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Privat oder gesetzlich krankenversichern: So richtig wählen

Aktualisiert am 10. November 2025
Möglicherweise genießt auch du die sogenannte Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenkasse – und kannst damit selbst entscheiden, ob du dich privat oder gesetzlich krankenversichern möchtest. Dabei bietet die GKV Vorteile wie die kostenlose Mitversicherung von Angehörigen, in der PKV gibt es dafür meist bessere Leistungen. Am Ende ist die Entscheidung stets von deinen persönlichen Lebensumständen abhängig.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Unterschiede zwischen GKV und PKV

Hinter der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung stecken zwei völlig unterschiedliche Systeme. Sie haben zwar denselben Zweck (deine gesundheitliche Versorgung), basieren aber auf anderen Rechts- und Vertragsgrundlagen.

Wie sieht es bei den Leistungen aus?

Leistungen in der GKV

Für die gesetzliche Krankenversicherung hat der Gesetzgeber die Leistungen einheitlich geregelt. Grundsätzlich bekommst du also – von wenigen Ausnahmen abgesehen – bei allen Krankenkassen dieselben oder zumindest überwiegend identische Leistungen (ca. 96%).

Grundsätzlich gilt dabei: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt medizinisch notwendige Leistungen – nicht mehr, aber auch nicht weniger (§ 12 SGB V). Leistungen können durch den Gesetzgeber gestrichen oder geändert werden.

GKV-Versicherte bekommen Behandlungen und Medikamente direkt über die Versichertenkarte – eine separate Rechnung müssen sie nicht begleichen. Lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen fallen an. Die Abrechnung mit den Ärzten läuft komplett im Hintergrund.

Leistungen in der PKV

In der privaten Krankenversicherung sind deine Leistungen nicht gesetzlich, sondern vertraglich geregelt. Du vereinbarst also mit dem Versicherer, wie du versichert sein möchtest und welche Zusatzbausteine dir – zum Beispiel 90% Erstattung im Bereich Zahnersatz – wichtig sind.

Dadurch, dass du mit dem Versicherer einen entsprechenden Vertrag schließt, können keine einseitigen Anpassungen von Leistungen erfolgen. Auch hier unterscheidet sich die PKV von der GKV.

Es gilt: Teure Tarife sind meist besser als günstige. Denn je mehr Zusatzbausteine du versicherst, desto umfassender bist du versichert – aber desto mehr kostet eben auch deine private Krankenversicherung.

PKV-Versicherte bekommen die Rechnungen von Ärzten, Therapeuten oder Apotheken selbst gestellt und begleichen sie zunächst aus eigener Tasche. Anschließend erstattet die Versicherung die Kosten in der vertraglich vorgesehenen Höhe.

In der PKV gibt es ebenfalls eine Versichertenkarte (Card für Privatversicherte), jedoch mit eingeschränkter Funktion: Im Krankenhaus kann darüber abgerechnet werden, in allen anderen Bereichen dient sie hauptsächlich zum Auslesen der Versichertendaten.

Beiträge und Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung

Beiträge in der GKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein Beitrag von 14,6% deines monatlichen Bruttoeinkommens. Hinzu kommen dann noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag sowie der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung. Bist du selbstständig, kannst du nur den ermäßigten Beitrag von 14% zahlen, bekommst dann aber kein Krankengeld.

Wer also viel verdient, zahlt in der GKV auch einen hohen Beitrag. Verdienst du indes weniger, wirkt sich das ebenfalls entsprechend in deinem Geldbeutel aus.

Der Beitrag ist 2025 außerdem auf ein Monatsbrutto von 5.512,50 Euro gedeckelt (Beitragsbemessungsgrenze), was einen Höchstbeitrag von 942,64 Euro pro Monat – ausgehend von einem Zusatzbeitrag von 2,5% – ergibt. Für die Pflegeversicherung fallen maximal 231,53 Euro pro Monat an (4,2% Beitrag für Kinderlose). Das ergibt einen Gesamtbeitrag von maximal 1.174,17 Euro pro Monat.

Der maximale Beitrag liegt 2026 voraussichtlich bei 1.261,32 Euro. Dieser setzt sich zusammen aus 1.017,19 Euro für die Krankenversicherung (14,6% + 2,9% Zusatzbeitrag) und 244,13 Euro für die Pflegeversicherung (4,2% bei Kinderlosen). Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 Euro.

