im Leistungsfall erhebliche Probleme verursachen.
Versorgungswerk oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
In vielen Fällen lautet die richtige Frage nicht „Versorgungswerk oder BU?“, sondern „Wie ergänzen sich beide Absicherungen sinnvoll?“.
Das Versorgungswerk stellt eine wichtige Grundversorgung bereit. Seine Berufsunfähigkeitsleistung kann jedoch an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft sein als die Leistung einer privaten BU.
Gerade Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sollten deshalb ihre Satzung genau prüfen. Entscheidend sind insbesondere die Definition der Berufsunfähigkeit, die erforderliche Aufgabe der Berufstätigkeit und die tatsächliche Rentenhöhe.
Fazit: Verlass dich nicht allein auf die ausgewiesene BU-Rente des Versorgungswerks
Wenn dein Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente vorsieht, bist du bereits besser abgesichert als ohne entsprechenden Schutz. Trotzdem kann eine erhebliche Versorgungslücke bestehen.
Besonders problematisch ist die unterschiedliche Leistungsschwelle: Während eine private BU häufig bereits ab 50% Berufsunfähigkeit zahlt, setzen viele Versorgungswerke wesentlich weitergehende Einschränkungen voraus.
Prüfe deshalb zunächst genau, wann und in welcher Höhe dein konkretes Versorgungswerk tatsächlich leistet. Anschließend kannst du bestimmen, welche private BU-Rente notwendig ist, um die verbleibende Einkommens- und Versorgungslücke abzudecken.
Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.
insgesamt über 3.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
insgesamt über 3.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
Was Kunden über unsere Beratung sagen