Neben dem Höchstbeitrag gibt es auch einen Mindestbeitrag von 205,97 (ermäßigter Beitragssatz) bzw. 213,46 Euro pro Monat, welcher anhand der Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 1.248,33 Euro pro Monat berechnet wird (Stand: 2025).

Beiträge in der PKV

In der privaten Krankenversicherung hängen deine Kosten nicht von deinem Einkommen ab, sondern werden u.a. nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.

Das bedeutet: Als junger Mensch profitierst du oft von günstigeren Beiträgen. Allerdings steigen die Beiträge im Laufe der Zeit, insbesondere im Ruhestand, weiter an – auch wenn deine Rente eher niedrig ausfällt, musst du die vollen Beiträge zahlen. Du kannst jedoch einen PKV-Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Trotzdem solltest du dich bereits beim Wechsel in die PKV um die Finanzierung im Alter kümmern, beispielsweise mit einem Beitragsentlastungstarif oder einer Rürup Rente.

Bist Du angestellt, übernimmt dein Arbeitgeber die Hälfte deiner Krankenversicherungsbeiträge – egal ob du gesetzlich oder privat versichert bist (§ 249 Abs. 1 SGB V). In der PKV ist der Arbeitgeberzuschuss jedoch auf maximal die Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Das sind 2025 471,32 Euro pro Monat. Liegt dein PKV-Tarif kostenmäßig darüber, musst du die Differenz selbst tragen.

Als Beamter bekommst du in der Regel die Hälfte deiner Krankheitskosten über die Beihilfe von deinem Dienstherrn erstattet. Deshalb brauchst du in der PKV für Beamte nur eine sogenannte Restkostenversicherung, deren Beiträge du allerdings komplett selbst zahlst.

Die Beiträge in der PKV liegen grob bei 500 bis 700 Euro im Monat für Angestellte und Selbstständige, wobei Angestellte in der Regel nur etwa die Hälfte selbst tragen. Beamte zahlen meist rund 250 bis 300 Euro pro Monat, Beamtenanwärter und Studenten häufig ca. 100 bis 150 Euro monatlich.

Kinder in der GKV und PKV

In der GKV kannst du deinen Nachwuchs kostenlos in der Familienversicherung mitversichern – und zwar bis zum 25. Geburtstag. Kinder mit einer Behinderung können sogar unbegrenzt familienversichert bleiben (§ 10 SGB V). 

In der PKV zahlst du hingegen für jedes Kind einen eigenen Beitrag. Dein Nachwuchs hat also einen eigenen Vertrag mit eigenen Bausteinen. Die Kosten liegen bei monatlich ca. 150 bis 250 Euro pro Kind.

Durch die 80-prozentige Beihilfe für Kinder ist das insbesondere für Beamte jedoch kein Problem. Die Kosten liegen hier bei ca. 50 Euro pro Monat.

Sollte ich mich lieber privat oder gesetzlich krankenversichern?

Grundsätzlich solltest du diese Frage stets mit dem Wunsch nach der bestmöglichen medizinischen Versorgung beantworten.

Wenn du bestmöglich abgesichert sein und deinen Versicherungsschutz auch an deinen persönlichen Bedarf anpassen möchtest, ist die private Krankenversicherung die richtige Wahl für dich. Auch für Beamte ist sie fast immer die beste Option.

Privatpatienten werden von vielen Ärzten weiterhin bevorzugt behandelt, da die Vergütung höher ausfällt. Leistungen können nach der Gebührenordnung abgerechnet und bei aufwendigeren Behandlungen erhöht werden. Bei gesetzlich Versicherten müssen Ärzte hingegen wirtschaftlich arbeiten: Für Honorare sowie verordnete Leistungen wie Medikamente oder Physiotherapie gelten Budgets und Kostenvorgaben.

Beachte aber auch, dass die Beiträge mit der Zeit steigen. Du solltest also stets sicherstellen, dir den Schutz der PKV – und ja, dieser kann auch teurer sein als die GKV-Absicherung – langfristig auch leisten kannst.

Wer kann überhaupt in die PKV wechseln?

Familienplanung beachten

Auch die Familienplanung solltest du in deine Entscheidung für oder gegen die PKV einbeziehen. Beachte insbesondere, dass du in der PKV für jede Person einen eigenen Beitrag zahlen musst. Dafür sind die Leistungen hier meist besser – und in vielen Fällen, in denen beide Eltern bereits privatversichert sind, muss der Nachwuchs ohnehin auch in die PKV.

Die Entscheidung für oder gegen die PKV hat erhebliche Tragweite. Lass dich daher unbedingt ausführlich zu den jeweiligen Vor- und Nachteilen in deiner individuellen Situation beraten. Wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung abläuft, haben wir im verlinkten Artikel erklärt.

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Zu diesem Zeitpunkt kannst du in die PKV wechseln

Beamte und Selbstständige

Beamte sowie Selbstständige haben bereits zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen, da sie grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Als solcher kannst du aber auch später jederzeit wechseln.

Studenten

Für Studenten besteht diese Option u.a. zu Beginn ihres Studiums. Die Entscheidung ist dann für das gesamte Studium bindend.

Angestellte

Für Angestellte gilt hingegen, dass die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ablauf des Kalenderjahres endet, in dem das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt erstmals die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.

Wird diese Grenze im laufenden Jahr erstmals überschritten, besteht ab dem 1. Januar des Folgejahres Versicherungsfreiheit, sodass du ab diesem Zeitpunkt (bzw. mit Wirkung zum 01.01.) wechseln kannst. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Einkommen auch im Folgejahr voraussichtlich die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Dies muss der Arbeitgeber im Zweifel bestätigen.

Kein Kontrahierungszwang in der PKV

Nur weil du theoretisch in die PKV wechseln kannst, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass das auch in der Praxis möglich ist

Denn in der PKV gibt es anders als in der GKV mit wenigen Ausnahmen (zum Beispiel Beamtenöffnungsaktion und Kindernachversicherung) keinen Kontrahierungszwang.

Ein PKV-Versicherer kann dich also zum Beispiel aufgrund von deinem Gesundheitszustand ablehnen oder dir nur ein Angebot mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss machen.

In der GKV kannst du problemlos von einem Versicherer zu einem anderen Versicherer wechseln. Gesundheitszustand und Alter spielen keine Rolle. Wenn du keinen Wahltarif abgeschlossen hast, liegt die Bindungsfrist bei einem Jahr.

Warum du dir den Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV gut überlegen solltest

Der Wechsel von einer GKV zu einer anderen GKV hat für dich als Kunden keine Nachteile. Deshalb musst du dich auch nicht für „die eine GKV“ entscheiden.

In der PKV ist das komplett anders. Ein Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV ist zwar möglich, aber unabhängig von der neuen Gesundheitsprüfung in vielen Fällen keine gute Idee.

Der Grund liegt u.a. in den Altersrückstellungen, welche gebildet werden, um steigende Beiträge im Alter abzufedern. Bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV können diese nur in Höhe des Basistarif übertragen werden (sogenannter Übertragungswert).

Aus unserer Sicht macht ein Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV daher nur Sinn, wenn du deinen Vertrag vor 7 Jahren oder weniger abgeschlossen hast.

Im besten Fall ist der Wechsel in die PKV jedoch eine Entscheidung für das gesamte Leben und kommt ohne Versichererwechsel aus.

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Wann ist die GKV günstiger als die PKV?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich oft günstiger, wenn du Kinder hast, die in der kostenlosen Familienversicherung mitversichert werden können. Je mehr Kinder du hast, desto eher lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung aus diesem Gesichtspunkt für dich, denn in der privaten Krankenversicherung benötigst du für alle versicherten Personen einen eigenen Vertrag. Dasselbe gilt für deinen Ehepartner.

Ist eine Familienversicherung von vornherein ausgeschlossen, musst du den Mindestbeitrag von monatlich 205,97 Euro zahlen (§ 240 Abs. 1 SGB V). Dein Ehepartner bzw. dein Kind hat dann den Status als freiwillig Versicherter.

Wenn du nur eine geringe Rente erwartest, ist die gesetzliche Krankenversicherung meist ebenfalls eine gute Wahl, da mit niedriger Rente auch die Beiträge zur GKV sinken. In der privaten Krankenversicherung gibt es durch die Abkopplung vom Einkommen keinen solchen Automatismus.

Einen Wechsel in die private Krankenversicherung solltest du dir immer gut überlegen, denn der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt eröffnet und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr quasi verschlossen.

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